Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des Besuchs von US-Präsident George W. Bush in Mainz am 23. Februar 2005
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Markus Löning, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 23. Februar 2005 besuchte US-Präsident George W. Bush die Stadt Mainz.
Anders als in der slowakischen Hauptstadt Bratislava, wo US-Präsident George W. Bush einen Tag später auf dem Platz vor dem Nationaltheater vor mehreren tausend Menschen eine öffentliche Rede hielt, waren in Mainz Begegnungen mit der Bevölkerung nahezu unmöglich.
Die Innenstadt von Mainz wurde abgeriegelt. Briefkästen, Mülleimer, Blumenkübel, Autos usw. wurden entfernt, Kanaldeckel zugeschweißt. Anwohner durften teilweise nur nach vorheriger Kontrolle in ihre Wohnungen und wurden aufgefordert, die Fenster geschlossen zu halten. In einem Radius von 60 km um Mainz herrschte ein Flugverbot für Privatflugzeuge. Die Autobahnen 3, 60, 66, und 67 waren am Tage des Besuches zeitweise gesperrt. Auf Abschnitten des Rheins und des Mains musste die Schifffahrt eingestellt werden. Kampfjets des Typs „Phantom“ standen auf der Grundlage des neuen Luftsicherheitsgesetzes bereit, Awacs-Überwachungsflugzeuge waren rund um die Uhr im Einsatz.
Laut Zeitungsberichten waren sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Hessen jeweils rund 4 200 Polizisten im Einsatz. Hinzu kommen Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) und des amerikanischen Secret Service.
Dem öffentlichen Sektor entstanden hohe Kosten. Die Privatwirtschaft erlitt erhebliche Einbußen. Geschäfte waren von ihren Kunden abgeschnitten, Flüge fielen aus oder verspäteten sich, bei Opel in Rüsselsheim wurde die Produktion für einen Tag eingestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erforderlichkeit der Sicherheitsmaßnahmen, die die Bewegungsfreiheit der Bürger eingeschränkt und das Versammlungsrecht stark begrenzt haben?
Welche Sicherheitseinschätzung lag ihnen zugrunde?
Wie hoch bemessen sich die Gesamtkosten für die Sicherheitsmaßnahmen?
In welchem Verhältnis werden die Kosten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt?
Welche Maßnahmen wurden auf welcher Rechtsgrundlage jeweils von den Polizeien der betroffenen Bundesländer, dem BKA und dem Secret Service veranlasst?
Haben amerikanische Behörden auf Maßnahmen deutscher Stellen Einfluss genommen, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Maßnahme waren hiervon betroffen?
Haben amerikanische Stellen selbst Maßnahmen getroffen, die nach Polizei- und Ordnungsrecht hiesigen Behörden vorbehalten sind?
Kam es im Zusammenhang mit dem Sicherheitseinsatz zu Abstimmungsproblemen zwischen den Polizeien der Bundesländer, dem BKA und den beteiligten amerikanischen Stellen, wenn ja, worauf sind diese zurückzuführen und was ergibt sich hieraus für zukünftige Sicherheitseinsätze anlässlich von Staatsbesuchen bzw. bei sonstigen Großereignissen, insbesondere solchen mit internationalem Bezug?
Wer traf die Entscheidung, den Flughafen Frankfurt am Main länger für den normalen Flugbetrieb zu schließen, als ursprünglich beabsichtigt und angekündigt worden war, und wer haftet für allfällige Schadensersatzforderungen Dritter?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Privatunternehmen entstandenen Einbußen?