Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/3638
14. Wahlperiode 22. 06. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Juni 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hübner und der
Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3466 –
Handlungsfähigkeit des UNHCR
Die Financial Times Deutschland hat am 9. Mai 2000 in dem Artikel „UNO-
Hilfswerk steht kurz vor der Pleite“ darüber berichtet, dass das
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bis Anfang April dieses Jahres
erst 24 % des benötigten Jahresbudgets von 965 Mio. US-$ von den
Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt bekommen habe. Im vergangenen Jahr habe die
Quote zu diesem Zeitpunkt bei 30 % gelegen.
Die Finanzprobleme des Flüchtlingshilfswerks rührten vor allem daher, dass
die Termine für die Beitragszahlungen der Mitgliedsländer kaum vorhersehbar
seien. Seit Jahren fordere der UNHCR, dass die Beiträge berechenbarer und
flexibler werden, anstatt an bestimmte Projekte gebunden zu sein. Die
Finanzmisere – der Sprecher des UNHCR, Kris Janowski, charakterisierte die
Situation schlicht mit dem Satz „Wir haben nichts mehr“ – trifft die UN-
Organisation zu einem Zeitpunkt, an dem sie etwa 20 Millionen Kriegsflüchtlinge und
5 Millionen Binnenflüchtlinge betreut.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Finanzkrise des UN-
HCR zu einer existentiellen Gefährdung sowohl der Handlungsfähigkeit,
aber auch der Existenz des UNHCR führen kann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die genannte Einschätzung nicht. Die Finanzierung
des UNHCR und seiner weltweiten Operationen beruht zu 98 % auf
freiwilligen Zuwendungen (2 % kommen aus dem regulären VN-Haushalt), die bis auf
geringfügige Ausnahmen von Mitgliedstaaten der VN und von der
Europäischen Kommission geleistet werden. Regelmäßige Konsultationen des UNHCR
mit den größten Gebern über Programme und die Höhe der zu erwartenden
Mittel bilden die Basis der Jahresplanung und erlauben dem UNHCR eine
realistische Schätzung des verfügbaren Finanzvolumens. Der Zeitpunkt der
Mittelbereitstellung durch die Geber und des Mittelabflusses beim UNHCR lässt sich
allerdings nicht koordinieren. Immer wieder entstehen daher Situationen eines
momentanen Zahlungsengpasses. Es handelt sich dabei um wiederkehrende
Liquiditätskrisen, die vorübergehend die Handlungsfähigkeit des UNHCR
beschränken, jedoch keine existentielle Gefährdungen der Organisation
darstellen. In einer derartigen Situation eines – in diesem Jahr allerdings besonders
großen – Liquiditätsengpasses befindet sich UNHCR zurzeit. Die
Bundesregierung hat durch vorgezogene Freigabe einer weiteren Rate ihres freiwilligen
Jahresbeitrages die ihr mögliche Hilfe zur Überwindung der augenblicklichen
Liquiditätskrise des UNHCR geleistet. Die Bundesregierung ist ferner aktiv an
den laufenden Beratungen mit dem Ziel einer mittelfristigen Verbesserung des
Finanzierungsmodus von UNHCR beteiligt.
2. Hat die Bundesrepublik Deutschland ihre vertraglichen Verpflichtungen
gegenüber der UNO und dem UNHCR für das Jahr 2000 bereits in Gänze
erfüllt und wenn nein, warum nicht (bitte aktuellen Stand getrennt
aufführen)?
Es existieren keine vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland gegenüber dem UNHCR. Wie oben ausgeführt, finanziert sich der
UNHCR durch freiwillige Beiträge. Die Mitgliedstaaten der VN können ihre
Absicht, solche Beiträge in einer bestimmten Höhe zu entrichten, auf einmal
jährlich stattfindenden Beitragsankündigungskonferenzen bekannt geben.
Aufgrund des deutschen Haushaltsrechts kann die Ankündigung freiwilliger
Beiträge immer nur unter bestimmten Vorbehalten erfolgen, eine vertragsrechtliche
Verpflichtung wird nicht eingegangen. Die Bundesregierung hat Anfang des
Jahres die erste Hälfte ihres freiwilligen Beitrags für das Jahr 2000 in Höhe von
4,1 Mio. DM geleistet. Nach dem Appell des UNHCR wurde umgehend eine
Zahlung in Höhe von l Mio. DM getätigt. Die Restzahlung soll zu Beginn des
zweiten Halbjahres erfolgen.
3. Wie setzt sich die Finanzierung der Beiträge für den UNHCR zusammen
(bitte getrennt nach verschiedenen Einzelhaushalten, freiwilligen und
Pflichtbeiträgen bzw. nach direkter institutioneller Förderung und
Unterstützung von Projekt- und Programmfinanzierung aufschlüsseln)?
Der UNHCR erhält Mittel aus dem Einzelplan 05 (AA) und 23 (BMZ).
Pflichtbeiträge gibt es, wie vorstehend erwähnt, nicht. Die Bundesrepublik
Deutschland finanziert den allgemeinen Haushalt des UNHCR nicht zweckgebunden
durch freiwillige Beiträge (Kapitel 05 02, Titel 686 35 UT 3). Darüber hinaus
werden aus Mitteln der humanitären Hilfe (Kapitel 05 02 Titel 686 12)
Nothilfeprojekte des UNHCR gefördert. Das BMZ fördert mit Mitteln aus Kapitel
23 02 Titel 686 25 „Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe“ und Kapitel
23 02 Titel 686 32 „Treuhandtitel“ (ab Haushaltsjahr 2000: Titel 686 01.8). Die
bereitgestellten Mittel dienen der Projektfinanzierung.
4. a) Welche weiteren Programm- und Projektbeiträge für Maßnahmen der
Flüchtlingshilfe wurden in den letzten fünf Jahren aus den
verschiedenen Einzelhaushalten mitfinanziert, die nicht direkt dem UNHCR
zugeordnet waren, wie z. B. für das Flüchtlingsprogramm für
palästinensische Flüchtlinge (UNRWA)?
Im Bereich der Flüchtlingshilfe unterstützt die Bundesregierung neben
UNHCR das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge
(UNRWA). Auch hier wird ein ungebundener freiwilliger Beitrag geleistet,
daneben werden aus Mitteln der humanitären Hilfe (AA) sowie mit
Treuhandmitteln (BMZ Kapitel 23 02 Titel 686 32 „Treuhandtitel“) konkrete Projekte
gefördert. Die Gesamtleistungen an UNRWA beliefen sich in den vergangenen
5 Jahren auf:
1995: 14,4 Mio. DM (AA 9,9 Mio.; BMZ 4,5 Mio.)
1996: 14,5 Mio. DM (AA 9,8 Mio., BMZ 4,6 Mio.)
1997: 14,5 Mio. DM (AA 9,8 Mio., BMZ 4,7 Mio.)
1998: 16,1 Mio. DM (AA 9,2 Mio.; BMZ 6,9 Mio.)
1999: 10,1 Mio. DM (AA 9,6 Mio.; BMZ 0,5 Mio.)
Die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) wurde
1992 durch Notenwechsel mit dem UNHCR errichtet. DAFI ist ein Sur-Place-
Stipendienprogramm für Flüchtlinge zum Studium an einer Universität oder
einer Fachhochschule in der Region, das ausschließlich aus Mitteln der deutschen
Bundesregierung finanziert wird. Gefördert werden anerkannte, bedürftige
Flüchtlinge mit Hochschulzugangsberechtigung, vornehmlich aus
Entwicklungsländern sowie Rückkehrer aus einem Asylland in der ersten Zeit ihrer
Rückkehr. Den größten Anteil stellen Stipendiaten in und aus Afrika.
Das AA stellte 1995 bis 1999 jährlich 4 Mio. DM für das Programm zur
Verfügung, 2000 3,5 Mio. DM.
Neben dem Stipendium für den Lebensunterhalt (Unterkunft und Verpflegung)
werden Beihilfen für Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Lehrbücher
gezahlt sowie die Krankenversicherung übernommen.
b) Welche sind für die kommenden Jahre geplant?
Die Leistungen in den kommenden Jahren sind von der Entwicklung des
Bundeshaushalts abhängig. Grundsätzlich wäre eine Anhebung der im
internationalen Vergleich und gemessen an der Höhe der Pflichtbeiträge zum VN-Haushalt
eher geringen deutschen Beiträge wünschenswert. Bei den kurzfristigen
Notmaßnahmen ist eine längerfristige Planung nicht möglich.
5. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren der Beitrag der
Bundesrepublik Deutschland zur Finanzierung der UNO und des UNHCR entwickelt
(bitte aufschlüsseln)?
Der deutsche Beitrag am regulären Haushalt der VN ist in den letzten 10 Jahren
kontinuierlich gestiegen. In Prozentsätzen ausgedrückt sah der deutsche Beitrag
folgendermaßen aus:
1991: 8,08 %
1992: 8,93 %
1993: 8,93 %
1994: 8,93 %
1995: 8,94 %
1996: 9,04 %
1997: 9,06 %
1998: 9,63 %
1999: 9,80 %
2000: 9,85 %
In Zahlen ausgedrückt beträgt unser Beitrag zum regulären Haushalt der VN im
Jahre 2000 genau 103 684 629 US-$.
Daneben treten Pflichtbeiträge zu friedenserhaltenden Maßnahmen (FEM) der
VN, für die von uns allein im ersten Halbjahr 2000 166 Mio. US-$ aufgebracht
wurden.
Die Entwicklung der Beitragszahlungen an den UNHCR:
Die Angaben für die deutschen Beiträge insgesamt (1990 bis 1999) in US-$
beruhen auf Zahlen des UNHCR (Stand: 30. Mai 2000).
Etwaige Differenzen gegenüber der Summation der jeweiligen deutschen
Zahlungen für ein bestimmtes Jahr erklären sich u. a. durch unterschiedliche
Umrechnungskurse, die Rückmeldung nicht verbrauchter Barmittel, Unterschiede
bei den Buchungszeiträumen und Finanzregeln.
Zahlungen insgesamt:
1990: 34,79 Mio. US-$
1991: 60,90 Mio. US-$
1992: 53,68 Mio. US-$
1993: 27,22 Mio. US-$
1994: 14,80 Mio. US-$
1995: 17,22 Mio. US-$
1996: 21,76 Mio. US-$
1997: 19,12 Mio. US-$
1998: 18,91 Mio. US-$
1999: 22,44 Mio. US-$
Freiwilliger Beitrag (Kapitel 05 02 Titel 686 35 – bis einschließlich 1997 Titel
686 14):
1990: 16,00 Mio. DM
1991: 8,00 Mio. DM
1992: 9,00 Mio. DM
1993: 8,73 Mio. DM
1994: 7,80 Mio. DM
1995: 9,00 Mio. DM
1996: 9,00 Mio. DM
1997: 8,90 Mio. DM
1998: 9,00 Mio. DM
1999: 8,90 Mio. DM
2000: 8,10 Mio. DM
Aus Mitteln der humanitären Hilfe („Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
außerhalb der Entwicklungshilfe“, Kapitel 05 02 Titel 686 12) wurde der
UNHCR gefördert mit:
1990: 10,60 Mio. DM
1991: 16,00 Mio. DM (+ 76 Mio. DM für Kurdenhilfe)
1992: 8,56 Mio. DM
1993: 20,25 Mio. DM
1994: 13,78 Mio. DM
1995: 13,78 Mio. DM
1996: 10,65 Mio. DM
1997: 10,97 Mio. DM
1998: 11,86 Mio. DM
1999: 18,33 Mio. DM
Das BMZ hat aus Titel 686 25 (Nahrungs-, Not- und Flüchtlingshilfe) seit
dessen Einrichtung 1996 zur Finanzierung von Maßnahmen des UNHCR wie folgt
beigetragen:
1996: 2,30 Mio. DM
1997: 3,15 Mio. DM
1998: 4,58 Mio. DM
1999: 5,86 Mio. DM
2000: 2,00 Mio. DM
Aus Titel 686 32 wurden Projekte in folgendem Umfang mitfinanziert:
1990: 3,05 Mio. DM
1991: 4,90 Mio. DM
1992: 2,48 Mio. DM
1993: 5,49 Mio. DM
1994: 4,22 Mio. DM
1995: 4,32 Mio. DM
1996: 4,84 Mio. DM
1997: 5,04 Mio. DM
1998: 3,96 Mio. DM
1999: 3,78 Mio. DM
6. Welchen Platz hat die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen
zehn Jahren auf der Liste der Geberländer eingenommen
– in Bezug auf die Gesamtsumme des Budgets des UNHCR und
– in Bezug auf das Pro-Kopf-Einkommen?
In den Jahren 1990 bis 1999 lag die Bundesrepublik Deutschland jeweils auf
den folgenden Plätzen (Geberrangliste ausschließlich Europäische
Kommission; prozentualer Anteil am Gesamthaushalt in Klammern):
1990: Rang 6 (6,39 %)
1991: Rang 4 (7,06 %)
1992: Rang 5 (5,01 %)
1993: Rang 11 (2,08 %)
1994: Rang 11 (1,29 %)
1995: Rang 9 (1,51 %)
1996: Rang 9 (1,90 %)
1997: Rang 8 (2,36 %)
1998: Rang 8 (2,49 %)
1999: Rang 9 (2,46 %)
In diesen Zahlen ist der deutsche Anteil an den Beiträgen der EU nicht
enthalten.
Angaben über den Gesamtbeitrag bezogen auf die Bevölkerung sind erst ab
1996 verfügbar. Danach nahm die Bundesrepublik Deutschland auf der
Geberrangliste folgende Plätze ein:
1996: Platz 15
1997: Platz 16
1998: Platz 16
1999 lag die Bundesrepublik Deutschland mit 0,23 US-$/Einwohner hinter
Norwegen (8,29 US-$), Dänemark (8,00 US-$), Schweden (5,88 US-$), der
Schweiz (2,58 US-$), den Niederlanden (2,55 US-$), Luxemburg (2,50 US-$),
Finnland (2,38 US-$), USA (0,97 US-$), Japan (0,86 US-$), Irland (0,77 US-$),
Australien (0,53 US-$), Belgien (0,43 US-$), Großbritannien (0,41 US-$),
Kanada (0,36 US-$) und Neuseeland (0,31 US-$) an Platz 17, gefolgt von Italien
(0,16 US-$), Frankreich (0,15 US-$), Österreich (0,14 US-$) und Spanien
(0,08 US-$).
7. Ist die Bundesregierung bereit, dem UNHCR kurzfristig weitere freiwillige
Mittel zur Verfügung zu stellen, um dessen Arbeitsfähigkeit zu sichern?
Die Arbeitfähigkeit des UNHCR steht, wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt,
nicht in Frage, es handelte sich bei dem erwähnten Engpass um eine der
bisweilen auftretenden Liquiditätskrisen. Die Bundesregierung setzt sich in
Zusammenarbeit mit anderen Gebern dafür ein, den Mittelzufluss über das Jahr hinweg
für die Organisation berechenbarer zu gestalten. Solchen Vorstößen sind jedoch
durch die jeweiligen nationalen Haushaltsvorschriften gewisse Grenzen
gezogen. Die Bundesregierung hat dem UNHCR auf dessen Aufruf hin im Übrigen
umgehend l Mio. DM zur Verfügung gestellt.
8. a) Hat die Bundesregierung gegenüber den säumigen größeren
Geberländern wie den USA mit Blick auf die prekäre Finanzsituation von UNO
und UNHCR aktuell deutlich darauf hingewiesen, dass sie damit
sowohl die Handlungsfähigkeit, aber auch die Existenz der UNO und des
UNHCR gefährden?
Wenn nein, warum nicht?
Aufgrund der Freiwilligkeit der Leistungen gibt es gegenüber dem UNHCR
keine Zahlungsverpflichtungen, wie diese etwa im Falle der veranlagten
Pflichtbeiträge zum allgemeinen VN-Haushalt bestehen. Insofern kann im
Kontext der Finanzierung des UNHCR-Budgets nicht von „Säumigkeit“ oder
„Zahlungsmoral“ gesprochen werden. Die USA waren über die letzten 10 Jahre
hinweg ohne Unterbrechung jeweils größter Geber des UNHCR. 1999 haben
sie 32,1 % seines Gesamthaushalts aufgebracht. Die drei Hilfswerke der VN
(UNHCR, UNICEF und UNRWA) wären über die Jahre ohne die konsistente
Unterstützung der USA nicht in der Lage gewesen, ihre Tätigkeit im erfolgten
Umfang aufrechtzuerhalten.
Was die Zahlungen zum allgemeinen VN-Haushalt angeht, so hat die
Bundesregierung im Verbund mit ihren Partnern in der EU bereits seit Jahren auf das
säumige Zahlungsverhalten einiger größerer Geberländer und auf die für die
Organisation schädlichen Folgen hingewiesen. Die EU trägt zum Haushalt der
VN 37 % bei, obwohl ihr Anteil am weltweiten Sozialprodukt nur 27 %
beträgt. Die Mitgliedsländer der EU zahlen ihre Beiträge allesamt pünktlich und
ohne Bedingungen, so dass ihre Kritik am Zahlungsgebaren anderer Staaten
Gewicht besitzt. Wohl auch mit auf Grund dieser ständigen Kritik hat der
größte Schuldner der VN, die USA, die allerdings auch immer noch der größte
Beitragszahler sind, im Herbst letzten Jahres ein Angebot zur Zahlung ihrer
rückständigen Schulden gemacht, das allerdings leider mit einigen nicht
akzeptablen Bedingungen verknüpft ist.
b) Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, auf eine bessere
Zahlungsmoral der anderen Geberländer für UN- bzw. UNHCR-Beiträge
hinzuwirken?
Die Bundesregierung wird in Bezug auf Pflichtbeiträge (assessed contributions)
weiterhin in den Gremien der VN auf strikte Zahlungsmoral aller
Mitgliedstaaten hinwirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Gibt es eigenständige Überlegungen der Bundesregierung zu einer
Neustrukturierung und Neufinanzierung des UNHCR, die im Rahmen
einer UN-Gesamtreform eingebracht werden könnten?
Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen?
Das Ziel der Effizienzsteigerung des UNHCR und der Stärkung seiner Rolle im
humanitären Kontext wird von den Lenkungsgremien des UNHCR und in der
VN-Generalversammlung regelmäßig behandelt. Die laufenden
Reformüberlegungen stellen das für UNHCR geltende und auf freiwilligen Zuwendungen
beruhende Finanzierungsmodell jedoch nicht grundsätzlich in Frage. Die
Bundesregierung hat in der Vergangenheit eine besonders aktive Rolle in den
Bemühungen des UNHCR zur Schaffung einer sicheren und besser kalkulierbaren
Finanzierungsbasis gespielt. Sie wird dies auch weiterhin tun.
Der EU-Ministerrat hat am 20. März 2000 bekräftigt, die VN-Finanzen auf eine
sichere, nachhaltige und gerechte Basis stellen zu wollen und dabei auf den
Vorschlag der EU von 1996 Bezug genommen, der das Prinzip der
Zahlungsfähigkeit hervorhebt.
In seinem Reformbericht vom Juli 1997, der maßgeblich von
Reformvorstellungen der EU (d. h. unter intensiver deutscher Beteiligung) geprägt ist, hat der
VN-Generalsekretär eine Reihe von Vorschlägen zur Reorganisation u. a. im
Wirtschafts-, Sozial- und Entwicklungsbereich unter Einschluss der
humanitären Angelegenheiten vorgelegt. Mit aktiver Unterstützung der EU wurden diese
Vorschläge in weiten Teilen bereits praktisch umgesetzt. Dazu zählen vor allem
auf der Seite des VN-Sekretariats: die Schaffung des Amtes des „Emergency
Relief Coordinator – ERC“, des VN-sekretariatsinternen Koordinations-
Ausschusses für humanitäre Angelegenheiten (unter Federführung des ERC und
Beteiligung von UNHCR, UNRWA, WFP u. a.), die Stärkung des „Inter-
Agency Standing Committee – IASC“ durch Einrichtung eines „IASC Steering
Committee“, die Übernahme der Aufgabe eines Humanitären Koordinators vor
Ort durch den sog. „United Nations Resident Coordinator“ mit der Möglichkeit
der Beauftragung des ERC durch den VN-Generalsekretär oder einer „lead
agency“ in sog. komplexen Notlagen. Auf der zwischenstaatlichen Ebene
wurde im Wirtschafts- und Sozialrat der VN (ECOSOC) ein gesondertes
humanitäres Segment für den Zweck der Koordinierung eingerichtet; der
weitergehende Vorschlag der Errichtung eines Steuerungsgremiums für humanitäre
Angelegenheiten ließ sich nicht durchsetzen. Schließlich hat sich die Praxis der
konsolidierten Hilfeaufrufe (statt einer Vielzahl solcher Aufrufe von
verschiedenen Organisationen) etabliert. Mit diesen von der Generalversammlung der
VN beschlossenen bzw. gebilligten Maßnahmen ist es gelungen, ein gutes
Stück auf dem Weg zu einer Reform der VN im Sinne einer Verschlankung der
Strukturen und Verfahren sowie einer besseren Verzahnung mit den
operationellen Entwicklungstätigkeiten der VN gemäß den Vorstellungen Deutschlands
und der EU voranzukommen.
10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den UNHCR und
seine Programme, die praktische Arbeit zu verbessern und zu
effektivieren, so dass Mittel für weitere Aktivitäten freigesetzt würden, und gab es
darüber Gespräche zwischen Vertreterinnen bzw. Vertretern der
Bundesregierung und dem UNHCR?
Die Bundesregierung verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Umsetzung der
Programme des UNHCR in den humanitären Krisensituationen. Sie sieht in
Einzelfällen durchaus Möglichkeiten, die praktische Arbeit des UNHCR weiter
zu verbessern. Sie setzt sich daher in den Lenkungsgremien des UNHCR, in
Konsultationen und in bilateralen Gesprächen insbesondere für eine effektive
Evaluierung der humanitären Operationen ein.
11. a) Welche Mittel setzt die Bundesregierung für bilaterale Maßnahmen
im Zusammenhang mit der weltweiten Flüchtlingssituation ein?
Die Mittel des AA zur humanitären Hilfe im Ausland werden zum großen Teil
für die Unterstützung von Flüchtlingen und Vertriebenen eingesetzt. Aufgrund
der Struktur des Titels ist eine Trennung von multilateralen und bilateralen
Hilfsmaßnahmen bezogen auf spezifische Empfängergruppen (Flüchtlinge) nur
schwer möglich.
1998 wurden 52 Mio. DM (71 %), 1999 89 Mio. DM (77 %) aus Mitteln des
AA für humanitäre Hilfe im Ausland zugunsten der Opfer von Kriegen und
Bürgerkriegen (größtenteils Flüchtlinge und Vertriebene) ausgegeben. In den
89 Mio. DM für 1999 sind 50 Mio. DM für Opfer des Kosovo-Konflikts
enthalten. BMI, BMZ, BMVg und BMFSFJ haben für die Kosovo-Hilfe zusätzlich
168 Mio. DM aufgewendet.
Das BMZ hat im Rahmen der Finanzierung bilateraler Maßnahmen im
Zusammenhang mit der weltweiten Flüchtlingsbewegung nachfolgende Mittel
bereitgestellt:
Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (1990 bis 1999): 306,17 Mio. DM.
Maßnahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (1990 bis 1999): 242,83 Mio.
DM.
b) Für welche Projekte hat sie derartige bilaterale Mittel in der
Vergangenheit eingesetzt (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Mittel der humanitären Hilfe (AA) wurden in fast allen größeren Konflikten,
wo es Flüchtlinge gegeben hat, substantiell eingesetzt, so z. B:
1991 bis 1992: Kurdenhilfe
seit 1993: früheres Jugoslawien
seit 1991: Somalia
seit 1994: Region der Großen Seen (Ruanda, Burundi, Tansania,
Demokratische Republik Kongo).
Die unter Frage 11a) aufgeführten Mittel des BMZ umfassen alle Maßnahmen
der Technischen Zusammenarbeit und Finanziellen Zusammenarbeit, die der
Bewältigung von Katastrophen und Notsituationen dienen. Zu den Zielgruppen
der mit der sog. Flüchtlingskennung (FL-Kennung) gekennzeichneten
Vorhaben zählen Flüchtlinge, intern Vertriebene, Rückkehrer, Ex-Soldaten sowie die
besonders betroffene lokale Bevölkerung. Die FL-Kennung wurde auf der
Grundlage der im Konzept „Flüchtlingspolitik in der
Entwicklungszusammenarbeit“ niedergeschriebenen Grundsätze und Schwerpunkte erarbeitet und trägt
den gestiegenen Anforderungen an die Leistungen des BMZ im Bereich der
Bewältigung von Krisen und Katastrophen Rechnung. Die FL-Kennung ist
gegeben, wenn für Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit und Finanziellen
Zusammenarbeit mindestens eines der angegebenen Kriterien vorliegt:
– Not- und Flüchtlingshilfe;
– Rehabilitation;
– Fluchtfolgenbekämpfung im Aufnahmeland;
– Wiedereingliederung im Herkunftsland;
– Katastrophenvorbeugung/Katastrophenschutz.
c) Welche sind in den nächsten zwei Jahren geplant?
Auch in den kommenden Jahren wird sicherlich wieder ein prozentual
substantieller Teil der Mittel für humanitäre Hilfe im Ausland für Opfer von Kriegen
und Bürgerkriegen ausgegeben. Da es sich um kurzfristige Notmaßnahmen
handelt, ist eine längerfristige Planung nicht möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
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