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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Vorstellungen der Bundesregierung zur Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle (G-SIG: 15011302)

Novelle des Atomgesetzes, Zeitplan des Verfahrens, neuerliche Endlagersuche, Option Gorleben, Aussagen des AkEnd, Verfolgung des Ein-Endlager-Konzeptes und internationaler Diskussionsstand, möglicher Standort im Ausland, Beseitigung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, Endlagerprojekt Schacht Konrad, Wiederaufbereitung in La Hague

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

26.01.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/427123. 11. 2004

Vorstellungen der Bundesregierung zur Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bereits im Koalitionsvertrag vom 20. Oktober 1998 wurde angekündigt, dass ein nationaler Entsorgungsplan für die radioaktiven Abfälle erarbeitet werde. Apodiktisch wurde festgestellt, dass für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager in tiefen geologischen Formationen ausreiche und die Endlagerung etwa im Jahr 2030 beginnen soll. Ohne diese zu konkretisieren heißt es, dass an der Eignung des Endlagers Gorleben Zweifel bestünden.

Im sog. Atomkonsens vom 14. Juni 2000 (unterzeichnet am 11. Juni 2001) hat die Bundesregierung erklärt, dass die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben nicht entgegenstünden. Gleichwohl werde die Erkundung des Salzstockes in Gorleben bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für mindestens 3, längstens jedoch 10 Jahre unterbrochen.

Zwischenzeitlich hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen „Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlager“ (AkEnd) eingerichtet, der unter Berücksichtigung der beiden politischen Vorgaben (alle Arten radioaktiven Abfalls in ein einziges Endlager in tiefen geologischen Formationen, das bis 2030 betriebsbereit sein soll) ein Verfahren und Kriterien für die Suche und Auswahl eines bestmöglichen Standortes zur sicheren Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle in Deutschland entwickeln sollte.

Im Koalitionsvertrag von 2002 wurde angekündigt, dass nach Abschluss der Arbeiten des AkEnd die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Beschlussvorschlag zu den Auswahlkriterien und dem Auswahlverfahren für den Standort des Endlagers unterbreiten werde. Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, einschließlich der Standortentscheidung für ein Endlager, würden gesetzlich festgelegt.

Obwohl der AkEnd seine Arbeiten bereits im Dezember 2002 abgeschlossen hat, hat die Bundesregierung bis heute kein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Laut AkEnd muss die politische/rechtliche Festlegung des Auswahlverfahrens „mit Blick auf den engen Zeitrahmen spätestens im Jahr 2004 beendet sein“ (AkEnd, Auswahlverfahren für Endlagerstandorte – Empfehlungen des AkEnd, Dezember 2002), damit die Lagerung 2030 beginnen kann. Andere Experten halten dies ohnehin für illusorisch. Sie gehen davon aus, dass das AkEnd-Verfahren zu einem Zeitbedarf von mindestens 48 Jahren führt, d. h. der Betriebsbeginn läge nach dem Jahr 2050.

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, hat kürzlich erklärt, mindestens drei Standorte in Deutschland als Endlager erkunden lassen zu wollen.

In einem Schreiben des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses heißt es, dass mit dem Konzeptwechsel zum Ein-Endlager-Konzept finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt in Höhe von mehreren Milliarden Euro verbunden seien. Zudem wird auf Positionen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hingewiesen. Demnach sei laut BMWA international ein Diskussionsstand gegeben, der sicherheitstechnische Vorteile für ein Mehr-Endlager-Konzept und sicherheitstechnische Nachteile für ein Ein-Endlager-Konzept sieht. Von Seiten des BMBF werde die Besorgnis geäußert, dass durch Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von „Schacht Konrad“ weitere, mit Strahlenbelastungen für das Personal verbundene Arbeiten zur Behandlung der zwischengelagerten radioaktiven Abfälle erforderlich würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann wird die Bundesregierung eine Novelle des Atomgesetzes in den Deutschen Bundestag einbringen?

2

Hält die Bundesregierung ihren Zeitplan derzeit noch für erreichbar, und wenn ja, in welchen Zeitabschnitten soll das (noch zu regelnde) Verfahren ablaufen?

3

Wird die Bundesregierung bereits gewonnene Erkenntnisse – z. B. auch über den Standort Gorleben – in die neuerliche Endlagersuche einfließen lassen, und wenn ja, welche werden dies sein?

4

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung Meinungen, die die Suche nach „dem bestgeeigneten Endlager“ als Illusion bezeichnen und wonach das geltende Atomgesetz nicht mehr und nicht weniger fordere, als Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, die die Anforderungen des Atomgesetzes einhalten?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die in der Stellungnahme des Umweltsachverständigenrates zu den so genannten Konsensgesprächen über die Beendigung der Atomenergie geäußerte Überzeugung, dass es keinen idealen Standort für Endlager für (hoch-)radioaktive Abfälle gibt und die Option einer Endlagerung in Gorleben offen gehalten werden solle?

7

Inwiefern hat oder wird die Bundesregierung den Aussagen des AkEnd aus seinem zweiten Zwischenbericht Rechnung (ge)tragen, dass

– die Verfolgung des Ein-Endlager-Konzeptes für die öffentliche Hand beträchtliche Mehraufwendungen bedeutet (siehe auch Feststellung des BRH im Schreiben an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages),

– eine Aufteilung der Abfälle auf zwei oder mehr Endlager wahrscheinlich wesentliche sicherheitstechnische Vorteile bieten würde (siehe auch Schreiben des BRH an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) und

– bei der Verfolgung des Ein-Endlager-Konzeptes u. U. sicherheitstechnische Kompromisse zu schließen sind?

8

Trifft es zu, dass in keinem anderen Staat das Ziel einer gemeinsamen Entsorgung aller Arten radioaktiven Abfalls in nur einem einzigen Endlager verfolgt wird?

9

Trifft es zu, dass nach Kenntnissen des BMWA international ein Diskussionsstand herrscht, der sicherheitstechnische Vorteile für ein Mehr-Endlager-Konzept und sicherheitstechnische Nachteile für ein Ein-Endlager-Konzept sieht?

10

Plant die Bundesregierung die Endlagerung definitiv in Deutschland, oder gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, deutschen Atommüll auch außerhalb Deutschlands endzulagern, wenn und soweit im Ausland ein besser geeignetes Endlager gefunden werden könnte, das entsprechenden Standards genügt?

11

Nach welchen Kriterien will die Bundesregierung ein geeignetes Endlager bewerten/finden, insbesondere sollen nach den Plänen der Bundesregierung die Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk aus dem Jahr 1983 fortgeschrieben werden oder sollen diese nach den Überlegungen der Bundesregierung vollkommen unberücksichtigt bleiben?

12

Welche konkreten Zweifelsfragen müssen nach Auffassung der Bundesregierung bezüglich des möglichen Standortes Gorleben geprüft werden?

13

Wann hat die Bundesregierung die zur Klärung dieser Zweifelsfragen erforderlichen Gutachtenaufträge jeweils vergeben und zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen haben diese jeweils geführt, bzw. für wann werden Ergebnisse erwartet?

14

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch bezüglich der Tatsache, dass sie einerseits den Antrag auf Planfeststellung von Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gestellt (Bundesamt für Strahlenschutz) und unterstützt hat (damit auch die Kriterien zugrunde gelegt hat, die an die Endlagersuche insoweit angelegt wurden), aber andererseits dieses Endlager nach der Logik des Ein-Endlager-Konzeptes der Bundesregierung aufgegeben werden müsste?

15

Trifft es zu, dass das BMBF in einer Stellungnahme zum Entwurf des Planfeststellungsbescheides zum Endlagerprojekt „Schacht Konrad“ die Besorgnis geäußert hat, dass durch Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von „Schacht Konrad“ weitere, mit Strahlenbelastungen für das Personal verbundene Arbeiten zur Behandlung der zwischengelagerten radioaktiven Abfälle erforderlich würden, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?

16

Soll das eine Endlager nach den Plänen der Bundesregierung auch dann dauerhaft offen gehalten werden, wenn alle radioaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken endgelagert sind, um die weiterhin anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufzunehmen?

17

Wenn nein, wo sollen nach Auffassung der Bundesregierung die weiterhin anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle beseitigt werden?

18

Trifft es zu, dass Ende des Jahres 2000 rd. 67 000 m3 an radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorhanden waren und über zwei Drittel dieser Abfälle aus Anlagen aus dem Verantwortungsbereich des Bundes stammten?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Sprechers des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass die Bundesregierung mit der Rücknahme radioaktiven Abfalls aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague die „verkappte und illegale Lagerung von deutschem Atommüll in Frankreich“ durch die Vorgängerregierung beende (dpa, 8. November 2004), vor dem Hintergrund, dass nach dem geltenden Atomgesetz (AtG), das unter der jetzigen Bundesregierung beschlossen wurde, die Wiederaufarbeitung von bestrahlten Kernbrennstoffen bis Ende Juni 2005 z. B. in der Anlage in La Hague als schadlose Verwertung (nicht: „illegale Lagerung“) zulässig ist (vgl. § 9a Abs. 1 Satz 2 AtG)?

Berlin, den 23. November 2004

Birgit Homburger Angelika Brunkhorst Michael Kauch Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Harald Leibrecht Ina Lenke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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