Einsatz der Bundeswehr und deutscher Polizeibeamter im Kosovo
der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Günther Friedrich Nolting, Dr. Max Stadler, Dr. Werner Hoyer, Helga Daub, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Michael Kauch, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Schaffung von sicheren Lebensverhältnissen im Kosovo ist die wichtigste Voraussetzung für politische Fortschritte. Mit dieser Aufgabe sind sowohl Soldaten im Rahmen von KFOR als auch Polizeibeamte im Rahmen der UNMIK betraut.
Während der Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Kosovo durch das Mandat des Deutschen Bundestages eine klare Rechtsgrundlage besitzt, ist der Auslandseinsatz von Polizeibeamten nicht in gleicher Weise legitimiert.
Die Ausschreitungen im Kosovo im März 2004 haben auch den Einsatz deutscher Soldaten in die Kritik gebracht. Dabei sind in der Öffentlichkeit Fragen aufgetaucht, ob die bisherige Koordination von UN-Polizei und KFOR zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Kosovo hinreichend gewährleistet ist und ob die Ausrüstung und Ausbildung der Bundeswehr-Soldaten den gestellten Anforderungen entspricht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele deutsche Polizeibeamte waren seit Beginn der UNMIK im Kosovo im Einsatz (bitte nach durchschnittlicher Verweildauer und Bundesländern bzw. BGS und BKA aufschlüsseln)?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Einsatz der Polizeibeamten im Kosovo und mit welchen Befugnissen sind die Polizeibeamten ausgestattet?
Wie, wie lange und mit welchen Inhalten werden die Polizeibeamten für ihren Einsatz vorbereitet, wie, wie lange und in welcher Form während und nach ihrem Auslandseinsatz betreut?
In welchen Führungsfunktionen (MHQ, RHQ, Station usw.) wurden im prozentualen Vergleich zu anderen beteiligten Nationen wie viele deutsche Polizeibeamte seit Beginn der UNMIK im Kosovo eingesetzt (bitte gleichfalls nach durchschnittlicher Verweildauer und Bundesländern bzw. BGS und BKA aufschlüsseln)?
In welchen Stabsfunktionen (MHQ, RHQ, Station usw.) wurden im prozentualen Vergleich zu anderen beteiligten Nationen wie viele deutsche Polizeibeamte seit Beginn der UNMIK im Kosovo eingesetzt (bitte gleichfalls nach durchschnittlicher Verweildauer und Bundesländern bzw. BGS und BKA aufschlüsseln)?
In welchen operativen Funktionen wurden im prozentualen Vergleich zu anderen beteiligten Nationen wie viele deutsche Polizeibeamte seit Beginn der UNMIK im Kosovo eingesetzt (bitte gleichfalls nach durchschnittlicher Verweildauer und Bundesländern bzw. BGS und BKA aufschlüsseln)?
Unterscheidet sich die Rechtsstellung deutscher Polizeibeamter im Kosovo von der der deutschen Bundeswehr-Soldaten im Kosovo, und wenn ja, in welcher Form?
Wie bewertet die Bundesregierung die 2002 von der UNMIK-CIVPOL in Kraft gesetzte „Provisional Custody“, nach der bei Straftaten, die von der mit internationalen Staatsanwälten und Richtern besetzten Gerichtsbarkeit im Kosovo verfolgt und behandelt werden, der der Tat dringend verdächtigte Polizeibeamte in das besonders gesicherte Gefängnis in Pristina verbracht werden muss, bevor dessen Immunität durch den UN-Generalsekretär aufgehoben worden ist?
Hat die Bundesregierung diesem UNMIK-Erlass zugestimmt?
Ist aufgrund dieses Erlasses bereits ein deutscher Polizeibeamter verhaftet worden, und wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert? Wenn nein, hat die Bundesregierung bereits einen Beschluss gefasst, wie sie in einem solchen Fall reagieren würde, und wie sähe diese Reaktion aus?
War die UN-Polizei oder die KPS (Kosovo Police Service) nach Ansicht der Bundesregierung bereits im gesamten Gebiet des Kosovo und für das gesamte Aufgabenspektrum einer Polizei vor den gewalttätigen Ereignissen im März 2004 voll einsatzfähig?
Welche Erkenntnisse und Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Nachbereitung der polizeilichen Einsatzbewältigung hinsichtlich Verhinderung und Bewältigung der gewalttätigen Aktionen im März 2004?
Welche Aufgaben im Bereich Innere Sicherheit muss die KFOR nach Ansicht der Bundesregierung erfüllen, um die grundsätzlichen Ziele des UN-Mandats nicht zu gefährden?
Sind die Soldaten der Bundeswehr für die Erfüllung dieser Aufgaben ausgerüstet und ausgebildet?
Hat die Bundeswehr bei ihrem Einsatz am 17. März 2004 in Prizren, als sie Bewohner eines Klosters evakuierte, das anschließend von gewalttätigen Demonstranten niedergebrannt wurde, ihren Auftrag gemäß dem Mandat des Deutschen Bundestages erfüllt, in dem es u. a. heißt: „Insbesondere dient die Beteiligung der Umsetzung folgender Prinzipien: unverzügliches und verifizierbares Ende von Gewalt und Unterdrückung im Kosovo, … Schaffung und Aufrechterhaltung eines sicheren Umfeldes für alle Bürger des Kosovo …“?
Hat die Bundeswehr bzw. KFOR nach Ansicht der Bundesregierung sachgerecht reagiert bei den Angriffen in Prizren auf UN-Personal, insbesondere CIVPOL, und welche Erkenntnisse und Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Nachbereitung der militärischen Einsatzbewältigung hinsichtlich Verhinderung und Bewältigung der gewalttätigen Aktionen im März 2004?
Welche Einsatzmittel und taktische Ausbildung hat die Bundeswehr, um gewalttätige Aktionen ohne Einsatz letaler Waffen deeskalierend zu steuern?
Hält die Bundesregierung das bestehende Maßnahmenkonzept der Bewältigung gewalttätiger Aktionen durch die Bundeswehr für ausreichend, und wenn nein, welche Verbesserungen plant sie?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Unruhen für die KFOR-Soldaten und die UN-Polizei völlig überraschend und unvorhergesehen auftraten, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Bundeswehr und der deutschen Polizei im Kosovo?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen im Kosovo Bedarf, den Einsatz der Bundeswehr und der deutschen Polizei vor Ort besser zu koordinieren, wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines gemeinsamen Stabes für KFOR und UNMIK im Kosovo bzw. für den koordinierten Einsatz deutscher Soldaten und Polizisten in Deutschland für sinnvoll?