BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rückgang von Ackerwildkräutern in Deutschland und Nutzen von Saatgut-Genbanken für Wildpflanzen

Umsetzung der mit Unterzeichnung der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) eingegangenen Verpflichtungen, Maßnahmen im Bereich der ex-situ-Erhaltung von Wildpflanzen (insbesondere von Saatgut-Genbanken), Maßnahmen zur Bewahrung der genetischen Biodiversität, Zuständigkeiten bei der ex-situ-Erhaltung, Größenordnung der zu lagernden Samenbestände, Aktivitäten des Bundesamts für Naturschutz zur Erhaltung der Biodiversität, Zahlungen an die bei Experten umstrittene Nutzpflanzengenbank auf Spitzbergen, bereits umgesetzte und geplante Großvorhaben

Fraktion

FDP

Datum

12.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/685024. 10. 2007

Rückgang von Ackerwildkräutern in Deutschland und Nutzen von Saatgut-Genbanken für Wildpflanzen

der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Angelika Brunkhorst, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Mai 2008 findet in Bonn die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt statt. Über 5 000 Delegierte aus aller Welt werden für diese Konferenz, die 2008 unter deutschem Vorsitz stehen wird, nach Bonn kommen, um über Schutz und Erhalt von Arten und Lebensräumen sowie eine nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt zu diskutieren. Das zentrale internationale Instrument zum Schutz der biologischen Vielfalt ist die Konvention über die biologische Vielfalt (UN Convention on Biological Diversity – CBD), eines der drei völkerrechtlichen Abkommen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 beschlossen wurden. Die CBD ist keine klassische Artenschutzkonvention, sondern deckt vielmehr den gesamten Bereich des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt auf den drei Ebenen der Lebensräume, Arten und Gene ab.

In den vergangenen Jahrzehnten ist es in Deutschland zu einem Rückgang von Wild- und Ackerwildkräutern gekommen. Die Industrialisierung mit den hohen Schadstoffemissionen bis in die Achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts, die Landbewirtschaftung vor Einführung der Flächenprämien und die klimatischen Veränderungen sind daran beteiligt. Früher weit verbreitete Ackerwildkräuter wie die Kornrade (Agrostemma githago), der Lämmersalat (Arnoseris minima), die Sichelmöhre (Falcaria vulgaris), das Eiblättrige Tännelkraut (Kickxia spuria) und der Acker-Wachtelweizen (Melampyrum arvense) – um hier nur einige Arten zu nennen – sind in vielen Regionen Deutschlands vom Aussterben bedroht. Das heute nur noch in Deutschland mit einigen hundert Exemplaren auf extensiv bewirtschafteten, mageren Grünlandstandorten vorkommende Galmei-Hellerkraut (Thlaspi calaminare) dürfte nach Einschätzung von Fachleuten in wenigen Jahren unwiederbringlich verschwunden sein.

Saatgut-Genbanken stellen die effektivste Maßnahme zum Erhalt von Wild- und Ackerwildkräutern außerhalb des eigentlichen Lebensraumes (ex situ) dar. Solche ex-situ-Maßnahmen ermöglichen den Schutz sowie den Erhalt der innerartlichen genetischen Vielfalt von Organismen und sichern deren genetische Ressourcen langfristig. Für die Sicherung pflanzlicher Arten bedarf es in der Regel keiner aufwendigen Techniken, da sich Pflanzensamen von Natur aus als Überdauerungs- und Ausbreitungsorgan in einer Ruhephase (Diapause) befinden. Für die Einlagerung werden die Pflanzensamen gereinigt und schonend getrocknet, dann in Behältern luftdicht verpackt und schließlich bei wenigen Grad über Null vorgekühlt. Nach einigen dieser leichten Kältetage werden die Samenbehältnisse gefrostet. Auf diese Weise können die Samen problemlos Langzeit gelagert werden. Die Einrichtung von Wildpflanzensaatgut-Genbanken stellt die kostengünstigste Methode dar und ist unter sammlungstechnischen Gesichtspunkten allen anderen Maßnahmen weit überlegen. Relativ leicht und schnell können flächendeckend Populationen beprobt und somit die genetische Vielfalt repräsentativ erfasst werden. Spezielle Saatgut-Genbanken für Wildpflanzen gibt es heute z. B. in Australien, Großbritannien, Spanien und den USA, wobei die USA die bereits 1992 verabschiedete CBD noch nicht einmal ratifiziert haben. In Deutschland, das die Konvention in 1993 ratifiziert hat, finden sich bislang nur einige wenige, rein regional archivierende Genbanken für Wildpflanzen. Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ machte auf die Versäumnisse Deutschlands in diesem Bereich mit dem Artikel „Der Tod am Wegesrand“ (9. August 2007, Nr. 33, v. Hans Schuh) aufmerksam. Für den Erhalt der Agrobiodiversität werden in der Genbank beim Institut für PflanzenGenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben über 150 000 verschiedene Pflanzenmuster von Kulturpflanzen aus fast 700 Gattungen aufbewahrt. Weiterhin gibt es in der Universität Göttingen (Bereich: Experimentelle Phykologie und Sammlung von Algenkulturen (SAG)) seit 1954 eine Sammlung lebender Kulturen von Algen und Cyanobakterien. Verschiedene Cyanobakterien können den Luftstickstoff fixieren und haben daher Einfluss auf das Wachstum von Kulturpflanzen und Wildkräutern. Viele dieser Mikroorganismen sind wichtige Wegbereiter für die Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern.

In der CBD wird die ex-situ-Erhaltung von Pflanzen im Artikel 9 angesprochen: Jede Vertragspartei wird aufgefordert: „Einrichtungen für die ex-situ-Erhaltung und die Forschung in Bezug auf Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, vorzugsweise im Ursprungsland der genetischen Ressourcen zu schaffen und zu unterhalten“ (Artikel 9b). „Maßnahmen zur Regenerierung und Förderung gefährdeter Arten sowie zu ihrer Wiedereinführung in ihren natürlichen Lebensraum unter geeigneten Bedingungen zu ergreifen“ (Artikel 9c) und „bei der Bereitstellung finanzieller und sonstiger Unterstützung für die unter den Buchstaben a bis d vorgesehene ex-situ-Erhaltung sowie bei der Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen für die ex-situ-Erhaltung in Entwicklungsländern zusammenarbeiten“ (Artikel 9e).

Die Unterzeichnerstaaten der CBD haben auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz (6. Conference of the Parties (COP) to the Convention on Biological Diversity) am 19. April 2002 in Den Haag mit der Decision VI/9 die „Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen“ (GSCP) angenommen. Es wurden 16 Ziele formuliert, die bis zum Jahr 2010 erreicht werden sollen. Im Zusammenhang mit der Schaffung von Genbanken für Wildpflanzen sind folgende Ziele von Bedeutung: 60 Prozent der gefährdeten Pflanzenarten sollen in zugänglichen ex-situ-Sammlungen (z. B. Botanische Gärten, Saatgut-Genbanken) eingebracht werden, 10 Prozent davon in Wiederausbringungsprogramme (Rettungsprogramme) einbezogen werden; die kritisch gefährdeten Arten sollen zu 90 Prozent ex situ erhalten sein (Ziel 8); Schaffung fachlicher Kapazitäten zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt (Ziel 15); Einrichtung und Stärkung von Netzwerken für den botanischen Naturschutz (Ziel 16).

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) hat für Deutschland im Jahr 2002 das „Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen“ herausgegeben. Hierin bewertet das Ministerium von den ca. 3 200 wild wachsenden Blütenpflanzenarten in Deutschland etwa 1 000 als genetische Ressourcen (S. 4). Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vermerkt in diesem Programm, dass dem Schutz der natürlichen pflanzengenetischen Ressourcen bei der „Globalen Strategie für den Schutz der Pflanzen“ eine besondere Rolle zukommt (S. 46), betont außerdem die Bedeutung des ex-situ-Schutzes und führt als laufende Aktivität u. a. die „Durchführung von Großvorhaben (…) zur modellhaften Entwicklung und Erprobung von Managementmaßnahmen sowie zur Integration von In-situ- und ex-situ-Maßnahmen“ an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Umsetzung der mit der Unterzeichnung der CBD eingegangenen Verpflichtungen bei?

2

Welche Maßnahmen sind bisher von der Bundesregierung ergriffen worden, um den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen?

3

Wird Deutschland bis 2010 die Ziele der 6. Vertragsstaatenkonferenz umgesetzt haben, und wenn nein, welche nicht, und warum nicht?

4

Was beabsichtigt die Bundesregierung zur Optimierung und dauerhaften Sicherung im Bereich der ex-situ-Erhaltung von Wildpflanzen (insbesondere von Saatgut-Genbanken) mit Blick auf die Ziele der „Globalen Strategie zur Erhaltung der Pflanzen“ (GSCP) bis zum Jahr 2010 zu unternehmen?

5

Welcher Anteil der gefährdeten Pflanzenarten wird bisher in ex-situ-Sammlungen bewahrt, welcher Anteil davon in Saatgut-Genbanken?

6

Für welche Artengruppen sind nach Einschätzung der Bundesregierung Botanische Gärten und für welche Saatgut-Genbanken besonders geeignet, Pflanzen der Roten Liste und deren genetische Biodiversität zu bewahren?

7

Welche Wiederausbringungsprogramme werden in Deutschland von wem und mit welchen Arten durchgeführt, und wie bewertet die Bundesregierung deren bisherigen Erfolg?

8

Welche Teilziele der 6. Vertragsstaatenkonferenz werden nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2010 in Deutschland erreicht sein?

9

Welche Institutionen der Länder und des Bundes sind in Deutschland für die ex-situ-Erhaltung zuständig, und wer trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der mit der Unterzeichnung der CBD eingegangenen Verpflichtungen?

10

Welche technischen Möglichkeiten sind entwickelt worden, um eine genetische Verarmung von Pflanzenarten, die bei früheren Einlagerungsversuchen von Saatgut in Genbanken gelegentlich auftrat, heute zu verhindern?

11

In welcher Größenordnung müssten für ganz Deutschland Wildpflanzensamen eingelagert werden, um die derzeit gefährdeten sog. Rote-Liste-Arten zu archivieren?

12

In welchen Bundesländern Deutschlands bestehen bereits heute Genbanken für Wildpflanzensaatgut, die den gesamten Samenbestand der gefährdeten Wildpflanzen des jeweiligen Landes archivieren, wer unterhält die Genbanken, und wer finanziert sie?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Engagement Deutschlands in Bezug auf die Archivierung heimischen Wildpflanzensaatgutes weit hinter dem Engagement z. B. Großbritanniens liegt, wo durch das Millennium Seed Bank Project (MSBP), unter Schirmherrschaft von Prinz Charles und dem heutigen Ministerpräsidenten Gordon Brown, bislang über eine Milliarde Wildpflanzensamen eingelagert werden konnten, und wenn nein, mit welcher Begründung?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass viele in Deutschland stark gefährdete Pflanzen (wie z. B. das schwermetallhaltige Böden bevorzugende und nur noch in Deutschland mit einigen hundert Exemplaren vorkommende Galmei-Hellerkraut/Thlaspi calaminare) langfristig nur durch die Archivierung in Wildpflanzensaatgut-Genbanken sicher und vergleichsweise kostengünstig erhalten werden können?

15

Trifft es zu, dass bisher von staatlicher Seite (z. B. vom Bundesamt für Naturschutz) bislang keine Aktivitäten zur Einrichtung für Saatgut-Genbanken von Wildpflanzen erfolgt sind, obwohl sich die Bundesregierung zum Schutz der genetischen Vielfalt durch die Convention on Biological Diversity (CBD), Agenda 21, BMVEL 2002 dazu verpflichtet hatte, und wenn ja, warum?

16

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um dem Artikel 9 der Convention on Biological Diversity (CBD) künftig gerecht zu werden?

17

Welche notwendigen Voraussetzungen (finanzielle, räumliche und personelle Ressourcen) zur Erreichung dieser Ziele wird die Bundesregierung zur Verfügung stellen?

18

Mit welcher Begründung und mit welchem Ziel zahlt die Bundesregierung jährlich 1,5 Mio. Euro für die von der norwegischen Regierung errichtete Nutzpflanzengenbank auf Spitzbergen, deren Bedeutung bei Experten umstritten ist?

19

Welche Großvorhaben zur modellhaften Entwicklung und Erprobung von Managementmaßnahmen sowie zur Integration von in-situ- und ex-situ-Maßnahmen, die im oben angeführten „Nationalen Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen“ (Hrsg. BMVEL, 2002) genannt werden, sind bereits umgesetzt worden, bzw. wie ist der derzeitige Planungsstand?

20

Wie ist der aktuelle Stand der Forschungsvorhaben, die die Untersuchung der Interaktionen von Ackerwildkräutern mit ihren assoziierten Bodenmikroorganismen (Pilzen, Algen, Arthropoden) zum Ziel haben, und wie ist der Kenntnisstand über deren Bedeutung als Wegbereiter für die Wiederansiedlung der Wildkräuter?

Berlin, den 24. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen