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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Wirtschaftliche Belastungen für heimische Betriebe durch Nutzen von nationalen Sonderregelungen zum Schutz der Verbraucher vor BSE (G-SIG: 15011383)

Rückläufige BSE-Fälle in der EU, Kosten durch das Tiermehlverfütterungsverbot und evtl. Folgen bei dessen Aufhebung, Verfütterung von Fischmehl aus Südamerika, wirtschaftlicher Schaden für die deutsche Wirtschaft aus dem Verfütterungsverbot tierischer Fette, Korrektur des nationalen Sonderweges (u.a. Herabsetzung des Testalters bei Rindern von 30 auf 24 Monate), Effizienz europäischer Regelungen, Kosten für die Entfernung von Risikomaterial bei Rindern, Situation bei den Exportbeschränkungen für britisches Rindfleisch

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

28.01.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/456616. 12. 2004

Wirtschaftliche Belastungen für heimische Betriebe durch und Nutzen von nationalen Sonderregelungen zum Schutz der Verbraucher vor BSE

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Gudrun Kopp, Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Deutschland wurde am 26. November 2000 erstmals die Bovine Sponigforme Enzephalopathie (BSE) bei einem in Deutschland geborenen Rind festgestellt. BSE ist eine langsam voranschreitende und schließlich zum Tode führende Erkrankung des zentralen Nervensystems bei erwachsenen Rindern. Bis zum 6. Dezember 2004 wurden in Deutschland insgesamt 352 BSE-Fälle entdeckt. Sieben Fälle wurden im Jahr 2000, 125 in 2001, 106 in 2002, 54 in 2003 und 60 bis zum 6. Dezember 2004 festgestellt. Die EU-Kommission rechnet für die Europäische Union für das Jahr 2004 erstmals seit 1987 mit weniger als 1 000 entdeckten BSE-Fällen. Als Hauptursache werden rückläufige BSE-Zahlen in Großbritannien angeführt.

Es wird angenommen, dass die neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJD) mit der Aufnahme der BSE-Erreger über die Nahrung im Zusammenhang steht. Das war ein entscheidender Grund für weit reichende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor BSE in Deutschland und der Europäischen Union. Auf europäischer Ebene wurden als gesetzliche Maßnahmen die im Dezember 2000 eingeführten Pflichttests für Rinder auf BSE ab einem Alter von 30 Monaten und ein generelles Tiermehlverfütterungsverbot durchgesetzt. Die Bundesregierung hat durch verschiedene Maßnahmen wie z. B. die Herabsetzung des Testalters von 30 auf 24 Monate für verpflichtende Tests von Rindern auf BSE nationale Sonderregelungen durchgesetzt.

Mit dieser Kleinen Anfrage zu BSE soll die Effizienz europäischer Regelungen und nationaler Sonderwege zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor BSE überprüft werden. Einen Schwerpunkt stellen die wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen gesetzlichen Regelungen auf die betroffenen Betriebe in der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland dar. Die Bundesregierung soll die zusätzlichen Belastungen der heimischen Wirtschaft im Vergleich zu deren Konkurrenten in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union benennen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen bewerten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Effizienz der auf europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor BSE vor dem Hintergrund des von der EU-Kommission für das Jahr 2004 prognostizierten Rückgangs von BSE-Fällen auf weniger als 1 000 ein?

2

Liegen der Bundesregierung Informationen über die finanziellen Auswirkungen der BSE-Schutzvorkehrungen in der EU und in Deutschland vor und wie bewertet sie diese?

3

Unterstützt die Bundesregierung die EU-Kommission vor dem Hintergrund der rückläufigen BSE-Fälle in der Europäischen Union bei einer Lockerung der gegenwärtig geltenden BSE-Schutzmaßnahmen?

Wenn nein, weshalb nicht, und in welchen Punkten erachtet die Bundesregierung ein Festhalten an bestehenden Bestimmungen auf nationaler und europäischer Ebene zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor BSE weiterhin für erforderlich?

4

Muss weiterhin an einem Tiermehlverfütterungsverbot festgehalten werden?

Wenn ja, wie lange?

5

Welche volkswirtschaftlichen Kosten sind in der EU und in Deutschland durch das Tiermehlverfütterungsverbot entstanden?

6

Stellt die von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Aufhebung des Verfütterungsverbotes von Tiermehlen grundsätzlich eine Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher dar?

Falls nein, in welchen Fällen ist eine Lockerung des Tiermehlverfütterungsverbotes zu verantworten und wann ist mit solchen Lockerungen zu rechnen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Verfütterung von Tiermehlen an Allesfresser wie Schweine und Geflügel?

8

Welche Gründe sprechen für eine differenzierte Bewertung der Verfütterung von Tiermehlen an Wiederkäuer und Allesfresser?

9

Weshalb darf Tiermehl aus lebensmitteltauglichen Schlachtabfällen der Risikokategorie 3 nur als Düngemittel und als Heimtierfutter verwendet werden?

10

Ist die Bundesregierung bereit und willens, die Verfütterung von Tiermehlen aus lebensmitteltauglichen Schlachtabfällen der Risikokategorie 3 an Allesfresser zu unterstützen?

Falls nein, weshalb nicht?

11

Welche Möglichkeiten bestehen, um bei der Futtermittelherstellung sicherzustellen, dass kein Tiermehl in das Futter von Wiederkäuern gelangt?

Welche praktischen Erfahrungen sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang z. B. aus anderen Ländern bekannt?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht der EU-Kommission, Fischmehl wieder als Futtermittel für Rinder, Schafe und Ziegen zuzulassen?

13

Welche volkswirtschaftlichen Kosten sind in der EU und in Deutschland durch das Fischmehlverfütterungsverbot entstanden?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass es sich bei Fischmehlen, die z. B. von der Westküste Südamerikas stammen, um die mit am besten untersuchten Futtermittel handelt, die wegen ihres ausgewogenen Verhältnisses von Aminosäuren, wertvollen Vitaminen sowie den enthaltenen ungesättigten Fettsäuren wertvolle Futtermittel darstellen?

15

Trifft es zu, dass alle nach Europa eingeführten Fischmehle gemäß Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte ausschließlich aus Fischen produziert werden, die auf hoher See gefangen werden und deshalb nur geringe Gehalte an Dioxinen und Antibiotika aufweisen?

16

Erwartet die Bundesregierung vor dem Hintergrund z. B. der Erfahrungen der Fischmehlproduktion in Peru durch die Wiederzulassung der Verfütterung von Fischmehlen eine weitere Dezimierung bedrohter Fischbestände?

17

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse haben die Bundesregierung dazu bewogen, im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch nicht eine Aufhebung des Verbotes der Verfütterung tierischer Fette festzuschreiben?

18

In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt ein Verbot der Verfütterung tierischer Fette, wie es die Bundesregierung im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch in § 18 weiter festschreibt?

19

Welche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Bundesregierung durchgesetzt, um sicherzustellen, dass keine Lebensmittel aus europäischen Ländern nach Deutschland gelangen können, bei deren Herstellung möglicherweise tierische Fette eingesetzt wurden?

20

Was hat die Bundesregierung gegen die in der vorangegangenen Frage genannten Importe und mit welchem Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher unternommen?

21

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den wirtschaftlichen Schaden für die deutsche Wirtschaft, der aus dem Verfütterungsverbot tierischer Fette entstanden ist?

22

In welchem Ausmaße wurde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch diesen nationalen Sonderweg belastet?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass durch den nationalen Sonderweg des Verbotes der Verfütterung tierischer Fette erheblicher Schaden für die heimischen Unternehmen entstanden ist, gleichzeitig für die Verbraucherinnen und Verbraucher kein Vorteil erkennbar ist, weil Lebensmittel aus dem europäischen Ausland nach Deutschland gelangen, die möglicherweise durch die Verfütterung tierischer Fette hergestellt wurden?

24

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Korrektur dieses nationalen Sonderweges?

25

Sind der Bundesregierung Berechnungen über die Höhe der Kosten für die heimische Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher bekannt, die infolge des nationalen Sonderweges bei der Altersgrenze für die Durchführung von BSE-Tests, die in Deutschland bei 24 und nicht wie in den anderen europäischen Mitgliedstaaten bei 30 Monaten liegt, entstanden sind?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Bestrebungen der EU-Kommission, die Altersgrenze für die Durchführung von BSE-Tests von 30 Monaten weiter anzuheben?

27

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen auf europäischer Ebene eine Korrektur dieses nationalen Sonderweges bei der Altersgrenze für die Durchführung von BSE-Tests?

28

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen durch die verschiedenen Maßnahmen zur Entfernung des Risikomaterials bei Rindern?

29

Haben sich diese Maßnahmen bewährt?

Falls nein, in welchen Bereichen sind Korrekturen erforderlich?

30

Wird die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) aufgreifen und die Altersgrenze für die Entfernung der Wirbelsäule von Rindern von derzeit zwölf Monaten anheben?

Falls nein, weshalb nicht?

31

Ist der Bundesregierung bekannt, wann mit einem praxistauglichen Test zur Feststellung von BSE am lebenden Tier zu rechnen und welche Kostenersparnis für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher damit verbunden ist?

32

Wird die Bundesregierung die von der EU-Kommission geplante Aufhebung der verbliebenen Exportbeschränkungen für britisches Rindfleisch unterstützen?

33

Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen auf europäischer Ebene, um eine Änderung herbeizuführen, die im BSE-Fall eine Nutzung weiblicher Kohortentiere bis zum Ende ihrer Nutzung zur Zucht und Milchgewinnung erlauben, sofern sie nach ihrem Tod vollständig vernichtet werden?

Falls nein, weshalb nicht?

Berlin, den 16. Dezember 2004

Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Gudrun Kopp Dr. Volker Wissing Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Birgit Homburger Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

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