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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einsatz von so genannten "Ein-Euro-Jobbern" in bestreikten Betrieben (G-SIG: 16010312)

Haltung zum Einsatz als Streikbrecher im öffentlichen Dienst, Umfang, geplante Gegenmaßnahmen, Vereinbarkeit mit dem Recht auf Tarifautonomie und Streik sowie gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Ein-Euro-Jobbern, Unterstützung von Streikbruch durch BA bzw. Arbeitsgemeinschaften und Neutralitätspflicht des Staates <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/78328. 02. 2006

Einsatz von so genannten Ein-Euro-Jobbern in bestreikten Betrieben

der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, Sabine Zimmermann, Dr. Axel Troost, Ulla Lötzer, Dr. Herbert Schui und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Presseberichten und Pressemitteilungen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes Hamburg wurden im Zusammenhang mit dem aktuellen Arbeitskampf im öffentlichen Dienst in verschiedenen Städten (bspw. Osnabrück, Karlsruhe, Hamburg) Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (so genannte „Ein-Euro-Jobs“) in Betrieben der städtischen Müllabfuhr bzw. der Stadtreinigung eingesetzt, die bestreikt werden.

Die Tarifautonomie und das Streikrecht stellen hohe Güter unserer demokratischen Verfassung dar.

In einem Urteil vom 25. Juli 1957 hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass es einem „Arbeitnehmer nicht zuzumuten (ist), den Streikenden in den Rücken zu fallen. Es würde sich bei der direkten Streikarbeit um eine unmittelbare Beeinträchtigung der Aussichten des Streiks handeln, die der in den Kreisen der Arbeitnehmer mit Recht herrschenden Anschauung widerspricht“.

Aus den geschilderten Vorfällen leiten sich daher grundsätzliche Fragen ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Einsatz von sog. Ein-Euro-Jobbern in bestreikten Betrieben?

2

In wie vielen Städten bzw. Gemeinden und in welchem Umfang wurden Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in bestreikten Betrieben eingesetzt?

3

Wie ist der beschriebene Einsatz von sog. Ein-Euro-Jobbern mit dem grundrechtlich verbrieften Recht auf Tarifautonomie und Streik vereinbar?

4

Inwiefern wird für die Zukunft gewährleistet, dass das oben genannte Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch im Hinblick auf den Einsatz sog. Ein-Euro-Jobber zu Geltung kommt?

5

Inwiefern unterstützen die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Arbeitsgemeinschaften, die die sog. Ein-Euro-Jobber bezahlen und ihnen gegenüber Weisungsbefugnis besitzen, einen Streikbruch?

Inwiefern sind sie juristisch berechtigt, Streikbruch zu unterstützen?

Inwiefern wird die „Neutralitätspflicht“ gewahrt, zu der der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet ist?

6

Was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen, wenn Grundrechte, wie die Tarifautonomie und das Streikrecht durch den Einsatz von sog. Ein-Euro-Jobbern ad absurdum geführt werden und öffentliche Arbeitgeber Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nutzen, um Streikbruch zu organisieren?

7

Wie wird in den berichteten Fällen die gesetzlich verlangte „Zusätzlichkeit“ von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung begründet, wenn sie in regulären Arbeitsfeldern eingesetzt werden, die bestreikt werden (Beispiel: Müllabfuhr in Hamburg)?

8

Wie wird begründet, dass der Einsatz von sog. Ein-Euro-Jobbern in bestreikten Betrieben die persönlichen Eingliederungschancen der betroffenen Personen verbessert, was eine Voraussetzung für den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ist?

9

Mit welchen Sanktionen müssen sog. Ein-Euro-Jobber rechnen, wenn sie Tätigkeiten in bestreikten Betrieben ablehnen?

10

Inwiefern besteht bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die keine Beschäftigungsverhältnisse darstellen, ein Streikrecht?

In welchem Verhältnis steht dieses Streikrecht zu den Sanktionsmöglichkeiten, die bei Ablehnung einer Maßnahme greifen?

11

Plant die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit mit der Erarbeitung von Durchführungshinweisen zur Vermeidung von Streikbrecherarbeiten zu beauftragen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Februar 2006

Werner Dreibus Dr. Barbara Höll Kornelia Möller Sabine Zimmermann Dr. Axel Troost Ulla Lötzer Dr. Herbert Schui Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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