Auswirkungen der aktuellen Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung auf bildungswillige Arbeitsuchende und die freien Bildungsträger
der Abgeordneten Cornelia Pieper, Hellmut Königshaus, Ulrike Flach, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem ersten und zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I und Hartz II vom Dezember 2002) hat die Bundesregierung die Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beschlossen, um so Wirksamkeit, Qualität und wirtschaftliche Effizienz beruflicher Weiterbildung zu verbessern. Für die Weiterbildungsförderung nach SGB III sind für 2005 2 Mrd. Euro vorgesehen und für Eingliederungsleistungen nach SGB II stehen für 2005 insgesamt 6,55 Mrd. Euro zur Verfügung, wie die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 15/4589 bestätigt hat. Obwohl sich die Verbleibsquote in 2003 von 60 Prozent auf 67 Prozent in 2004 verbesserte (siehe Bundestagsdrucksache 15/4589 vom 21. Dezember 2004) und die gewünschten Kostenreduzierungen erreicht wurden, ist im ersten Quartal 2005 ein ungewöhnlich starker Einbruch bei Eintritten in Weiterbildung insgesamt zu verzeichnen. Vergleicht man die Eintritte in Weiterbildung des vierten Quartals 2004 mit den Eintritten des ersten Quartals 2005, ist ein bundesweiter Rückgang von 53 Prozent festzustellen.
Große Bedeutung für die stark reduzierten Förderaktivitäten der Agenturen für Arbeit hat offenbar die Höhe des in § 46 des SGB II geregelten Aussteuerungsbetrags: Dieser berechnet sich als das „Zwölffache der durchschnittlichen monatlichen Aufwändungen für Arbeitslosengeld II“ zuzüglich dem Sozialgeld und zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung. Für das Jahr 2005 wurde ein Betrag von 9 857 Euro pro Kopf errechnet, der die tatsächlichen Spielräume im Eingliederungstitel signifikant einschränkt und die Motivation der Agenturen für Arbeit, für die Qualifizierung Arbeitssuchender Kosten aufzuwenden, erheblich reduziert.
Folge dieser Geschäftspolitik in Agenturen und Jobcentern ist, dass Erwerbslose gegenwärtig drastisch weniger notwendige Weiterbildung erhalten und somit nicht oder deutlich schwieriger in den ersten Arbeitsmarkt zurückfinden.
Weitere spürbare Folge des überdimensionalen Rückgangs an Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ist die offenkundige Zunahme von Insolvenzen etablierter und seriöser Weiterbildungsträger.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Sieht die Bundesregierung das arbeitsmarktpolitische Instrument der beruflichen Weiterbildung weiterhin als eines der wichtigsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik an?
Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung der bundesweite Rückgang an Eintritten in berufliche Weiterbildung um über 63 Prozent im ersten Quartal 2005, verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum, zurückzuführen?
Wie beeinflusst nach Meinung der Bundesregierung die Einführung des so genannten Aussteuerungsbetrages die Bereitschaft der Agenturen für Arbeit, arbeitssuchenden Arbeitslosengeld-I-Empfängern die Förderung einer Weiterbildung zu bewilligen?
Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung der Zahlen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderter beruflicher Weiterbildung in den kommenden Monaten des laufenden Jahres ein?
Welche Perspektiven ergeben sich diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung für das Jahr 2006?
Inwieweit werden die Maßgaben der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III (AZWV) bereits umgesetzt?
Gibt es bereits ein funktionsfähiges und flächendeckendes Netz an akkreditieren zulassenden Stellen?
Wenn nicht, was sind die Gründe dafür?
Inwieweit liegen Beschlüsse des Anerkennungsbeirates vor, die helfen, Unsicherheiten der zulassenden Stellen und der Bildungsträger hinsichtlicht der Umsetzung der AZWV auszuräumen?
Wo sind nach Meinung der Bundesregierung die seit Januar 2005 neu eingerichteten Jobcenter bereits voll funktionsfähig?
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für die an vielen Orten eingetretenen Verzögerungen bei dem Eintritt der vollen Funktionsfähigkeit, und welche Maßnahmen wurden getroffen, die volle Funktionsfähigkeit der Jobcenter so schnell wie möglich herzustellen?
Wann werden nach Meinung der Bundesregierung alle Jobcenter in der Lage sein, Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarkpolitik anzubieten, um ihrem Auftrag des „Förderns“ in vollem Umfang gerecht zu werden?
Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, dass die überwiegende Zahl der Jobcenter noch nicht vollständig personell ausgestattet ist und wenn ja, wie will die Bundesregierung die erforderliche personelle Ausstattung der Jobcenter kurzfristig gewährleisten?
Wann wird nach Meinung der Bundesregierung die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter vorerst abgeschlossen sein?
Ist seitens der Bundesregierung für die Jobcenter eine auf personelle Kontinuität angelegte Personalpolitik vorgesehen, oder ist ein regelmäßiger Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter geplant?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation der Weiterbildungsträger im Hinblick auf die dramatischen Umsatzrückgänge?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern qualitativ hochwertige und arbeitsmarktgerechte Weiterbildungsangebote für deren Klientel auch weiterhin zur Verfügung stehen?