Virtueller Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Projekt „Virtueller Arbeitsmarkt“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) weist schwere Funktionsmängel auf. Die Kosten, die für das Projekt bislang veranschlagt sind, übersteigen das Volumen der Ausschreibung erheblich, ohne dass sich ein Erfolg des Projektes durch schnellere und effiziente Vermittlung eingestellt hat. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages darauf hingewiesen, dass sich die Vermittlung im Vergleich zu dem bisherigen Selbstinformationssystem nicht verbessert hat, sondern teilweise sogar erschwert ist. Der Bundesrechnungshof hat Zweifel geäußert, ob die von 65 Mio. Euro auf 98 Mio. Euro aufgestockte Vertragssumme ausreichen wird, den Projektauftrag zu erfüllen. Weitere Ausbaustufen sind durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Aspekte waren für die Auswahl des Unternehmens Accenture als Projektträger maßgeblich und inwieweit hob sich das Angebot von Accenture von den Angeboten der Wettbewerber positiv ab?
Hatte das Unternehmen Accenture zurzeit der Ausschreibung Erfahrungswerte mit vergleichbaren Projekten?
Hätte bei Kenntnis der späteren Kostensteigerungen nach Vergaberecht eine Vergabe an einen anderen Anbieter erfolgen müssen?
Gab es vor Auftragsvergabe eine Kostenkalkulation und konkrete Zielvorgaben von Seiten der BA?
Wie viel Zeit hatte die zuständige Organisationseinheit der BA zur Ausarbeitung des ursprünglichen Konzepts?
Wer trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt „Virtueller Arbeitsmarkt“?
Wann wurde der zuständige Bundesminister über die entstandenen Defizite – beispielsweise im Projektverlauf, in der Funktionsfähigkeit und Benutzerfreundlichkeit sowie bei der Kostensituation – informiert, und wie reagierte er darauf?
Inwieweit wurde die Arbeit des Unternehmens Accenture seitens der BA begleitet und kontrolliert?
Wenn ja, in welcher Form, und entsprach die Kontrolle dem bei Projekten dieser Art Üblichen?
Bei welchem Projektfortschritt wurden bzw. werden Abschlagszahlungen in welcher Höhe fällig?
Wie wurde die Verständigung mit dem Unternehmen Accenture auf den Wert 98 Mio. Euro erzielt, und orientierte man sich hierbei an der vergaberechtlichen Grenze von 98,3 Mio. Euro?
Welche Konsequenzen hätte eine Überschreitung von 98,3 Mio. Euro gehabt?
Wurden bei den Nachverhandlungen Abstriche an der Qualität des zu erzielenden Produktes hingenommen?
Welche Mehrkosten sind dadurch entstanden, dass nach Vertragsschluss ca. 920 Änderungsanforderungen gegenüber dem ursprünglichen Konzept vorgetragen wurden, die nicht bereits in der ursprünglichen Ausschreibung enthalten waren?
Wie ist erklärlich, dass ein derart großer Nachbesserungsbedarf bereits nach kürzester Zeit entstanden war?
Wie schätzt die Bundesregierung die Änderungswünsche auf den weiteren Projektverlauf ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die zunächst völlig überhöhten Kostenansätze und ist die Bundesregierung sicher, dass die auf 98 Mio. Euro aufgestockte Vertragssumme ausreichen wird, den Projektauftrag zu erfüllen?
Existiert(e) ein Ausstiegsszenario für den Fall des Scheiterns des Projektes „Virtueller Arbeitsmarkt“ bzw. wesentlicher Teile davon?
Hält die Bundesregierung die ursprüngliche Prognose für realistisch, dass durch den Virtuellen Arbeitsmarkt künftig Einsparungen in Höhe von 1,15 Mrd. Euro jährlich erreicht werden?
Wenn ja, ab wann ist mit der Realisierung dieser Einsparungen zu rechnen?
Sind Verbesserungen bei der Stellenvermittlung bereits eingetreten?
Wenn nein, wann sind diese zu erwarten?
Wenn ja, wie hat sich dies ausgewirkt?
Wer pflegt mit welchem finanziellen Aufwand die bereits laufenden Teilsysteme des Virtuellen Arbeitsmarktes (Online-Jobbörse, Online-Portal, Job-Roboter)?
Seit wann hat der zuständige Geschäftsbereichsvorstand der BA davon Kenntnis, dass insbesondere bei der Auswertung der Ergebnisse des „Job-Roboters“ und ihrer Verwertung für die Vermittlungstätigkeit es nach Darstellung des Bundesrechnungshofes zu erheblichen Effizienzverlusten kommt und angebotene Stellen und Wünsche der Arbeitssuchenden vielfach nicht zusammenpassen?
Welche Schritte wurden seitdem eingeleitet, um die Mängel zu beheben und sind die Mängel zwischenzeitlich behoben?
Seit wann hat der zuständige Vorstand der BA davon Kenntnis, dass die Qualität der erfassten Daten nach Darstellung des Bundesrechnungshofes infolge mangelnder Standardisierung der Eingabefelder (Pflichtfelder) unzureichend und oft zur Vermittlung ungeeignet ist, und welche Schritte wurden eingeleitet, um die Mängel zu beheben?
Welche finanziellen Mehrbelastungen sind infolge der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung zu erwarten?
Wie wird sichergestellt, dass es zu keinen Verschiebungen von Kosten für die Einführung des Virtuellen Arbeitsmarktes in die durch den Bund zu tragenden Umsetzungskosten für Hartz IV kommt?
Haben die Maßnahmen zur Schulung der BA-Mitarbeiter, die zur Realisierung des Virtuellen Arbeitsmarktes erforderlich und geplant sind, bereits begonnen?
Wenn nein, wann ist der Beginn der Maßnahmen geplant?
Wenn ja, wie viele Mitarbeiter der BA wurden für das Anforderungsmanagement mittlerweile ausgebildet und eingesetzt?
Welche Verluste entstehen der BA dadurch, dass nach Abschluss der Arbeiten an der Software die Mitarbeiter noch nicht hinreichend geschult sind, also Effizienzeinbußen entstehen, hätte diesen Effizienzeinbußen durch einen Parallellauf von Softwareentwicklung und Schulungsmaßnahmen vorgebeugt werden können, und wer trägt die Verantwortung dafür, dass dies nicht geschehen ist?
Entspricht die bisherige Umsetzung des Virtuellen Arbeitsmarktes den Erwartungen der Bundesregierung im Hinblick auf das erforderliche Finanzvolumen und die erzielten Verbesserungen bei der Stellenvermittlung?