[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6901
16. Wahlperiode 01. 11. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann,
Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/6667 –
Nutzen der CMA, des Absatzfonds und der ZMP für die deutsche Land- und
Ernährungswirtschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
(Absatzfonds) als Anstalt des öffentlichen Rechts hat den Absatz und die
Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland mit
modernen Mitteln und Methoden unter Berücksichtigung der Belange des
Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes zentral zu fördern. Damit soll die deutsche
Agrarwirtschaft in der Konkurrenz zu anderen Agrarexportländern gestärkt
und geschützt werden. Insbesondere sollen sich deutsche Produkte im
gemeinsamen europäischen Markt gegen die Konkurrenz der Produkte aus anderen
Mitgliedstaaten behaupten. Der Absatzfonds wurde 1969 aufgrund des
„Gesetzes über die Errichtung eines zentralen Fonds der deutschen Land- und
Ernährungswirtschaft“ gegründet. Er finanziert sich durch in diesem Gesetz
festgelegte, auf die Produktionsmenge bezogene Sonderabgaben (Zwangsabgaben
der Land- und Ernährungswirtschaft). Es findet keine Kontrolle der
Einnahmen und Ausgaben des Absatzfonds statt, die derjenigen des Haushaltsplans
des Bundes entspricht.
Der Absatzfonds bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben einer
Einrichtung der Wirtschaft, die den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen
der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zu fördern hat und kein
eigenes erwerbswirtschaftliches Warengeschäft betreiben darf. Die Aufgaben
dieser zentralen Einrichtung nimmt die Centrale Marketing-Gesellschaft der
Deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) als so genannte
Durchführungsgesellschaft wahr. Der Absatzfonds gewährt der CMA die erforderlichen Mittel
als Zuwendungen nach § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Grundlage
für die Förderung ist die Rahmenplan-Richtlinie. Diese enthält die Ziele und
die Schwerpunkte für das jeweilige Haushaltsjahr.
Die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) soll für eine
kontinuierliche Beobachtung der Märkte für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernäh- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 31. Oktober 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/6901 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperioderungswirtschaft sorgen. Durch ihre Berichterstattung soll die ZMP für
Markttransparenz für alle am Agrarmarkt Beteiligten sorgen. Als
Durchführungsgesellschaft des Absatzfonds betreut die ZMP die Bereiche Pflanzen- und
Tierproduktion.
Die Arbeit der CMA, des Absatzfonds und der ZMP steht in der Land- und
Ernährungswirtschaft immer wieder in der Kritik. Insbesondere die
Werbemaßnahmen der CMA werden immer wieder von Teilen der Branche als
unwirksam und misslungen kritisiert. Bemängelt werden vor allem auch die von den
Betroffenen erhobene Zwangsabgabe und eine mangelnde Effizienz der Arbeit
dieser Organisationen für die Land- und Ernährungswirtschaft. Zudem hat
sich der Bundesrechnungshof im vergangenen Jahr kritisch mit der Arbeit der
CMA und des Absatzfonds auseinandergesetzt. Außerdem beschäftigt sich das
Bundesverfassungsgericht mit der Zwangsabgabe an den Absatzfonds
aufgrund von Klagen einiger Beitragszahler, die einen fehlenden Gegenwert ihrer
Beiträge bemängeln. In der Folge haben viele Beitragszahler ihre Leistungen
nur unter Vorbehalt geleistet. Der Aufsichtsrat des Absatzfonds hat sich
daraufhin am 27. September 2006 entschieden, die Ausgaben drastisch zu
senken. Daraufhin musste die CMA ihren Etat um 50 Prozent auf 50 Mio. Euro
reduzieren.
1. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Arbeit von CMA,
Absatzfonds und ZMP?
Die Bundesregierung sieht in der zentralen Absatzförderung der deutschen
Land- und Ernährungswirtschaft ein wichtiges Instrument, um die
Marktstellung und damit die Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweiges zu
sichern. Sie verweist auf die entsprechenden Ausführungen in der Begründung
des Gesetzentwurfes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des
Holzabsatzfondsgesetzes, der zu Jahresbeginn aus der Mitte des Bundestages und im
März 2007 von ihr selbst eingebracht worden war (Bundestagsdrucksachen
16/4149 und 16/4692).
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die Anlass zur Kritik an der
Arbeit von CMA, Absatzfonds und ZMP geben?
Falls ja, welche konkreten Beispiele sind das?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in der Öffentlichkeit an der Arbeit des
Absatzfonds Kritik geübt worden ist. Die betreffenden Kritikpunkte, die sich
vornehmlich auf die absatzfördernde Tätigkeit der CMA beziehen, kamen in
der Öffentlichen Anhörung, die der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 7. März 2007
durchgeführt hat, zur Sprache. Erkenntnisse, die Anlass gäben, im Rahmen der ihr
gesetzlich eingeräumten Rechtsaufsicht gegenüber dem Absatzfonds tätig zu
werden, liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Welche gesetzlichen Korrekturen sind möglich und notwendig, um die
Effizienz der oben genannten Organisationen zu erhöhen?
Es bedarf nach Auffassung der Bundesregierung keiner gesetzlichen
Korrekturen.
Nach § 2 Abs. 1 des Absatzfondsgesetzes hat der Absatzfonds die Aufgabe, den
Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und
Ernährungswirtschaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und
Ausland mit modernen Mitteln und Methoden unter Berücksichtigung der Belange
des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes zu fördern.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6901Art und Weise der Aufgabenerfüllung werden durch das Absatzfondsgesetz
nicht vorgegeben. Vielmehr eröffnet das Gesetz einen breiten
Gestaltungsspielraum, der von den zuständigen Organen und Gremien des Absatzfonds und
seiner Durchführungseinrichtungen zu einer zielführenden Verwendung der
Sonderabgabe genutzt werden kann. Das schließt eine veränderte
Schwerpunktsetzung in der zentralen Absatzförderung ein, über die der Verwaltungsrat des
Absatzfonds gegenwärtig berät.
4. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich „Zwangssysteme“ zur
Finanzierung von Marketingmaßnahmen?
Die Sonderabgabe bedarf als Finanzierungsinstrument nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer spezifischen Rechtfertigung, über
die von Fall zu Fall zu entscheiden ist. Hinsichtlich der zentralen
Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung durch die dem
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) obliegende Aufsicht des Absatzfonds nach § 7 des
Absatzfondsgesetzes (AbsFondsG) zur Verwendung dieser „Zwangsabgabe“ durch den
Absatzfonds, die CMA und ZMP vor?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. Sollte die Verwendung der Mittel des Absatzfonds künftig transparenter
erfolgen, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum nicht?
Das Absatzfondsgesetz steht einer öffentlichkeitswirksameren Darstellung der
im Rahmen der zentralen Absatzförderung verwendeten Mittel nicht entgegen.
Dieser Punkt gehört zu der bereits angesprochenen Art und Weise der
gesetzlichen Aufgabenerfüllung. Er ist somit auf operativer Ebene angesiedelt und
obliegt der Entscheidung der zuständigen Organe und Gremien des Absatzfonds
und seiner Durchführungseinrichtungen. Der Vorstand des Absatzfonds hat
angekündigt, dem Verwaltungsrat des Absatzfonds entsprechende Vorschläge zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Der dem Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Pflicht,
Sonderabgaben in einer Anlage zum Haushaltsplan zu dokumentieren, ist
Rechnung getragen. Die Sonderabgaben im Bundesbereich, zu denen die Abgabe
nach dem Absatzfondsgesetz zählt, werden seit dem Jahr 2005 im jeweiligen
Haushaltsgesetz des Bundes aufgeführt (so auch im Haushaltsgesetz 2007 vom
28. Dezember 2006: vgl. Teil VI „Sonderabgaben des Bundes“ der Übersichten
zum Bundeshaushaltsplan 2007).
7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die „Zwangsabgabe“
effizient und aus Sicht der Land- und Ernährungswirtschaft optimal
eingesetzt wird und verfassungsgemäß ist?
Die Bundesregierung hält das Absatzfondsgesetz für verfassungskonform. Sie
verweist hierzu auf ihre beigefügte Stellungnahme vom 30. August 2007, die
sie im anhängigen Normenkontrollverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht abgegeben hat (Anlage 1). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Drucksache 16/6901 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die beiden
Berichte des Bundesrechnungshofes aus dem Jahre 2006 zur Arbeit des
Absatzfonds und der CMA („Zum System der Absatzförderung deutscher
land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“)?
9. Welche Argumente sprechen für und welche Argumente sprechen gegen
die dort geäußerte Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach das System
der zentralen Absatzförderung in der deutschen Land- und
Ernährungswirtschaft insgesamt kritisch zu überdenken ist?
10. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den beiden Berichten
des Bundesrechnungshofes für die Arbeit des Absatzfonds und der CMA
gezogen?
Falls keine Konsequenzen gezogen wurden, weshalb nicht?
Der Bundesrechnungshof hat die Verwendung der Zuwendungen des
Absatzfonds an die CMA geprüft und seine Bemerkungen mit Mitteilung von 30. Juni
2006 mit der Bitte um Stellungnahme an den Vorstand des Absatzfonds
übermittelt. Auf die beigefügte Stellungnahme des Absatzfonds vom 17. November
2006 wird verwiesen (Anlage 2).
Aus dieser Prüfungsmitteilung resultierende Feststellungen, die sich
grundsätzlich mit den Aufgaben des Absatzfonds nach dem Absatzfondsgesetz befassen,
hat der Bundesrechnungshof mit Schreiben vom 7. Juli 2006 zum Gegenstand
einer Beratung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (Bundesministerium) zum System der Absatzförderung
deutscher land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse gemacht und um
Stellungnahme gebeten. Das Bundesministerium hat mit dem beigefügten
Schreiben vom 12. September 2006 Stellung genommen (Anlage 3). Hierauf
wird verwiesen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umstellung der Absatzförderung
der deutschen Fischwirtschaft auf ein privatwirtschaftliches System
(Fisch- Informationszentrum e. V.), und kann dies nach Auffassung der
Bundesregierung Vorbildfunktion für die Land- und
Ernährungswirtschaft haben, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Stellungnahme des Bundesministeriums an den
Bundesrechnungshof verwiesen.
12. Welche anderen Alternativen zu Zwangssystemen zur Absatzförderung
oder Mengenregulierung in der Land- und Ernährungswirtschaft sind der
Bundesregierung aus anderen Ländern bekannt (zum Beispiel die
Milchviehherden-Regulierung „Cooperative Working Together“ der
amerikanischen Milchwirtschaft)?
Und wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung bewährt?
13. Hat die Bundesregierung die Vor- und Nachteile dieser freiwilligen
Systeme im Agrar- und Ernährungsbereich geprüft und bewertet?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
14. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung für und was gegen eine
privatwirtschaftliche Absatzförderung im Agrar- und Ernährungsbereich?
Die zentrale Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
ist in der Ausgestaltung, die sie durch das Absatzfondsgesetz erfahren hat,
unter Berücksichtigung der spezifischen verfassungsrechtlichen Vorgaben in der
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6901Bundesrepublik Deutschland auf die Belange der hiesigen Land- und
Ernährungswirtschaft zugeschnitten. Sie sichert mit Blick auf
Organisationsformen ausländischer Einrichtungen zur Absatzförderung und im Vergleich zu
privatrechtlich ausgestalteten Systemen einen kontinuierlichen und
nachhaltigen Mittelzufluss.
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass entgegen der gesetzlichen
Aufgabenzuweisung häufig die CMA und nicht der Absatzfonds
strategische und andere grundsätzliche Aufgaben wahrgenommen hat?
Welche Korrekturen sind erforderlich?
16. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass die CMA eine
Vielzahl von Maßnahmen zur Absatzförderung durchführte, die nicht ihren
Aufgaben gemäß dem Absatzfonds entsprachen, gegen interne Vorgaben
verstießen, unwirtschaftlich oder weitgehend wirkungslos waren?
17. Trifft es zu, dass es den zentral-regionalen Kooperationsprojekten der
CMA häufig an einem zentralen Charakter fehlte, der nach dem
Absatzfondsgesetz gegeben sein muss?
18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach die CMA bei
Verkaufsförderungsaktionen im Ausland Durchführungsgesellschaften
beauftragte, obwohl sie die Aktionen überwiegend selbst durchführte und
bei der Berechnung des Honorars für Durchführungsgesellschaften deren
Reisekosten mit einbezog, obwohl sie diese bereits gesondert erstattet
hatte?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach die CMA nicht
ausreichend berücksichtigt, ob ihre Werbung dazu führt, dass ein von ihr
beworbenes Produkt ein anderes Produkt verdrängt, für dessen Marketing
sie gleichfalls verantwortlich ist, und wenn nein, warum nicht?
20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein wirksames
Risikomanagement eingeführt werden sollte, um zukünftig
Absatzförderungsmaßnahmen der CMA zu verhindern, die in der Vergangenheit trotz
erheblicher rechtlicher Risiken durchgeführt wurden?
Es wird auf die Stellungnahme des Absatzfonds an den Bundesrechnungshof
verwiesen.
21. Ist es zutreffend, dass ausländische Produzenten durch die allgemeine
Werbung der Durchführungsgesellschaft des Absatzfonds einen
Wettbewerbsvorteil haben, da sie von der Arbeit des Absatzfonds profitieren,
ohne eine Sonderabgabe zahlen zu müssen?
Es ist nicht auszuschließen, dass von der zentralen Absatzf��rderung auch
ausländische Unternehmen profitieren, die Erzeugnisse der Land- und
Ernährungswirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland einführen. Entsprechende
Mitnahmeeffekte ändern jedoch nach Auffassung der Bundesregierung nichts an
der gruppennützigen Verwendung der Sonderabgabe durch den Absatzfonds
und seine Durchführungseinrichtungen. Das verfassungsrechtliche Gebot einer
gruppennützigen Mittelverwendung bedeutet nicht, dass nur Abgabepflichtige
von der Verwendung einer Sonderabgabe profitieren dürfen. Nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes reicht es vielmehr für die
gruppennützige Verwendung einer Sonderabgabe aus, wenn die Mittel überwiegend im
Interesse der Gesamtgruppe verwendet werden. Hieran kann nach Auffassung
der Bundesregierung angesichts des breit angelegten Tätigkeitsspektrums der
zentralen Absatzförderung kein Zweifel bestehen.
Drucksache 16/6901 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode22. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass die Kernidee des
Absatzfondsgesetzes – deutsche Produkte gegen Konkurrenz aus dem EU-
Ausland zu stärken und zu schützen – dem europäischen Recht
widerspricht, das jede Verdrängung, Werbung und Hervorhebung der
nationalen Herkunft verbietet?
23. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Frage der Herkunftswerbung
durch das seit diesem Jahr geltende Gemeinschaftsrecht eine Änderung
der Beschränkungen der Herkunftswerbung?
Das Gemeinschaftsrecht über staatliche Beihilfen im Agrarsektor lässt nach
Auffassung der Bundesregierung ausreichenden Raum, um die gesetzliche
Aufgabenstellung des Absatzfonds zu erfüllen. Die Bundesregierung verweist
hierzu auf die entsprechenden Ausführungen in der Begründung des
Gesetzentwurfes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondgesetzes
(siehe Antwort zu Frage 1) und ihre Stellungnahme vor dem
Bundesverfassungsgericht (siehe Antwort zu Frage 7).
24. Ist es zutreffend, dass die Zusammenarbeit mit einer
Absatzförderungsinstitution eines anderen Staates der Kernidee des Absatzfondsgesetzes
widerspricht, deutsche Produkte gegen ausländische Konkurrenz zu stärken
und zu schützen?
25. Erachtet die Bundesregierung eine zentrale Absatzförderung bei
Produkten für erforderlich, die bereits umfangreich privat beworben werden, wie
dies z. B. bei hochkonzentrierten Märkten (insbesondere Oligopolen) der
Fall ist?
26. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine jährliche flexible
Anpassung des Absatzförderungsbudgets an den Bedarf der starren
produktionsmengenbezogenen Finanzierung der Zwangsabgaben vorzuziehen?
Es wird auf die Stellungnahme des Bundesministeriums an den
Bundesrechnungshof verwiesen.
27. Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die Zwangsabgabe der
Land- und Ernährungswirtschaft ausschließlich zugunsten der
abgabepflichtigen Gruppe verwendet wird?
28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Absatzfonds bzw. die
CMA nur solche Produkte bewerben sollte, deren Produzenten den
Absatzfonds finanzieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
29. Erachtet die Bundesregierung eine Überprüfung und ggf. eine Korrektur
der Aufgaben des Absatzfonds nach dem Absatzfondsgesetz aufgrund der
europarechtlichen Entwicklungen der letzten Jahre für erforderlich?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 22 und 23 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/690130. Liegen der Bundesregierung Evaluierungen der CMA vor, die belegen,
dass die CMA-Maßnahmen helfen, deutsche Produkte gegen die
Konkurrenz aus anderen Staaten zu stärken und zu schützen?
Falls keine Evaluierungen vorliegen sollten, hält die Bundesregierung
entsprechende Evaluierungen für sinnvoll, und falls ja, wie soll der
bestehende Missstand behoben werden?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die absatzfördernden Maßnahmen der
CMA evaluiert werden. Zum Einen findet eine Überprüfung auf operativer
Ebene durch die CMA selbst statt. Darüber hinaus führt der Absatzfonds eine
eigenständige Erfolgskontrolle durch. Zu diesem Zweck leitet der Vorstand des
Absatzfonds regelmäßig stichprobenartig von ihm ausgewählte
Absatzförderungsmaßnahmen der CMA einer externen Evaluierung zu und unterrichtet den
Verwaltungsrat des Absatzfonds im Beisein der Beauftragten der
Bundesregierung jeweils über deren Ergebnis. Danach ist der CMA stets bescheinigt
worden, ihr Marketing professionell zu betreiben.
31. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Kontrolle der
Einnahmen und Ausgaben des Absatzfonds analog der haushaltsrechtlichen
Bestimmungen notwendig ist, und wie wird dies gewährleistet?
Falls nein, warum nicht?
In Umsetzung von § 8 des Absatzfondsgesetzes finden sowohl auf die
Haushaltsführung als auch auf die Rechnungslegung des Absatzfonds die
Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung entsprechende Anwendung. Gleiches gilt für
die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs auf die Aufstellung des
Jahresabschlusses des Absatzfonds. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des
Absatzfonds unterliegt zudem der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
32. Welchen absoluten und relativen Anteil hatten in den vergangenen zehn
Jahren die Verwaltungskosten jeweils und insgesamt beim Absatzfonds,
der CMA und ZMP?
33. Welchen absoluten und relativen Anteil hatten in den vergangenen zehn
Jahren die Personalkosten jeweils und insgesamt beim Absatzfonds, der
CMA und ZMP?
Es wird auf die beigefügten Übersichten verwiesen, in denen die Verwaltungs-
und Personalkosten des Absatzfonds und seiner Durchführungseinrichtungen
einzeln und insgesamt aufgeführt sind (Anlagen 4 bis 7). Bezüglich der
Einzelangaben zur CMA und der ZMP ist darauf hinzuweisen, dass die in der Tabelle
Personalkosten aufgeführten Aufwendungen die Personalkosten aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betreffenden Durchführungseinrichtung umfassen,
während – der Fragestellung folgend – in der Tabelle Verwaltungskosten neben
den darin enthaltenen Sachkosten nur die Personalkosten der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erfasst worden sind, soweit sie in der betreffenden
Durchführungseinrichtung im Verwaltungsbereich und nicht auf operativer Ebene tätig
waren oder sind. In gleicher Weise ist bei der Gesamtdarstellung des
Absatzfonds und seiner Durchführungseinrichtungen verfahren worden.
34. Mit welcher Begründung hat das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angewiesen, Widersprüche gegen
die Beitragszahlungen zum Absatzfonds auszusetzen und somit die Un-
Drucksache 16/6901 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft auf einen möglicherweise
kostenpflichtigen Weg verwaltungsgerichtlicher Klagen zu drängen?
35. Erwartet die Bundesregierung von dieser Maßnahme eine höhere
Rechtsklarheit für die betroffenen Unternehmen?
Falls ja, wie begründet sie das?
Zutreffend ist, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
nicht mehr an der grundsätzlichen Aussetzung von Widersprüchen festhält, die
bei ihr gegen die Erhebung der Sonderabgabe nach dem Absatzfondsgesetz
anhängig gemacht werden. Sie hört dazu die Widerspruchsführer an.
Diese Vorgehensweise, die mit dem Bundesministerium abgestimmt wurde,
rechtfertigt sich vor folgendem Hintergrund: Der Vorlagebeschluss des
Verwaltungsgerichts Köln verpflichtet die BLE nicht, die Bescheidung bei ihr gegen
die Erhebung der Sonderabgabe anhängig gemachter Widersprüche
auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungskonformität des
Absatzfondsgesetzes entschieden hat, zumal die vom Verwaltungsgericht
geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht geteilt werden. Im Übrigen
knüpft die in Rede stehende Vorgehensweise an das Gesetz zur Änderung des
Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes an, das am 30. Juni
2007 in Kraft getreten ist (siehe Antwort zu Frage 1). Im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens haben sich die Bundesregierung, der Bundestag und der
Bundesrat eingehend mit dem Absatzfondsgesetz befasst. Hierbei wurde die
Notwendigkeit einer zentralen Absatzförderung erneut bekräftigt und zugleich
bestätigt, dass das Absatzfondsgesetz verfassungskonform ist.
36. Welche konkreten Maßnahmen haben Bundesregierung und CMA sowie
Absatzfonds unternommen, um den Absatz von Schweinefleisch und
Milch bzw. Milchprodukten auf den asiatischen Märkten zu steigern, und
mit welchem Erfolg?
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz dieser Maßnahmen im
Vergleich zu den Aktivitäten anderer Länder wie z. B. den Niederlanden
und Dänemark?
Ursache für die von asiatischen Ländern für Rinder und Schweine sowie deren
Produkte verhängten Importverbote war die seinerzeitige tiergesundheitliche
Situation in der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die klassische
Schweinepest und BSE.
Den Umstand, dass sich diese Situation seit kurzem grundlegend zum Positiven
geändert hat, hat das Bundesministerium zum Anlass genommen, um erneut
Verhandlungen mit asiatischen Ländern aufzunehmen, denn ohne abgestimmte
Veterinärbescheinigungen sind Exporte nicht möglich. Es geht darum, die
Drittländer davon zu überzeugen, dass von deutschen Produkten kein Risiko
der Einschleppung von Tierseuchenerregern ausgeht. Früheren Bemühungen
zur Abstimmung von Veterinärbescheinigungen stand die eingangs geschilderte
tiergesundheitliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland entgegen.
Die Abstimmung von Bescheinigungen erfordert in der Regel ein mehrstufiges
Verfahren, das von dem jeweiligen Drittland festgelegt wird. Hierzu gehören
neben Informationskatalogen auch Inspektionsbesuche von Delegationen der
jeweiligen Drittländer, die sich vor Ort von der Zuverlässigkeit des deutschen
Veterinärwesens und der am Export interessierten Betriebe überzeugen wollen.
Der Absatzfonds hat unter Berücksichtigung der beschriebenen
veterinärrechtlichen Ausgangslage sowohl im Schweinefleischbereich als auch im
Milchsektor Maßnahmen zur Absatzförderung durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/6901Im Schweinefleischbereich ist auf folgende Maßnahmen des Absatzfonds zu
verweisen:
– Messeauftritt der CMA auf der China-Meat-Industry-Exhibition 2007, einer
Fachmesse für Fleisch, die aus Anlass des Welt-Schweinefleisch-
Kongresses durchgeführt wurde,
– Messeauftritt der CMA auf der Hofex 2007 in Hongkong, dem derzeit
wichtigsten asiatischen Zielmarkt für deutsches Schweinefleisch,
– Informationsbereitstellung für Interessenten auf asiatischen Märkten (CMA-
Lieferantenverzeichnis Schweinefleischexport, CMA-Katalog mit
Zuschnitten aus der Bundesrepublik Deutschland, speziell für asiatische Kunden) sowie
– Bereitstellung verschiedener Praxis-Studien u. a. zu den Absatzchancen von
Fleisch aus der Bundesrepublik Deutschland in China und Korea, jeweils
mit ausführlichem Verzeichnis potentieller Kunden in den jeweiligen
Zielmärkten.
Im Milchsektor sind folgende Maßnahmen des Absatzfonds zu erwähnen:
– Ausrichtung einer Delegationsreise durch die CMA mit Vertretern der
deutschen Milchwirtschaft nach China,
– Bereitstellung des CMA-Cheese-Guide-China, der über das Käseangebot in
der Bundesrepublik Deutschland informiert,
– Bereitstellung von Praxisstudien zu den Absatzchancen für deutsche Milch
und Molkereiprodukte sowie den Strukturen des Lebensmittelhandels in
verschiedenen Ländern Asiens,
– Kontaktaufbau durch Reisen von Importeuren aus Japan, China und Indien
in die Bundesrepublik Deutschland mit Messe- und Betriebsbesichtigungen,
– Teilnahme an verschiedenen Fachmessen mit CMA-Gemeinschafts- und
Informationsständen in Japan, China, Korea, Taiwan, Singapur, Hongkong,
Indien, Vietnam und Thailand unter Beteiligung von Unternehmen der
deutschen Molkereiwirtschaft sowie
– Durchführung eines mit EU-Mitteln kofinanzierten Projektes in Indien.
38. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem erfolgreichen Abschluss
des Veterinärabkommens mit China?
39. Weshalb hat die Bundesregierung eine entsprechende Reise zur
Anbahnung dieses Veterinärabkommens kurzfristig abgesagt, und rechnet
die Bundesregierung mit negativen Auswirkungen für die betroffene
Branche?
Falls nein, weshalb nicht?
Bereits im September 2006 wurde anlässlich des Besuchs einer hochrangigen
chinesischen Delegation in Berlin eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit in
der Lebensmittelsicherheit und der Tier- und Pflanzengesundheit zwischen dem
Bundesministerium und der zuständigen chinesischen Zentralbehörde
geschlossen. Sie regelt den Austausch fachlicher Informationen und technischen
Wissens.
Auf veterinärfachlicher Ebene ist das Verhandlungsziel mit China nicht der
Abschluss eines Veterinärabkommens, das in die Zuständigkeit der Europäischen
Kommission fällt. Es geht vielmehr darum, die konkreten Einfuhrbedingungen
für Tiere und deren Produkte mit einem bestimmten Drittland abzustimmen.
Ziel ist die Abstimmung einer Veterinärbescheinigung, in der für die jeweilige
Drucksache 16/6901 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeTier- oder Produktkategorie die Garantien in Bezug auf tiergesundheitliche und
lebensmittelhygienische Aspekte festgelegt sind, die die Sendung gemäß
amtstierärztlicher Bestätigung zu erfüllen hat.
In den Verhandlungen des Bundesministeriums mit der zuständigen
chinesischen Zentralbehörde zeigt sich, dass zunächst grundsätzliche Fragen der
Tierseuchenbekämpfung zu klären sind. Im Vergleich zu anderen Ländern, die auch
an einer Öffnung des chinesischen Marktes für Schweinefleisch interessiert
sind, erweist sich für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere die
klassische Schweinepest, die bei Wildschweinen noch nicht endgültig getilgt ist,
jedoch als Hindernis.
Die förmliche Zeichnung der bereits angesprochenen Vereinbarung zur
Zusammenarbeit soll nicht zuletzt auf chinesischen Wunsch auf hoher politischer
Ebene stattfinden. Zum Zeitpunkt des Internationalen
Schweinefleischkongresses in Nanjing (China) standen allerdings entsprechende chinesische
Regierungsvertreter aus Zeitgründen nicht zur Verfügung.
Mit Blick auf die Ausfuhr von Schweinefleisch aus der Bundesrepublik
Deutschland nach China ist in erster Linie die Lösung veterinärfachlicher
Fragen Voraussetzung für die Abstimmung einer Veterinärbescheinigung. Das
Bundesministerium hat daher der chinesischen Seite Terminvorschläge für zeitnahe
Fachgespräche in Peking unterbreitet, die zwischenzeitlich bestätigt wurden.
40. Welche anderen europäischen Länder haben bereits entsprechende
Veterinärabkommen mit China abgeschlossen bzw. stehen unmittelbar vor
einem Abschluss?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass auch Dänemark, Irland und Frankreich
im Hinblick auf die Veterinärbestimmungen zur Ausfuhr von Schweinefleisch
Verhandlungen mit der chinesischen Seite führen. Ihr liegen jedoch keine
Erkenntnisse über den aktuellen Verhandlungsstand vor.
41. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Exportförderung im
Zuständigkeitsbereich des BMELV bei?
42. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Exportförderung im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) bei?
Die Bundesregierung misst der Außenwirtschaftsförderung unabhängig von der
jeweiligen Ressortzuständigkeit einen hohen Stellenwert bei.
Im Bundesministerium hat der Unterzeichner die Aufgabe des
Exportbeauftragten übernommen. Im November 2006 wurde im Planungsstab eine
Koordinierungsstelle für die Exportförderaktivitäten im Bundesministerium
eingerichtet.
Dem Bundesministerium ist es ein wichtiges Anliegen, speziell die deutsche
Agrarwirtschaft in ihren Bemühungen um den Zugang zu neuen Exportmärkten
zu unterstützen. Im Vordergrund stehen hierbei die Drittlandsmärkte. Derzeit
gehen nur rund 20 Prozent der deutschen Agrarexporte in Drittländer; 80
Prozent hingegen in die EU-Mitgliedstaaten. Es gilt, insbesondere die boomenden
Wachstumsmärkte in Osteuropa, China, Indien und Südostasien zu erschließen.
Zur Begleitung der Exportaktivitäten der deutschen Fleischwirtschaft wurde
die hauptsächlich in Anspruch genommene Arbeitseinheit in den letzten
Monaten personell verstärkt. Darüber hinaus bereitet das Bundesministerium den
Einsatz weiterer Mitarbeiter in diesem Bereich vor.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/690143. Welche Referate und wie viele Personen sind mit der Exportförderung im
BMELV befasst?
Wie hat sich der Personalbestand seit Ende 2005 entwickelt?
44. Welche Referate und wie viele Personen sind mit der Exportförderung im
BMWi befasst?
Wie hat sich der Personalbestand seit Ende 2005 entwickelt?
46. Was sind die thematischen Schwerpunkte in der Exportförderung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie?
47. Mit welchen Aufgaben ist die Exportförderung des BMWi betraut, und
welche Haushaltsmittel werden für diese Aufgaben veranschlagt?
Die Aufgaben der Außenwirtschaftsförderung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie konzentrieren sich vor allem auf Information,
Beratung, Finanzierung, Messebeteiligung, Kooperationsförderung und
Investitionsabsicherung. Für diese Zwecke sind im Bundeshaushalt 2007 111,7 Mio.
Euro veranschlagt. Mit diesem Budget wird u. a. das Netz der deutschen
Auslandshandelskammern mit 120 Büros in 80 Ländern unterstützt oder die
Beteiligung deutscher Unternehmen an jährlich 350 Auslandsmessen. Die Beratung
der deutschen Unternehmen im Hinblick auf Auslandsaktivitäten erfolgt durch
die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai), einer nachgeordneten Behörde
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, mit einem Etat von
21,8 Mio. Euro. Hinzu kommt die Unterstützung deutscher Unternehmen, die
im Exportgeschäft tätig sind, mit garantierten Krediten in einem Volumen von
20,3 Mrd. Euro und die Übernahme von Garantien für Auslandsinvestitionen
deutscher Unternehmen in Höhe von 4,1 Mrd. Euro bezogen jeweils auf das
Jahr 2006.
Die Bundesregierung unterstützt zudem die Aktivitäten deutscher
Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte, indem sie die
Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen verbessert und insbesondere auf
die Beachtung multilateraler Regeln sowie den weiteren Abbau noch
bestehender Marktzugangsschranken hinwirkt.
Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben sind in der Abteilung V
(Außenwirtschaftspolitik) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
verschiedene Referate ganz oder zum Teil befasst.
Die Außenwirtschaftsförderung des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist ebenfalls als Querschnittsaufgabe
angelegt. Sie wird von verschiedenen Referaten ganz oder teilweise wahrgenommen
und im Planungsstab koordiniert. Der Unterzeichner vertritt als
Exportbeauftragter des Bundesministeriums das Haus in Agrarexportangelegenheiten, vor
allem in Drittstaaten. Im Vordergrund steht dabei die Ausgestaltung von
handelspolitischen Rahmenbedingungen beim Export von Agrarerzeugnissen,
insbesondere die Klärung von Fragen der Lebensmittelsicherheit und der Tier- und
Pflanzengesundheit im internationalen Handel sowie die Herstellung von
Kontakten zwischen Wirtschaftsvertretern.
Die in beiden Ressorts für die Exportförderung tätigen Personen lassen sich
nicht genau beziffern.
Drucksache 16/6901 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode45. Was sind die thematischen Schwerpunkte in der Exportförderung des
BMELV?
Das Bundesministerium setzt bei der Außenwirtschaftsförderung regionale
Schwerpunkte in Asien, insbesondere China, Japan und Süd-Korea, Russland,
Ukraine und anderen Staaten Osteuropas. Exportanliegen der deutschen
Agrarwirtschaft werden durch Wirtschaftsdelegationsreisen und bilaterale Kontakte
auf Leitungs- und Fachebene unterstützt.
So konnte mit Russland eine engere Kooperation der Veterinärdienste vereinbart
werden. Eine Veterinärarbeitsgruppe wurde eingesetzt und wird bereits im
November 2007 in Moskau zu Gesprächen zusammenkommen. Der
Zuchtviehexport nach Russland hat im letzten Jahr mit 18 000 Tieren kräftig zugelegt und
läuft auch in diesem Jahr ebenso auf Hochtouren wie der Export von Rindfleisch
und von Ernährungsgütern. Russland will seine Milchviehhaltung ausbauen und
kauft daher neben hochwertigem Zuchtvieh auch Anlagen zur Milchproduktion
aus der Bundesrepublik Deutschland ein. Die deutsche Landtechnikindustrie
konnte 2006 einen Exportzuwachs von 80 Prozent auf ca. 500 Mio. Euro
erzielen und hat mit einigen großen Unternehmen eine Produktion in Russland
aufgebaut.
Nach China, Indien und Brasilien wurden durch das Bundesministerium
Wirtschaftsdelegationsreisen organisiert und durchgeführt. Insbesondere in China
und Indien standen die enormen Potentiale dieser Länder für deutsche
Lebensmittel- und Agrargüterexporte im thematischen Mittelpunkt der Maßnahmen.
Mit beiden Ländern wurden bilaterale gemischte Arbeitsgruppen für
Agrarfragen, wie sie bereits mit anderen wichtigen Handelspartnern (Russland,
Brasilien, Ukraine u. a.) existieren, eingerichtet. Sie sind das Fundament für
Gespräche von Regierungs- und Wirtschaftsvertretern zur Lösung exportrelevanter
Fragen.
Zur ersten Sitzung der deutsch-chinesischen Arbeitsgruppe in der
Bundesrepublik Deutschland empfing der Exportbeauftragte des Bundesministeriums den
chinesischen Vizeminister Niu Dun Ende Juli dieses Jahres. Es konnten
Verbesserungen in der Zusammenarbeit erreicht sowie eine Erklärung über die
Einrichtung eines deutsch-chinesischen Demonstrationsbetriebes für deutsche
Landtechnik unterzeichnet werden.
Mit dem bisherigen Leiter des Staatlichen Chinesischen Veterinär- und
Pflanzenschutzdienstes (AQSIQ) konnte der Exportbeauftragte des
Bundesministeriums eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der
Lebensmittelsicherheit und der Tier- und Pflanzengesundheit paraphieren, die derzeit zur
Unterzeichnung vorbereitet wird.
Bezüglich inhaltlicher Schwerpunkte greifen die folgenden Maßnahmen
ineinander:
– Messebeteiligungen des Bundesministeriums in den Zielregionen; das
Bundesministerium wird sich bis Ende 2008 an insgesamt 23 Auslandsmessen
beteiligen; davon bei 6 in China, 2 in Russland, 2 in Kasachstan, jeweils 1 in
Weißrussland, Ukraine und Indien. Eine detaillierte Übersicht ist im
Internetauftritt des Bundesministeriums unter
www.bmelv.de eingestellt.
– Individuelle Betreuung ausländischer Delegationen in der Bundesrepublik
Deutschland aus Zielregionen; es wurden u. a. mehrere Delegationen aus
China, Russland und der Ukraine betreut und mit den interessierten
deutschen Wirtschaftskreisen zusammengeführt. Während der jährlich
stattfindenden Internationalen Grünen Woche in Berlin werden ausländische
Delegationen zu politischen und wirtschaftlichen Foren empfangen und ins
Gespräch mit der deutschen Agrar- und Ernährungsindustrie gebracht.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/6901– Prioritätensetzung bei der Problemlösung in den Zielregionen; Probleme für
den Fleisch- und Fleischwarenexport nach China und Südostasien werden
prioritär behandelt. Das Bundesministerium ist mit über 50 Drittländern in
Kontakt, unter anderem um Veterinärbescheinigungen für lebende Tiere und
deren Erzeugnisse abzustimmen. Neue Veterinärbescheinigungen werden
zurzeit beispielsweise verhandelt mit Japan (Schweinefleisch) und
Weißrussland (Zuchtrinder, Schweine, Schweinesamen, Rindersamen,
Schweinefleisch). Darüber hinaus müssen aber auch bereits vorhandene
Veterinärbescheinigungen ständig an die aktuelle Tierseuchensituation in der
Bundesrepublik Deutschland oder an geändertes EG-Recht angepasst
werden. Beispiel ist die gegenwärtige Änderung der Veterinärbescheinigungen
für die Ausfuhr von Zuchtrindern wegen des Auftretens der
Blauzungenkrankheit in der Bundesrepublik Deutschland.
– Intensivierung des exportbezogenen Informationsaustausches mit den
Agrarreferenten im Ausland; die im Ausland eingesetzten Referentinnen
und Referenten für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
fungieren unter anderem auch als Scharniere zwischen den Exportinteressen der
deutschen Wirtschaft und den Nachfrageinteressen ihres Gastlandes. Sie
stehen in enger Verbindung mit dem Bundesministerium, und zwar sowohl mit
dem Koordinierungsreferat als auch mit den Experten der Fachabteilungen.
Hier ist in den vergangenen Jahren eine systematische Pflege der Netzwerke
eingeführt worden, die den jeweils aktuellsten Stand der Informationen wie
auch der Problemstellungen transparent macht. Außerdem werden
Dienstposten strategisch auch unter Berücksichtigung deutscher Exportinteressen
besetzt.
– Verstärkte Zusammenarbeit mit Verbänden und der CMA; aktuell konnte das
Bundesministerium auf der ANUGA 2007 (Allgemeine Nahrungs- und
Genussmittel-Ausstellung) gemeinsam mit der Kölnmesse, der
Bundesvereinigung der Ernährungswirtschaft (BVE) und der CMA erstmals eine
Kommunikationsplattform für deutsche Aussteller und internationale
Händler im Rahmen der „German Traders’ Night“ einrichten. Über 500
Teilnehmer nutzten die Gelegenheit zur Informationsbeschaffung, der Pflege
bestehender und der Anbahnung neuer Geschäftskontakte in aufgelockerter
Atmosphäre. Zusätzlich informierten in einem abgestimmten Programm von
BVE und dem Bundesministerium an allen Messetagen
Unternehmensvertreter und Agrarreferenten über besonders interessante Zielländer.
48. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auch die
Exportförderung für den Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft künftig über
Steuermittel zu finanzieren?
Das deutsche System der Außenwirtschaftsförderung ist unabhängig von der
jeweiligen Ressortzuständigkeit durch eine Aufgabenteilung zwischen Staat
und Wirtschaft gekennzeichnet. Eine Eigenbeteiligung der Wirtschaft ist
wesentlicher Bestandteil dieses Systems und gilt für alle Branchen. Im Bereich der
Land- und Ernährungswirtschaft wird sie mit Blick auf die Exportförderung als
integraler Bestandteil der zentralen Absatzförderung über die Sonderabgabe
nach dem Absatzfondsgesetz sichergestellt. Im Übrigen wird auf die Antworten
zu Frage 1 und zu den Fragen 12, 13 und 14 verwiesen.
Drucksache 16/6901 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode49. Wird die Bundesregierung zukünftig die Exportförderung zu einem
Schwerpunkt ihrer Arbeit entwickeln?
Falls ja, welche Maßnahmen sind erforderlich und geplant?
Außenwirtschaftsförderung ist und bleibt ein Schwerpunkt in der Arbeit der
Bundesregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 41, 42, 43,
44, 45, 46 und 48 verwiesen.
50. Welche Organisationen (Durchführungsorganisationen, Bundesbehörden
und Ministerien) in der Bundesrepublik Deutschland setzen zur
Kofinanzierung von welchen EU-Informationskampagnen (wie z. B. „Milch ist
meine Stärke“) wie viele Mittel ein, und zu welchem Anteil sind dies
Steuermittel bzw. Drittmittel?
Die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen der Europäischen Union
für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern werden auf der
Grundlage der Verordnungen des Rates (EG) Nr. 2826/2000 und Nr. 2702/1999
durchgeführt. Zuständige nationale Behörde im Sinne der vorgenannten
Regelungen ist in der Bundesrepublik Deutschland die BLE. Der Mittelanteil, der
von der Europäischen Union getragen wird, beträgt im Regelfall 50 Prozent der
jeweiligen Programmkosten, während der das Programm vorschlagende
Branchen- oder Dachverband als Eigenanteil 30 Prozent dieser Kosten zu tragen hat.
Die verbleibenden Kosten sind vom jeweiligen Mitgliedstaat zu übernehmen.
Die vorgenannten Kostenbeiträge auf Verbands- und Mitgliedstaatenebene
können gemeinschaftsrechtlich auch aus steuerähnlichen Abgaben oder
Pflichtbeiträgen stammen. Dazu zählt in der Bundesrepublik Deutschland die
Sonderabgabe nach dem Absatzfondsgesetz. Angaben zu den gegenwärtig unter
deutscher Beteiligung durchgeführten Programmen können der beigefügten
Übersicht entnommen werden (Anlage 8).
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/6901Anlage 1
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/6901
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/6901
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/6901
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/6901
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/6901
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/6901
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/6901
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/6901
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/6901
Drucksache 16/6901 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 2
Drucksache 16/6901 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 50 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 3
Drucksache 16/6901 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6901 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 4
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59 – Drucksache 16/6901Anlage 5
Drucksache 16/6901 – 60 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 6
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61 – Drucksache 16/6901Anlage 7
Drucksache 16/6901 – 62 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 8
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