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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Vergabe des Auftrags zum Aufbau einer neuen Telefonanlage durch die Bundesagentur für Arbeit (G-SIG: 15011335)

Gründe für die Auftragsvergabe an die Firma Tenovis, erwartete Projektkosten, im Voraus festgestellte Mängel, möglicher Verstoß gegen das Vergaberecht, Rechtsaufsicht der Bundesregierung, Notwendigkeit einer Nachrüstung für Hartz IV, Folgekosten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

13.12.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/444501. 12. 2004

Vergabe des Auftrags zum Aufbau einer neuen Telefonanlage durch die Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Unternehmen Tenovis hat im Rahmen des Projektes „VOICE 2000“ im Jahr 2002 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen 100-Millionen-Euro-Auftrag zum Aufbau eines neuen Kommunikationssystems erhalten. Tenovis stattet danach bis Ende 2004 sämtliche BA-Standorte mit neuester Technologie aus. Seit Februar 2003 realisieren mehr als 300 Mitarbeiter in allen Regionen das Projekt einer Plattform zur Verbesserung der internen und externen Kommunikation. Mittelständische Systemhäuser blieben bei der Ausschreibung »Voice 2000« der BA außen vor.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 19. Juli 2004 hat die BA im Jahr 2002 an den TK-Anbieter Tenovis den Auftrag über die Lieferung eines neuen TK-Systems vergeben, obwohl BA-Experten in einer internen Dokumentation zur Bewertung der Ausschreibung Voice 2000 Mängel festgestellt hatten. Danach hatten Experten der BA nach einer Prüfung der Angebote sogar den Ausschluss des Tenovis-Systems vom Bieterverfahren gefordert. Die Prüfer hätten moniert, die Nichterfüllung der Anforderungen der für die Umsetzung von Hartz IV wichtigen virtuellen Vernetzung zwischen Arbeitsämtern und den zugehörigen Geschäftsstellen bringe für die BA über die Laufzeit erhebliche Mehrkosten.

Die Anlage könne zwar die Anforderungen von Hartz IV bewältigen, müsse dafür aber quantitativ erweitert werden. Die Kosten für die Nachrüstung dürften sich in den nächsten fünf Jahren auf 40 Mio. Euro belaufen, unter anderem deshalb, weil für die interne Kommunikation zwischen Dienststellen ein gebührenpflichtiges öffentliches Netz genutzt werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Gründe waren bei der Vergabeentscheidung zugunsten der Firma Tenovis im Rahmen der Ausschreibung für den Aufbau einer neuen Telefonanlage der BA im Jahr 2002 ausschlaggebend?

2

Von welchen Projektkosten wurde zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung ausgegangen?

3

Trifft eine Meldung der Zeitschrift „DER SPIEGEL“ vom 19. Juli 2004 zu, dass nach einer internen Dokumentation zur Bewertung der Ausschreibung Voice 2000 BA-Experten in einer internen Dokumentation Mängel festgestellt haben, die den technischen Ausschluss des Bieters Tenovis nach sich ziehen?

4

Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte dennoch eine Vergabe an das Unternehmen Tenovis?

5

Sieht die Bundesregierung in der Vergabeentscheidung an die Firma Tenovis einen Verstoß gegen das Vergaberecht?

6

Hat die Bundesregierung in diesem Fall von ihrer Rechtsaufsicht gegenüber der BA Gebrauch gemacht?

7

Trifft es zu, dass die TK-Anlage des Unternehmens Tenovis wegen der technischen Anforderungen für Hartz IV nachgerüstet werden muss?

8

Trifft es zu, dass Experten der BA im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens auf die Notwendigkeit einer Nachrüstung mit Blick auf Hartz IV und damit verbundene erhebliche Folgekosten hingewiesen haben?

9

Wenn ja, von welchen Folgekosten ist die BA zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung ausgegangen und welche Kosten fallen tatsächlich für die Nachrüstung an?

Berlin, den 8. Dezember 2004

Dirk Niebel Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Ulrich Heinrich Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Gisela Piltz Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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