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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Eintrittskarten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und Datenschutz (G-SIG: 15011477)

Eintrittskarten-Online-Bestellverfahren in datenrechtlicher Hinsicht, Einsatz von RFID-Chips (Radio-Frequency-Identification-System), Alternativen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.03.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/489616. 02. 2005

Eintrittskarten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und Datenschutz

der Abgeordneten Gisela Piltz, Detlef Parr, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Organisationskomitee (OK) der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland hat gemeinsam mit dem Fußball-Weltverband (FIFA) Richtlinien zum Verkauf der WM-Tickets bekannt gegeben. In einer ersten Verkaufsphase werden seit dem 1. Februar 2005 weltweit 812 000 der insgesamt 3,2 Millionen Tickets verkauft. Wer ein Ticket beantragt, muss im Rahmen der Online-Bestellung persönliche Informationen wie Name, Alter, Anschrift, Pass- oder Personalausweisnummer, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung oder Kreditkartendaten preisgeben. Gegen die Nutzung und Weitergabe der persönlichen Daten für Werbezwecke kann der Online-Besteller schriftlich auf dem Postweg widersprechen.

Auf den Eintrittskarten sind Chips enthalten, die nach dem Radio-Freqency-Identification-System (RFID) funktionieren. Die RFID-Labels enthalten einfache Speicherchips und Transponder, die in der Nähe eines entsprechenden Lesegerätes mit Strom versorgt werden und berührungslos die auf dem Chip gespeicherten Daten übermitteln können.

Mit dem RFID-Chip will das Organisationskomitee die Fälschungssicherheit der Karten erhöhen und den Schwarzmarkthandel unterbinden. Dazu müssen aber auf den RFID-Chips personenbezogene Daten gespeichert werden, die später an den Stadien die eindeutige Identifikation des Karteninhabers ermöglichen.

Laut Antwort des nordrhein-westfälischen Ministers für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport auf die Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion (Drucksache 13/5828) vom 12. August 2004 erfolgen alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Eintrittskarten zur Fußballweltmeisterschaft 2006 in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie beurteilt die Bundesregierung das Online-Bestell-Verfahren bezüglich der Angabe persönlicher Daten und der weiteren Verwendung der Daten in datenschutzrechtlicher Hinsicht?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Organisationskomitee mit der Weitergabe der Daten Einnahmen erzielt, und wenn ja, sind diese Einnahmen fester Bestandteil im Haushalt des Organisationskomitees?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, was mit den Datensätzen passiert, die bei der Online-Bestellung gesammelt werden, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung?

4

Wie lange werden die Daten nach Kenntnis der Bundesregierung gespeichert?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die erhobenen Daten sämtlich für die Abwicklung und Sicherheit des Verlaufs sowie die Unterbindung von Schwarzmarkthandel erforderlich sind, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

6

Welche politischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um einen Missbrauch der Daten zu verhindern?

7

Wie wird sichergestellt, dass auch solche Personen ungehinderten Zugang zum Stadion haben, deren Pass- oder Personalausweisnummer sich z. B. wegen Erhalts eines neuen Passes in der Zeit zwischen dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Tag der Veranstaltung ändert?

8

Wie ist der Fall der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe der Eintrittskarte an Dritte z. B. wegen Krankheit oder sonstiger Verhinderung des ursprünglichen Karteninhabers im Hinblick auf einen ungehinderten Zugang zum Stadion geregelt?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz der RFID-Chips auf den Eintrittskarten in datenschutzrechtlicher Hinsicht?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Daten auf den RFID-Chips, die auf den Eintrittskarten angebracht sind, gespeichert werden, und wenn ja, was wird auf den RFID-Chips gespeichert?

11

Über welche Speicherkapazitäten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die RFID-Chips auf den Eintrittskarten?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Zutrittskontrollsysteme in deutschen Stadien, und wie beurteilt sie vor diesem Hindergrund die Notwendigkeit für die Einführung der RFID-Kontrolltechnik auf den Eintrittskarten?

13

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Funktionsweise der RFID-Chips zu beschränken?

14

Soll die RFID-Technik nach Kenntnis der Bundesregierung bei zukünftigen Fußballspielen, unter anderem auch in der Fußball-Bundesliga, flächendeckend eingesetzt werden?

15

Hält die Bundesregierung das so genannte Strichcode-Verfahren für eine sinnvolle Alternative zum Einsatz von RFID-Chips, wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung, und welche weiteren Alternativen sind der Bundesregierung bekannt?

Berlin, den 15. Februar 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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