Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Ulrike Flach, Hellmut Königshaus, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Folge der Reform der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe („Hartz IV“) wird eine Einschränkung der Beratung für Jugendliche vor und bei der Berufs- und Studienwahl sowie für Erwachsene in beruflichen Entscheidungsprozessen beklagt.
Die Berufsberatung ist durch einen gesetzlichen Auftrag verankert. In einer Rahmenvereinbarung vom 15. Oktober 2004 haben die Kultusministerkonferenz (KMK) und die BA vereinbart, die Berufswahlvorbereitung der Schülerinnen und Schüler früh, d. h. spätestens zwei Jahre vor dem Ende der Schulzeit anzusetzen und seitens der BA besondere Angebote der Berufsberatung vorzuhalten.
Die Europäische Union hat den politischen Willen, die Versorgung der Bürger mit Berufsberatungsdiensten erheblich zu verbessern, im letzten Jahr formuliert. Am 28. Mai 2004 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine „Entschließung zur lebensbegleitenden Beratung“ verabschiedet. Die Initiative wird gestützt durch breit angelegte Studien der OECD, der EU und der Weltbank.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Wert der Berufsberatung durch die BA?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Berufsberatung durch die BA für die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland bei?
Welchen Stellenwert gibt die Bundesregierung der Berufsberatung durch die BA im Hinblick auf fundierte Bildungsberatung im Rahmen der Maßnahmen nach der PISA-Studie?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung, die von der KMK und der BA am 15. Oktober 2004 geschlossen wurde?
Sieht die Bundesregierung die Nachfrager der Dienstleistung Berufsberatung zukünftig noch als „Kunden“ einer staatlichen Form der Berufsberatung, wie es im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt ist, und welche personellen Ressourcen sind dafür vorgesehen?
Kann die Bundesregierung die Sicherung eines umfassenden Angebots beruflicher Beratung auch dann garantieren, wenn die BA als bisherige Hauptanbieterin dieser Dienstleistung ihre Ressourcen auf das Vermittlungsgeschäft konzentriert, und auf welche Weise will sie dies garantieren?
Wie sollen insbesondere die in der Rahmenvereinbarung zwischen der KMK und der BA vereinbarten schulischen Veranstaltungen sowie die vereinbarten Einzel- und Gruppenberatungen für Jugendliche und junge Erwachsene personell unterlegt werden?
Wie wird die Bundesregierung auch für die Zukunft die Qualität beruflicher Beratung, insbesondere den adäquaten Ausbildungsstand von Berufsberaterinnen und Berufsberatern in Deutschland gewährleisten?
Hält die Bundesregierung fest an einem Qualifikationsstandard für Berufsberaterinnen und Berufsberater, der in der Regel ein (Fach) Hochschulstudium, eigene berufliche Erfahrung vor der Beratungstätigkeit und eine umfassende beratungsmethodische Ausbildung vorsieht?
Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen werden getroffen, dass freiberufliche Beratung und öffentliche Beratung auf vergleichbarem professionellem Niveau angeboten werden und die Klienten vor Missbrauch geschützt sind?
Gibt es in diesem Zusammenhang innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, für die professionelle Berufsberatung die Ausbildung zum Berufsberater/zur Berufsberaterin staatlich zu regeln, entsprechende Studiengänge einzurichten und das Berufsbild „Berufsberater/Berufsberaterin“ in einem Berufsgesetz zu verankern?
Welche Maßnahmen sind als Hilfestellung für Berufs- und Studienwähler und -wählerinnen angedacht, die vor immer komplexeren und differenzierteren, immer weniger vergleichbaren Bildungswegen stehen und für ihren eigenen Überblick und zur Bündelung relevanter Informationen erhöhten Beratungsbedarf anmelden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um den Studien der OECD und der Entschließung des EU-Ministerrats entsprechend eine Verbesserung des Beratungsangebots für Menschen in den wichtigen Entscheidungssituationen ihres (hoch)schulischen und beruflichen Lebens zu erzielen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Gründung eines nationalen Forums zur Verbesserung der Beratungsstrukturen und des Beratungsangebots in Deutschland, und welche Zeitperspektiven sind hier vorgesehen?