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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Bürokratieabbau bei Sozialvorschriften im grenzüberschreitenden Güterverkehr (G-SIG: 15011702)

Abkommen der Gemeinschaft der Europäischen Eisenbahnen (CER) und der Europäischen Transportarbeitergewerkschaft (ETF) über Arbeitsbedingungen, Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr, Durchführung in Form einer EU-Richtlinie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

30.05.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/551511. 05. 2005

Bürokratieabbau bei Sozialvorschriften im grenzüberschreitenden Güterverkehr

der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Godern), Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und die Europäische Transportarbeitergewerkschaft (ETF) haben ein Abkommen über die Arbeitsbedingungen von fahrendem Personal im internationalen Verkehr geschlossen. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung dieser Vereinbarung vorgelegt, mit der die dort niedergelegten Arbeitsbedingungen von fahrendem Personal im grenzüberschreitenden Verkehr zum EU-Standard erklärt werden. Von Seiten privater Schienengüterverkehrsunternehmen und der European Rail Freight Association (Erfa) wird dieses Abkommen und seine Umsetzung durch eine Europäische Richtlinie scharf kritisiert. Bemängelt wird vor allem, dass Lokführer bereits nach einer Nacht im auswärtigen Einsatz zwingend wieder in den Genuss einer Ruhezeit zu Hause kommen müssen. Eine zweite Nacht im Ausland wäre dann nicht mehr möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das genannte Sozialabkommen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für fahrendes Personal im grenzüberschreitenden Schienenverkehr erforderlich ist?

2

Welche Auswirkungen hat das genannte soziale Abkommen aus Sicht der Bundesregierung auf die Sicherheit von bestehenden Arbeitsplätzen im Bereich des fahrenden Personals im grenzüberschreitenden Schienenverkehr?

3

Trägt das genannte Sozialabkommen aus Sicht der Bundesregierung zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes bei oder behindert es eine solche Flexibilisierung?

4

Warum ist für die „Durchführung einer Vereinbarung“, die zwischen dem Verband der Eisenbahnergewerkschaft und der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen abgeschlossen wurde, überhaupt eine EU-Richtlinie rechtstechnisch erforderlich?

5

Wird nach Auffassung der Bundesregierung durch das genannte Abkommen und seine Durchführung in Form einer EU-Richtlinie die Freizügigkeit des Personaleinsatzes im grenzüberschreitenden Verkehr behindert, und wenn ja, wie wird dies gerechtfertigt?

6

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Strukturen im Bereich grenzüberschreitender Verkehre bei Staatsbahnen einerseits und kleineren Privatbahnen andererseits?

Wenn ja, welche Bedeutung hat dies für den Anwendungsbereich des genannten Abkommens bzw. der geplanten Richtlinie?

7

Gibt es im Bereich des Straßengüterverkehrs oder des Wasserstraßenverkehrs vergleichbare Sozialregelungen über die Arbeitsbedingungen von fahrendem Personal, die eine Rückführung fahrenden Personals nach einer Nacht im Ausland vorsehen?

8

Welche Auswirkungen auf die Personalkosten im internationalen Schienenverkehr sind aufgrund der neuen Sozialvorschriften zu erwarten?

9

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Widerspruch darin, einerseits den Berufsstand des europäischen Lokführers und einen europäischen Lokführerschein einzuführen, andererseits aber den praktischen Einsatz von Lokführern im grenzüberschreitenden Verkehr durch die genannten Sozialvorschriften zu erschweren?

10

Ist die Rückführung des fahrenden Personals für die zweite Nacht bei einer modernen Form des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs, bei dem keine Übergabe des Zuges an die benachbarte Staatsbahn stattfindet, möglich?

11

Wie hat sich die Bundesregierung bei der ersten Aussprache auf Arbeitsgruppenebene im EU-Ministerrat zum Entwurf der genannten EU-Richtlinie positioniert?

12

Wann wird das Thema erneut im EU-Ministerrat behandelt?

Berlin, den 11. Mai 2005

Birgit Homburger Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Eberhard Otto (Godern) Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Rainer Funke Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Hellmut Königshaus Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Harald Leibrecht Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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