Verhandlungen zwischen Deutschland und Taiwan zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Olav Gutting, Ernst Hinsken, Manfred Kolbe, Patricia Lips, Dr. Michael Meister, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Peter Rzepka, Anita Schäfer (Saalstadt), Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Deutschland und Taiwan unterhalten enge wirtschaftliche Beziehungen. Der Warenaustausch zwischen Taiwan und Deutschland betrug 10,3 Mrd. US-Dollar im Jahr 2004. Mit einem Exportwert von 4,5 Mrd. US-Dollar gingen rund 2,6 Prozent der taiwanesischen Gesamtausfuhren an deutsche Abnehmer. Deutschland war damit fünftgrößter Lieferant und ist zugleich achtgrößter Abnehmer. Im Gegenzug importierte Taiwan Güter aus Deutschland im Wert von 5,8 Mrd. US-Dollar und belegte den vierten Platz unter den wichtigsten deutschen Exportmärkten in Asien. Unter den Handelspartnern belegt Deutschland insgesamt den siebten Platz.
Für das Jahr 2005 ist mit einem anhaltenden positiven Trend für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu rechnen. Hierfür spricht insbesondere, dass die taiwanesische Wirtschaft im vergangenen Jahr konjunkturelle Fahrt aufgenommen hat. Für dieses Jahr wird ein Wirtschaftswachstum von 4,2 Prozent prognostiziert. Weiter ansteigen werden auch die Importe mit einem prognostizierten Wachstum von 5,8 Prozent und die Exporte mit 7 Prozent. Einen positiven Trend zeichnet sich auch für die Belebung des privaten Konsums ab.
Die ökonomischen Rahmenbedingungen für eine Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Taiwan bieten somit für die deutsche Wirtschaft attraktive Perspektiven. Aus Sicht deutscher Unternehmen als auch aus Sicht taiwanesischer Unternehmen fehlt jedoch ein Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Begründet ein heimisches Unternehmen beim Partner eine Betriebsstätte oder eine (Tochter-)Gesellschaft, muss es damit rechnen, dass die Gewinne aus unternehmerischen Aktivitäten im Ausland nicht nur dort, sondern auch am Sitz des Mutterunternehmens besteuert werden.
Um die Chancen aus Investitionen und dem Handel mit Investitions- und Konsumgütern für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu nutzen, bedarf es einer rasch zu treffenden Vereinbarung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen Deutschland und Taiwan, das die Grundlagen für die Besteuerung der grenzüberschreitenden unternehmerischen Aktivitäten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung regelt.
Im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Januar 2005 (IV B6 – S 1300 – 308/04) wird auf laufende Verhandlungen zwischen Deutschland und Taiwan diesbezüglich hingewiesen.
Die Verhandlungen und die abzuschließende Vereinbarung erfolgen im Verständnis der traditionellen deutschen „Ein-China-Politik“ und haben ausschließlich zum Ziel, wirtschaftlich relevante Fragen zu beantworten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche inhaltlichen Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sieht die sich in der Verhandlung befindende Vereinbarung zwischen Deutschland und Taiwan vor?
Welche Regelungen sind für Gewinne/Verluste, für Zinsen und Dividenden, Lizenzgebühren, Veräußerung von Vermögen, Einkünfte aus unselbständiger Arbeit vorgesehen?
Wie ist der Stand der Beratungen zwischen Deutschland und Taiwan, bzw. wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der bilateralen Gespräche zwischen Deutschland und Taiwan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung?
Trifft es zu, dass die Vereinbarung inhaltlich zwischen Deutschland und Taiwan abgestimmt ist?
Wenn nicht, welches sind die inhaltlichen Ursachen für die verzögerte Verabschiedung und welche Lösung gedenkt die Bundesregierung für diesen Fall anzustreben?
Wann wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit der Vereinbarung befassen?
Welche gesetzlichen und rechtlichen Schritte beabsichtigt die Bundesregierung alternativ zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung umzusetzen, wenn eine Vereinbarung nicht erfolgreich herbeigeführt werden kann?
Sieht die Bundesregierung in diesem Fall die Möglichkeit, eine Verständigung zwischen Taiwan und Deutschland über jeweils entsprechende unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung herbeizuführen?
Bietet § 34c Einkommensteuergesetz einen geeigneten und möglichen Ansatz für eine Vermeidung einer Doppelbesteuerung für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und Taiwan?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung kurzfristig zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in Deutschland und Taiwan?
Plant die Bundesregierung auch die Frage der Lücke beim Investitionsschutz im Verhältnis zu Taiwan in die Verhandlungen aufzunehmen?
Wenn nicht, welche Maßnahmen zur Förderung taiwanesischer Investitionen in Deutschland plant die Bundesregierung?