Ausfuhrgenehmigung für Anlagen zur Herstellung von Gewehrmunition in der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 24. August 2000 wurde es öffentlich, dass die Bundesregierung der deutschen Firma F. W. die Ausfuhrgenehmigung für Anlagen zur Herstellung von Gewehrmunition an die Türkei erteilt hat. Der Vertrag wurde mit dem türkischen Außenministerium, das seit langem die Absicht hatte, die türkische Armee mit dem Kaliber 5,45 auszustatten, das in den NATO-Ländern seit langem Standard ist, am 23. August unterzeichnet. Das Rüstungsgeschäft beläuft sich auf etwa 90 Mio. DM.
In den letzten Jahren haben Menschenrechtler in Bild- und Filmdokumenten sowie in Zeugenaussagen belegt, dass türkische Sicherheitskräfte deutsche Rüstungsgüter gegen die kurdische Zivilbevölkerung eingesetzt haben. Bei dem Krieg in Kurdistan sind mehr als 35 000 Menschen ums Leben gekommen. Menschenrechts- und Friedensorganisationen sind besorgt darüber, dass diese Gewehrmunition ebenso gegen die kurdische Zivilbevölkerung und gegen die demokratische Opposition in der Türkei eingesetzt werden kann.
Des Weiteren ist das Rüstungsgeschäft mit der Türkei ein Verstoß gegen die Rüstungsexportrichtlinien. Dort heißt es u. a.: „Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungsland wird bei der Entscheidung besonderes Gewicht beigemessen.“ Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern „werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zu internen Repressionen oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden.“
Die Politik der türkischen Regierung in Sachen Menschenrechte und gegenüber Kurden und Kurdinnen hat sich nach Berichten von internationalen und türkischen Menschenrechtsorganisationen nicht verbessert. Systematische Folterungen und Verhaftungen von Andersdenkenden sind immer noch an der Tagesordnung. Auch die jüngste Schließung des Büros des Menschenrechtsvereins in Diyarbakir und die Bombardierung von kurdischen Siedlungen in Nordirak/Südkurdistan am 15. August 2000, bei der 45 Zivilisten getötet worden sind, gehören zur Praxis der türkischen Politik.
Die Genehmigung an die Firma F. W. ist als eine Vorstufe für das Panzergeschäft mit der Türkei zu betrachten. In einem Bericht der „Welt“ vom 29. August 2000 heißt es: „Ein weiteres Indiz dafür, dass Schröder selbst bereit ist, der Türkei die gewünschten 1000 Kampfpanzer vom Typ Leopard II zu liefern, wird in Kanzler-Äußerungen zum Export von Leopard-Panzern nach Griechenland gesehen. (...) Um außenpolitischen Verwicklungen mit den rivalisierenden NATO-Ländern Türkei und Griechenland zu vermeiden, orientieren sich deutsche Exportgenehmigungen für diese Region immer an einem einfachen Grundsatz: Was die Griechen bekommen, erhalten auch die Türken – und umgekehrt.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wann wurde die Ausfuhrgenehmigung an die Firma F. W. erteilt?
Seit wann lag die Voranfrage zu diesem Rüstungsgeschäft von der Firma F. W. vor? Wann hat die Türkei ihr Interesse für dieses Rüstungsgeschäft bekundet?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung für Maschinen zur Herstellung von Gewehrmunition in der Türkei ein Verstoß gegen die neuen Rüstungsexportrichtlinien? Wenn ja, mit welcher Begründung wurde dann die Ausfuhrgenehmigung erteilt? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Menschenrechtslage in der Türkei verbessert hat? Wenn ja, aufgrund welcher Fakten kommt sie zu dieser Auffassung?
Hat die Bundesregierung bei Ihrer Entscheidung, der Firma F. W. die Genehmigung für das o. g. Rüstungsgeschäft zu erteilen, die Berichte von internationalen und türkischen Menschenrechtsorganisationen herangezogen? Wenn ja, in welcher Weise wurden diese berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in der Vergangenheit türkische Sicherheitskräfte deutsche Rüstungsgüter gegen die kurdische Zivilbevölkerung eingesetzt haben? Wenn ja, welche Garantien hat die Bundesregierung dafür, dass die türkischen Sicherheitskräfte die o. g. Munition nicht gegen die kurdische Zivilbevölkerung einsetzen werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die o. g. Entscheidung den Weg für die Lieferung der 1000 Panzer vom Typ Leopard II geebnet hat? Wenn nein, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für eine Nichtzustimmung? Gelten diese Gründe nicht auch für die Anlagen zur Produktion von Gewehrmunition?