Auswirkungen so genannter 1-Euro-Jobs auf den Zivildienst und Formen des bürgerschaftlichen Engagements
der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Dirk Niebel, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe („Hartz IV“) zum 1. Januar 2005 kann Beziehern des künftigen Arbeitslosengeldes (ALG) II eine „Beschäftigung mit Mehraufwandentschädigung“ zugewiesen werden. Dabei soll es sich dem Gesetz zufolge um zusätzliche, gemeinnützige Arbeit handeln. Von der Bundesregierung werden 2005 für solche Beschäftigungsverhältnisse rund 6,35 Mrd. Euro bereitgestellt.
Arbeitsgelegenheiten gehören zu den Eingliederungsleistungen die in § 16 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) geregelt sind und ab Jahresbeginn 2005 gelten. Diese – teilweise auch als „Gemeinwohlarbeiten“ bezeichneten – Tätigkeiten sind abgeleitet aus den Arbeitsgelegenheiten in § 19 Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Künftig wird also der Angebotskatalog für Arbeitsuchende, der Lohnkostenzuschüsse, Zeitarbeit in einer Personalserviceagentur (PSA), Einstiegsgeld, Qualifizierungs- oder berufsvorbereitende Maßnahmen vorsieht um das Instrument der Zusatzjobs erweitert. Bisher werden diese Art Zusatzjobs nur für erwerbsfähige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger angeboten.
Wer einen Zusatzjob hat, erhält weiterhin Arbeitslosengeld II und zusätzlich eine so genannte Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 bis 2 Euro je gearbeiteter Stunde. Je nach Stundenzahl und Bedürftigkeit kann ein Gesamtbetrag zwischen 850 und 1 000 Euro erreicht werden. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Heizung plus Regelleistung von 345 Euro (alte Bundesländer u. Berlin) bzw. 311 Euro (neue Bundesländer) plus evtl. einen befristeten Zuschlag plus Mehraufwandaufwandsentschädigung.
Bis zu 30 Stunden pro Woche sollen Langzeitarbeitslose zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden können. Die Beschäftigungsgeber erhalten eine monatliche Pauschale zwischen 300 und 500 Euro pro Mitarbeiter für Aufwandsentschädigung und Verwaltung. Angesichts der Zahlen ist zu erwarten, dass an vielen Stellen Zivildienstleistende durch 1-Euro-Jobber ersetzt werden. Arbeitslose werden solche Beschäftigungsangebote annehmen müssen, da ihnen sonst massive Leistungskürzungen drohen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorhaben vieler potentieller Träger, das 1-Euro-Jobangebot vor allem auf „Jugendliche mit Vermittlungshandicaps“ zu fokussieren?
Wie viele Stellen für Zusatzbeschäftigungen erwartet die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, bisher von einem Potential von ca. 600 000 Zusatzbeschäftigungen ausgeht, während die Bundesagentur für Arbeit eine Zahl von ca. 350 000 Zusatzbeschäftigungen benennt?
Mit wie vielen Beschäftigten in Zusatzjobs pro Jahr rechnet die Bundesregierung angesichts der Unterjährigkeit des Dienstes zwischen 6 und 9 Monaten?
Darf ein solcher 1-Euro-Job nur einmal angenommen werden bzw. welche Wartezeit muss zwischen zwei derartigen Beschäftigungsverhältnissen liegen?
Wie wird sichergestellt, dass ein Arbeitsloser jederzeit aus einem 1-Euro-Job in ein reguläres Arbeitsverhältnis wechseln kann?
Ist es zutreffend, dass in ersten Gesprächen mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege seitens der Bundesregierung zugesichert wurde, dass die Zusatzbeschäftigungen (1-Euro-Jobs) nur mit Langzeitarbeitlosen, die sich freiwillig für diese Zusatzbeschäftigung melden, besetzt werden?
Wenn ja, warum hat sich die Bundesregierung von dieser Vorgehensweise gelöst?
Wie gewährleistet die Bundesregierung angesichts der erwartenden Antragsflut von Hunderttausenden Anträgen eine sachgemäße Prüfung der Anträge auf „Zusätzlichkeit“ und „Gemeinnützigkeit“?
Wie viele Beschäftigte von Arbeitsagentur bzw. Kommunen werden bundesweit durch die Verwaltung und Genehmigung der 1-Euro-Jobs gebunden sein?
Welche negativen Arbeitsmarkteffekte können aus Sicht der Bundesregierung durch Wettbewerbsverzerrungen eintreten?
Aus welchen Mitteln werden die bereits in der Erprobungsphase befindlichen 1-Euro-Jobs bezahlt?
Wie viele Stellen für 1-Euro-Jobs wurden bundesweit bisher geschaffen und wie viele wurden davon besetzt (bitte nach Bundesländern gliedern)?
Wie viele Träger bieten gleichzeitig Zivildienststellen bzw. FSJ/FKJ/FÖJ-Stellen (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Kulturelles Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) an?
Welche Auswirkungen sind auf das künftige Angebot von Freiwilligenplätzen in dem o. g. Bereich zu erwarten?
Beinhaltet das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ auch ehrenamtliche oder freiwillige Arbeit bzw. die Leistungen, die im Rahmen des Zivildienstes erbracht werden?
Ist es möglich, dass eine bürgerschaftlich Engagierte, die die Kriterien zur Aufnahme eines 1-Euro-Jobs erfüllt, ihre bisherige unentgeltliche Tätigkeit im Rahmen eines 1-Euro-Jobs erbringt?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass Leistungen, die bisher durch ehrenamtliches Engagement erbracht wurden, durch 1-Euro-Jobs ersetzt werden?
Wie soll verhindert werden, dass Träger aus Kostengründen z. B. auf die Besetzung einer Zivildienststelle verzichten, die zu 30 % seitens des Trägers finanziert werden muss, während der Träger bei Schaffung eines 1-Euro-Jobs einen über die zu zahlende Mehraufwandsentschädigung hinausgehenden Betrag erhält?
Nach welchen Kriterien wird die Höhe der monatlichen Pauschale für den Träger (Aufwands- und Verwaltungsentschädigung), die zwischen 300 und 500 Euro pro 1-Euro-Jobber liegen soll, festgelegt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch private Träger, die die geforderten Kriterien zur Schaffung von 1-Euro-Jobs erfüllen, die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu dieser Beschäftigungsform haben, wie z. B. kommunale Träger (z. B. Altenheime)?
Dürfen 1-Euro-Jobs an Schulen in öffentlicher bzw. privater Trägerschaft angeboten werden?
Sieht die Bundesregierung in der Schaffung der 1-Euro-Jobs eine geeignete Möglichkeit den Zivildienst zu ersetzen?