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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Möglichkeiten einer "freiwilligen" Rückkehr nach Afghanistan (Nachfrage) (G-SIG: 14011333)

Erschwerte Rückkehrmöglichkeiten auf dem Landweg über Pakistan, Turkmenistan und den Iran

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.09.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/400717. 08. 2000

Möglichkeiten einer „freiwilligen“ Rückkehr nach Afghanistan (Nachfrage)

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Auf die ursprüngliche Kleine Anfrage mit dem o. g. Titel (Drucksache 14/3881) hat die Bundesregierung am 27. Juli 2000 unter anderem geantwortet, eine „freiwillige“ Rückkehr nach Afghanistan sei grundsätzlich möglich, „faktisch jedoch sehr erschwert“. Es wird dann auf offene Landverbindungen zwischen Afghanistan und Pakistan bzw. Turkmenistan verwiesen, ebenso auf die Passierbarkeit der Grenze zum Iran (Antwort: Drucksache 14/3944).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Trifft es zu, dass Pakistan regelmäßig den Transit über sein Hoheitsgebiet nach Afghanistan nicht genehmigt und keine entsprechenden Visa erteilt?

2

Trifft es zu, dass die Behörden in Turkmenistan Visa nur in Ausnahmefällen erteilen und ein früherer Versuch, von Deutschland aus eine Rückkehr nach Afghanistan über Turkmenistan zu organisieren, gescheitert ist?

3

Trifft es zu, dass der Iran Transitvisa allenfalls nach sehr langen Verfahren und nur dann erteilt, wenn durch den UNHCR oder eine andere Stelle ausdrücklich garantiert wird, dass es sich im konkreten Fall ausschließlich um eine Transitreise handelt?

Berlin, den 17. August 2000

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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