Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste von Bund und Ländern
der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Klaus Brähmig, Dr. Peter Gauweiler, Dr. Günter Krings, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Dorothee Mantel, Melanie Oßwald, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste ist eine von allen Ländern und dem Bund finanzierte Einrichtung beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Sie hat die Aufgabe, Such- und Fundmeldungen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen und kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern entgegenzunehmen und zu dokumentieren. Das Auffinden und die Identifizierung gesuchter Stücke sollen damit unterstützt und Rückgaben angebahnt werden. Ihr wichtigstes Instrument ist die Internetdatenbank „lostart.de“, die seit April 2000 online ist.
Dokumentiert werden dort Informationen zu Kulturgütern, die aufgrund von Verfolgungen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ihren Eigentümern entzogen wurden, wegen drohender Repressionen veräußert werden mussten oder bei Flucht und Emigration nicht mitgeführt werden konnten. Das betrifft auch heute in Museen befindliche Kulturgüter, die eine Provenienzlücke aufweisen und bei denen ein unrechtmäßiger Entzug zwischen 1933 und 1945 nicht ausgeschlossen werden kann.
Als Reaktion auf die Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die die Nationalsozialisten beschlagnahmt hatten („Washingtoner Prinzipien“), wurde im Dezember 1999 die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ verabschiedet. Sie sieht u. a. die Einrichtung einer Such- und Fundliste vor, in die Betroffene Informationen zu Kulturgütern eintragen und damit im Internet veröffentlichen können. Als Arbeitsgrundlage für die Erfassung dieser Kulturgüter wurde 2001 eine „Handreichung“ erstellt.
Die Koordinierungsstelle nimmt zudem die Aufgaben der Geschäftsstelle für die „Beratende Kommission für die im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ wahr. Die Kommission übernimmt eine Mediatorenrolle zwischen den Trägern der Sammlungen und den ehemaligen Eigentümern der Kulturgüter bzw. deren Erben. Zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten kann sie Empfehlungen aussprechen. Eine Antragsstellung bei der Beratenden Kommission setzt voraus, dass beide Seiten mit der Befassung ihres Falles durch die Kommission einverstanden sind. Die Kommission hat erst im Januar 2005 ihren ersten Fall beraten.
Die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Christina Weiss, hat den Ausschuss für Kultur und Medien am 26. Januar 2005 über die Arbeit der Koordinierungsstelle unterrichtet. Zahlreiche Fragen sind offen geblieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Mit Mitteln in welcher Höhe unterstützt der Bund die Koordinierungsstelle, mit welchen die Länder?
Auf welchen Zeitraum ist die Arbeit der Koordinierungsstelle angelegt? Vor welchem Hintergrund könnte eine Nichtverlängerung der Finanzierung von Seiten des Bundes oder der Länder beschlossen werden?
Auf welche Weise kann die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte für Kultur und Medien – vor dem Hintergrund ihrer Äußerung „da diese Dokumentation noch nicht abgeschlossen ist, freue ich mich, dass sich der Bund und alle Länder auf die Fortführung der Koordinierungsstelle auch nach 2004 verständigt haben“ (Presseerklärung der BKM vom 7. Februar 2005) – feststellen, wann und dass diese Dokumentation abgeschlossen ist und eine Aufrechterhaltung der Finanzierung der Koordinierungsstelle nicht mehr erforderlich wäre?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Koordinierungsstelle in welchen Zeiträumen beschäftigt und beschäftigt gewesen, welche Qualifikationen haben sie, wer ist für die Einstellung von Personal zuständig? Wie viele Stellen sieht der Stellenplan der Koordinierungsstelle vor und wie sind sie beschrieben? Wie hoch ist der Sachmittelhaushalt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anzahl von Eintragungen in der Datenbank lostart.de von Seiten der Museen? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der eingetragenen Kunstwerke in der Datenbank, für die eine lückenlose Provenienz nicht nachgewiesen werden kann, im Verhältnis zu der von Fachleuten geschätzten Anzahl solcher in Museen befindlicher Kunstwerke?
Wie ergibt sich die von der Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 7. Februar 2005 genannte Zahl von in der Datenbank lostart.de verzeichneten „Such- und Fundmeldungen von über 300 Einrichtungen und 200 Personen des In- und Auslands“ bei tatsächlich nur knapp 40 entsprechenden Eintragungen in der Datenbank?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der Daten und die Recherchemöglichkeiten in der Datenbank lostart.de? Welche Auffassungen zu dieser Frage sind der Bundesregierung aus Fachkreisen bekannt, wie bewertet sie diese und welche Schlussfolgerungen hat sie daraus gezogen oder wird sie daraus ziehen?
Welche Einschätzungen der Arbeit der Koordinierungsstelle liegen der Bundesregierung aus dem Ausland vor? Wie werden die Bemühungen in Deutschland die Kulturgutverluste betreffend im Ausland wahrgenommen?
Wie beurteilt die Staatsministerin den Sachverhalt, dass die Koordinierungsstelle nur den ,virtuellen Raum‘ zur Verfügung stellt, nicht aber selbst inhaltliche Arbeit mit kunsthistorischem Hintergrund leisten kann? Bestehen Überlegungen, die Kompetenzen der Koordinierungsstelle auszuweiten, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Wie viele Kunstgegenstände wurden in direkter Folge der zur Verfügung stehenden Informationen in der Datenbank lostart.de restituiert? Liegen der Bundesregierung darüber Erkenntnisse vor, wie viele Kunstgegenstände ohne den Bezug auf die Datenbank lostart.de restituiert wurden? Wenn nein, warum nicht?
Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzer der Datenbank lostart.de vor allem? Wie häufig wird sie in Anspruch genommen? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Museen in Deutschland selbst über die Datenbank nach vermissten Kunstgegenständen forschen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass öffentliche Institutionen in Deutschland den kriegsbedingten Verlust von zehntausenden in der Datenbank lostart.de gemeldeten Kunstgegenständen beklagen, andererseits aber kaum eine von ihnen verrät, welche Werke aus ihren eigenen Sammlungen eine ungeklärte Herkunft haben (DIE ZEIT, 10. Juli 2003)?
Auf Grundlage welcher Vereinbarungen kann oder muss die Koordinierungsstelle auch Restitutionsansprüchen von Angehörigen früherer Wehrmachtssoldaten nachgehen, wie 2003 geschehen (Süddeutsche Zeitung vom 14. Juli 2003), vor dem Hintergrund, dass sie als Anlaufstelle für die Opfer konzipiert ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“ von 1998, denen sich Deutschland angeschlossen hat und die die Staaten verpflichten, Kunstwerke zu identifizieren, zu publizieren und die Eigentümer festzustellen, in Deutschland? In welchem Umfang stehen dafür Personal und Mittel von Seiten des Bundes zur Verfügung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Museen eine mögliche Rückgabeforderung von in ihrem Besitz befindlichen Kunstgegenständen befürchten, zu deren Klärung sich die Bundesregierung mit Unterzeichnung der „Washingtoner Prinzipien“ aber verpflichtet hat? Welche Modelle für Gegenleistungen an Museen, die Kunstwerke aus ihrem Besitz als Folge der „Washingtoner Prinzipien“ restituieren, bestehen?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Provenienzforschung zu? Wie beurteilt sie die in den USA übliche Praxis, in Museen Provenienzforscher zu beschäftigen? Würde sie ein ähnliches Modell auch deutschen Museen empfehlen, wenn nein, aus welchen Gründen? Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung in dieser Sache bei Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich? Hat sich die Zuständigkeit der Länder oder der Kommunen für die Museen aus Sicht der Bundesregierung als nicht förderlich bei der Identifizierung von Kunstwerken, die möglicherweise restituiert werden müssen, erwiesen, und wenn ja, in welcher Weise?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass zahlreiche Staaten Dokumentationszentren für Kulturgutverluste unterhalten, die auf nationaler Ebene vor allem wissenschaftliche Arbeit leisten, das „Verursacherland“ Deutschland hingegen nicht? Welche Gründe sprechen gegen die Einrichtung einer vergleichbaren Institution in Deutschland?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung in ihrem Zuständigkeitsbereich, um dem von ihr mit unterzeichneten „Appell zur Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern in Deutschland“ vom 27. Januar 2005 Folge zu leisten, der dazu auffordert, bei der „Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern in den eigenen Beständen nicht nachzulassen“?
Aufgrund welcher Erfahrungen mit der Koordinationsstelle, zu deren Aufgaben es doch gehört, in diesem Felde tätig zu sein, fühlte sich die Bundesregierung veranlasst, den „Appell“ vom 27. Januar 2005 mit zu unterzeichnen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussicht auf weitere Befassungen der Beratenden Kommission mit strittigen Fällen und deren Vermittlungserfolge vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisher einzigen Befassung der Kommission mit einem Fall einerseits und der Konstruktion, dass beide Seiten einer Befassung der Kommission zustimmen müssen, andererseits?
Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung die Arbeit der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste und der Beratenden Kommission auf die Rückgabeverhandlungen der Bundesregierung v. a. mit Russland und Polen?