Bürokratieabbau im Arbeitsrecht
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Birgit Homburger, Dirk Niebel, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften“ (Bundestagsdrucksache 15/4231) macht erneut deutlich, dass die Bundesregierung das Arbeitsrecht nicht als ein Arbeitsfeld betrachtet, bei dem durch Vereinfachungen insbesondere kleinen Unternehmen eine bürokratische Last genommen werden kann.
Gerade aber das in vielen verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und durch die Rechtsprechung bestimmte Arbeitsrecht ist in hohem Maße unübersichtlich und für kleine Unternehmen kaum noch zu überblicken. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellt dies ein Problem dar. Das Arbeitsrecht bürdet den Unternehmen hohe Kosten und ein Übermaß an Bürokratie auf. Im Alltag der Betriebe erfordert es einen beträchtlichen Personal- und Zeitaufwand. Das Zusammenspiel von restriktiver Gesetzgebung und Rechtsprechung macht es den Unternehmen schwer, sich an veränderte Marktverhältnisse so flexibel anzupassen, wie es notwendig wäre. Kleine und mittlere Unternehmen sind in besonderem Maße von den Bürokratiekosten betroffen. Neueinstellungen sind stets mit einem erheblichen Risiko verbunden. Dies ist mit ein Grund für die verheerende Arbeitsmarktsituation. Es gilt daher, im Interesse der Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten die Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts so zu gestalten, dass es sich nicht weiterhin als Hemmschwelle für Neueinstellungen erweist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Sieht die Bundesregierung im Bereich des Arbeitsrechts bislang nicht genutzte Möglichkeiten, Unternehmen von bürokratischen Lasten zu befreien?
Wenn ja, wo sieht sie bürokratische Hemmnisse und wann will sie diese beseitigen?
Sieht die Bundesregierung im Bereich des Arbeitsschutzes weitere Möglichkeiten zur Entbürokratisierung?
Wenn ja, wo sieht sie bürokratische Hemmnisse und wann will sie diese beseitigen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung mit dem Ziel, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften zu erleichtern?
Plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Auftrags aus dem Einigungsvertrag, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen?
Wenn ja, wann, wenn nein, wie begründet sie dies?
Hält die Bundesregierung eine weiter gehende Vereinheitlichung der Vielzahl der Schwellenwerte im Arbeitsrecht für ein geeignetes Instrument, für die kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu vereinfachen und damit aufseiten der Unternehmen Einstellungsanreize zu setzen und Bürokratiekosten zu sparen?
Wenn nein, wie begründet sie dies?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass mit der Heraufsetzung des Schwellenwertes für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kleinen Unternehmen eine Hemmschwelle für die Einstellung neuer Mitarbeiter genommen wird?
Wenn nein, wie begründet sie dies?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass kleine und mittlere Unternehmen in besonderem Maße durch das komplizierte Kündigungsschutzgesetz, die in der Regel lange Verfahrensdauer von Kündigungsschutzprozessen und die damit verbundenen Kosten belastet werden?
Wenn ja, was plant die Bundesregierung hiergegen zu unternehmen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Ersteinstellungsgebot bei sachgrundlosen Befristungen in der Praxis zu erheblichem bürokratischen Aufwand bei den Unternehmen führt, da zur Vermeidung wiederholter Einstellungen die Aufbewahrung von Arbeitnehmerdaten über viele Jahrzehnte notwendig ist?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass statt mit dem Verbot wiederholter Befristungen das Ziel einer Vermeidung von Kettenarbeitsverträgen in gleichem Maße, aber mit weniger bürokratischem Aufwand durch eine dreimonatige Karenzzeit erreicht werden könnte?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?