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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

10 Jahre Öko-Audit-System der EU (EMAS) (G-SIG: 15011753)

Deutschland- und europaweite Entwicklung der Teilnehmerzahlen am EG-Öko-Audit-System und am Umweltmanagementsystem nach EN ISO 14.001 in den letzten zehn Jahren, Möglichkeiten der Attraktivitätssteigerung, Einflussnahme auf die geplante Überarbeitung der Verordnung, Bewertung der Vorschläge des Umweltgutachterausschusses (UGA) beim BMU

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

05.07.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/577715. 06. 2005

10 Jahre Öko-Audit-System der EU (EMAS)

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die EG-Öko-Audit-Verordnung (EG-Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung – EG-Verordnung Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 (EMAS – Eco-Management and Audit Scheme)) trat am 13. April 1995 in Kraft.

Sie ermöglicht es Organisationen (gewerblichen Unternehmen und seit der Novellierung im Jahr 2001 – EMAS-II-Verordnung – auch Dienstleistungsunternehmen und Behörden) auf freiwilliger und eigenverantwortlicher Basis, die umweltrelevanten Aspekte ihrer Tätigkeit zu kontrollieren und kontinuierlich zu verbessern.

Außerdem wurde das EG-Öko-Audit-System an die weltweit verfügbare Umweltmanagementnorm EN ISO 14.001 angelehnt, die ebenfalls Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem festlegt. Dies sollte die Verbindung vom EG-Öko-Audit-System und EN ISO 14.001 stärken.

Nach der aktuellen EMAS-Statistik der EU zum 15. Mai 2005 sind europaweit rund 3100 Organisationen nach der EG-Öko-Audit-Verordnung zertifiziert gewesen. Im Jahr 2002 waren es noch ca. 3 900 Unternehmen. Auch in Deutschland ist dieser Negativtrend deutlich zu Tage getreten: Die Zahl der registrierten Unternehmen sank von 2 660 zu Beginn des Jahres 2002 auf zuletzt rund 1 600 (Quelle: EU-Kommission; IW-Umwelt-Service Nr. 2 – Mai 2004).

Im Frühjahr 2006 will die EU-Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der EMAS-II-Verordnung vorlegen. Der Umweltgutachterausschuss (UGA) beim Bundesumweltministerium hat im Dezember 2004 erste Anregungen zur Revision der EMAS-Verordnung vorgelegt und eine frühzeitige Mitwirkung an der Diskussion angeregt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie haben sich die Teilnehmerzahlen am EG-Öko-Audit-System in den letzten zehn Jahren entwickelt (deutschland- und europaweit)?

2

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Entwicklung der Teilnehmerzahlen, und wie bewertet sie diese?

3

Wie haben sich im Vergleich dazu die Teilnehmerzahlen am reinen Umweltmanagementsystem nach EN ISO 14.001 in den letzten zehn Jahren entwickelt (deutschland- und europaweit), und wie bewertet die Bundesregierung dies?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die im Hinblick auf die EG-Öko-Audit-Verordnung geübte Kritik, dass der Verfahrensablauf bis zur Zertifizierung sehr bürokratisch ausgestaltet sei?

5

Plant die Bundesregierung national weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Teilnahme an EMAS attraktiver zu machen bzw. Anreize zur Teilnahme zu schaffen (z. B. im Sinne des Antrags der Fraktion der FDP „Erhöhung der Attraktivität des freiwilligen Umweltaudits durch Deregulierung“, Bundestagsdrucksache 14/570), und wenn ja, welche Maßnahmen will sie ergreifen?

6

Wenn nein, warum nicht?

7

Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten (z. B. auf landesgesetzlicher Ebene), die Attraktivität der Teilnahme am EG-Öko-Audit zu erhöhen?

8

Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die geplante Überarbeitung der EG-Öko-Audit-Verordnung im Sinne der Anregung des UGA bereits auf europäischer Ebene Einfluss genommen, und wenn nein, warum nicht?

9

Wenn ja, was hat die Bundesregierung insoweit konkret unternommen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge des UGA zur EMAS-Revision insgesamt?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, die EMAS-Revision dazu zu nutzen, den Aufwand der teilnehmenden Organisationen bei der Erstellung der Umwelterklärung zu reduzieren?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des UGA, die Umwelterklärung in Anlehnung an den bisherigen Anhang III der EMAS-Verordnung abschließend zu regeln und den Leitfaden für die Umwelterklärung aufzuheben?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des UGA, dass auf eine Ausweitung von EMAS auf die Belange Nachhaltigkeit, Arbeitsschutz oder integriertes Management verzichtet werden sollte, insbesondere um eine zusätzliche Verkomplizierung zu vermeiden?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UGA, dass die Kommission alle Möglichkeiten zur Vereinfachung der EMAS-Regelungen unter Beibehaltung des materiellen Standards nutzen sollte?

Wenn ja, welche Vereinfachungen schlägt die Bundesregierung vor?

Wenn nein, warum nicht?

15

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf europäischer Ebene auf größere Anreize zur Teilnahme am EG-Öko-Audit hinzuwirken, und wenn ja, welche Vorschläge wird die Bundesregierung vorlegen?

16

Welche Anreize zur Teilnahme am EG-Öko-Audit setzen nach Kenntnis der Bundesregierung andere europäische Mitgliedstaaten?

Berlin, den 15. Juni 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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