Erste Erfahrungen und Bestandsaufnahme bei „Ein-Euro-Jobs“
der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Gisela Piltz, Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde eine neue Möglichkeit zur Einrichtung öffentlich geförderter Beschäftigungsmöglichkeiten, die „Ein-Euro-Jobs“, geschaffen. Ziel dieser Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) ist, die Chancen Langzeitarbeitsloser auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt dadurch zu verbessern, dass die soziale Integration gefördert und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiederhergestellt wird. Nach einer gemeinsamen Erklärung der Bundesagentur für Arbeit (BA), der kommunalen Spitzenverbände und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks soll die öffentlich geförderte Beschäftigung nur Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen, die absehbar nicht in reguläre Beschäftigung vermittelt werden können. Die geförderte Beschäftigung dürfe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat bereits im September 2004 darauf hingewiesen, dass die „Ein-Euro-Jobs“ insofern falsche Anreize setzen, da sie gemeinnützige Tätigkeiten gegenüber Beschäftigungsverhältnissen im ersten Arbeitsmarkt bevorzugen. Auch die Gebäudereiniger-Innung hat schon im Herbst 2004 darauf hingewiesen, dass Reinigungsunternehmer von bisherigen Auftraggebern die Ankündigung erhalten haben, dass ab dem Jahr 2005 statt ihrer Mitarbeiter „Ein-Euro-Jobber“ Kliniken, Altenheime und Kindertagesstätten reinigen sollten. Insbesondere die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen von „Ein-Euro-Jobs“ bei den Kommunen kann schnell zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen führen, ohne dass damit die Chance auf einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt deutlich erhöht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele öffentlich geförderte Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem SGB II wurden bislang eingerichtet?
Wie verteilt sich die Einrichtung dieser „Ein-Euro-Jobs“ auf die einzelnen Regionaldirektionen und die neuen und alten Bundesländer?
Wie viele der eingerichteten Beschäftigungsmöglichkeiten wurden bereits mit Langzeitarbeitslosen besetzt?
Wie viele „Ein-Euro-Jobs“ könnten nach Ansicht der Bundesregierung noch eingerichtet werden, und auf welchen Erkenntnissen beruht die Einschätzung der Bundesregierung?
Hält die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, dass 600 000 „Ein-Euro-Jobs“ entstehen können, nach wie vor für realistisch?
Wenn ja, auf welchen Erkenntnissen beruht diese Einschätzung?
Plant die Bundesregierung den weiteren Ausbau der „Ein-Euro-Jobs“, und wie beurteilt die Bundesregierung das derzeitige Angebot an „Ein-Euro-Jobs“ hinsichtlich Qualität und Quantität?
Wie viele „Ein-Euro-Jobs“ wurden bei öffentlichen Arbeitgebern geschaffen, und wie hat sich die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse bei diesen seit Einführung der „Ein-Euro-Jobs“ geändert?
Welche weiteren Arbeitgeber haben von dem Instrument der „Ein-Euro-Jobs“ Gebrauch gemacht, und um welche Tätigkeiten handelt es sich?
Werden seitens der BA bzw. der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II bei den Trägern der „Ein-Euro-Jobs“ Daten erfasst, in welchem Umfang Beschäftigungsverhältnisse abgebaut werden?
Wenn ja, wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in diesen Branchen bzw. Wirtschaftszweigen seit Einführung der „Ein-Euro-Jobs“ geändert?
Wie viele „Ein-Euro-Jobs“ wurden in den einzelnen Wirtschaftszweigen bzw. Branchen geschaffen?
Für welche Dauer wurden die bereits bestehenden „Ein-Euro-Jobs“ eingerichtet?
Haben sich die „Ein-Euro-Jobs“ nach Ansicht der Bundesregierung bei der Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt bewährt, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung „Ein-Euro-Jobs“ zu einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geführt?
Welchen Altersgruppen gehören die mit „Ein-Euro-Jobs“ Beschäftigten an?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es durch die Einrichtung der „Ein-Euro-Jobs“ bereits zu Verdrängungseffekten bei regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gekommen ist bzw. kommen wird?
Wie überprüfen die Träger des ALG II, ob die Arbeitsgelegenheiten den Kriterien „Zusätzlichkeit“ und „öffentliches Interesse“ gerecht werden?
Findet die Prüfung im Dialog mit den betroffenen Akteuren am Arbeitsmarkt statt?
Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Institutionen findet die Abstimmung statt?
In welchen Zeitabständen und auf welche Weise überprüft die Bundesregierung die Auswirkung der Einführung der „Ein-Euro-Jobs“ auf den Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft?
Wie hoch sind die Mittel, welche die Bundesregierung für die Evaluierung der „Ein-Euro-Jobs“ vorgesehen hat?
Wie hoch sind die Ausgaben der Bundesregierung für Maßnahmen der Information und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit der Einführung der „Ein-Euro-Jobs“?
Wie hoch war der aus dem Eingliederungstitel der BA aufzubringende Betrag für die im Rahmen der Initiative zur Beschäftigung von Arbeitslosenhilfebeziehern seit September 2004 in Anspruch genommenen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung auf Grundlage des SGB III?
Wie viele „Ein-Euro-Jobs“ wurden damit finanziert?