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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

BOS-Digitalfunk und Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk (G-SIG: 15011749)

Kompetenzen der Bundesanstalt, Interessenausgleich zwischen Bund (BGS), Ländern und Kommunen, Umstände der Vergabe des Netzbetriebs an die DB-Telematik

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.07.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/577315. 06. 2005

BOS-Digitalfunk und Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk

der Abgeordneten Otto Fricke, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Rainer Brüderle, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesminister des Innern, Otto Schily, beabsichtigt, den Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zunächst in Form eines so genannten Rumpfnetzes unter Rückgriff auf die Liegenschaften und die Infrastruktur der Deutschen Bahn zu errichten. Ohne Ausschreibung soll der Betrieb der Bahn-Tochter DB-Telematik übertragen werden. Für die Beschaffung der Systemtechnik ist ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt worden. Die Verdingungsunterlagen sollen nunmehr am 21. Juni 2005 veröffentlicht werden. Die Frist für die Abgabe der Angebote soll am 9. September 2005 enden. Zur Wahrnehmung der Interessen von Bund und Ländern soll nach Plänen der Bundesregierung eine Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden mit Sicherheitsaufgaben gegründet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Ist die Gründung der Bundesanstalt mit den Ländern abgestimmt?

2

Seit wann wurde die Notwendigkeit einer solchen Bundesanstalt erörtert und zu welchem Zeitpunkt wurden die Länder in entsprechende Überlegungen einbezogen?

3

Warum können die Aufgaben, die die Bundesanstalt übernehmen soll, nicht vom Bundesministerium des Innern in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden?

4

Welche Funktionen und Aufgaben soll die Bundesanstalt konkret übernehmen?

5

Ist beabsichtigt, dass die Bundesanstalt noch die Auftraggeberrolle für das laufende Vergabeverfahren 2005/S 68-065701 erhält, wenn ja, werden die wettbewerbsrechtlichen Sonderrechte der Bundesanstalt auf das laufende Verfahren Einfluss haben, und wie wird dieser Einfluss in der Praxis aussehen?

6

Warum beabsichtigt die Bundesregierung, die Beauftragung eines Unternehmens zum Aufbau und Betrieb des Systems gegebenenfalls in Form eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen und welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus?

7

Wie sollen nach Vorstellung der Bundesregierung Aufbau und Betrieb organisiert werden, welche Aufgaben sollen von der Bundesanstalt selbst wahrgenommen, welche Aufgaben ausgelagert werden?

8

Wie soll die Verantwortlichkeit beim Aufbau und Betrieb des Netzes zwischen der Bundesanstalt, der Deutschen Bahn AG und dem Systemlieferanten nach Ansicht der Bundesregierung im Störungsfall aufgeteilt werden?

9

Wie soll nach Vorstellung der Bundesregierung die Einbindung der Bedarfsträger, also der Länder und der Industrie, in dem beabsichtigten Verwaltungsabkommen genau geregelt werden?

10

Welche Verantwortung und welche Risiken soll die Bundesanstalt übernehmen?

11

Wie sollen die Interessen der Bedarfsträger des Bundes (zum Beispiel des Bundesgrenzschutzes) und die der Länder und Kommunen (zum Beispiel Polizei und Feuerwehr) im Konfliktfall zum Ausgleich gebracht werden?

12

Wie soll die Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit der Deutschen Bahn AG bezüglich des Netzbetriebes im Einzelnen ausgestaltet werden?

13

In welchem Umfang sollen die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen an den Kosten der Errichtung und des Betriebs der Bundesanstalt beteiligt werden?

14

Welche Mitwirkungsrechte sollen die Länder erhalten, soll insbesondere jedes Land einen Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden dürfen, oder ist ein Proporz abhängig von der Einwohnerzahl des Landes vorgesehen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Errichtung einer gemeinsamen Vergabestelle unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten?

16

Welche Auswirkungen auf die Arbeit der Bundesanstalt hätte es, wenn nicht alle Länder dem Verwaltungsabkommen beitreten, und was bedeutet dies für die nicht beitretenden Länder?

17

Mit welchem Vermögen soll die Bundesanstalt finanziell ausgestattet werden?

18

Wie begründet die Bundesregierung die freihändige Vergabe des Netzbetriebes an die DB-Telematik in vergaberechtlicher Hinsicht, insbesondere unter Berücksichtigung der strengen Rechtsprechung zur Inanspruchnahme vergaberechtlicher Ausnahmetatbestände?

19

Aus welchen Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften leitet die Bundesregierung das Erfordernis besonderer Sicherheitsmaßnahmen für den Netzbetrieb her, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass andere Leistungserbringer als die DB-Telematik den gestellten Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen würden, wenn ja, warum?

20

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Bundesanstalt bei einer Auftragsvergabe zur Erweiterung des Netzes durch die Vorfestlegung des Bundes auf ein System in vergaberechtliche Schwierigkeiten kommen kann, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung dieses Problem zu lösen?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die weitgehende Eingriffsermächtigung für die Bundesanstalt zur Gefahrenabwehr in § 13 des Gesetzentwurfs zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG) im Hinblick auf den Grundsatz der Bestimmtheit aus Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz?

Berlin, den 7. Juni 2005

Otto Fricke Ernst Burgbacher Gisela Piltz Rainer Brüderle Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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