Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode
Drucksache 14/1493
17. 08. 99
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Günter Rexrodt,
Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
— Drucksache 14/1374 —
Haushaltspolitik des Bundesministers der Finanzen
In der Bundestagsdebatte am 24. Juni 1999 hat der Bundesminister der
Finanzen in einer Erklärung der Bundesregierung gesagt, daß die
Haushaltspolitik Vertrauen und Sicherheit schaffen würde.
Er hat weiter erklärt, daß er als Bundesminister der Finanzen „unser
Einsparziel von 30 Milliarden DM erreicht habe“.
Dieses Einsparziel, so erklärte der Bundesminister der Finanzen, werde
umgesetzt werden. Wörtlich erklärte er: „Durchmogeln hilft nicht mehr“.
1. Wie ist es zu erklären, daß die Ausgaben im Jahr 2000 gegenüber dem
laufenden Haushalt 1999 nur um 7,5 Mrd. DM sinken, die
Nettokreditaufnahme um nur 4 Mrd. DM abnimmt und die Bundesausgaben 2000
gegenüber dem Bundeshaushalt 1998 um 22 Mrd. DM gestiegen sind?
Gegenüber dem Haushalt 1999 ergaben sich nur begrenzte
Veränderungen, weil die neue Bundesregierung diesen Haushalt nach dem
Kassensturz bereits in Ordnung gebracht hatte. Diese Aufgabe stand für die
Jahre ab 2000 noch aus. Die Folge waren erhebliche Veränderungen
gegenüber dem nach dem Kassensturz intern aktualisierten Finanzplan der
vorherigen Bundesregierung.
Die wesentlichen Gründe für den Ausgabenanstieg des Haushalts 1999
gegenüber 1998 sind in den um 15 Mrd. DM höheren Zuschüssen an die
Rentenversicherung sowie den erstmals in 1999 vorgesehenen 8 Mrd. DM
für die Postunterstützungskassen und der nunmehr realistischen Veran-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. August 1999
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schlagung der von der früheren Bundesregierung zu gering angesetzten
Arbeitsmarktausgaben zu sehen.
2. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, daß sie nach außen
das Programm mit einem drastischen Schuldenabbau begründet und
gleichzeitig in Kauf nimmt, daß die Schulden des Bundes im
Finanzplanungszeitraum von 1999 bis 2003 um insgesamt 220 Mrd. DM
zunehmen?
Nach dem Kassensturz hätte sich ohne Konsolidierungsmaßnahmen für
die Jahre 1999 bis 2003 ein Kreditbedarf von rd. 320 Mrd. DM ergeben.
Durch die Entscheidung der Bundesregierung wird dieser Betrag auf
167,3 Mrd. DM etwa halbiert.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die mit dem Sparprogramm
einhergehende Realisierung der gesetzlichen Änderungen, um
Mehrbelastungen ab dem Jahr 2000 in Höhe von 4 Mrd. DM auf Länder und
Gemeinden zu verschieben (Arbeitslosenhilfe, Wohngeld für
Sozialhilfebezieher etc.), und welche finanzielle Kompensation sieht sie für die
nachgeordneten Gebietskörperschaften vor?
Durch das Sparprogramm werden Länder einschließlich Kommunen im
Jahresdurchschnitt der Jahre 2000 bis 2003 mit rd. 600 Mio. DM jährlich
spürbar entlastet. Zusätzlich profitieren die Länder und ihre Kommunen
entsprechend ihrem Anteil am Steueraufkommen vom Abbau steuerlicher
Subventionen. Dies entspricht einer Entlastung von knapp 700 Mio. DM
im Jahr 2000 ansteigend auf knapp 6 Mrd. DM im Jahr 2003. Darüber
hinaus werden den Ländern und ihren Kommunen die
Wachstumsimpulse aus dem Zukunftsprogramm 2000 durch eine Verringerung der
Sozialhilfe und verbesserte Einnahmen zugute kommen.
4. Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, „den für die
Sozialhilfe ohnehin zuständigen Gemeinden den Anteil des Bundes am
Wohngeld für Sozialhilfeempfänger mit jährlichen Beträgen von
immerhin bis zu 2,5 Mrd. DM aufzuhalsen“ (Handelsblatt vom 25. Juni
1999)?
Der Rückzug des Bundes aus der anteiligen Finanzierung des Wohngeldes
für Sozialhilfeempfänger (pauschaliertes Wohngeld) führt nicht
zwangsläufig zu einer entsprechenden Belastung der Gemeinden. Primär wird
die Finanzierungslast zunächst auf die Länder verlagert. Die faire und
sachgerechte Aufteilung der Belastung im Verhältnis der Länder zu ihren
Gemeinden ist landesrechtlich zu regeln.
5. In welcher Höhe müssen sich die Länder und die Gemeinden –
aufgeschlüsselt nach Ländern – am Sparpaket des Bundes beteiligen?
Drucksache 14/1493 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 2 –
Die Aufschlüsselung liegt nicht vor. Sie ist erst möglich, wenn die
einzelnen Länder die Lastenverteilung beim pauschalierten Wohngeld
vorgenommen haben.
6. Trifft die Erklärung von Bundesminister Hans Eichel zu, wonach die
Gemeinden für die Mehrausgaben mit einer Entlastung durch weniger
Sozialhilfezahlungen an Rentner rechnen könnten, wenn der Bund eine
Grundsicherung einführen werde, und ab wann beabsichtigt der Bund
diese Grundsicherung einzuführen?
Wird eine vom Bund zu finanzierende soziale Grundsicherung eingeführt,
dann werden die Gemeinden in dem Maße von Sozialhilfeaufwendungen
entlastet, wie Personen, die bisher laufende Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen haben, nunmehr einen
Anspruch auf soziale Grundsicherung erhalten. Über die Frage der
Grundsicherung wird im Zusammenhang mit der Rentenstrukturreform
entschieden.
7. Aus welchen Gründen erkennt die Bundesregierung
Ausgleichsforderungen von Ländern und Gemeinden nicht an (dpa vom 25. Juni
1999)?
Insgesamt wirken die Sparbeschlüsse für die Länder einschließlich ihrer
Kommunen entlastend. Dies schliesst nicht aus, dass einzelne Kommunen
besonders von möglichen Belastungen betroffen sein können. Die
Kommunen sind verfassungsrechtlich Teil der Länder. Es ist daher Aufgabe
der Länder, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu
sorgen. Mit dem kommunalen Finanzausgleich besitzen die Länder das
für einen zielgerichteten Ausgleich geeignete und bewährte
Instrumentarium. Die Einsparungen, die bei den Ländern durch das Maßnahmenpaket
entstehen, können in den Länderhaushalten einen Spielraum schaffen,
diesen Ausgleich zu übernehmen.
8. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zu ihrer früheren
Aussage, die neuen Länder stärker fördern zu wollen, um nun
Kürzungen für die neuen Bundesländer in einer Größenordnung von 2,5 bis
3 Mrd. DM vorzunehmen?
Mit dem Zukunftsprogramm 2000 schafft die Bundesregierung die
finanzpolitischen Voraussetzungen dafür, dass der Aufbau Ost auf hohem
Niveau fortgeführt werden kann.
Der folgende Überblick zu den wichtigsten Hilfen für den Aufbau Ost
verdeutlicht, dass zentrale Hilfen unangetastet fortgeführt werden und –
die hier angesprochenen – Einsparungen im Bundeshaushalt, soweit sie
nicht ohnehin der Bedarfsentwicklung entsprechen, im Wesentlichen dort
ansetzen, wo es entweder der Bundesregierung gelungen ist, zukünftig
verstärkte Rückflüsse der EU zu sichern, oder wo zurückgehende
Mittelansätze z. B. durch Effizienzsteigerungen aufgefangen werden können:
Drucksache 14/1493Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
— Der Solidarpakt für die neuen Länder und die Leistungen des Bundes
im Rahmen des Finanzausgleichs bleiben unverändert.
— Das Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost wird wie in den
Vorjahren mit 6,6 Mrd. DM pro Jahr fortgesetzt.
— Das Wohnraum-Modernisierungsprogramm der Kreditanstalt für
Wiederaufbau für die neuen Länder soll 1999 um 4 Mrd. DM auf 79 Mrd.
DM aufgestockt werden. Das Programm, das nach den Planungen der
Vorgängerregierung Ende des Jahres auslaufen sollte, will die neue
Bundesregierung mit einem Umfang von weiteren 10 Mrd. DM
fortführen. Das setzt voraus, dass sich auch die neuen Länder ihrerseits zur
Hälfte an den Kosten beteiligen.
— Die regionale Wirtschaftsförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt.
Im Jahr 2000 steht hierfür ein Förderrahmen aus Bundes-, Landes- und
EU-Mitteln von rd. 5,7 Mrd. DM zur Verfügung. Damit wird die bereits
vor Jahren eingeleitete Normalisierung der Ansätze bei der
Gemeinschaftsaufgabe Ost fortgesetzt. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass durch einen gezielten und effizienten Einsatz der Mittel die
betrieblichen Investitionen künftig genauso wirksam gefördert werden
können wie bisher. Dazu gehört auch eine stärkere Konzentration auf
die Problemregionen und auf die besonders Arbeitsplatz schaffenden
betrieblichen Investitionen.
— Das Sonderprogramm „InnoRegio“, mit dem innovative regionale
Entwicklungskonzepte in den neuen Ländern unterstützt werden
sollen, wird unverändert fortgeführt.
— Darüber hinaus werden im Jahr 2000 aus dem Bildungs- und
Forschungshaushalt insgesamt erneut über 3 Mrd. DM für die neuen
Bundesländer bereitgestellt (davon rd. 2 Mrd. DM Forschungsförderung).
— Für den Ausbau der Schienen und Straßen in den neuen Ländern hat
die Bundesregierung im Mai 1999 ein neues Bundesprogramm
„Verkehrsinfrastruktur“ auf den Weg gebracht. Damit sollen in den Jahren
2000 bis 2006 aus dem EU-Regionalfonds 3 Mrd. DM in die
Modernisierung der ostdeutschen Infrastruktur investiert werden. Darüber
hinaus will die Bundesregierung für Infrastrukturinvestitionen private
Finanzierungswege öffnen. Durch diese zusätzlichen Mittel und durch
einen gezielten Einsatz der im Verkehrshaushalt eingeplanten Mittel
wird die Bundesregierung sicherstellen, dass – wie in der
Koalitionsvereinbarung vorgesehen – die „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“
zügig fortgeführt werden können.
— Mit dem Sparpaket und dem Zukunftsprogramm 2000 schafft die
Bundesregierung auch die finanzpolitischen Voraussetzungen dafür, dass
die aktive Arbeitsmarktpolitik in ganz Deutschland auf dem
gegenwärtigen hohen Niveau verstetigt werden kann. Das erfolgreiche
Sonderprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird
verlängert. Dafür stellt die Bundesregierung im Jahr 2000 erneut 2 Mrd.
DM zur Verfügung. Mit einem Anteil von etwa der Hälfte kommen die
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik überproportional den
neuen Ländern zugute.
— Für die Förderung der Kultur in den neuen Ländern und in Berlin stellt
die neue Bundesregierung im Jahr 2000 160 Mio. DM zur Verfügung
Drucksache 14/1493 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 4 –
(neue Länder: 60 Mio. DM/Hauptstadtkultur: 100 Mio. DM). Die
Stiftung Preußischer Kulturbesitz erhält im Jahr 2000 295 Mio. DM. Das
zeigt, dass die Bundesregierung der Förderung der ostdeutschen
Kulturlandschaft auch in Zeiten knapper Kassen große Bedeutung
beimisst.
Die übrigen allgemeinen Maßnahmen des Sparpakets wirken in den neuen
Ländern grundsätzlich nicht anders als in den alten Ländern auch. Damit
wird sichergestellt, dass alle Länder und alle Bürgerinnen und Bürger
ihren solidarischen Beitrag leisten, um den Bundeshaushalt wieder in
Ordnung zu bringen und die kommenden Generationen vor einer
übermäßigen Staatsverschuldung zu bewahren.
9. Welche Belastungen für den Standort Deutschland sieht die
Bundesregierung durch die erste und zweite Stufe der Ökosteuer, die rund 110
Mrd. DM betragen, und gibt es Personengruppen – wie zum Beispiel
Rentner –, die besonders belastet werden?
Für den Standort Deutschland wirkt sich die Ökosteuer in Verbindung mit
der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge positiv aus, weil dadurch im
Ergebnis die Kosten der Arbeit sinken.
Die Belastung durch die Ökosteuer, d. h. die Erhöhung der
Mineralölsteuer und die Einführung der Stromsteuer, beträgt nach der ersten und
zweiten Stufe brutto voraussichtlich 13,5 Mrd. DM (1999: 8,4 Mrd. DM,
2000: 5,1 Mrd. DM) und bis Ende 2003 weitere 16,1 Mrd. DM. Dieser
Belastung steht eine Entlastung durch die mit dem Mehraufkommen
finanzierte Absenkung der Beitragssätze der Rentenversicherung gegenüber,
soweit es sich nicht um Personengruppen handelt, die keine Beiträge zur
Rentenversicherung zahlen.
10. Wie hoch sind die Einsparungen bei Investitionen – aufgeschlüsselt nach
Ressorts – im Bundeshaushalt, und welche Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung auf die Baukonjunktur und den Arbeitsmarkt?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Absenkung der Investitionen im
Bundeshaushalt bis zum Jahr 2003 auf nur noch 53 Mrd. DM
(Investitionsquote nur noch 10,6 %) mit Auswirkungen auf Konjunktur und
Arbeitsmarkt?
Aufgrund der sich überschneidenden Thematik der Fragestellung werden
die Fragen im Zusammenhang beantwortet.
Das Zukunftsprogramm 2000 hat – vor allem durch die Verminderung
staatlicher Neuverschuldung – positive Auswirkungen auf die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die gesamtwirtschaftliche Beurteilung des
Programms muss sich auf das Gesamtpaket beziehen, nicht auf einzelne
Elemente.
Drucksache 14/1493Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –
12. Welche Auswirkungen auf Baukonjunktur und Arbeitsmarkt erwartet
die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß im Finanzplan
Straßenbau- und Schienenwegeinvestitionen um über 7 Mrd. DM gekürzt
werden?
Vergleiche Antwort zu den Fragen 10 und 11.
13. Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß sie im Wahlkampf eine
Verdoppelung der Forschungsinvestitionen gefordert hat, und jetzt den
Forschungshaushalt um 340 Mio. DM zurückführt bei gleichzeitigem
Rückgang der investiven Ausgaben in Höhe von 500 Mio. DM?
Die Bundesregierung hat die wahre Finanzlage des Bundes erst nach dem
Kassensturz in vollem Umfang erkannt. Bildung und Forschung haben für
die Bundesregierung trotz der zwingend erforderlichen
Haushaltskonsolidierung hohe Priorität. Dem wird mit dem Kabinettbeschluss vom 23. Juni
1999 über den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2000 und über die
mittelfristige Finanzplanung bis 2003 Rechnung getragen.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung den drastischen Abbau der Hilfen für
die deutschen Werften vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden
weltweiten Werftenkrise, und welche Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung für den Arbeitsmarkt an der Küste und bei der
Zulieferindustrie, bei dem insgesamt rund 100 000 Arbeitsplätze betroffen sind?
Zur Konsolidierung der Staatsfinanzen muss auch die Werftindustrie, die
mit gut 25 000 Beschäftigten zu den am höchsten subventionierten
Branchen gehört, ihren Beitrag leisten.
Der deutsche Schiffbau verfügte Ende 1998 nicht zuletzt aufgrund der
Asienkrise über einen hohen Auftragsbestand von rd. 12,9 Mrd. DM.
Dies entspricht einer durchschnittlichen Auftragsreichweite von zwei
Jahren. Ob das 1998 erreichte hohe Niveau der weltweiten Nachfrage auch in
diesem Jahr erzielt werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Der
Auftragseingang der deutschen Werften lag in den ersten Monaten d. J. unter
dem Vorjahresdurchschnitt, doch erfahrungsgemäß wird ein
überproportionaler Teil der Aufträge erst in der zweiten Jahreshälfte vergeben.
Losgelöst von der Auftragsentwicklung bei den deutschen Werften muss
die Entwicklung der Schiffbauzulieferindustrie betrachtet werden. Die
Zulieferindustrie ist sehr stark exportorientiert. Aufgrund ihres hohen
technologischen Niveaus werden ihre Produkte von vielen ausländischen
Werften denen der dortigen einheimischen Industrie vorgezogen. Die
Entwicklung der deutschen Schiffbauindustrie hat daher nur eingeschränkt
Auswirkungen auf die deutsche Zulieferindustrie.
15. Trifft es zu, daß die Einsparungen im Bundesministerium der Justiz
durch die Anhebung der Patentgebühren ausgeglichen werden, und
welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die
einheimische Wirtschaft?
Drucksache 14/1493 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 6 –
Im Rahmen des Zukunftsprogramms 2000 ist eine Anhebung der
Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts vorgesehen.
Diese Gebührenanhebung lässt keine negativen Auswirkungen auf die
deutsche Wirtschaft erwarten. Sie ist in Abwägung der berechtigten
Interessen der Wirtschaft und der erforderlichen Haushaltskonsolidierung des
Bundes angemessen und tragbar:
— Die Gebühren sind über Jahre hinweg stabil gehalten worden. Die
Gebühren für Patent- und Gebrauchsmusterverfahren sind seit 1976 nicht
erhöht worden.
— Ein Teilbetrag von 10 Mio. DM aus dem durch die Gebührenerhöhung
zu erwartenden Gebührenaufkommen soll außerdem für neue
Prüferstellen beim Deutschen Patent- und Markenamt verwendet werden, um
die Bearbeitungsdauer von Patentanmeldungen weiter zu senken. Die
Gebührenerhöhung kommt somit zum Teil den Anmeldern durch
kürzere Verfahrenszeiten unmittelbar zugute.
16. Trifft die Aussage des Bundesministers der Verteidigung zu, daß
zukünftig Anschaffungen der Bundeswehr aufgrund internationaler
Verträge nicht aus dem Einzelplan 14 bezahlt werden sollen, und welche
Anschaffungen wären das?
Militärische Beschaffungen werden auch künftig grundsätzlich aus dem
Einzelplan 14 finanziert.
Eine Ausnahme bilden lediglich Ersatzbeschaffungen, die aufgrund des
militärischen und humanitären Engagements der Bundeswehr in
Südosteuropa erforderlich werden. Hierfür können Mittel aus dem mit
2 Mrd. DM dotierten Titel 547 03 im Einzelplan 60 eingesetzt werden.
17. Welche Auswirkungen hat die Verminderung der Zahl der
Zivildienstleistenden auf den Zivildienst und den Dienst der Zivildienstleistenden
bei sozialen Verbänden und Organisationen?
Die Verminderung der Zahl der Zivildienstleistenden wird sich
weitgehend auf Bürodienste, handwerkliche Tätigkeiten und Plätze im
Grünpflegebereich beschränken. Erhebliche Auswirkungen auf die sozialen
Dienste sind nicht zu erwarten.
18. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei den
vorgesehenen Kürzungen bei der Projekt- und Institutionellen Förderung?
Die Summe der Projektmittel im Regierungsentwurf (Einzelplan 30) für
das Haushaltsjahr 2000 ist mit rd. 3,76 Mrd. DM im Verhältnis zum Jahr
1999 nahezu konstant. Die Ausgaben für die institutionelle Förderung
steigen gegenüber 1999 von rd. 5,61 Mrd. DM auf rd. 5,74 Mrd. DM. Dies
entspricht einer Steigerung von rd. 2,3 %.
Drucksache 14/1493Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –
19. Muß damit gerechnet werden, daß durch die Kürzungen bei der
Auswärtigen Kulturpolitik Einrichtungen des Goethe-Instituts im Ausland
geschlossen werden müssen, und wenn ja, welche?
Auch die Auswärtige Kulturpolitik muss ihren Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung leisten. Das gilt auch für das Institutsnetz des Goethe-Instituts.
Einzelheiten werden derzeit ausgearbeitet.
20. Trifft es zu, daß die Einsparmaßnahmen von 700 Mio. DM bei den
Kohlesubventionen bereits 1997 vereinbart worden sind?
Es ist zutreffend, dass bereits in der Vereinbarung vom 13. März 1997 eine
Absenkung der Kohlesubventionen in 2003 gegenüber 2002 um 700 Mio.
DM vorgesehen worden ist.
21. Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, besonders im
agrarsozialen Bereich erhebliche Kürzungen vorzunehmen, und welche
Auswirkungen werden die Kürzungen bei der Alterssicherung der
Landwirte und bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung haben?
Der Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten hat seinen Beitrag solidarisch erbracht. In Anbetracht des
Anteils der Sozialausgaben am Agraretat in Höhe von rd. 68 % konnte
der agrarsoziale Bereich bei den notwendigen
Konsolidierungsmaßnahmen nicht völlig ausgenommen werden. Die Kürzungsmaßnahmen
werden so ausgestaltet werden, dass sie in ihren Außenwirkungen
sozialverträglich sind.
22. Müssen Gesetze geändert werden, damit die Personalkosten der
Bahnpolizei durch die Deutsche Bahn AG an den Bund erstattet werden, und
wenn ja, welche?
Das Gesetz über den Bundesgrenzschutz vom 14. Oktober 1994 wird im
Rahmen des geplanten Haushaltssanierungsgesetzes geändert.
23. Ist nach einer Einigung mit der Deutschen Bahn AG über eine
Erstattung der Personalkosten der Bahnpolizei zu erwarten, daß der
Erstattungsbetrag von 250 Mio. DM von der Deutschen Bahn AG an die
Verbraucher weitergegeben wird?
Die Deutsche Bahn AG bestimmt eigenständig, wie der Betrag
erwirtschaftet wird.
24. Wann wurde das sogenannte „Sparpaket“ des Bundesministers der
Finanzen im „Bündnis für Arbeit“ diskutiert?
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Die Vertreter von Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesregierung
haben das Zukunftsprogramm 2000 „Deutschland erneuern“ im Rahmen
des dritten Spitzengesprächs des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit am 6. Juli 1999 diskutiert. Die Beratungen des
dritten Spitzengesprächs wurden in der Sitzung der Steuerungsgruppe am
1. Juli 1999 vorbereitet.
25. Womit begründet die Bundesregierung die fiktiven Einsparbeträge in
Höhe von 14 Mrd. DM im Finanzplanungszeitraum bei den
Personalverstärkungsmitteln, die in den letzten zwei Haushaltsjahren einen Null-
Ansatz vorsahen?
26. Von welchen Steigerungen der Personalkosten geht das
Bundesministerium der Finanzen aus, wenn die Personalverstärkungsmittel für
das Jahr 2000 um 2 Mrd. DM und dann um 3,4 und 5 Mrd. DM in den
folgenden Jahren gekürzt werden sollen?
Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen im Verbund
beantwortet.
Die Neudotierung der Personalverstärkungsmittel wurde ausgerichtet an
einer maßvollen Lohnentwicklung und den Haushaltsmitteln, die den
Ressorts für diesen Zweck zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können.
Drucksache 14/1493Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 –]