Gefahr der Unfruchtbarkeit durch Chlamydieninfektionen
der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Dieter Thomae, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im vergangenen Jahr hat das Robert Koch-Institut mit einer bundesweiten stichprobenartigen Erhebung (so genannte Sentinel-Erhebung) begonnen, epidemiologische Trends festzustellen und besonders gefährdete Gruppen für sexuell übertragbare Krankheiten zu identifizieren. Aus dieser Sentinel-Erhebung und aus der Prävalenzbeobachtung, die unter anderem an einer Vielzahl von Berliner Schulen durchgeführt worden ist, hat sich folgende vorläufige Erkenntnis ergeben:
Die häufigste sexuell übertragbare Erkrankung ist die nicht meldepflichtige Chlamydieninfektion. Sie ist in der Bevölkerung jedoch weitgehend unbekannt und verläuft in etwa 75 Prozent der Fälle symptomfrei. Betroffen sind sowohl Frauen als auch Männer, wobei junge Frauen zwischen 16 und 25 Jahren die größte Risikogruppe darstellen. Schätzungsweise führt diese Infektion bei mindestens einem Drittel der Fälle zur Unfruchtbarkeit, und ist damit die häufigste Ursache für infektionsbedingte Sterilität. Damit ist die besondere gesundheits- und bevölkerungspolitische Bedeutung dieser Krankheit nicht zu verkennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hält die Bundesregierung die in § 13 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelte Sentinel-Erhebung für ausreichend, um eine solide Datenbasis zu Chlamydien aufzubauen?
Ist die Chlamydia trachomatis-Infektion von der Unterrichtungs- bzw. Übermittlungspflicht nach Artikel 6 der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft umfasst?
Wenn ja, lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung mit den Sentinel-Erhebungen dieser Unterrichtungspflicht gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen?
Ist in absehbarer Zeit eine Novelle des IfSG mit einer Einführung der Meldepflicht für Chlamydia trachomatis-Infektionen geplant?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher von dem Robert Koch-Institut erhobenen Daten und darauf basierenden Ergebnisse im Hinblick auf eine Anpassung der Meldepflicht im Sinne des § 15 Abs. 1 IfSG, also auf eine Ausdehnung der Meldepflicht auf Chlamydien, und sind in die Beurteilung auch Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern (z. B. Holland), in denen eine Meldepflicht besteht, eingeflossen?
Welche Schritte hält die Bundesregierung insbesondere in den Bereichen Aufklärung und Vorsorgeuntersuchungen für erforderlich, um die Verbreitung von Chlamydien zu bekämpfen?
Sind der Bundesregierung Bestrebungen der Ärzteschaft bekannt, in ihren Einrichtungen Informationsmaterial zur Chlamydieninfektion zur Verfügung zu stellen und Beratungen in diesem Bereich anzubieten?
Werden solche Bestrebungen von der Bundesregierung unterstützt, und wenn ja, auf welche Weise?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob zielgruppenspezifische Aufklärung in Schulen stattfindet, und wie werden solche Initiativen von der Bundesregierung gefördert?