Erfolgreiche Verbrechensbekämpfung und organisierte Kriminalität in Deutschland
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Dr. Jürgen Gehb, Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit den Anschlägen am 11. September 2001 ist die Bekämpfung des internationalen Terrorismus vordringliche Aufgabe für Politik und Sicherheitsbehörden. Trotz dieser Bedrohung dürfen Probleme der allgemeinen Verbrechensbekämpfung und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) nicht in den Hintergrund treten. Im Hinblick auf die Ängste und Sorgen der Bevölkerung, Opfer eines Verbrechens zu werden, wäre das nicht zu vertreten.
Auch wegen des Ausmaßes der durch die OK verursachten Schäden für die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen aller Staaten muss die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wie die Terrorismusbekämpfung Priorität haben.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, ihre „erfolgreiche Politik zur Wahrung der inneren Sicherheit fortzusetzen. Dies gilt für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität ebenso wie für Alltagskriminalität.“
Angesichts der fortgesetzten Medienberichte über steigende Kriminalitätsraten und geberne Betätigungsfelder der Organisationen der OK bei Menschenhandel, Schlepper- und Schleuserwesen, Zwangsprostitution, Herstellung und Verbreitung von Falschgeld sowie dem illegalen Handel mit Waffen und Rauschgift ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte „erfolgreiche Handeln“ auf diesen Tätigkeitsfeldern nicht zu erkennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie hat sich in Deutschland seit 2000 – getrennte Angaben nach Jahren und Ländern – die so genannte Häufigkeitszahl (Straftaten auf 100 000 Einwohner) entwickelt?
Wie hat sich in Deutschland seit 2000 – getrennt nach Jahren und Ländern – die Aufklärungsquote entwickelt?
Gibt es Abweichungen bei den Häufigkeitszahlen und der Aufklärungsquote im Vergleich süddeutscher zu den übrigen Bundesländern?
Wenn ja welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung hierfür ausschlaggebend?
Wie stellen sich die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 im Bereich der Rauschgiftdelikte dar?
Wie hat sich seit 1993 – getrennt nach Jahren und Ländern – die so genannte Polizeidichte entwickelt, wobei die Angaben mit und ohne sich in der Ausbildung befindlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gemacht werden sollten und auch die Entwicklung bei der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz) und dem Bundeskriminalamt darzustellen ist?
Wie hat sich in Deutschland seit 2000 – getrennt nach Jahren und Ländern – die Zahl der Anklagen und Verurteilungen im so genannten beschleunigten Verfahren gemäß den §§ 417 ff. StPO entwickelt?
Gibt es eine Korrelation dieser Zahlen mit der zahlenmäßigen Entwicklung des Strafbefehlsverfahrens?
Wie hat sich in Deutschland seit 2000 die Delinquenz von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden – getrennt nach Jahren und Ländern sowie unterteilt nach deutschen, ausländischen und deutschen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden mit ausländischer Herkunft – entwickelt?
Welche Entwicklung gibt es im Bereich der Kriminalität von sog. russlanddeutschen Erwachsenen sowie Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden (hier bitte Angaben nach Ländern und Jahren getrennt seit 1990)?
Wie hat sich der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger im Bereich der Gewaltkriminalität im Verlauf der letzten 10 Jahre entwickelt?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Falle einer Steigerung der Gewalttätigkeit jugendlicher Straftäter ergreifen?
Welche gesetzgeberischen Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung zur verbesserten Verbrechensbekämpfung, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität und vor dem Hintergrund des erweiterten Europa?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität eingeleitet?
Welche realisierbaren Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Bundesregierung, in die abgeschotteten ethnischen Milieus der OK und Schleuser einzudringen?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entwicklungen in abgeschotteten ethnischen Milieus, wonach zivil- und strafrechtliche Fragen unter Ausschaltung von Polizei und Justizbehörden durch eigene Konfliktlösungsmechanismen geklärt werden?
Wie soll diesem Phänomen begegnet werden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umstand, dass Verbrechen aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten und Sachausstattung unentdeckt bzw. unaufgeklärt bleiben?
Wie hat sich in Deutschland die Zahl der Verfahrenseinstellungen in den letzten 10 Jahren entwickelt und gibt es hier eine Korrelation zur personellen Ausstattung?
Sieht die Bundesregierung hier einen Widerspruch zum Legalitätsprinzip oder zumindest eine Aushöhlung?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Ausweitung des Einsatzes verdeckter Ermittler?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zu einer im Bereich der OK im Hinblick auf die generalpräventive Wirkung besonders sinnvollen Verbesserung der Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die wegen des konspirativen Umfelds der OK erforderlichen Anreize zur Kooperation für aussagewillige Beteiligte durch die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung?
Welche Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Bundesregierung, die für die Bekämpfung der OK wichtige akustische Wohnraumüberwachung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2004 einzusetzen?