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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Auslieferungsantrag für einen mutmaßlichen Betrüger (G-SIG: 14011507)

Auslieferung des in betrügerische Privatisierung der WBB Wärmeanlagen GmbH Berlin verwickelten, in Großbritannien festgenommenen M.R.

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

14.11.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/444826. 10. 2000

Auslieferungsantrag für einen mutmaßlichen Betrüger

der Abgeordneten Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im September 2000 wurde ein lange mit internationalem Haftbefehl gesuchter mutmaßlicher Betrüger, einer der Drahtzieher der betrügerischen Privatisierung des ehemaligen WBB Wärmeanlagenbau GmbH Berlin/PCE AG mit Sitz in Berlin Mitte, durch die britische Polizei festgenommen und auf Kaution wieder freigelassen (siehe Neues Deutschland vom 29. September 2000 und Berliner Morgenpost vom 8. Oktober 2000).

Im Zusammenhang damit und mit den dazu laufenden Gerichtsprozessen fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wurde durch die Bundesrepublik Deutschland im Interesse der Weiterführung des laufenden Strafprozesses am Berliner Landgericht gegen die Beschuldigten in den oben genannten Prozessen die Auslieferung des in London festgenommenen M. R. beantragt?

Wenn ja, wann wurde die Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland beantragt?

Wenn nein, warum wurde bisher kein Auslieferungsantrag gestellt und wann stellt die Bundesrepublik Deutschland diesen Antrag?

2

Wurden dem Festgenommenen die Anklageschriften bereits zugestellt?

Wenn ja, zu welchem Termin?

Wenn nein, warum noch nicht?

Wann werden ihm die Anklageschriften zugestellt?

3

Welche Straftatbestände liegen den Anklageschriften zugrunde und zu welchen Zeitpunkten tritt die Verjährung der lt. Anklageschrift bestehenden einzelnen Straftatbestände ein?

4

Wann wird mit einer Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland gerechnet?

5

Ist es richtig, dass die Staatsanwaltschaft II beim Berliner Landgericht darüber nachdenkt, den Tatplanvorwurf gegenüber M. R. fallen zu lassen, obwohl Zeugenaussagen und Beweismaterial aus der Schweiz den Tatplanvorwurf erhärten?

6

Was wird derzeit konkret unternommen, um M. R. der deutschen Justiz zuzuführen und neben der Prüfung seiner strafrechtlichen Schuld auch die Wiedergutmachung des durch ihn angerichteten Schadens zu erreichen?

Berlin, den 18. Oktober 2000

Dr. Christa Luft Roland Claus und Fraktion

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