Düngemittel- und Pestizidausbringung in Überschwemmungsgebieten
der Abgeordneten Cornelia Behm, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Silvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Infolge des Klimawandels ist in der Bundesrepublik Deutschland mit der Zunahme von Starkregenereignissen zu rechnen, was auf Grund der Veränderung der Landschaft und der Flussauen absehbar zu vermehrten Hochwasserereignissen führen wird. Die Frage nach der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in den landwirtschaftlich genutzten Überschwemmungsgebieten nach § 31b des Wasserhaushaltsgesetzes erhält dadurch eine erhöhte Relevanz, da so die Gefahr steigt, dass durch das Hochwasser auch Dünge- und Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte mit dem Boden fortgeschwemmt werden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit strebt in der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bis 2015 eine Anpassung des Ackerbaus in erosionsgefährdeten Bereichen der Auen und eine eingeschränkte Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Bereichen an, die statistisch mindestens einmal in hundert Jahren überschwemmt werden (HQ 100), um erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbringung von Düngemitteln in landwirtschaftlich genutzten Überschwemmungsgebieten?
Welche Unterschiede in der Bewertung sieht die Bundesregierung beim Einsatz von Mineraldüngern und von Wirtschaftsdüngern in Überschwemmungsgebieten?
Sieht die Bundesregierung Unterschiede in der Bewertung des Einsatzes von vergorener und unvergorener Gülle in Überschwemmungsgebieten, und wenn ja, welche?
Welche Unterschiede in der Bewertung sieht die Bundesregierung je nachdem, ob es sich um Stickstoffdüngung, Phosphatdüngung oder Kaliumdüngung handelt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlich genutzten Überschwemmungsgebieten?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Ausbringung von Düngemitteln in Überschwemmungsgebieten hinsichtlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Erhaltes artenreicher Stromtalwiesen an (bitte Unterscheidung zwischen Mineraldünger und Wirtschaftsdünger sowie zwischen Stickstoff-, Phosphat- und Kalidüngern)?
Welche Regelungen hat die Bundesregierung im Wasserrecht und/oder im Düngerecht getroffen, um eine Ausbringung von Düngemitteln speziell in Überschwemmungsgebieten zu unterbinden oder einzuschränken?
Plant die Bundesregierung darüber hinausgehende Regelungen zu treffen, um zukünftig eine Ausbringung von Düngemitteln in Überschwemmungsgebieten zu unterbinden oder einzuschränken, und wenn ja, welche?
Welche Regelungen hat die Bundesregierung im Wasserrecht und/oder im Pflanzenschutzrecht getroffen, um eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln speziell in Überschwemmungsgebieten zu unterbinden oder einzuschränken?
Plant die Bundesregierung darüber hinausgehende Regelungen zu treffen, um zukünftig eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Überschwemmungsgebieten zu unterbinden oder einzuschränken, und wenn ja, welche?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Ausbringung von Düngemitteln zumindest kurz vor und während der Zeiten, zu denen in einem bestimmten Flusslauf üblicherweise mit Überflutungen zu rechnen ist, zu unterbinden?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zumindest kurz vor und während der Zeiten, zu denen in einem bestimmten Flusslauf üblicherweise mit Überflutungen zu rechnen ist, zu unterbinden?
Ist es den Bundesländern möglich, entsprechende Beschränkungen für Düngemittel und für Pflanzenschutzmittel zu erlassen, oder obliegt die Gesetzgebungskompetenz hierfür allein dem Bund?
Werden im Rahmen der GAK besondere Programme zur Extensivierung von Flächen in Überschwemmungsgebieten angeboten, und schränken diese Programme die Ausbringung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln über die bei Extensivierungsprogrammen üblichen Vorgaben hinaus ein?
Wie viele Flächen werden in diesen Programmen bewirtschaftet?