Sicherstellung der Veräußerung von Mauergrundstücken zu rechtem Verkehrswert
der Abgeordneten Steffen Kampeter, Dietrich Austermann, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Jochen Borchert, Manfred Carstens (Emstek), Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Jochen-Konrad Fromme, Hans-Joachim Fuchtel, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Bernhard Kaster, Norbert Königshofen, Dr. Michael Luther, Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (Mauergrundstücksgesetz) vom 15. Juli 1996 begründet die Anspruchsgrundlage der Alteigentümer von Mauer- und Grenzgrundstücken für deren Rückgewinnung. Die Mauer- und Grenzgrundstücke werden laut Gesetz gegen Zahlung von 25 v. H. des Verkehrswertes vom Bund an berechtigte Anspruchsteller zurückübertragen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn der Bund ein Grundstück für dringende eigene öffentliche Zwecke verwenden oder im öffentlichen Interesse an Dritte veräußern will. In diesem Fall hat der Berechtigte einen Anspruch auf Zahlung von 75 v. H. des Verkehrswertes des Grundstücks, 25 v. H. erhält der Bund. Die Erlöse des Bundes aus der Veräußerung von Mauer- und Grenzgrundstücken fließen in den gemäß § 5 des Mauergrundstücksgesetzes eingerichteten Fonds zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken (Mauergrundstücksfonds), der mit seinen Mitteln Projekte in den neuen Ländern unterstützt.
Bei der Verwertung von Mauer- und Grenzgrundstücken in Potsdam scheint sich der Bund über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ohne nachvollziehbaren Grund und gegen die Interessen der Steuerzahler – aber dafür im Interesse öffentlicher Kaufinteressenten (Stadt Potsdam) – für eine Verringerung des ursprünglich, in Abstimmung mit der zuständigen Oberfinanzdirektion festgesetzten Verkehrswertes einzusetzen.
Ein solches Verhalten würde dem finanziellen Interesse des Bundes sowie dem der neuen Länder erheblich schaden. Zudem entspräche es nicht dem erklärten Auftrag des Gesetzgebers, es würde die Glaubwürdigkeit des Bundes als Treuhänder dieser Grundstücke untergraben und wäre in höchstem Maße unwirtschaftlich, weil Einnahmeausfälle in Millionenhöhe zu befürchten wären.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen angespannten Lage der öffentlichen Haushalte wäre ein solches Handeln des Bundes, das einer Verschwendung von öffentlichen Mitteln gleichkommt, nicht akzeptabel. Deshalb ist eine umfassende Aufklärung über die geplante Verwertung von Mauergrundstücken in Potsdam geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Wie viele Mauer- und Grenzgrundstücke mit wie vielen Quadratmetern sind bisher im Rahmen des Mauergrundstücksgesetzes insgesamt, an Alteigentümer und an Dritte im öffentlichen Interesse veräußert worden?
Welcher durchschnittliche Quadratmeterpreis wurde bei der Veräußerung der Mauer- und Grenzgrundstücksflächen jeweils erzielt?
In welcher Höhe sind bisher Erlöse des Bundes in den Mauergrundstücksfonds geflossen?
Wie viele Quadratmeter an Mauer- und Grenzgrundstücksflächen stehen noch mittelbar oder unmittelbar im Eigentum des Bundes?
Wie viele Mauer- und Grenzgrundstücksflächen werden davon für welche dringenden eigenen öffentlichen Zwecke des Bundes verwendet?
Warum sind die restlichen bundeseigenen Mauer- und Grenzgrundstücksflächen noch nicht veräußert?
Wie viele Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam sind bisher im Rahmen des Mauergrundstücksgesetzes veräußert worden?
Warum konnte die Verwertung der Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam nicht im Jahre 1996 beginnen, sondern hat sich bis 2004/2005 verzögert?
Wie viele Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam stehen noch mittelbar oder unmittelbar im Eigentum des Bundes, und wie viele sind davon anspruchsbehaftet?
Warum werden die restlichen bundeseigenen Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam nicht veräußert?
Wie vielen Anspruchstellern hat die Oberfinanzdirektion Cottbus seit November 2004 Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam zugesprochen, und was war die Veranlassung für die Übersendung der Kaufverträge zu diesem Zeitpunkt?
Trifft es zu, dass zu den Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam ein Bodenwertermittlungsgutachten vorliegt?
Welchen Verkehrswert haben die zuständigen Bundesbehörden unter Berücksichtigung des Wertgutachtens für die Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam im August 2004 ermittelt?
Trifft es zu, dass dem Bund sowohl für die anspruchsbehafteten als auch für die nicht anspruchsbehafteten Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam einfachschriftliche und notariell beurkundete Kaufangebote von Interessenten über 115 Euro/qm vorliegen?
Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) es abgelehnt hat, bereits beurkundete Kaufverträge für Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam mit einem Quadratmeterpreis von 115 Euro zu genehmigen, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Stadt Potsdam als Dritter nach § 3 Mauergrundstücksgesetz bereit und in der Lage, den für die Grundstücke am Griebnitzsee in Potsdam ermittelten Verkehrswert zu zahlen, und wenn nein, welchen Preis ist sie stattdessen bereit zu zahlen?
Trifft es zu, dass die BIMA inzwischen bereit ist, von dem ursprünglichen, gutachtlich ermittelten Verkehrswert von 115 Euro/qm abzuweichen und stattdessen ca. 5 Euro/qm zu akzeptieren, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Verzicht auf ca. 110 Euro/qm bei einer entsprechenden Veräußerung der Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Bund grundsätzlich verpflichtet ist bzw. versuchen sollte, die Mauer- und Grenzgrundstücksflächen zum jeweiligen Verkehrswert zu veräußern, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass einer entsprechenden Veräußerung von Grundstücken, die nicht auf den vollen und erzielbaren Wert abstellt, die §§ 63, 64 Bundeshaushaltsordnung entgegenstehen, und wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Mindereinnahmen für den Mauergrundstücksfonds rechnet die Bundesregierung bei einer Veräußerung der Grundstücke zu ca. 5 Euro/qm statt zu 115 Euro/qm?
Wer hat bei der BIMA ggf. entschieden, die Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam nicht nach dem gutachtlich ermittelten Verkehrswert zu veräußern, und mit welcher Begründung?
Trifft es zu, dass die BIMA entschieden hat, die Grundstücke am Griebnitzsee in der Regel nicht mehr an die Anspruchsteller bzw. im Falle von nicht anspruchsbehafteten Grundstücken nicht an Dritte zu veräußern, und wenn ja, wer hat diese Entscheidung mit welcher Begründung getroffen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Bund im Rahmen seines treuhänderischen Auftrags zur Veräußerung der Mauer- und Grenzgrundstücksflächen verpflichtet ist, soweit er sie nicht für dringende eigene öffentliche Zwecke verwendet, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Vorstand der BIMA über die Entscheidungen im Hinblick auf die Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam informiert oder eingebunden?
Welche zivil- und strafrechtlichen Aspekte könnten mit diesen Entscheidungen verbunden sein?
Hat das BMF der BIMA Vorgaben in Bezug auf die Veräußerung der Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam gemacht, und wenn ja, welche?
Welche Anträge von Alteigentümern auf Erwerb von Mauer- und Grenzgrundstücksflächen nach § 2 Mauergrundstücksgesetz waren für welche Flächen am Griebnitzsee in Potsdam zu welchem Zeitpunkt im Jahr 2004 bescheidungsreif?
Warum verzögerte sich die Bescheidung dieser Anträge?
Trifft es zu, dass die Oberfinanzdirektion Cottbus Anspruchsberechtigten laut Frage 28 zugesagt hat, bis zum 29. September 2004 über die bescheidungsreifen Anträge zu bescheiden, und wenn ja, warum wurde mit Ablauf dieser Frist nicht beschieden?
Lag zum Zeitpunkt der Bescheidungsreife des jeweiligen Grundstücks laut Frage 28 auch ein bescheidungsreifer Antrag eines Dritten (z. B. der Stadt Potsdam) vor?
Wann und durch wen wurde das BMF über den Sachverhalt im Hinblick auf die Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam und über die Nichtbescheidung der Anträge nach Frage 28 unterrichtet?
Trifft es zu, dass das BMF die zuständige Oberfinanzdirektion angewiesen hat, die Grundstücke am Griebnitzsee in Potsdam zunächst nicht an die anspruchsberechtigten Alteigentümer zu verkaufen, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Wie ist das BMF in dieser Angelegenheit darüber hinaus tätig geworden und welche Weisungen an seinen nachgeordneten Bereich hat es in diesem Zusammenhang erteilt?
Inwieweit ist die Oberfinanzdirektion Cottbus entsprechend den Richtlinien des BMF zum Mauergrundstücksgesetz zwischen den Anspruchstellern laut Frage 28 und der Stadt Potsdam moderierend tätig geworden, und hat das BMF sie dazu aufgefordert?
Hat das BMF die Oberfinanzdirektion Cottbus nach Scheitern der Moderationsgespräche erneut angewiesen, die Grundstücke am Griebnitzsee in Potsdam nicht an die Anspruchsteller zu veräußern?
Trifft es zu, dass in dem Prozess gegen die Stadt Potsdam vor dem Landgericht Cottbus Prozessvertreter des Bundes vorgetragen haben, dass die Stadt Potsdam keinen zulässigen (da unbestimmten) und keinen begründeten (da u. a. nicht durchführbaren und nicht zum Verkehrswert lautenden) Antrag auf Erwerb von bundeseigenen Mauer- und Grenzgrundstücksflächen am Griebnitzsee in Potsdam gestellt hat?
Hat die Stadt Potsdam bis heute einen entsprechenden Antrag gestellt, und wenn ja, mit welchem Quadratmeterpreis?