Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/1979
15. Wahlperiode 12. 11. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. November
2003 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen,
Andrea Voßhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1773 –
Bürokratieabbau durch Deregulierung und Bereinigung des Bundesrechts
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 26. Februar 2003 unter dem Titel: „Mittelstand
fördern – Beschäftigung schaffen – Bürgergesellschaft stärken“ Eckpunkte für
den Masterplan Bürokratieabbau verabschiedet. Darin will sie durch den
Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben Innovations- und Investitionskräfte
freisetzen, um folgende Ziele zu erreichen:
l Stärkung der Bürgergesellschaft,
l Entlastung des Mittelstandes
l Förderung von Wachstum und Beschäftigung
l Konsolidierung der öffentlichen Finanzen
l Modernisierung der Bundesverwaltung.
Zum Masterplan gehören u. a. folgende Aufgaben:
l Abschaffung und Vereinfachung von geltenden Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
l Bürger- und wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung neuer Gesetze und
Verordnungen unter konsequenter Berücksichtigung sämtlicher
Regelungsfolgen
l Vermeidung neuer unnötiger bürokratischer Belastungen bereits im
Vorfeld nationaler Gesetzgebung (insbesondere auf europäischer und
internationaler Ebene).
Die Erfüllung dieser Aufgaben soll nach der Vorgabe der Bundesregierung
beispielsweise durch die Reduzierung von Auflagen oder Anforderungen in
Genehmigungsverfahren, die Verkürzung eines Verwaltungsverfahrens oder
die Verringerung des Kostenaufwands erreicht werden. In ihrem
Sofortprogramm zum Bürokratieabbau will die Bundesregierung daher insbesondere
das Projekt „Bereinigung des Bundesrechts“ auf den Weg bringen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Am 26. Februar 2003 hat die Bundesregierung unter dem Titel „Mittelstand
fördern – Beschäftigung schaffen – Bürgergesellschaft stärken“ Eckpunkte
ihrer „Initiative Bürokratieabbau“ verabschiedet und ein 13 Punkte
umfassendes Sofortprogramm gestartet. Mit Kabinettbeschluss vom 9. Juli 2003 hat sie
darüber hinaus weitere 41 Reformprojekte sowie ein Gesamtkonzept
verabschiedet, das auf die spürbare Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen von überflüssigen Verwaltungspflichten zielt.
Statt mit dem „Rasenmäher“ vorzugehen oder sich auf vielen Feldern zu
verzetteln, konzentriert sich die Bundesregierung vorrangig auf fünf strategische
Handlungsfelder, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland
besonders wichtig sind. Diese Handlungsfelder sind:
l Arbeitsmarkt und Selbstständigkeit
l Wirtschaft und Mittelstand
l Forschung, Technologie und Innovation
l Zivilgesellschaft und Ehrenamt
l Dienstleistungen und Bürgerservice.
In die „Initiative Bürokratieabbau“ sind alle Ressorts eingebunden.
1. Wie viele neue Gesetze und Rechtsverordnungen wurden in der laufenden
Legislaturperiode bis zum Beantwortungszeitpunkt exakt verabschiedet
bzw. in Kraft gesetzt?
In der laufenden Legislaturperiode (ab 17. Oktober 2002) wurden bis zum
Stichtag 15. Oktober 2003 16 neue Gesetze und 31 Gesetze, die bestehende
Gesetze ändern, sowie 147 neue Verordnungen und 269 Verordnungen, die
bestehende Verordnungen ändern, verkündet.
Die Anzahl der in dieser Zeit in Kraft getretenen neuen Gesetze beläuft sich auf
39, die der neuen Verordnungen auf 165; in diesen Zahlen sind auch die
Gesetze und Rechtsverordnungen enthalten, die bereits in der vorangegangenen
Legislaturperiode verkündet wurden, aber erst in der jetzigen in Kraft getreten
sind.
Zum Vergleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Fraktion der
CDU/CSU in der laufenden Legislaturperiode allein 22 Gesetzesinitiativen in
den Deutschen Bundestag eingebracht hat.
2. Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden in dieser Zeit außer Kraft
gesetzt?
Im gleichen Zeitraum wurden 13 Gesetze und 98 Rechtsverordnungen außer
Kraft gesetzt.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von neuen und
abgeschafften Regeln vor dem Hintergrund des eigenen Versprechens zum
Bürokratieabbau?
Die Zahl der geänderten oder der neu geschaffenen Rechtsvorschriften allein
lässt noch keinen hinreichenden Rückschluss auf die Regelungsdichte und die
Qualität der Normen zu. Gesetzliche Regelungen können bürokratische
Verfahrensweisen begründen oder „schlanke“ Lösungen ermöglichen. Entscheidend
ist, ob Vorschriften, so sie erforderlich erscheinen, ihren Zweck effektiv und
effizient erfüllen. Gesetzliche Grundlagen für staatliches Handeln sind in einem
demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Sie werden im Übrigen regelmäßig
vom Parlament beschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland ist außerdem
verpflichtet, europäisches Recht zu beachten und umzusetzen. Zu weiteren
Einzelheiten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Zwischenbilanz zum Bürokratieabbau und
Sachstand zum so genannten Masterplan Bürokratieabbau“
(Bundestagsdrucksache 15/1437) verwiesen.
4. Was hat die Bundesregierung getan, um folgender Ankündigung zu
entsprechen, die der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, am 10. November
1998 in seiner ersten Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag
machte: „Wir werden die Verwaltung schlanker und effizienter machen,
und wir werden hemmende Bürokratie rasch beseitigen. […] Dabei werden
wir überflüssige Vorschriften streichen und auf diese Weise die
Regulierungsdichte vermindern.“ (Plenarprotokoll 14/3, Seite 53 A)?
Seit der ersten Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder
wurde der Behördenbestand des Bundes von 654 um 121 Behörden auf 533
reduziert. Gleichzeitig wurden über 100 Behörden intern neu strukturiert und
gestrafft. Dies waren die Voraussetzungen dafür, dass der Stellenbestand der
Bundesverwaltung seit 1998 um mehr als 20 000 Stellen von 309 163 auf 287 793
zurückgeführt werden konnte. Diese Reduzierung ergibt eine Einsparung von
über 750 Mio. Euro jährlich. Der Stellenbestand der Bundesverwaltung ist
heute geringer als vor der Wiedervereinigung. Durch den Einsatz
betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente, durch mehr Wettbewerb und durch
Kooperation mit Privaten ist die Verwaltung insgesamt leistungsfähiger und
kostengünstiger geworden. Die Ergebnisse des Modernisierungsprozesses sind im
Einzelnen in der „Bilanz 2002“, auf deren Inhalt verwiesen wird,
zusammengefasst.
Die Bundesregierung knüpft in dieser Legislaturperiode an die positiven
Ergebnisse des Programms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ an. Sie wird die
Modernisierung der Bundesverwaltung konsequent weiter vorantreiben, mit der
„Initiative Bürokratieabbau“ einen zusätzlichen Schwerpunkt setzen sowie
eGovernment in Deutschland ausbauen. Neben dem eigenen Programm
BundOnline 2005 hat die Bundesregierung den Ländern und Kommunen unter
dem Motto „DeutschlandOnline“ eine strategische Partnerschaft angeboten.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage des Ifo-
Instituts, nach der knapp 70 % der befragten Unternehmen angegeben
haben, die bürokratischen Lasten hätten in den vergangenen Jahren
zugenommen?
6. In welchen Bereichen entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung
für Unternehmen die größten Bürokratielasten, und hat sich die
Bundesregierung beim Abbau der Bürokratie auf diese Bereiche konzentriert?
Wenn bestimmte Gruppen der Gesellschaft meinen, die bürokratischen Lasten
hätten zugenommen, so nimmt die Bundesregierung solche Hinweise ernst,
unabhängig von der Frage, ob es sich um ein subjektives Empfinden oder
belegbare Tatsachen handelt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
Wolfgang Clement, hat im Dezember 2002 Wirtschaft, Gewerkschaften und
kommunale Spitzenverbände aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu benennen,
die geeignet sein können, bürokratische Hemmnisse abzubauen, und
gleichzeitig Vorschläge zu deren Umsetzung sowie etwaige notwendige
Finanzierungsvorschläge zu machen. Vorschläge, die geeignet erschienen, sind in die
„Initiative Bürokratieabbau“ aufgenommen worden, so z. B. die Verschlankung des
Vergaberechts, die Reduzierung der statistischen Belastungen der Wirtschaft,
die Modernisierung der Arbeitsstättenverordnung und die Reform des
Meldesystems in der Sozialversicherung.
7. Findet vor dem Erlass eines neuen Gesetzes eine systematische Prüfung
über folgende Punkte statt: Notwendigkeit der Regelung,
Regelungsumfang und -gehalt, Praktikabilität, Verständlichkeit sowie Nutzen und
Kosten?
Eine solche Prüfung findet insbesondere auf der Grundlage der §§ 42, 43 und
44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) im
Rahmen der Ressort- und Hausabstimmung statt. Die Prüfung umfasst damit auch
die in die Novellierung der GGO aus dem Jahre 2000 eingeflossenen sog.
Blauen Prüffragen zu Notwendigkeit, Verständlichkeit und Wirksamkeit von
Vorschriften sowie die Gesetzesfolgenabschätzung.
8. Wie viele befristete Gesetze wurden erlassen?
Im Zeitraum vom 17. Oktober 2002 bis 15. Oktober 2003 wurden keine
befristeten Gesetze, aber 26 befristete Rechtsverordnungen (davon 16 neue
Verordnungen und 10 Änderungsverordnungen) verkündet.
9. Bei wie vielen Vorschriften wurde bisher die Beweislast umgekehrt, so
dass eine solche Vorschrift, die sich nicht in einer bestimmten Frist
bewährt hat, einer Verfallsautomatik anheim fällt?
Eine generelle Verfallsautomatik bei Vorschriften lehnt die Bundesregierung
aus Gründen der Praktikabilität, der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit ab.
Nach § 44 Abs. 6 GGO ist aber in der Begründung zu einem Gesetzentwurf
durch das federführende Ressort festzulegen, ob und nach welchem Zeitraum
zu prüfen ist, ob die beabsichtigten Wirkungen erreicht worden sind, ob die
entstandenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen stehen
und welche Nebenwirkungen eingetreten sind. Diese Evaluation bildet dann die
Grundlage für die Entscheidung über die Anpassung, Weitergeltung oder
Aufhebung des Gesetzes.
10. Wird den einzelnen Ländern ein Recht eingeräumt, bestimmte Gesetze
oder Rechtsverordnungen des Bundes zeitlich oder regional beschränkt
nicht anzuwenden?
Wenn ja, in welchem Ausmaß, wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Projektes „Innovationsregionen“ – als Pilotregionen wurden
ausgewählt Mecklenburg-Vorpommern, Ostwestfalen-Lippe und Bremen – sind
beispielsweise zeitlich befristete Änderungen bundesrechtlicher Vorschriften
vorgesehen, die zeitlich und regional beschränkte Erleichterungen bei der
Gesetzesanwendung bringen sollen. Eine flächendeckende Erhebung war in der
für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
11. Was sagt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, den Gesetzgeber dazu
zu zwingen, nach einem gewissen Zeitablauf zu prüfen, ob weiterhin
Bedarf für eine Regelung besteht oder nicht?
Dem Gesetzgeber steht es frei, nach einem gewissen Zeitablauf zu überprüfen,
ob weiterhin Bedarf für eine Regelung besteht oder nicht, oder die Regelung
selbst von vorneherein zu befristen. Siehe zu dieser Frage auch die Antwort der
Bundesregierung auf die Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
„Sachstand der Initiative Bürokratieabbau im Bundesministerium der Justiz“
(Bundestagsdrucksache 15/1680).
12. Gibt es eine regierungsinterne Prüfungseinrichtung, die es von
vornherein verhindert, unzureichend begründete Gesetzgebungsvorhaben in die
parlamentarischen Beratungen einzubringen?
In der GGO, insbesondere in § 43 GGO, ist ein Katalog von
Begründungspflichten festgelegt, die einen einheitlichen gesetzestechnischen Standard
garantieren sollen. Dieser Katalog ist vom federführenden Bundesministerium zu
beachten. Darüber hinaus ist in § 45 GGO die Beteiligung der von dem
Gesetzesvorhaben betroffenen Ressorts fest institutionalisiert. Über diese
Beteiligung haben die Ressorts entsprechend ihren Zuständigkeiten die Möglichkeit,
sowohl formal als auch inhaltlich auf die Begründung einzuwirken. Des
Weiteren werden, soweit deren Belange berührt sind, Länder, kommunale
Spitzenverbände, Zentral- und Gesamtverbände sowie Fachkreise bei der Erarbeitung
von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung beteiligt.
13. Müssen Verfasser von Gesetzen substantiiert darlegen, ob ihr
Gesetzesvorhaben tatsächlich erforderlich ist?
Die Darlegung der Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner
Einzelvorschriften gehört zu den Begründungspflichten des § 43 GGO, die vom
federführenden Bundesministerium zu beachten sind (siehe Antwort zu Frage 7
und 12).
14. Was hat die Regierung in der laufenden Legislaturperiode getan, um
folgenden Satz zu verwirklichen: „Sozialstaat bedeutet nicht Freibrief für
permanentes Wachstum von Staatsaufgaben, es bedeutet ebenso wenig
Auftrag oder auch nur Rechtfertigung zum permanent weiteren
Wachstum staatlicher Leistungen und Vorsorgesysteme.“?
Bürokratieabbau und die Stärkung von Eigenverantwortung sind wesentliche
Punkte der Politik der Bundesregierung. Hierbei ist auch der Gedanke prägend,
dass Sozialpolitik nur dann einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenslagen
des Einzelnen leisten kann, wenn sie ihn in die Lage versetzt, sein Leben
eigenverantwortlich zu gestalten. Beispielhaft sollen hier nur drei Maßnahmen
genannt werden:
l Stärkung der Patientensouveränität durch das Gesetz zur Modernisierung
der gesetzlichen Krankenversicherung
l Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Effektivität sowie die
Modernisierung der Verwaltungsstrukturen durch die Organisationsreform in der
gesetzlichen Rentenversicherung: Hauptziel der Organisationsreform in der
gesetzlichen Rentenversicherung ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
und Effektivität der Verwaltungsstrukturen. Sie leistet damit einen
wesentlichen Beitrag zum Abbau von Bürokratie. Wichtigste Neuregelung ist die
Bündelung von Grundsatz- und Querschnittsaufgaben bei einem
Bundesträger mit integriertem Dachverband, in dem die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger (VDR) aufgehen und der verbindliche Entscheidungskompetenz
gegenüber den Trägern erhält. Durch diese Stärkung der Steuerungs- und
Koordinierungsfunktion wird Mehrfacharbeit bei den einzelnen Trägern vermieden,
der Koordinierungsaufwand zwischen den Trägern verringert und die
Voraussetzung zur Erschließung von Synergieeffekten geschaffen. Weiterer
Bestandteil der Organisationsreform ist die Reduzierung der Zahl der
Versicherungsträger durch Fusionen. Bereits in den ersten fünf Jahren nach
Inkrafttreten der Reform soll der Anteil der Verwaltungs- und
Verfahrenskosten um 10 % reduziert werden, dies entspricht ca. 350 Mio. Euro pro
Jahr.
l Einbeziehung einmaliger Leistungen in den Regelsatz durch die
Sozialhilfereform: Im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Einordnung des
Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird einer
Vielzahl von verwaltungsvereinfachenden Regelungen, entsprechend
zahlreichen Forderungen insbesondere aus der Praxis, nachgekommen. Die
umfangreichste Vereinfachung wird die Pauschalierung der meisten einmaligen
Leistungen und ihrer Einbeziehung in den Regelsatz sein. Diese macht nicht
nur detaillierte Bedarfsprüfungen und Einzelfallentscheidungen überflüssig,
sondern vermeidet auch Auseinandersetzungen zwischen den Ämtern und
den Leistungsberechtigten sowie Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
15. Was für konkrete Beispiele der Reduzierung der Staatsaufgaben zur
„Verschlankung des Staates“ gibt es aus der laufenden Legislaturperiode?
Die Arbeit der Bundesregierung knüpft in dieser Legislaturperiode an die
Erfolge des Programms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ seit 1999 an.
Unter dem Leitbild des aktivierenden Staates beschränkt sich die
Bundesregierung nicht auf die bloße Reduzierung öffentlicher Aufgaben, sondern setzt auf
eine neue Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft, mehr
Bürgerorientierung, staatliche Vielfalt und eine effektive und effiziente
Verwaltung. Aufgabenkritik und die Neuausrichtung der Bundesverwaltung sind
Bestandteile dieser Gesamtreform.
Zur Reduzierung von Staatsaufgaben werden in der laufenden
Legislaturperiode zahlreiche Projekte zur Auflösung, Straffung und Neustrukturierung von
Behörden sowie zu Privatisierung und Outsourcing von Dienstleistungen
verfolgt. Beispielhaft seien hier genannt:
l die Stellenreduzierung im Bundesamt für Kartographie und Geodäsie von
gegenwärtig 289 Stellen auf eine geplante Zielstruktur von 268 Stellen
l die Straffung der Außenstellenstruktur des Bundesamtes für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge durch Schließung von acht Außenstellen
l Übertragung der Bekleidungslogistik der Bundeswehr auf die Lion Hellmann
Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH
l Fusion der Carl Duisberg Gesellschaft e.V. und der Deutschen Stiftung für
internationale Entwicklung zur Internationale Weiterbildung und
Entwicklung GmbH, bei der mit einem Einsparpotential in Höhe von 2,5 Mio. Euro
sowie einer Einsparung von 70 Verwaltungsstellen gerechnet wird.
16. Wie, durch welche Institution oder Evaluation, wird garantiert, dass der
Staat nur die zwingend notwendigen Aufgaben ausführt?
Rechtssetzungsvorhaben werden gemäß Vorgaben der GGO einer
Notwendigkeitsprüfung (§ 43) und Gesetzesfolgenabschätzung (§ 44) durch das
federführende Ressort sowie einer Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (§ 46) unterzogen.
Auch in den parlamentarischen Beratungen der Gesetzentwürfe findet
regelmäßig eine Debatte darüber statt, ob es sich in dem jeweiligen Fall nur um die
zwingend notwendigen Aufgaben handelt.
Bei internen Untersuchungen wenden die Bundesbehörden das „Handbuch für
Organisationsplanung“ und das „Handbuch für die Personalbedarfsermittlung
in der Bundesverwaltung“, beide herausgegeben vom Bundesministerium des
Innern (BMI), an. Organisationsuntersuchungen werden regelmäßig wiederholt
bzw. deren Ergebnisse evaluiert.
Daneben steht eine Vielzahl von Hilfsmitteln, z. B. das gemeinsame
europäische Qualitätsbewertungssystem „Common Assessment Framework (CAF)“
zur Verfügung.
17. Welche Beispiele gibt es dafür, dass die öffentliche Verwaltung zur
Steigerung von Effizienz und Effektivität betriebswirtschaftliche
Managementkonzepte übernommen hat?
Kam man diesem Ziel durch Einsatz von Informationstechnik näher?
Betriebswirtschaftliche Managementkonzepte werden insbesondere in Form
der neuen Steuerungsinstrumente in der öffentlichen Verwaltung breit
eingesetzt. Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung, Zielvereinbarungen und ein
ausgereiftes Ideenmanagement sind die wesentlichen Bausteine eines
modernen Managements. Beispiele können der Bilanz 2002 des Programms
„Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ entnommen werden. Der Einsatz von
Informationstechnik zur Steigerung der Effektivität und Effizienz ist dazu
unerlässlich. Von den über 400 online-fähigen Dienstleistungen der
Bundesverwaltung sind zur Halbzeit des Programms BundOnline 2005 bereits mehr als
die Hälfte, nämlich 232, im Netz verfügbar. Die hohen Nutzerzahlen belegen,
wie gut dieses Angebot angenommen wird.
18. Wie viele Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden in der
laufenden Legislaturperiode beschleunigt?
19. Wie viele Genehmigungsverfahren wurden zu Gunsten vom Prinzip
„generelle Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ beseitigt?
20. Wie viele Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalte wurden abgebaut?
Im Bereich des Verkehrs-, Umwelt- und Baurechts werden die Planungs- und
Genehmigungsverfahren durch zahlreiche gesetzgeberische und administrative
Maßnahmen vereinfacht und beschleunigt. Wie viele Planungs- und
Zulassungsvorhaben hiervon in dieser Legislaturperiode bislang betroffen waren,
ließ sich in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
stehenden Zeit nicht ermitteln.
21. Wie viele Auskunftspflichten von Unternehmen wurden gestrichen?
Wenn die Antwort „Keine“ lauten sollte, warum nicht?
Das Projekt „Reduzierung der statistischen Belastungen der Wirtschaft“ im
Rahmen der „Initiative Bürokratieabbau“ beinhaltet drei Einzelprojekte, durch
die die Auskunftspflichten der Unternehmen deutlich reduziert werden:
l Auf Basis des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes, dem auch der
Bundesrat am 26. September 2003 zugestimmt hat, könnte – unter Voraussetzung
einer erfolgreich verlaufenden Testphase – eine Ablösung der
vierteljährlichen Primärerhebungen für die Konjunkturstatistik im
Dienstleistungsbereich zur Streichung von Auskunftspflichten bei bis zu 40 000
Unternehmen führen. Bei Umstellung der vierteljährlichen
Handwerksberichterstattung auf eine Sekundärstatistik könnten die Auskunftspflichten bei bis zu
50 000 Unternehmen gestrichen werden. Im Bereich der
Konjunkturstatistiken im Einzelhandel, Großhandel, Kfz-Handel, im Gaststättengewerbe und
in der Handelsvermittlung könnten bis zu 50 000 Auskunftspflichten
entfallen.
l Nach Inkrafttreten des auf den Weg gebrachten Rohstoffstatistikgesetzes
entfallen fachstatistische Erhebungen in der Nicht-Eisen-Metallwirtschaft
völlig. Im Eisen- und Stahlbereich kann auf ca. 65 % der Erhebungen
verzichtet werden, darunter z. B. auf sämtliche Erhebungen in den Eisen-,
Stahl- und Tempergießereien und im Schrotthandel.
l Mit der Verordnung zur Verlängerung der Periodizität der Zählung im
Handwerk, der der Bundesrat ebenfalls am 26. September 2003 zugestimmt hat,
wird die anstehende Handwerkszählung zunächst um vier Jahre verschoben.
Dies erlaubt Tests, ob mit der Auswertung des bestehenden Statistikregisters
künftig auf eine aufwändige Zählung im Handwerk verzichtet werden kann.
Damit würde eine große Zahl von Handwerksunternehmen von ihrer
statistischen Berichtspflicht entbunden werden.
Im Zusammenhang mit dem Projekt „Melde- und Beitragswesen in der
Sozialversicherung“ im Rahmen der „Initiative Bürokratieabbau“ sind bisher
folgende Erleichterungen hinsichtlich der Auskunftspflichten für Unternehmen
geplant bzw. erfolgt:
l Einführung des voll-elektronischen Melde- und Beitragsverfahrens zum
1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber. Dies führt zu erheblicher
Arbeitserleichterung und Datensicherheit für alle am Verfahren Beteiligten.
l Möglichkeit der zentralen Abgabe von maschinellen Meldungen
(kassenartenübergreifend über eine Krankenkasse ab 1. Januar 2004).
l Einführung von kassenartenübergreifenden Inkassostellen für die einzelnen
Krankenkassenarten ab 1. Januar 2006. Diese Maßnahme bedarf noch der
Zustimmung der Verwaltungsräte und Vorstände der
Krankenkassenverbände.
l Prüfung der Vorteile eines monatlichen individuellen Melde- und
Beitragsverfahrens. Dazu wird eine Arbeitsgruppe der Spitzenverbände der
Sozialversicherung und der Arbeitgeberverbände Vorschläge bis zum Sommer
2004 erarbeiten.
22. Was wird von der Bundesregierung gemacht, um beispielsweise die
Arbeitsstättenverordnung zu verschlanken?
Der am 2. September 2003 vom Kabinett beschlossene Entwurf der
novellierten Arbeitsstättenverordnung verzichtet weitgehend auf die Angabe von starren
maßlichen Vorgaben. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz wurden
erheblich flexibilisiert. Den Unternehmen wird ein deutlicher Spielraum für – an die
jeweilige Unternehmenssituation angepasste – Arbeitsschutzmaßnahmen
eingeräumt. Eine große Anzahl von Detailregelungen wurde gestrichen und allein
von den Umständen im Einzelfall abhängig gemacht. Die vereinheitlichten und
flexibilisierten Grundvorschriften haben dabei allerdings den zwingenden
europäischen Vorgaben Rechnung zu tragen. Die europäische
Arbeitsschutzrahmenrichtlinie von 1989 rechtfertigt keine Einschränkung des bereits erzielten
Schutzes bei der nationalen Umsetzung der europäischen Vorschriften. Der
Entwurf der novellierten Verordnung geht deshalb dort über die
Mindeststandards der EU-Arbeitsstätten- und Baustellenrichtlinie hinaus, wo es fachlich
geboten ist, und wird dort konkreter, wo es für die Handhabbarkeit des Rechts
notwendig ist.
Durch die Überführung der konkreten maßlichen Vorschriften der geltenden
Arbeitsstättenverordnung in allgemeine Schutzzielvorgaben in der novellierten
Verordnung wird sich die Notwendigkeit für Ausnahmeanträge drastisch
reduzieren. Damit wird ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Entlastung der
Unternehmen geleistet.
Die abstrakte, an Schutzzielbestimmungen orientierte, neue Verordnung bedarf
– insbesondere als Hilfestellung für kleine und mittlere Betriebe – einer
Konkretisierung, die der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten
nutzen kann, aber nicht muss. Als Instrument zur Konkretisierung soll ein
Technischer Ausschuss eingerichtet werden. Der Ausschuss wird sich aus
sachverständigen Mitgliedern der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der
Länderbehörden, der Gewerkschaften, der Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung und weiterer sachverständiger Personen, insbesondere aus der
Wissenschaft zusammensetzen. Die Ausrichtung an den Bedürfnissen der Praxis
wird der entscheidende Vorteil dieses Instruments sein.
23. Werden Verwaltungsvorschriften alle fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten
daraufhin überprüft, ob sie weiterhin Bestand haben sollen?
Eine generelle Überprüfung der Geltungsverlängerung von
Verwaltungsvorschriften fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten findet nicht statt, da dies einen
unverhältnismäßigen, bürokratischen Arbeitsaufwand bedeuten würde. Auf der
Grundlage von § 69 Abs. 3 GGO, wonach allgemein auf die Verringerung von
Verwaltungsvorschriften hinzuwirken ist, finden vielmehr anlassbezogene
Einzelfallprüfungen statt. Diese Prüfungen richten sich im Stadium des Erlasses
von Verwaltungsvorschriften auf deren Befristung, bei bereits geltenden
Verwaltungsvorschriften auf deren Aufhebung.
24. Welche Ergebnisse hat der Kabinettsausschuss „Bekämpfung der
Bürokratie“ bisher erzielt, der durch den Kabinettbeschluss vom 26. Februar
2003 eingesetzt wurde?
Wie oft hat der Kabinettsausschuss bereits getagt?
Als Steuerungsgremium für die „Initiative Bürokratieabbau“ ist durch
Kabinettbeschluss vom 26. Februar 2003 ein Staatssekretärsausschuss eingerichtet
worden. Diesem Ausschuss gehören als ständige Mitglieder die Staatssekretäre
des BMI (Vorsitz), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des BMJ, des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sowie der Chef des
Bundeskanzleramtes an. Andere Ressorts werden hinzugezogen, wenn ihre
Zuständigkeit betroffen ist. Der Ausschuss hat bisher drei Mal getagt.
Der Staatssekretärsausschuss hat seiner Aufgabe gemäß Strategie, Ziele und
Zeitplan der „Initiative Bürokratieabbau“ beschlossen. Er überprüft regelmäßig
den Fortgang der Projekte und hat auch die Aufgabe, dem Kabinett jährlich
über den Sachstand, erzielte Fortschritte und neue Maßnahmen zu berichten.
25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlungen des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission „Zukunft des
bürgerschaftlichen Engagements“ (Bundestagsdrucksache 14/8900) im
Hinblick auf Bürokratieabbau umzusetzen?
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des
bürgerschaftlichen Engagements“ hat mit ihrem Bericht (Bundestagsdrucksache
14/8900) Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
bürgerschaftlichen Engagements vorgelegt. Insbesondere benennt sie eine Vielzahl
von Empfehlungen zur „Förderung bürgerschaftlichen Engagements durch
Entbürokratisierung und verbesserte Bürgerbeteiligung“, die nunmehr Gegenstand
des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ des Deutschen
Bundestages sind (Unterausschuss-Drucksache 15/003, Ziffer 3).
In seiner 4. Sitzung am 24. September 2003 hat der Unterausschuss das BMI
(Geschäftsstelle Bürokratieabbau) gebeten, bis zur 6. Sitzung am 10. Dezember
2003 eine Synopse über den Bearbeitungsstand derjenigen Empfehlungen
vorzulegen, die sich auf die Förderung bürgerschaftlichen Engagements durch den
Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben beziehen.
26. Überprüft die Bundesregierung vor der Verabschiedung von Gesetzen und
Verordnungen, welche bürokratischen Auswirkungen sich für
bürgerschaftliches Engagement ergeben?
Wenn ja, welche bürokratischen Hemmnisse sind dadurch im Einzelnen
vermieden worden?
Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, dies unter Berücksichtigung
von ca. 22 Millionen ehrenamtlich Engagierten zukünftig zu tun?
Bürgerschaftliches Engagement ist ein Querschnittsthema, das nach jeweiligen
Schwerpunkten in den unterschiedlichsten Ressorts bearbeitet wird. Durch die
vor der Verabschiedung von Gesetzen und Verordnungen per GGO
vorgeschriebene Beteiligung aller Ressorts wird damit auch die Interessenlage
bürgerschaftlichen Engagements in die Erarbeitung von Gesetzen und
Verordnungen einbezogen.
Im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist
im Mai 2002 die Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ eingerichtet
worden mit dem Auftrag, die Empfehlungen der Enquete-Kommission
„Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ umzusetzen. Diese Arbeitsgruppe
nimmt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auch zu Fragen des
bürgerschaftlichen Engagements Stellung.
27. In welchen Bereichen hält die Bundesregierung die Entlastung
bürgerschaftlichen Engagements für vorrangig geboten und welche Maßnahmen
hat sie ergriffen?
Die Förderung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt gehört zu den fünf
Handlungsfeldern der „Initiative Bürokratieabbau“. Die Bundesregierung orientiert
sich dabei auch an den Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft des
bürgerschaftlichen Engagements“. Die Enquete-Kommission hat insbesondere
das Zuwendungsrecht, die Information, Beratung und Begleitung sowie die
Chancengleichheit beim Zugang zu öffentlicher Förderung als Handlungsfelder
für Entbürokratisierungsmaßnahmen genannt. Dabei ist nicht nur der Bund
angesprochen, sondern auch die kommunalen Verwaltungen, deren Handeln für
den Alltag engagierter Bürgerinnen und Bürger mindestens ebenso relevant ist
wie die Bundesgesetzgebung. Siehe ansonsten Antwort auf Frage 25.
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