Mögliche bürokratische Auswirkungen der Melde- und Dokumentationsvorschriften für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen im Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Neben den großen Stromkonzernen und ihrer Netzgesellschaften gibt es eine Vielzahl kleiner und mittlerer Energieversorgungsunternehmen, die insbesondere in Süddeutschland die Energieversorgung im ländlichen Raum, aber auch in den Kommunen sicherstellen und sich am Markt bewährt haben.
Für alle Unternehmen ist der neue energiepolitische Rahmen, der mit Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft treten wird, von herausragender Bedeutung. Für die kleinen und mittleren Unternehmen kann er jedoch deutliche Wettbewerbsnachteile mit sich bringen und sogar Existenz bedrohend sein. Entscheidend dafür sind die vorgesehenen Regulierungsvorschriften, die die Trennung von Netz und Vertrieb sowie zahlreiche Veröffentlichungs-, Berichts- und Dokumentationspflichten vorschreiben. Diese Regelungen führen zu erheblichen Kosten. Zusätzliche Bürokratie und erhöhter Arbeitsaufwand entstehen. Es besteht die Gefahr, dass diese Kosten an die Verbraucher und Verbraucherinnen durchgereicht werden und es so zu einer weiteren Erhöhung der Energiepreise kommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Inwieweit hat die Bundesregierung insbesondere auch im Hinblick auf die Regulierung der mittleren und kleinen Versorgungsunternehmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei den Entflechtungsmaßnahmen geprüft?
Inwieweit ist die Wirksamkeit der geforderten Maßnahmen im Vorfeld, z. B. durch Vergabe von Studien oder Planspielen, geprüft worden, und zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?
Stehen die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Unternehmen, insbesondere auf die kleinen und mittleren Energieversorgungsunternehmen, in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden Markteffekt, der durch die Regulierung der Netze ausgelöst wird?
Wie stellt die Bundesregierung insbesondere für die kleinen und mittleren Energieversorgungsunternehmen ein ausgewogenes Aufwand- und Nutzenverhältnis bei den Dokumentations- und Berichtspflichten sicher?
Welche positiven Effekte für den Energiemarkt bringt eine mögliche Ausweitung des in § 8 Abs. 5 EnWG vorgesehenen Gleichbehandlungsprogramms und der Überwachung der Einhaltung durch eine Person oder Stelle auf kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten bzw. den bürokratischen Aufwand für die Energieversorgungsunternehmen, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen, die nach § 10 EnWG (Rechnungslegung und interne Buchführung) ihren Jahresabschluss nach aktienrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und offen legen müssen?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verpflichtung der vorgelagerten Netzbetreiber zur zeitnahen Weitergabe der Leistungsmesswerte?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verpflichtung, die die Verteilnetzbetreiber zum Aufbau einer ggf. zusätzlich zu registrierenden Leistungsmessung veranlasst?
Sind die Auskunftsbefugnisse der Regulierungsbehörde für das Monitoring zur Regulierung des Netzbetriebs (§ 35 EnWG) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für das Monitoring der Versorgungssicherheit (§ 51 EnWG) auf ihre Verhältnismäßigkeit, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, im Hinblick auf Zeit- und Arbeitsaufwand geprüft worden, und falls ja, zu welchem Ergebnis hat die Prüfung geführt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, demzufolge auf Grund der messtechnischen Schwierigkeiten die Aufteilung zwischen Verlusten und Ausgleichsenergie nicht immer zu der geforderten Transparenz führen kann?
Hat die Bundesregierung Ausnahmevorschriften für den Bedarf der relativ geringen Verlustenergiemengen kleiner und mittlerer Energieversorgungsunternehmen in Erwägung gezogen?
Plant die Bundesregierung, ähnlich der „De-Minimis-Regel“ eine Mindestmenge zu benennen, ab der erst die Aufteilung der Beschaffung von Verlust- und Ausgleichsenergie verpflichtend ist?
Welche Alternativen hat die Bundesregierung zur Beschaffung von Verlust- und Ausgleichsenergien geprüft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die These, dass es sich bei dem in der diesbezüglichen Verordnung vorgesehenen Ausschreibungsverfahren um eine aufwendige Methode handelt, die eine einfache Verrechnung der Differenzenergien mit marktgerechten Preisen nur sehr zeit- und arbeitsintensiv ermöglicht?
Warum differenziert die Bundesregierung in der diesbezüglichen Verordnung die Gesamtverluste nach Netzebenen und Umspannungen?
Warum differenziert die Bundesregierung in der diesbezüglichen Verordnung die Veröffentlichungspflichten nach Zeitpunkt des Auftretens der zeitgleichen Höchstlast für jede Netz- und Umspannebene?
Wie hoch beziffert sie die Kosten, die durch die Differenzierung entstehen, und hält sie diese für verhältnismäßig, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen?
Hat die Bundesregierung in Erwägung gezogen, für die kleinen und mittleren Unternehmen zur Sicherung der Chancengleichheit und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen ein vereinfachtes Verfahren zur Preisbestimmung vorzusehen, und falls ja, warum hat sie sich nicht zu einem solchen entschieden?
Inwieweit hat die Bundesregierung die Praktikabilität der Übergangsfristen von teilweise nur drei Monaten geprüft, insbesondere vor dem Hintergrund der technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in kleinen und mittleren Energieversorgungsunternehmen, und zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?