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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur gegenwärtigen und früheren Berufsverbotepraxis

<span>Rückblickende Bewertung, gegenwärtige Praxis in den Bundesländern, insbesondere Baden-Württemberg, Urteil des EGMR von 1995, Maßnahmen der Rehabilitierung und materiellen Entschädigung, Bereinigung von Personalakten, Auswirkungen politischer Aktivitäten in der DDR nach 1990, Informationsmaterial der Bundeszentrale für politische Bildung, anhängige Verfahren betr. Wiederaufnahme bzw. Rehabilitierung und Entschädigung, Gespräche mit den Bundesländern</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.08.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/612823. 07. 2007

Haltung der Bundesregierung zur gegenwärtigen und früheren Berufsverbotepraxis

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Cornelia Hirsch, Jan Korte, Kersten Naumann, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Januar 1972 beschlossen die Regierungschefs des Bundes und der Länder den so genannten Radikalenerlass. Die daraufhin folgende Praxis, Personen aufgrund ihres politischen Engagements eine Anstellung im öffentlichen Dienst zu verweigern, war und ist in der Europäischen Union einmalig. Insgesamt wurden bis 1991 gegen ca. 1 100 Personen Berufsverbote ausgesprochen, 130 Personen wurden aus dem öffentlichen Dienst entlassen (vgl. http://www.wdr.de/themen/kultur/stichtag/2006/05/19.jhtml).

Der Radikalenerlass wurde im In- und Ausland aufgrund seiner Demokratiefeindlichkeit von breiten gesellschaftlichen Bündnissen scharf kritisiert. Aufgrund dieser Kritik stellte der Bund im Jahr 1979 die Regelanfrage beim Verfassungsschutz auf die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst ein. Die Länder folgten in den 80er Jahren, das Schlusslicht bildete Bayern, das die Regelanfragen als letztes Bundesland 1991 einstellte.

Die Regelanfrage gehört somit der Vergangenheit an, die Praxis der Berufsverbote wurde hierdurch jedoch nicht vollständig abgeschafft. Vielmehr wurde die Regelanfrage durch die so genannte Bedarfsanfrage beim Verfassungsschutz ersetzt. Hiernach erfolgt eine Anfrage dann, wenn sich angeblich konkrete Anzeichen einer Gegnerschaft zur verfassungsmäßigen Ordnung ergeben. Im Jahr 1995 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass der Radikalenerlass gegen die Menschenrechte der Meinungsfreiheit und Koalitionsfreiheit sowie gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe. Damit wurde nach dreiundzwanzig Jahren unseliger Gesinnungsprüfungen zumindest juristisch ein Schlussstrich gezogen (vgl. Urteil des EGMR im Fall D. Vogt vom 26. September 1995).

Für erhebliches Aufsehen und Befürchtungen, die überwunden geglaubte Praxis könne wiederaufleben, sorgte in den letzten Jahren das Berufsverbot gegen einen Lehramtsanwärter in Baden-Württemberg. Ihm wurde die Übernahme in den Schuldienst mit dem Hinweis auf sein antifaschistisches Engagement verwehrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des früheren Bundeskanzlers Willy Brandt, dass der 1972 erlassene so genannte Radikalenerlass ein Irrtum gewesen sei (bitte mit Begründung)?

2

a) Ist die Bundesregierung angesichts des Vorfalls, dass noch in der jüngsten Vergangenheit einem Lehramtsanwärter in Baden-Württemberg die Übernahme in den Schuldienst mit dem Hinweis auf sein antifaschistisches Engagement verweigert wurde und er erst nach einer erfolgreichen Klage die Möglichkeit hatte, sich auf den von ihm gewünschten Beruf zu bewerben, im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz initiativ geworden oder beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu tun (bitte mit Erläuterung)?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorfall?

3

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die bestehenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern, die zu einer Verweigerung der Übernahme in den Schuldienst aufgrund von politischem Engagement führen können (bitte für die jeweiligen Bundesländer einzeln aufschlüsseln)?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Regelungen?

4

a) Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26. September 1995 bezüglich des Falls von Dorothea Vogt, nach dem der „Radikalenerlass“ gegen elementare Bestandteile der Menschenrechte verstoßen habe?

b) Welche politischen Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen, insbesondere in Hinsicht auf andere von Berufsverboten betroffene Personen?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die getroffenen Maßnahmen?

d) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bundesländern getroffen?

e) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nach diesem Urteil keine Initiative ergriffen, um die am 17. Januar 1979 neu gefassten „Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue“ ersatzlos zu streichen und den Bundesländern zu empfehlen, die für ihren Verantwortungsbereich ähnlich lautenden Grundsätze aufzuheben?

5

a) Welche politischen Maßnahmen stehen aus Sicht der Bundesregierung auf Bundes- bzw. auf Länderebene nach wie vor aus?

b) Plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode entsprechende Maßnahmen vorzunehmen bzw. die Bundesländer zu entsprechenden Maßnahmen aufzufordern?

6

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf Bundesländer einzuwirken, deren Berufsverbotepraxis in Anlehnung an das Urteil des EGMR gegen elementare Bestandteile der Menschenrechte verstößt?

7

Wird die Bundesregierung die Initiative zu einem „Wiedergutmachungs- und Rehabilitierungsgesetz“ ergreifen, um alle von der Berufsverbotepraxis Betroffenen juristisch, politisch und persönlich zu rehabilitieren sowie materiell zu entschädigen?

a) Wenn ja, wann, und in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

Auf welche Art und Weise sollen die Betroffenen ansonsten eine entsprechende Entschädigung erhalten?

8

a) Welcher Schadensersatz und welche weitergehende Ausgleichsleistungen für berufliche Benachteiligungen (z. B. Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung) sind den von der Berufsverbotepraxis Betroffenen gewährt worden?

b) Hält die Bundesregierung diese Ausgleichsleistungen für angemessen und ausreichend (bitte mit Begründung)?

9

a) Inwieweit sind die in Verbindung mit den Berufsverboteverfahren angelegten Dossiers nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in Verfassungsschutz- und Personalakten enthalten?

b) Welche Nachteile entstehen daraus für die Betroffenen?

c) Wird sich die Bundesregierung für die Entfernung der entsprechenden Dossiers einsetzen?

Falls ja, wann und in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

10

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Ausmaß von Verweigerung der Aufnahme in den öffentlichen Dienst oder Entfernungen aus dem öffentlichen Dienst nach 1990 aufgrund von politischen Aktivitäten in der DDR?

b) Welche Art politischer Aktivitäten in der DDR war ausschlaggebend für die jeweiligen Aufnahmeverweigerungen bzw. Entlassungen?

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese neuere Praxis der Berufsverbote?

11

a) Welche Materialien zur Aufklärung über die Berufsverbotepraxis gibt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung?

b) Welche weiteren Publikationen sind geplant?

12

a) Wie viele Wiederaufnahmeverfahren von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei Bundesbehörden sind derzeit bei deutschen Gerichten anhängig, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesen Verfahren?

b) Wie viele Wiederaufnahmeverfahren von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei Bundesbehörden sind derzeit auf europäischer Ebene anhängig, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesen Verfahren?

13

a) Wie viele Verfahren wegen Rehabilitierung und/oder Entschädigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei Bundesbehörden sind derzeit bei deutschen Gerichten anhängig, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesen Verfahren?

b) Wie viele Verfahren wegen Rehabilitierung und/oder Entschädigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei Bundesbehörden sind derzeit auf europäischer Ebene anhängig, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesen Verfahren?

14

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über entsprechende Verfahren von Angehörigen des öffentlichen Dienstes auf kommunaler bzw. Länderebene?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Thematik gegenüber den Ländern anzusprechen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 19. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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