BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Einnahmen und Ausgaben des Entschädigungsfonds (G-SIG: 14011149)

An den Entschädigungsfonds aus verschiedenen Quellen abgeführte Beträge, Liquiditätsengpässe und Bestand des Entschädigungsfonds, Unstimmigkeiten bei der Vermögensrechnung 1999

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.06.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/347925. 05. 2000

Einnahmen und Ausgaben des Entschädigungsfonds

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Kersten Naumann, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (EntschG) bestimmt, dass Entschädigungen nach dem Entschädigungsgesetz, Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz sowie Leistungen nach dem Bundesvertriebenengesetz aus dem Entschädigungsfonds erbracht werden. Das EntschG bestimmt weiterhin, welche Abführungen an den Entschädigungsfond zu tätigen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hoch beziffert sich insgesamt der Betrag, der von der Treuhandanstalt aus Veräußerungserlösen an den Entschädigungsfond abgeführt wurde, und wie hoch beziffern sich die jeweiligen pauschalen Jahresbeträge, die durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgesetzt wurden?

2

Wie hoch (relativ und absolut) beziffert sich insgesamt der bisher an den Entschädigungsfonds abgeführte Betrag, der aus dem 50 %igen Gesamtwert des Finanzvermögens in Treuhandverwaltung des Bundes nach Artikel 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages resultiert, und wie hoch beziffern sich die jährlichen Abführungsraten, die durch das BMF entsprechend den Erlösen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen festgesetzt wurden?

3

Wie hoch beziffert sich insgesamt der Betrag, der von Gebietskörperschaften, sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung (darunter Sozialversicherung, Bahn, Post) an den Entschädigungsfonds abgeführt wurde, und entspricht dieser abgeführte Betrag insbesondere jeweils dem 1,3fachen des Einheitswertes nicht restituierbarer bzw. nicht restituierter Grundstücke?

4

Wie hoch beziffert sich insgesamt der Wert des Vermögens, das aus dem treuhänderisch verwalteten Vermögen von ehemals öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Beitrittsgebiet an den Entschädigungsfonds abgeführt wurde?

5

Wie hoch beziffern sich insgesamt die an den Entschädigungsfonds abgeführten nicht anderweitig zuordenbaren Vermögenswerte aus dem Bereich des früheren Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR und der Überweisungen der Hinterlegungsstellen?

6

Wie hoch beziffert sich insgesamt der an den Entschädigungsfonds abgeführte Betrag, der aus dem Wertausgleich nach § 7 des Vermögensgesetzes sowie aus herauszugebenden Gegenleistungen oder Entschädigungen resultiert?

7

Wie hoch beziffert sich insgesamt der an den Entschädigungsfonds abgeführte Betrag aus Veräußerungserlösen nach § 11 Abs. 4 des Vermögensgesetzes und sonstigen nicht beanspruchten Vermögenswerten, die bis zum 31. Dezember 1992 unter staatlicher Verwaltung standen?

8

Wie hoch beziffert sich insgesamt der an den Entschädigungsfonds abgeführte Betrag, der aus Regressforderungen gegenüber staatlichen Verwaltern nach § 13 Abs. 3 des Vermögensgesetzes resultiert?

9

Wie hoch beziffert sich insgesamt der an den Entschädigungsfonds abgeführte Betrag, der aus Forderungen nach § 18b Abs. 1 des Vermögensgesetzes sowie denjenigen Erlösanteilen aus Veräußerungen nach § 16 Abs. 1 des Investitionsvorranggesetzes resultiert, die nicht dem Berechtigten, dem Verfügungsberechtigten oder einem privaten Dritten zustehen?

10

Wie hoch beziffert sich insgesamt der an den Entschädigungsfonds abgeführte Betrag aus ab dem 1. Januar 1994 vereinnahmten Rückflüssen nach § 349 des Lastenausgleichsgesetzes?

11

Wie hoch beziffert sich insgesamt der an den Entschädigungsfonds abgeführte Betrag, der aus Veräußerungserlösen aus dem Verkauf von ehemals volkseigenem Grund und Boden an die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte sowie Entgelten für die Nutzung ehemals volkseigenen Grund und Bodens resultiert?

12

Wie hoch beziffert sich insgesamt der an den Entschädigungsfonds abgeführte Betrag aus Vermögenswerten, die nach § 1b Vermögenszuordnungsgesetz dem Entschädigungsfonds zugeordnet wurden?

13

Wie hoch wird sich insgesamt nach Schätzung der Bundesregierung der ab dem 1. Januar 2004 an den Entschädigungsfonds abzuführende Betrag aus Zuschüssen des Bundeshaushaltes beziffern?

14

Welche Fälle von Liquiditätsengpässen des Entschädigungsfonds traten bisher auf und wie hoch bezifferten sich die zinslosen Liquiditätsdarlehen, die in diesen Fällen aus dem Bundeshaushalt geleistet wurden?

15

Wie entwickelten sich der Bestand des Entschädigungsfonds einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben des Entschädigungsfonds in den Jahren 1995, 1996, 1997, 1998, 1999?

16

Aus welchen der in § 10 Abs. 1 EntschG aufgeführten Abführungen resultierten für die jeweiligen Jahre 1995 bis 1999 Einnahmen des Entschädigungsfonds in welcher Höhe?

17

Wofür und in welcher Höhe wurden in den jeweiligen Jahren 1995 bis 1999 die Ausgaben des Entschädigungsfonds verwendet, darunter: Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Entschädigung für Unternehmen, Entschädigung für Forderungen und Schutzrechte und wie hoch beziffert sich jeweils in diesen Positionen die Anrechnung erhaltener Gegenleistungen, Kürzungsbeträge und Lastenausgleich?

18

Wie erklärt die Bundesregierung die in der Haushalt- und Vermögensrechnung 1999 dargestellte Abweichung im Bestand des Entschädigungsfonds in Höhe von –123 042 493,67 DM?

19

Trifft es zu, dass die Bundesregierung in der Haushalt- und Vermögensrechnung 1999 das gesetzlich geforderte Erkennbarmachen der Forderungen und Verbindlichkeiten des Entschädigungsfonds unterlassen hat, und welche Gründe lagen dafür vor?

Berlin, den 23. Mai 2000

Christine Ostrowski Heidemarie Ehlert Gerhard Jüttemann Rolf Kutzmutz Dr. Christa Luft Kersten Naumann Dr. Uwe-Jens Rössel Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen