Hemmnisse für die True-Sale-Verbriefung
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Otto Bernhardt, Klaus-Peter Flosbach, Olav Gutting, Manfred Kolbe, Patricia Lips, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Peter Rzepka, Hartmut Schauerte, Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Etablierung eines effizienten True-Sale-Verbriefungsmarktes wäre ein weiterer Schritt zur Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland und zur Verbesserung der Finanzierungssituation der mittelständischen Wirtschaft. Anders als bei der synthetischen Verbriefung werden Forderungen insgesamt und nicht nur ihr Risikoanteil veräußert. Die Eigenkapitalbasis von Unternehmen wird so liquiditätswirksam gestärkt. Auf Grund der hohen Bedeutung des Mittelstandes für die deutsche Wirtschaft ist ein funktionierender True-Sale-Verbriefungsmarkt deshalb von besonderem finanz- und wirtschaftspolitischem Interesse.
Bisher sind True-Sale-Verbriefungen in Deutschland lediglich für Bankforderungen, die zudem keine Immobilienkredite sind, getätigt worden. Andere Bankforderungen bzw. Nichtbankforderungen wurden indessen bisher nicht True-Sale verbrieft. Hintergrund für diese unterschiedliche und insgesamt nicht zufriedenstellende Entwicklung dürften auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sein. Im Kleinunternehmerförderungsgesetz wurde die Übertragung von Bankforderungen zum Zwecke der Verbriefung von der Gewerbesteuer befreit.
Für Unternehmens-, Factoring- und Leasingforderungen wurde eine entsprechende Gewerbesteuerbefreiung nicht gewährt; die Gewerbesteuerbelastung macht die Verbriefung zu teuer. Gleichzeitig wird die Verbriefung von Forderungen aus Immobilienkrediten durch die fehlende Möglichkeit der insolvenzfesten Übertragung von Grundpfandrechten im Insolvenzrecht behindert. Damit stehen rund 50 Prozent aller Bankforderungen nicht für Verbriefungen zur Verfügung. Am deutschen Pfandbriefmarkt wird die Entwicklung von innovativen Produkten behindert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Bedeutung schreibt die Bundesregierung der Entwicklung eines breiten Marktes für True-Sale-Verbriefungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland sowie insbesondere hinsichtlich der Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland zu?
Welche Arten von Forderungen (Bankforderungen, Unternehmensforderungen, Factoringforderungen, Leasingforderungen) wurden seit Inkrafttreten des Kleinunternehmerförderungsgesetzes in Deutschland True-Sale verbrieft?
Insofern Unterschiede zwischen den einzelnen Forderungsarten bestehen, wie erklärt die Bundesregierung diese?
Wie hat sich die True-Sale-Verbriefung von Bankforderungen gegliedert nach Kreditarten (insbesondere: Immobilienkredite vs. Sonstige) seit Inkrafttreten des Kleinunternehmerförderungsgesetzes entwickelt?
Insofern Unterschiede zwischen den einzelnen Arten von Bankforderungen bestehen, wie erklärt die Bundesregierung diese?
Ist der Bundesregierung die Studie ‚Verbriefung von Unternehmens-, Factoring- und Leasingforderungen in Deutschland‘, erstellt von Prof. Ulrich Hommel für die True-Sale International GmbH, bekannt?
Stimmt die Bundesregierung dem Ergebnis dieser Studie zu, wonach eine Gewerbesteuerbefreiung für die im Titel genannten Forderungsklassen zum Zwecke der Verbriefung nur vernachlässigbare Steuerausfälle zur Folge hätte?
Wenn nein, warum nicht, und zu welchem quantitativen Ergebnis kommt die Bundesregierung hinsichtlich möglicher Steuerausfälle bei einer entsprechenden Gewerbesteuerbefreiung?
Plant die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Befreiung der Verbriefung von Unternehmens-, Factoring- und Leasingforderungen von der Gewerbesteuer?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche anderen Hindernisse sieht die Bundesregierung für die Gewerbesteuerbefreiung der genannten Forderungsklassen?
Sieht die Bundesregierung jenseits der Gewerbesteuerproblematik andere Hindernisse, die der True-Sale-Verbriefung von Nichtbankforderungen in Deutschland entgegenstehen?
Wenn ja, welche Bedeutung haben diese und was plant die Bundesregierung zu tun, um diese Hindernisse zu beseitigen?
Welche Rolle spielt die insolvenzsichere Übertragung von Grundpfandrechten bei der True-Sale-Verbriefung von Immobilienkrediten aus Sicht der Bundesregierung?
Wie beeinflusst die Tatsache, dass eine solche Übertragung im deutschen Insolvenzrecht bislang nicht vorgesehen ist, aus Sicht der Bundesregierung die True-Sale-Verbriefung von Forderungen aus Immobilienkrediten sowie die Entwicklung von innovativen Produkten am deutschen Pfandbriefmarkt?
Plant die Bundesregierung eine entsprechende Möglichkeit im Insolvenzrecht zu schaffen?
Wenn ja, bis wann ist eine Gesetzesänderung geplant, und welches Bundesministerium wird hierbei federführend sein?