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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Zur Finanzierung der Weiterbildung in Deutschland (G-SIG: 15011759)

Förderung der beruflichen, allgemeinen und politischen Weiterbildung, Änderungen im Vermögensbildungsgesetz, Bildungssparen, Berücksichtigung im Einkommensteuerrecht, Lernzeitkonten, Einsatz von Gutscheinmodellen, Berufsausbildungsbeihilfe, Weiterbildung qualifizierter Fachkräfte u.a.m.

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

22.07.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/588429. 06. 2005

Zur Finanzierung der Weiterbildung in Deutschland

der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Entgegen den allgemein anerkannten Erfordernissen und den Vorgaben des Europäischen Rates hat sich die Situation der Weiterbildung in Deutschland negativ entwickelt.

Die Teilnehmerzahlen an Weiterbildungsmaßnahmen und die Mitarbeiterzahlen im Weiterbildungsbereich sind auf Grund starker Kürzungen bei der Förderung drastisch zurückgegangen. Allein im Jahr 2003 wurden ca. 20 000 Arbeitsplätze im Weiterbildungsbereich abgebaut.

Auch bei vielen Bundesländern wurde und wird bei den Zuschüssen an die Weiterbildungsträger erheblich gekürzt.

Die Infrastruktur der Weiterbildungsträger ist in der Konsequenz dadurch stark beeinträchtigt worden.

Derzeit beteiligen sich etwas mehr als 20 Millionen Erwachsene in Deutschland jährlich an institutionellen Lernaktivitäten. Prozentual ist dies bedeutend weniger als in vergleichbaren Staaten.

Sowohl unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels, d. h. des in den nächsten Jahren drastisch ansteigenden Anteils älterer Berufstätiger als auch unter dem Gesichtspunkt des schnellen wirtschaftlichen Wandels, der ständig neue berufliche Anforderungen mit sich bringt, ist das Angebot an Weiterbildung und dessen Finanzierung von großer Bedeutung. Deutschland wird im internationalen Wettbewerb nur mithalten können, wenn es gelingt, den Wissens- und Bildungsstand der berufstätigen Bevölkerung auf einem jeweils zeitgemäßen hohen Niveau zu halten.

Die Frage, wie Weiterbildung nach Ansicht der Bundesregierung nachhaltig finanziert werden sollte, wie die Eigenverantwortung der Berufstätigen, aber auch die Verantwortung der Tarifpartner im Hinblick auf die Finanzierung gestärkt werden könnte und wie eine effiziente Struktur der Weiterbildungsträger lebensfähig gehalten wird, stellt sich grundsätzlich. Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlussbericht der Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“ enthielt wenig Konkretes.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie verteilt sich die öffentliche Weiterbildungsförderung näherungsweise auf die Förderbereiche der beruflichen, allgemeinen und politischen Weiterbildungen?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die unterschiedlichen direkten und indirekten Transfers für die Bildungsförderung zusammenzufassen und zu harmonisieren?

3

Welche Erfahrungen des französischen Modells der Weiterbildungsfinanzierung könnten nach Ansicht der Bundesregierung ggf. für Deutschland positiv auszuwerten sein?

4

Welche Teile des schwedischen Modells des Erwachsenenlernens hält die Bundesregierung ggf. für auf Deutschland übertragbar?

5

Welche Maßnahmen zur staatlichen Förderung des Bildungssparens hat die Bundesregierung ergriffen?

6

Welche konkreten Änderungen im Vermögensbildungsgesetz hält die Bundesregierung für notwendig, um die Weiterbildungsbereitschaft zu fördern?

7

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und notwendig, das individuelle Bildungssparen der Förderung der allgemeinen Vermögensbildung gleichzustellen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung das Konzept, jährliche Einzahlungen auf ein Bildungssparkonto mit einem bestimmten Volumen mit einer „Bildungssparzulage“ zu fördern (analog zur Arbeitnehmer-Sparzulage)?

9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, weitere Anreize für Bildungssparen zu setzen?

10

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für möglich, um die Berücksichtigung von Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung im Einkommenssteuerrecht zu verstärken?

11

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, um Vereinbarungen zum Lebenslangen Lernen bzw. zu Lernzeitkonten in den Tarifverträgen zu verankern?

12

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Konzept der Lernzeitkonten bei den Tarifpartnern stärker zu bewerben?

13

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass eine öffentliche Förderung von Angeboten der Weiterbildung nur im Falle eines öffentlichen Interesses erfolgen sollte?

14

Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung ggf. das öffentliche Interesse feststellen?

15

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass, wenn ein solches öffentliches Interesse nicht vorliegt, für Angebote der Weiterbildung kostendeckende Gebühren zu erheben sind?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Gutscheinmodellen bei der Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den bisherigen Erfahrungen?

17

Wie viele Arbeitnehmer sind seit der Einführung des Job-AQTIV-Gesetzes durch Übernahme der Weiterbildungskosten in Betrieben gefördert worden?

18

Wie hoch lag das finanzielle Volumen dieser Förderung?

19

Für wie viele jüngere Erwachsene ist in den letzten Jahren im Rahmen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, SGB III (§§ 59 ff.) eine Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt worden?

20

Wie hoch war das finanzielle Volumen dieser Förderung?

21

Für wie viele qualifizierte Fachkräfte hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der „Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“ die fachbezogene und berufsübergreifende Weiterbildung in den Jahren 2002 bis 2004 gefördert?

22

Wie viele Weiterbildungangebote zur Förderung der Berufsrückführung nach einer Familienphase gab es zwischen 2000 und 2004 insgesamt, und wie viele davon waren durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert?

23

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage der Vorsitzenden der konzertierten Aktion Weiterbildung, Prof. Christiane Schiersmann, zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“: „Wer Bildung und Weiterbildung zum zentralen Thema seiner Politik macht, muss auch dafür Sorge tragen, dass Reformen umgesetzt werden. (…) Der politische Wille ist derzeit nicht erkennbar.“?

Berlin, den 28. Juni 2005

Cornelia Pieper Ulrike Flach Hellmut Königshaus Dr. Karl Addicks Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Gisela Piltz Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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