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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Revision der EG-Altöl-Richtlinie (G-SIG: 15011748)

Ergebnisse von Studien zur ökologischen Bewertung verschiedener Altölverwertungswege, Menge des in Deutschland und in der EU eingesammelten sowie stofflich oder thermisch verwerteten Altöls, Bewertung des Altölmarktes, Konsultationsverfahren zur Revision der EG-Altöl-Richtlinie: Beteiligung, Bewertung, weiterer Zeitplan und Zielrichtung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

05.07.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/577215. 06. 2005

Revision der EG-Altöl-Richtlinie

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission plant die Revision der EG-Altöl-Richtlinie (Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung (ABl. L 194, S. 23) in der Fassung der Richtlinie 87/101/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 (ABl. 1987, L 42, S. 43)). Am 4. März 2005 endete hierzu das öffentliche Konsultationsverfahren der EU-Kommission. Die EG-Altöl-Richtlinie enthält Vorschriften über die umweltfreundliche Beseitigung von Altölen. Gemäß Artikel 3 Abs. 1 EG-Altöl-Richtlinie treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen dafür, dass der Behandlung von Altölen im Wege der Aufarbeitung Vorrang eingeräumt wird, sofern dem keine technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Sachzwänge entgegenstehen.

Nachdem der EuGH in einem Urteil vom 9. September 1999 (Rs. C 102/97) einen Verstoß Deutschlands gegen Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie festgestellt hatte, hatte die Bundesregierung zur Umsetzung der Altölrichtlinie eine Novelle der deutschen Altölverordnung erarbeitet, in der der Vorrang der Aufarbeitung von Altöl zu Grundöl rechtlich festgeschrieben wurde. Die Neufassung der Altölverordnung ist nach Zustimmung von Bundesrat und Deutschem Bundestag am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Die Bundesregierung vertrat die Auffassung, dass neben der rechtlichen Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Grundöl die Aufarbeitung zusätzlich wirtschaftlich gefördert werden müsse. Sie erließ demzufolge eine „Richtlinie zur Förderung der Basisölproduktion aus Altöl“, die – unter Inanspruchnahme der im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel – die Subventionierung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl für einen Zeitraum von 7 Jahren vorsieht. Im Bundeshaushalt 2005 sind 1,096 Mio. Euro für Zuschüsse zur Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl angesetzt.

Unter Zugrundelegung der ifeu-Studie „Ökologische Bilanzierung von Altölverwertungswegen“ vom 24. Februar 2000 war dieses Vorgehen fragwürdig, denn die Studie kam zum Ergebnis, daß keines der betrachteten Verwertungsverfahren wesentliche Vorteile gegenüber den jeweils anderen habe und sich eine Rangfolge der Verwertungsverfahren aus den betrachteten Parametern nicht ableiten ließe. Diese Meinung wurde durch das Umweltbundesamt geteilt. Demnach war die Zielrichtung der europäischen Altölrichtlinie infrage zu stellen.

Eine neue ifeu-Studie mit dem Titel „Ökologische und energetische Bewertung der Aufbereitung von Altöl zu Grundölen: Substitution von primären Grundölen inklusive halbsynthetischer und synthetischer Verbindungen“ vom Februar 2005 kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass die Grundölherstellung aus Altöl gegenüber der Verbrennung ökologisch günstiger ist.

In den Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren wurde unter anderem gefordert, die Richtlinie ganz entfallen zu lassen, weil die Regelungen der EG Altöl-Richtlinie durch andere Vorschriften des EU-Rechts weitgehend abgedeckt seien. Grundsätzlich wurde die Frage aufgeworfen, ob der Vorrang der Wiederaufarbeitung von Altöl beibehalten werden solle, oder ob sogar die thermische Verwertung demnächst besteuert werden solle. Auch wurde angesichts der geplanten Strategie für Abfallvermeidung und -recycling der Sinn einer Debatte über allein die Revision der EG-Altöl-Richtlinie bezweifelt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vertritt laut einer Meldung des Deutschlandfunks vom 10. März 2005 die Auffassung, dass man möglichst wenig in den Altölmarkt eingreifen wolle. Laut einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) vom 21. März 2005 fordern auch Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) „möglichst geringe Eingriffe in den Altölmarkt“. Weiter heißt es, dass das BMWA Gesetzesvorlagen zur Besteuerung der energetischen Verwertung ablehnend gegenüberstehe.

Mit Urteil vom 29. April 2004 hat der EuGH festgestellt, dass Deutschland durch die Anwendung des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Dezember 1992 gegen die Verpflichtungen aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung verstoßen hat, indem nicht alle Mineralöle, die zum Verbrauch als Heizstoff bestimmt sind, der Verbrauchsteuer unterworfen wurden (Rechtssache C-240/01).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Studien zur Frage der ökologischen Bewertung verschiedener Altölverwertungswege (insbesondere Aufarbeitung zu Grundölen, thermische Verwertung) sind der Bundesregierung bekannt, und was besagen diese jeweils?

2

Wie bewertet die Bundesregierung jeweils die Ergebnisse, und welche Schlüsse zieht sie hieraus?

3

Welche Entwicklungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass die neue ifeu-Studie nunmehr zum Ergebnis kommt, dass die Grundölherstellung aus Altöl gegenüber der Verbrennung ökologisch günstiger ist?

4

Wie viel Altöl wird in Deutschland jährlich seit Inkrafttreten der deutschen Altölverordnung und der Förderrichtlinie eingesammelt?

5

Wie viel des eingesammelten Altöls wird stofflich und wie viel thermisch verwertet?

6

Wie lauten die entsprechenden Daten (vgl. Frage 4 und 5) für die EU insgesamt?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Altölmarkt, insbesondere hält die Bundesregierung gesetzgeberische Eingriffe in den Altölmarkt im Hinblick auf die Steuerung der Verwertungswege weiterhin für erforderlich, und wie begründet sie ihre Auffassung?

8

Hat sich die Bundesregierung am Konsultationsverfahren im Hinblick auf eine Revision der EG-Altöl-Richtlinie beteiligt, und wenn ja, mit welcher Zielrichtung?

9

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die in den im Rahmen des Konsultationsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen angesprochenen Fragen, insbesondere:

a) Wie bewertet sie die Auffassung, wonach die Regelungen der EG-Altöl-Richtlinie durch andere Vorschriften des EU-Rechts weitgehend abgedeckt seien und die Richtlinie damit entbehrlich sei?

b) Wie bewertet sie die Forderung, im Sinne von Bürokratieabbau und Deregulierung die EG-Altöl-Richtlinie aufzuheben?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, über die zukünftigen Regelungen zur Altölentsorgung erst im Rahmen der Auseinandersetzungen über die thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling zu entscheiden?

d) Plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Besteuerung der thermischen Verwertung von Altöl?

e) Hält die Bundesregierung an dem Vorrang und der finanziellen Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Grundöl fest?

11

Inwiefern hat die Bundesregierung dem Urteil des EuGH vom 29. April 2004 (Rechtssache C-240/01) Rechnung getragen?

12

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Zeitplan für die Verhandlungen über die Revision der EG-Altöl-Richtlinie auf europäischer Ebene?

13

Mit welcher Zielrichtung wird sich die Bundesregierung an den Verhandlungen über die EG-Altöl-Richtlinie auf europäischer Ebene beteiligen?

Berlin, den 15. Juni 2005

Birgit Homburger Angelika Brunkhorst Michael Kauch Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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