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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Aktueller Stand der Tsunami-Katastrophenhilfe (G-SIG: 15011752)

Bedarfsanmeldungen der vom Tsunami betroffenen Länder, Maßnahmen und Hilfeleistungen 2005, Sachmittel und Geldleistungen, Schuldenerlasse, Verteilung auf die einzelnen Länder, Kontrolle

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

05.07.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/577615. 06. 2005

Aktueller Stand der Tsunami-Katastrophenhilfe

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Markus Löning, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Heinrich, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 5. Januar 2005 hat das Bundeskabinett in unmittelbarer Reaktion auf die Flutkatastrophe in Südostasien beschlossen, für Maßnahmen der humanitären Hilfe und des Wiederaufbaus in den betroffenen Regionen in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren insgesamt 500 Mio. Euro bereitzustellen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat daraufhin für das Jahr 2005 eine außerplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 125 Mio. Euro gebilligt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hoch ist der von den vom Tsunami betroffenen Ländern angemeldete Geldbedarf aufgrund der von der Bundesregierung unterstützten Bedarfserhebungen (Needs Assessments), gegliedert nach Ländern für den Zeitraum 2005 bis 2010?

2

Welcher Betrag der außerplanmäßigen Ausgabe von 125 Mio. Euro, die für das Jahr 2005 vorgesehen wurde, wurde bisher für welche Maßnahmen im Bereich der Tsunami-Hilfe ausgegeben?

3

Wie hoch ist der Anteil der Hilfeleistung, der für konkrete Projekte an die hilfeberechtigten Länder als Geldzuwendung gezahlt wurde, und für welche konkreten Projekte wurde das Geld ausgegeben?

4

Wie hoch ist der Anteil an der Tsunami-Katastrophenhilfe, der aus im Haushaltsplan des Bundes etatisierten Projekten für Zwecke der Tsunami-Katastrophenhilfe umgewidmet wurde?

5

Wie hoch ist der Anteil der Tsunami-Katastrophenhilfe, der für Organisation, Steuerung und weitere begleitende Maßnahmen nicht direkt den hilfebedürftigen Ländern zukommt?

6

Sind die für die Einrichtungen der deutschen Zivilgesellschaft vorgesehenen Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro für das Jahr 2005 zur praktischen Unterstützung des Wiederaufbaus und der Entwicklung in den Katastrophengebieten bereits im Haushaltsplan 2005 etatisierte und umgewidmete oder zusätzliche Mittel?

7

Welchen Anteil an der Tsunami-Katastrophenhilfe für das Jahr 2005 machen Geldmittel aus, die bisher nicht im Haushaltsplan etatisiert waren?

8

Welcher Anteil an der Tsunami-Katastrophenhilfe wird von der Bundesregierung in Sachmitteln geleistet, und welcher Anteil wird durch Geldmittel bestritten?

9

Welcher Anteil an der Tsunami-Katastrophenhilfe im Jahr 2005 wird bzw. wurde durch Sach- bzw. Personalleistungen der Bundeswehr gestellt?

10

Wie hoch ist der Anteil, den ein Schuldenerlass am Gesamtvolumen der Tsunami-Katastrophenhilfe ausmacht?

11

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die zugesagte Hilfe auf die einzelnen Empfängerländer zu verteilen?

12

Welcher Anteil an den Hilfsgeldern wird von welchem Ministerium verwaltet?

13

Wie viel der Hilfe wird im Jahr 2005 über die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) eingesetzt, und wie viel ist geplant, in den kommenden Jahren über die GTZ einzusetzen?

14

Wie viel der Hilfe wird im Jahr 2005 über Nichtregierungsorganisationen eingesetzt, und wie viel ist geplant, in den kommenden Jahren über Nichtregierungsorganisationen einzusetzen?

15

Wie hoch ist der Anteil der Tsunami-Katastrophenhilfe, der im Jahr 2005 bilateral zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einzelnen Empfängerländern vergeben wird, wie hoch ist der Anteil, der multilateral vergeben wird, und wie ist dieses Verhältnis in den kommenden Jahren geplant?

16

Hat sich aus bisher im Katastrophengebiet gesammelten Erfahrungen die Notwendigkeit ergeben, Schwerpunkte der Hilfeleistungen zu verschieben?

17

Wie findet eine Kontrolle der Hilfszuwendungen und deren Erfolge durch die Bundesregierung statt?

18

Auf welchem Forum werden die Hilfsmaßnahmen international koordiniert, und wie werden dabei bisher gesammelte Erfahrungen berücksichtigt?

Berlin, den 14. Juni 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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