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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Finanzierungsverfahren der Bundesregierung für die deutsche Steinkohle (G-SIG: 15011300)

Rechtliche Qualität der zwischen RAG AG und Bundesregierung vereinbarten weiteren Subventionierung, gesetzliche Regelung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

10.12.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/426923. 11. 2004

Finanzierungsverfahren der Bundesregierung für die deutsche Steinkohle

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich am 17. Juli 2003 mit dem Bergbau zur weiteren Förderung der deutschen Steinkohle bis 2012 mit einem Finanzvolumen von rund 16 Mrd. Euro verständigt. Die so genannte Anschlussregelung ist im Bundeshaushalt 2004, Einzelplan 09, Titel 683 14, unter Erläuterungen Nr. 5 als Aufforderung zum Erlass der Zuwendungsbescheide für die Jahre 2006 bis 2012 in Höhe von 15,87 Mrd. Euro für den Bund sowie die Festlegung des Selbstbehaltes von 1,13 Mrd. Euro für die RAG AG festgeschrieben worden.

Im Bundeshaushalt 2005 wird Vorsorge getroffen für die Zuwendungsbescheide für die Jahre 2006 bis 2008. Weitere gesetzliche Regelungen sind nicht geplant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche rechtliche Qualität hat die Vereinbarung der Bundesregierung mit dem Bergbau?

2

Handelt es sich dabei um einen privat- oder öffentlich-rechtlichen Vertrag?

3

Kann ein Vertrag – ungeachtet seiner rechtlichen Qualität – die Auszahlung von Beihilfen des Bundes auslösen?

4

Falls nein, welche rechtliche Grundlage ist dafür erforderlich?

5

Plant die Bundesregierung die Einbringung eines Leistungsgesetzes als Nachfolgeregelung zum bis 2005 laufenden Kohlekompromiss aus dem Jahr 1997?

6

Falls ja, wann?

7

Falls nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf dieses Gesetz?

8

Wo liegen jeweils die Vorteile bzw. Nachteile dieses Verfahrens gegenüber einem Gesetzgebungsverfahren in einem gesonderten Leistungsgesetz?

9

Inwieweit ist die Einbindung des einzelnen Abgeordneten bzw. der Fraktionen durch die jeweiligen Verfahren gesichert?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren, die Absichtserklärung als Haushaltsvermerk im Bundeshaushalt 2004 zu verankern sowie Geld für Dritte, in diesem Fall für die RAG AG, im Bundeshaushalt 2005 einzustellen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen Verfahren, insbesondere hinsichtlich der Beratungsdauer und -tiefe in den parlamentarischen Gremien sowie der Möglichkeit der Heranziehung von Sachverständigen, z. B. im Rahmen parlamentarischer Anhörungen?

12

Gibt es vergleichbare Fälle, in denen ohne Verabschiedung eines Leistungsgesetzes Zuwendungen in vergleichbarer Höhe ausgelöst worden sind und einem Einzelunternehmen zur Verfügung gestellt worden sind?

Berlin, den 23. November 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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