Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/4941
14. Wahlperiode 07. 12. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vom 5. Dezember 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Birgit Homburger,
Marita Sehn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/4684 –
Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission „Havarie Pallas“
Am 25. Oktober 1998 geriet die Holzladung der MS „Pallas“, das sich auf
einer Reise von Schweden nach Marokko befand, bei stürmischem Wetter vor
der dänischen Nordseeküste aus ungeklärter Ursache in Brand.
Bei der Betrachtung der „Pallas“-Havarie haben sich eine Reihe von
Problemen bei der Unfallverhütung, der Unfallbekämpfung und beim
Unfallmanagement gezeigt.
Eine Expertenkommission, eingesetzt vom Bundesminister für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen, hat dazu am 16. Februar 2000 einen Bericht vorgelegt
und auf Schwachstellen im damals bestehenden Notfallkonzept hingewiesen.
Vo r b e m e r k u n g
Das Bundeskabinett hat am 15. März 2000 den Bundesminister für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen (BMVBW) beauftragt, zur Bewertung und Umsetzung der
Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Havarie Pallas“ eine
interministerielle Projektorganisation einzurichten und dabei die Küstenländer
zu beteiligen. Es wurde in enger Abstimmung mit den beteiligten Ressorts (BMI,
BMJ, BMF, BML, BMVg, BMU und BMBF) und den Küstenländern ein
Projektauftrag als Rahmen für das Gesamtprojekt erarbeitet. Für die darin
enthaltenen Teilprojekte wurde in Teilprojektaufträgen eine konkrete Zielbestimmung
erarbeitet und bei der Arbeitsplanung Sorge dafür getragen, dass das Projekt eine
sehr hohe politische Priorität genießt und dabei angestrebt wird, so schnell wie
möglich zu fachlich fundierten Lösungen zu gelangen.
Die Projektorganisation hat am 1. November 2000 dem Bundeskabinett einen
ersten Sachstandsbericht erstattet. Die Arbeit gliedert sich in folgende acht
Teilprojekte:
1. Notschleppkapazität (Empfehlungen Nr. 6 und 7)
2. Sicherheit des Schiffsbetriebes (Empfehlungen Nr. 9, 14, 16, 17 und 18)
3. Vereinbarungen mit Nachbarstaaten (Empfehlung Nr. 5)
4. Seeunfalluntersuchung und Flaggenstaataufgaben (Empfehlungen Nr. 24
und 15)
5. Struktur („Havariekommando“, „Seewache“) (Empfehlungen Nr. 1, 2, 3, 4
und 25)
6. Haftung und Versicherung (Empfehlungen Nr. 23, 26, 27, 28, 29 und 30)
7. Umwelt (Empfehlungen Nr. 11, 20, 21 und 22)
8. Technik/Meldewesen/Ausbildung (Empfehlungen Nr. 8, 10, 12, 13 und 19)
Nach der vorgesehenen Zeitplanung soll die konzeptionelle Phase in allen
Teilprojekten im Jahr 2001 abgeschlossen werden.
Unabhängig von den Arbeiten der Expertenkommission wurden bereits seit
Anfang 1999 aufgrund erster Analysen des Unfallhergangs der Havarie „Pallas“
kurzfristig umsetzbare Verbesserungen am bisherigen Notfallkonzept realisiert.
Zu nennen sind hier insbesondere aus dem organisatorischen und technischen
Bereich
– die Überarbeitung der bestehenden Alarmpläne,
– die Definition von Entscheidungskriterien für den Notschleppereinsatz,
– die Verlängerung der Charter des Notschleppers „Oceanic“, ergänzend dazu
Vereinbarungen über die Bereitstellung von zusätzlichem Personal,
– das Aufstellen klarer Regeln zur Bestimmung der Vor-Ort-Einsatzleitung
(„On-Scene-Commander – OSC“),
– die Ausrüstung der Mehrzweckschiffe der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes „Mellum“ und „Neuwerk“ mit hochfesten Kunststoff-
Schleppleinen und zusätzlichen Draggen für die Aufnahme ausgebrachter
Anker,
– die Vereinbarung zwischen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes und einem Privatunternehmen über die Bereitstellung von
allwettertauglichen Hubschraubern für Personal- und Materialtransporte im Seenot-
Einsatz,
– das Training von Hubschraubereinsätzen für Notfall-Personal und
– die am 1. Juli 2000 in Kraft getretene neue gemeinsame Dienstvorschrift
Küstenwache, mit der die Zusammenarbeit der Bundesvollzugsbehörden auf
See weiter gestrafft wurde.
Insgesamt wurden durch diese Maßnahmen in einem ersten Schritt bereits
Schwächen des bestehenden Noffallkonzepts gezielt beseitigt.
1. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 1 der Expertenkommission
„Havarie Pallas“, die mit Aufsichtsaufgaben betrauten auf See tätigen
Dienste des Bundes (Bundesgrenzschutz, Zoll, Fischereiaufsicht, Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung) zu einer Einheit mit gemeinsamer Flotte
zusammenzufassen und diese einem Havariekommando zu unterstellen
sowie sämtliche Fahrzeuge mit gemischtem Personal aus den beteiligten
Dienststellen zu besetzen, die Fahrzeuge einheitlich zu kennzeichnen und
unter der Bezeichnung „Seewache“ zu betreiben, umgesetzt?
2. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 2 der Expertenkommission
„Havarie Pallas“, ein Havariekommando mit Durchgriffsrecht auf alle
erforderlichen Einsatzkräfte und -mittel von Bund, Ländern und Kommunen
zu bilden, wobei das Havariekommando die Seewache führt, die
bisherigen Einrichtungen und Stellen ersetzt und deren Aufgaben übernimmt,
ständig ein aktuelles Lagebild erstellt, selber bestimmt, in welchen
Havarie-Fällen es das Kommando übernimmt, Notfallpläne erstellt und
Trainingsprogramme zur ständigen Fortbildung durchführt, mit qualifizierten
Fachkräften verschiedener Fachrichtungen besetzt ist und sich durch
externe und qualifizierte Fachleute ergänzt und eng (gekoppelt) mit der
Marine, der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger (DGzRS)
und anderen unabhängigen Institutionen zusammenarbeitet, umgesetzt?
3. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 3 der Expertenkommission
„Havarie Pallas“, die vorhandenen Brandschutzstrukturen
(Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren) in die Notfallorganisation
einzubeziehen sowie für die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk (THW) und
sonstige Hilfsorganisationen entsprechende Vereinbarungen zu treffen,
umgesetzt?
Politischer Schwerpunkt der Empfehlungen der Expertenkommission ist die
Forderung nach Einrichtung eines „Havariekommandos“ (Empfehlung Nr. 2).
Der Aufbau einer einheitlichen Einsatzstruktur, die im Havariefall eine
einheitliche Einsatzleitung mit Weisungsrecht über alle erforderlichen Einsatzkräfte des
Bundes und der Küstenländer hat, ist nach Auffassung der Bundesregierung
vordringlich. Über diese Zielvorstellung besteht auch weitgehender Konsens mit
den Küstenländern. Auf der Grundlage der Vorstellungen, die die Küstenländer
in einem Eckpunktepapier ihrer Innenressorts entwickelt haben und
Überlegungen, die sowohl aus dem Kreis der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes als auch dem Koordinierungsverbund „Küstenwache“ eingebracht wurden,
wird derzeit im Teilprojekt „Struktur“ an einer konzeptionellen
Weiterentwicklung mit dem Ziel der Zusammenführung in ein gemeinsames Bund-Länder-
Konzept gearbeitet. Es stehen hier äußerst schwierige Einzelprobleme in Rede,
die noch eingehender weiterer Erörterung bedürfen.
Bezüglich der Zusammenführung der mit Überwachungs- und Vollzugsaufgaben
betrauten auf See tätigen Dienste des Bundes zu einer „Seewache“ (Empfehlung
Nr. 1) werden Maßnahmen einer weiteren Straffung des Zusammenwirkens zur
Optimierung der Aufgabenerledigung nach Möglichkeit unter Einbeziehung der
Kräfte der Küstenländer im Teilprojekt „Struktur“ nach einer erfolgten
Bestandsaufnahme eingehend untersucht. Im Rahmen der Arbeiten des Teilprojekts
„Struktur“ besteht ferner Einigkeit, die vorhandenen Brandschutzstrukturen in
die zu optimierende Notfallorganisation einzubeziehen (Empfehlung Nr. 3) und
die reibungslose Zusammenarbeit mit den entsprechenden Hilfsorganisationen
sicherzustellen. Die Ausgestaltung der entsprechenden Vereinbarungen soll in
engem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Aufbau der
beabsichtigten einheitlichen Einsatzstruktur erfolgen.
4. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 4 der Expertenkommission
„Havarie Pallas“, eine Verstärkung der Besatzung der Mehrzweckschiffe
des Bundes und anderer Notfall- und Bergungsschiffe im Einsatzfall
kurzfristig zu ermöglichen und deren Besatzungen für eine
Mehrfachverwendung auszubilden, umgesetzt?
Die Schiffe „Mellum“ und „Neuwerk“ sind mit je 3 Besatzungen besetzt, wobei
sich eine Besatzung an Bord befindet und 2 Besatzungen frei haben. Im Ernstfall
werden zur Verstärkung oder Ablösung der Besatzung kurzfristig
Besatzungsmitglieder aus den Freitörns herangeführt. Darüber hinaus können auch
Besatzungsmitglieder von anderen Schiffen (z. B. Tonnenleger) herangeführt werden.
Auf dem Schlepper „Oceanic“ sind durch vertragliche Bindung 4 zusätzliche
Besatzungsmitglieder an Bord genommen worden.
Das Nachführen von Spezialkräften für die Feuer- und Chemikalienbekämpfung
ist gleichfalls sichergestellt (z. B. Feuerwehr Cuxhaven).
5. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 5 der Expertenkommission
„Havarie Pallas“, eine laufende Kommunikation des Havariekommandos
mit den entsprechenden Einrichtungen der Nachbarstaaten nach einem
standardisierten Verfahren jederzeit zu gewährleisten und mit den
Nachbarländern Polen und Schweden entsprechende Vereinbarungen
abzuschließen, umgesetzt?
Damit bei grenzüberschreitenden Meeresverschmutzungen durch Havarien ein
standardisiertes, nach Möglichkeit automatisch ablaufendes
Kommunikationsverfahren der deutschen Einsatzleitung (Havariekommando) mit den
entsprechenden Stellen der Nachbarstaaten zur Verfügung steht, das laufende
Informationen über die Entwicklung der Havarie liefert, wurden die einschlägigen
internationalen Übereinkommen für die Nord- und Ostsee sowie die bilateralen
Vereinbarungen mit den Niederlanden und Dänemark hinsichtlich ihrer
Alarmpläne und Meldewege überprüft. Mit Polen und Schweden bestehen z. Zt. nur
multinationale Regelungen im Rahmen des Helsinki-Übereinkommens zum
Schutz der Ostsee.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit bei der Suche und Rettung bestehen, mit
Ausnahme Polens, mit Deutschlands maritimen Nachbarstaaten entsprechende
bilaterale Vereinbarungen. Mit Polen finden seit dem Frühjahr 2000 unter Führung
der zuständigen Verkehrsressorts konstruktive und Erfolg versprechende
Beratungen über den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung statt. Die Deutsche
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hat mit den entsprechenden Diensten
aller Nachbarstaaten operationelle Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei
der maritimen Suche und Rettung geschlossen.
Die grundlegenden Anforderungen, nach denen die bestehenden bilateralen bzw.
multinationalen Vereinbarungen ergänzt werden sollen, um künftig das
angestrebte standardisierte, automatisch ablaufende Kommunikationsverfahren mit
unseren Nachbarstaaten an Nord- und Ostsee einzuführen, werden im Rahmen
der zuvor genannten Zielsetzung erarbeitet.
6. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 6 der Expertenkommission
„Havarie Pallas“, die Ausstattung der für die Notfallbekämpfung
vorgesehenen Fahrzeuge zu verbessern, um z. B. eine sichere Schleppverbindung
herzustellen und Anker von Havaristen aufnehmen zu können, umgesetzt?
Wie bereits in den Vorbemerkungen dargestellt, wurden unabhängig von den
Arbeiten der Expertenkommission bereits seit Anfang 1999 aufgrund erster
Analysen des Unfallhergangs der Havarie „Pallas“ kurzfristig umsetzbare
Verbesserungen am bisherigen Notfallkonzept realisiert. Zu nennen sind hier die
Ausrüstung der Mehrzweckschiffe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes „Mellum“ und „Neuwerk“ mit hochfesten Kunststoff-Schleppleinen und
zusätzlichen Draggen für die Aufnahme ausgebrachter Anker.
7. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 7 der Expertenkommission
„Havarie Pallas“, eine dem Risikopotenzial angemessene
Pfahlzugkapazität für Notschleppeinsätze auch mit kleineren seegängigen Schleppern
abzudecken bzw. Kapazität auf dem Londoner Schleppermarkt über Makler
zu binden oder durch internationale Vereinbarungen für
länderübergreifenden Einsatz zu sichern, umgesetzt?
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hält in der
Deutschen Bucht drei für Notschleppaufgaben bestimmte Schiffe (Mehrzweckschiffe
„Mellum“ und „Neuwerk“, gecharterter Hochseeschlepper „Oceanic“) vor und
kann darüber hinaus sowohl in Nord- als auch in Ostsee anhand regelmäßig
aktualisierter Listen bei Bedarf auf private Schlepper zurückgreifen.
Die Empfehlung Nr. 7 wird im Teilprojekt „Notschleppkapazität“ auf der
Grundlage einer Risikopotenzialabschätzung mit hoher Priorität bearbeitet. Dabei
wurden im Rahmen eines Forschungsauftrages neueste statistische Daten zu
Schiffsverkehren in Nord- und Ostsee aufbereitet. Grundlage des
Entscheidungsvorschlages werden darüber hinaus umfangreiche Simulationsversuche
mit verschiedenen Schiffstypen und Schleppern sein.
Bis zur Einsatzreife einer neuen Notschleppkonzeption wird sichergestellt, dass,
verglichen mit dem Ist-Zustand, keine Sicherheitslücke entsteht.
8. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 8 der Expertenkommission
„Havarie Pallas“, die Transpondertechnik für die Fahrzeuge der Seewache
einzuführen, die Daten beim Havariekommando zusammen mit der
Radarüberwachung zu einem elektronischen Positionsbild zusammenzufassen
sowie die Softwaresysteme zum Krisenmanagement zu verbessern,
umgesetzt?
Die Empfehlung Nr. 8 wird im Teilprojekt „Technik, Meldewesen, Ausbildung“
bearbeitet. Die Arbeiten zu diesem Themenbereich sind wegen ihrer
Komplexität noch nicht abgeschlossen. Eine erste Aussage zu möglichen
Lösungsrichtungen soll zu Beginn des Jahres 2001 vorliegen.
9. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 9 der Expertenkommission
„Havarie Pallas“, in Einzelfällen Schiffen mit hohem Risikopotenzial oder
in gefährlichen Situationen über die Verkehrszentralen die nach geltendem
Recht bereits mögliche Anweisung zu geben, in küstenfernere Fahrwasser
auszuweichen sowie nach Abstimmung mit den Niederlanden über die
Internationale Seefahrtorganisation (IMO) den Verkehrstrennungsweg
Terschelling – Deutsche Bucht bei Borkumriff um 5 sm nach Norden zu
verschwenken, umgesetzt?
Da der erste Teil der Empfehlung schon praktiziert wird, müssen diesbezüglich
keine weiteren Umsetzungsmaßnahmen getroffen werden. Nach eingehender
Erörterung wurde durch die Projektlenkung beschlossen, dass dem zweiten Teil
der Empfehlung aus Sicherheitsgründen nicht gefolgt werden kann.
10. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 10 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, zwischen dem Bund und den Küstenländern
abgestimmte Einsatzszenarien – insbesondere auch für Maßnahmen des ersten
Augenblicks – zu erarbeiten, diese fortzuschreiben und regelmäßig mit
allen Beteiligten zu trainieren, umgesetzt?
Die Empfehlung Nr. 10 wird im Teilprojekt „Technik, Meldewesen,
Ausbildung“ bearbeitet. Die Arbeiten zu diesen Themenbereichen sind wegen ihrer
Komplexität und Abhängigkeit zu anderen Teilprojekten noch nicht
abgeschlossen. Eine erste Aussage zu möglichen Lösungsrichtungen soll im ersten Quartal
des Jahres 2001 vorliegen.
11. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 11 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, Konzepte aufzustellen, um ggf. größere Mengen
zu bergender Ladung, aufgenommenes Öl und andere Schadstoffe zügig
zu entsorgen und die notwendigen Entsorgungswege vorsorglich
rechtlich abzusichern, umgesetzt?
Die Empfehlung Nr. 11 wird im Teilprojekt „Umwelt“ bearbeitet. Es ist
vorgesehen, einen Bericht Ende diesen Jahres/Anfang nächsten Jahres mit einer
umfassenden Bewertung vorzulegen. Schon jetzt ist abzusehen, dass der Schwerpunkt
der in dem Bericht auszusprechenden Empfehlungen die landseitige Entsorgung
betrifft, die der Zuständigkeit der Länder unterliegt. Die Empfehlungen wären
demnach in erster Linie von den Ländern umzusetzen.
12. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 12 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, die Ausbildung und Schulung der
Verantwortlichen für das Unfallmanagement zu verbessern und die Erarbeitung und
Durchführung von Trainings- und Schulungskonzepten durch das
Havariekommando sicherzustellen, umgesetzt?
Die Empfehlung Nr. 12 wird im Teilprojekt „Technik, Meldewesen,
Ausbildung“ bearbeitet. Die Arbeiten zu diesen Themenbereichen sind wegen ihrer
Komplexität und Abhängigkeit zu anderen Teilprojekten noch nicht
abgeschlossen. Eine erste Aussage zu möglichen Lösungsrichtungen soll im ersten Quartal
des Jahres 2001 vorliegen.
13. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 13 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, Strukturen für eine wirkungsvolle Unterrichtung
der Öffentlichkeit zu schaffen und dabei sicherzustellen, dass eine
einheitliche Zuständigkeit vorhanden ist, andererseits auch eine ereignisnahe
Öffentlichkeitsarbeit erfolgt („Bewertung zentral – Fakten dezentral“)
sowie die Zuständigkeit kraft Amtes für die zentrale Öffentlichkeitsarbeit
eines Mitarbeiters des Havariekommandos zu gewährleisten, umgesetzt?
Die Empfehlung Nr. 13 wird im Teilprojekt „Technik, Meldewesen,
Ausbildung“ bearbeitet. Die Arbeiten zu diesem Themenbereich sind wegen ihrer
Komplexität noch nicht abgeschlossen. Eine erste Aussage zu möglichen
Lösungsrichtungen wird zum Ende des Jahres 2000 vorliegen.
14. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 14 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, auf europäischer und internationaler Ebene
Schiffsicherheitsbelange aktiver als bisher einzubringen und die dafür
notwendigen personellen und materiellen Ressourcen in ausreichendem Umfang
zur Verfügung zu stellen, umgesetzt?
In den bisherigen Beratungen wurde deutlich, dass eine erfolgreiche Vertretung
deutscher Sicherheitsinteressen in der IMO nur dann weitergeführt werden kann,
wenn alle nationalen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Bezug auf die
Schiffssicherheit übergreifend ausgewertet und dem BMVBW zur Verfügung
gestellt werden. Eine fachkompetente Vertretung des BMVBW ist nach
Auffassung der Teilprojektgruppe „Sicherheit des Schiffsbetriebes“ nicht nur während
der Beschlussfassungsphasen der internationalen Gremien (IMO –
Schiffssicherheitsausschuss und Meeresumweltschutzausschuss) erforderlich, sondern
muss vor allem auch in den Beratungsphasen in Unterausschüssen und
internationalen Arbeitsgruppen gewährleistet sein.
15. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 15 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, die derzeitigen Aktivitäten der IMO zu
unterstützen, die zu Sanktionen gegen Flaggenstaaten führen, wenn eine
mangelhafte Umsetzung oder Überwachung von Sicherheitsvorschriften für die
Seeschifffahrt festgestellt wird, umgesetzt?
Ja. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der EU die
Annahme einer Entschließung der IMO-Vollversammlung durchgesetzt, nach der
alle IMO-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, sich zur besseren Wahrnehmung
ihrer flaggenstaatlichen Verpflichtungen in den Bereichen Schiffssicherheit und
Meeresumweltschutz einem Selbsteinschätzungsverfahren zur Bewertung ihrer
Rolle als Flaggenstaat nach Maßgabe eines objektiven, an den Vorgaben des
internationalen Rechts ausgerichteten Kriterienkatalogs, zu unterziehen. Die
Bundesregierung unterstützt ferner alle Maßnahmen und Initiativen der IMO, die
dazu beitragen, unternormige, unsichere und die Meeresumwelt gefährdende
Schifffahrt wirksam zurückzudrängen.
16. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 16 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, den bei der IMO erarbeiteten Vorschlag über die
Ausrüstung von Tankern mit Notschleppgeschirren zu unterstützen und
anschließend in deutsches Recht umzusetzen, Vorschriften zur
Ausrüstung auch von anderen Schiffen mit Notschleppeinrichtungen auf
internationaler Ebene zu erarbeiten und verpflichtend einzuführen und bis dahin
sicherzustellen, dass auf allen Schiffen beim Befahren verkehrsreicher
Gebiete (z. B. Deutsche Bucht, westliche Ostsee) ein Schleppdraht
bereitgehalten wird, wie er auf Tankern als „Feuerdraht“ im Hafen bereits
vorgeschrieben ist, umgesetzt?
Die Bearbeitung des Themas „Ausweitung der Ausrüstungspflicht von
Seeschiffen mit Notschleppgeschirr“ ist bereits so weit fortgeschritten, dass das BMVBW
zur Unterstützung einer entsprechenden Initiative in der IMO eine formalisierte
Sicherheitsstudie in Auftrag gibt.
17. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 17 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, auf nationaler und internationaler Ebene Regeln
für eine geeignete Ausbildung und Weiterbildung der Schiffsbesatzungen
für Notfallsituationen verbindlich einzuführen und die Notfallausbildung
und -weiterbildung in geeigneten Ausbildungszentren zu unterstützen
und zu fördern, umgesetzt?
Es wird eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt und herausgearbeitet,
wie und in welchem Umfang bereits vorhandene Ausbildungseinrichtungen und
Trainingsmöglichkeiten von einem erweiterten Kreis genutzt und diese
Möglichkeiten ausgebaut werden können.
18. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 18 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, einen Forschungsschwerpunkt bei der
Verbesserung der Sicherheitstechnik an Bord und der Entwicklung von
Entscheidungshilfen zur Erhöhung der Handlungssicherheit in der Schiffsführung
zu setzen, dabei Klassifikationsgesellschaften, Industrie- und
Forschungsinstitutionen einzubeziehen und die Ergebnisse in internationalen
Vorschriften verbindlich zu machen, umgesetzt?
Folgende wissenschaftliche Forschungsprojekte werden zum Thema
Schiffssicherheit im Jahr 1999/2000 fort- und durchgeführt:
a) Entwicklung einer einheitlichen operativen englischen Arbeitssprache zur
sicherheitsbezogenenKommunikationan Bord von Seeschiffen, Schiff– Schiff
und Schiff–Land
b) Anforderungen an die sichere Bedienbarkeit an nautische kooperative
Schiffsidentifizierungssysteme (Automatic Identification System – AIS) für
die Kollisionsverhütung von Schiffen
c) Operationelle Aspekte bei der Implementierung von AIS auf Seeschiffen
d) Untersuchungen zur Genauigkeit verfügbarer Positionsmessungen auf
Seeschiffen mit AIS-Transpondern durch Vergleichsmessungen von
Schiffsradar und DGPS-Empfängern
e) Zeitabhängige Überlebenswahrscheinlichkeit eines havarierten
Fahrgastschiffes
f) Deutsch-schwedisches Projekt zur Erprobung von Transpondern und
elektronischer Seekarte auf insgesamt 4 Ro-Ro-Fahrgastschiffen auf der Linie
Rostock – Trelleborg (Baltic Ferry Guidance and Information System –
BAFEGIS)
g) Erarbeitung von Anforderungen an Schiffsbrücken zur Gewährleistung
eines sicheren Fahrbetriebes von Seeschiffen.
Für diese Forschungsprojekte werden 1,3 Mio. DM bereitgestellt.
Als konkretes Ergebnis aus diesen Forschungsprojekten ist insbesondere
hervorzuheben, dass
– die Internationale-Seeschifffahrts-Organisation (IMO) auf der Grundlage
des BMVBW-Vorhabens „Entwicklung einer einheitlichen operativen
englischen Arbeitssprache zur sicherheitsbezogenen Kommunikation an Bord
von Seeschiffen, Schiff–Schiff und Schiff–Land“ so genannte Standard-
Redewendungen für die Seeschifffahrt (Standard Marine Communication
Phrases – SMCP) erarbeitet, in diesem Jahr angenommen und damit eine
weltweit einheitliche Grundlage für die sicherheitsbezogene
Kommunikation in der Schifffahrt geschaffen hat;
– die IMO auf der Grundlage des BMVBW-Vorhabens „Erarbeitung von
Anforderungen an Schiffsbrücken zur Gewährleistung eines sicheren
Fahrbetriebes von Seeschiffen“ eine weltweit anzuwendende Richtlinie zur
Gestaltung von Schiffsbrücken, die den Betrieb von Schiffen noch sicherer
machen soll, angenommen hat und
– drei der o. a. Vorhaben zum Thema AIS dazu beigetragen haben, dass die
IMO eine weltweite Ausrüstungspflicht mit diesen Systemen für alle Schiffe
> 300 BRZ in der internationalen Fahrt bereits ab 1. Juli 2002 schrittweise
bis 2007 vorgesehen hat. Auf der Basis des Vorhabens „operationelle
Aspekte bei der Implementierung von AIS auf Seeschiffen“ ist eine
entsprechende IMO-Richtlinie, die den sicheren Betrieb von AIS an Bord von
Schiffen gewährleisten soll, erarbeitet und grundsätzlich von der IMO
akzeptiert worden.
19. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 19 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, in Ergänzung zu Empfehlung Nr. 10 eine
Sammlung einschlägiger Szenarien von Unfallabläufen mit Schadstoffaustritten
und deren Bekämpfung aufzubauen, fortzuschreiben, zu optimieren und
bewährte Unfallbekämpfungsmaßnahmen zuzuordnen, diese Sammlung
im Rahmen von Übungen unter Einbeziehung aller beteiligten Fachleute
zu erproben und zu verbessern, die Sammlung in einem
Datenverarbeitungssystem aufzubereiten und für die praktische Arbeit verfügbar zu
machen und Zugriffe auf andere Informationsträger vorzusehen,
umgesetzt?
Die Empfehlung Nr. 19 wird im Teilprojekt „Technik, Meldewesen,
Ausbildung“ bearbeitet. Die Arbeiten zu diesen Themenbereichen sind wegen ihrer
Komplexität und Abhängigkeit zu anderen Teilprojekten noch nicht
abgeschlossen. Eine erste Aussage zu möglichen Lösungsrichtungen wird im ersten Quartal
des Jahres 2001 vorliegen.
20. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 20 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, die mittel- und langfristigen Folgen nach einem
Unfall mit erheblichem Schadstoffaustritt systematisch zu untersuchen
und die Auswirkungen, insbesondere in ökologischer und ökonomischer
Hinsicht festzustellen und die wissenschaftlichen Untersuchungen dem
Havariekommando zur Verfügung zu stellen, umgesetzt?
21. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 21 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, ein Entscheidungsraster zur
Ölschadensbekämpfung aufzubauen, wobei die mechanischen Ölsammelmaßnahmen und
der Einsatz von Dispergatoren zur Auflösung von Ölteppichen zu
berücksichtigen sind, umgesetzt?
22. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 22 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, Dispergatoren und andere
Ölbekämpfungsmethoden weiterzuentwickeln sowie Dispergatoren mit möglichst geringen
ökologischen Sekundärschäden vorzuhalten, umgesetzt?
Die Empfehlungen Nr. 20 bis 22 werden im Teilprojekt „Umwelt“ bearbeitet. Die
Arbeiten zu diesen Themenbereichen sind wegen ihrer Komplexität noch nicht
abgeschlossen. Ein erster Bericht wird wahrscheinlich in der ersten Hälfte 2001
vorgelegt werden können.
23. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 23 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, zu dem Internationalen Übereinkommen von 1989
über Bergung (Bergungsübereinkommen) schnellstmöglich das
Ratifizierungsverfahren einzuleiten, umgesetzt?
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen
Übereinkommen von 1989 über Bergung sowie den Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Bergungsrechts in der See- und Binnenschifffahrt (Drittes
Seerechtsänderungsgesetz) dem Bundesrat am 29. September 2000 zugeleitet.
Dieser hat in seiner Sitzung am 10. November 2000 beschlossen, gegen die
Gesetzentwürfe gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu
erheben. Die Gesetzentwürfe wurden inzwischen dem Deutschen Bundestag
zugeleitet und am 30. November 2000 in erster Lesung behandelt.
24. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 24 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, unverzüglich den Entwurf eines Gesetzes zur
Anpassung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes vom 6. Dezember 1985 an
den internationalen Standard (nach dem Vorbild des Flugunfall-
Untersuchungsgesetzes) vorzulegen, umgesetzt?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat am 21. Juli
2000 einen Referentenentwurf für ein Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz
zur weiteren Abstimmung versandt, mit dem u. a. die deutsche
Seeunfalluntersuchung an den internationalen und europäischen Standard angepasst und nach
dem Muster des 1998 in Kraft getretenen Flugunfall-Untersuchungsgesetzes
ausgestaltet werden soll.
25. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 25 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, zu prüfen, ob die persönliche Inanspruchnahme
von Mitgliedern des Havariekommandos wegen Schäden, die sie bei
Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht haben, auf Fälle vorsätzlichen
Fehlverhaltens beschränkt werden kann, umgesetzt?
Bei eingehender Erörterung der Empfehlung Nr. 25 in der Teilprojektgruppe
„Struktur“ wurde unter Einbeziehung einer dienstrechtlichen Expertise aus dem
Bundesministerium des Innern Einigkeit erzielt, dass zur Förderung der
Entscheidungsfreude von Mitgliedern des Havariekommandos eine
Haftungsbeschränkung im Innenverhältnis auf vorsätzliches Fehlverhalten weder
erforderlich noch gerechtfertigt ist. Die Projektlenkung wird Anfang 2001 über das
weitere Vorgehen entscheiden.
26. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 26 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, zu dem Protokoll von 1996 zur Änderung des
Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung von
Seeforderungen (LLMC ’96) schnellstmöglich das Ratifizierungsverfahren
einzuleiten, umgesetzt?
Die Bundesregierung hat am 27. Dezember 1999 dem Bundesrat den Entwurf
eines Gesetzes zu dem Protokoll von 1996 zur Änderung des Übereinkommens
von 1976 über die Beschränkung der Haftung von Seeforderungen sowie den
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Protokoll von 1996 zur Änderung
des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung von
Seeforderungen zugeleitet. Die Gesetze sind inzwischen zustande gekommen. Sie
wurden am 30. Juni 2000 im Bundesgesetzblatt (BGBI. 2000 II S. 790 und BGBI. l
S. 938) verkündet.
Um ein zeitgleiches Außerkrafttreten des Übereinkommens von 1976 in seiner
ursprünglichen Fassung und ein Inkrafttreten des Übereinkommens von 1976 in
der Fassung des Protokolls von 1996 zu gewährleisten, hat die Bundesregierung
zunächst die Kündigungsurkunde zu dem Übereinkommen von 1976 über die
Beschränkung der Haftung von Seeforderungen hinterlegt. Die Kündigung wird
am ersten Tag des Monats, der auf den Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt
der Hinterlegung der Kündigungsurkunde folgt, oder am Tag des Inkrafttretens
des Protokolls von 1996, für die Bundesrepublik Deutschland wirksam werden,
wobei der spätere Zeitpunkt maßgeblich ist. Das Protokoll von 1996 soll 90 Tage
vor Ablauf der Einjahresfrist ratifiziert werden.
27. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 27 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, sich auf internationaler Ebene, insbesondere bei
der IMO für die Erarbeitung von Regelungen einzusetzen mit dem
mittelfristigem Ziel, dass für alle Schiffe der Nachweis einer
Haftpflichtversicherung zu führen ist, bei allen Schiffen die direkte Inanspruchnahme des
Versicherers für Haftpflichtschäden ermöglicht wird und die
Haftungssumme weiter entsprechend den tatsächlichen Risiken in der
Seeschifffahrt erhöht wird, umgesetzt?
Die Empfehlung wird derzeit noch von der Projektorganisation Maritime
Notfallvorsorge im Teilprojekt „Haftung und Versicherung“ geprüft.
Unabhängig davon ist jedoch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der IMO
bereits in den Jahren 1996/97 die Frage der Zweckmäßigkeit einer allgemeinen
obligatorischen Haftpflichtversicherung für alle durch Seeschiffe verursachte
Drittschäden erörtert wurde. Die IMO-Vollversammlung hatte darauf am 25.
November 1999 die Resolution A.898 (21) „Richtlinien für die Verantwortlichkeit
des Schiffseigentümers für Seeforderungen“ beschlossen. Diese Richtlinien
empfehlen Schiffseigentümern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für
Seeforderungen bis zur Höhe der jeweils anwendbaren Haftungshöchstgrenze
und sehen als Nachweis ein Versicherungszertifikat, ausgestellt durch den
Versicherer, vor, enthalten jedoch keine über eine Appell-Funktion hinausgehende
Bindungswirkung. Die Diskussion ist bei diesem Sachstand wegen der mit der
Einführung einer allgemeinen obligatorischen Versicherungspflicht
verbundenen Probleme abgebrochen worden. Die Einführung einer Versicherungspflicht
ist aber nur auf globaler Ebene sinnvoll, auch wenn die Durchsetzung
entsprechender Regelungen nur im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes und nicht
weltweit erzwungen werden kann. Probleme können sich im Übrigen auch dann
ergeben, wenn Schiffe zwar formell versichert sind, das versichernde
Unternehmen aber gar nicht in der Lage ist, Schäden abzudecken.
Bejaht wurde im Rahmen der IMO aber die Einführung einer
Versicherungspflicht für genau umschriebene Haftungsfälle. Berücksichtigt man das
Internationale Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für
Ölverschmutzungsschäden in der Fassung des Protokolls von 1992 zu diesem
Übereinkommen (Haftungsübereinkommen von 1992, BGBI. 1994 II S. 1152),
das Internationale Übereinkommen von 1996 über Haftung und Entschädigung
für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See
(HNS-Übereinkommen) sowie das künftige Internationale Übereinkommen
über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden, so ist
festzustellen, dass damit für nahezu alle Schiffseigentümer die Pflicht begründet
wird, ihre Haftung für Verschmutzungsschäden durch eine Versicherung mit
Direktanspruch gegen den Versicherer zu decken.
28. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 28 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, zu dem Internationalen Übereinkommen von 1996
über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung
schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See (HNS ’96) schnellstmöglich
das Ratifizierungsverfahren einzuleiten, umgesetzt?
Außer Deutschland haben das HNS-Übereinkommen innerhalb der bis zum
30. September 1997 laufenden Zeichnungsfrist die Länder Dänemark, Finnland,
Großbritannien, Kanada, die Niederlande, Norwegen und Schweden gezeichnet.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass eine Ratifizierung des
Übereinkommens nur koordiniert mit den übrigen Mitgliedstaaten der EU in Betracht kommt,
da das Übereinkommen die Einführung eines Meldesystems über den Empfang
beitragspflichtiger Ladung voraussetzt und Wettbewerbsverzerrungen des
europäischen Schifffahrtsmarktes nur mit einem einheitlichen Meldeverfahren der
Mitgliedstaaten vermieden werden können.
Die Bundesregierung hat sich seit 1997 bemüht, zunächst unter den
Mitgliedstaaten der EU die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu klären. Auf
Anregung Deutschlands haben zunächst verschiedene europäische Koordinierungs-
und Konsultationstreffen stattgefunden, deren Zweck die Beförderung des
Ratifikationsprozesses ist. Diese Bemühungen haben inzwischen dazu geführt, dass
auch im Rahmen der IMO entsprechende Bemühungen institutionalisiert worden
sind. Der Rechtsauschuss der IMO hat eine Korrespondenzgruppe eingerichtet,
die die nationalen Bemühungen zur Umsetzung und Implementierung des HNS-
Übereinkommens beobachten, anregen und durch Erfahrungs- und
Meinungsaustausch unterstützen soll.
29. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 29 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, mit den Nordsee- und Ostseeanrainerstaaten bzw.
auf EU-Ebene (Europäisches Binnenmeer und Europäischer
Mittelmeerraum) Vereinbarungen über besondere Gefahrenzonen zu treffen, bei
deren Befahren höhere Mindestversicherungen abgeschlossen werden
müssen, umgesetzt?
Die Empfehlung wird derzeit noch von der Projektorganisation Maritime
Notfallvorsorge im Teilprojekt „Haftung und Versicherung“ geprüft. Hinzuweisen
ist jedoch darauf, dass die Bundesregierung dieser Empfehlung zurückhaltend
gegenübersteht. Die Bundesregierung hat sich immer für weltweite Regelungen
eingesetzt. Regionale Regelungen könnten zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Fraglich ist auch, ob regionale Sonderregelungen über eine höhere Haftung und
damit einhergehend eine höhere Mindestversicherung als die, die in dem
Haftungsübereinkommen von 1992, dem HNS-Übereinkommen oder in dem
künftigen Bunkerölübereinkommen festgelegt sind, mit den völkerrechtlichen
Verpflichtungen aus diesen Übereinkommen zu vereinbaren wären.
30. Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 30 der
Expertenkommission „Havarie Pallas“, sich bei der IMO für die zügige Erarbeitung und
Zeichnung eines Haftungsübereinkommens für austretendes Bunkeröl
einzusetzen und anschließend das Ratifizierungsverfahren einzuleiten,
umgesetzt?
Die Bundesregierung hat sich an den Beratungen im Rahmen der
Internationalen-Seeschifffahrts-Organisation (IMO) über ein Haftungsübereinkommen für
austretendes Bunkeröl aktiv beteiligt. In der Zeit vom 19. bis 23. März 2001
findet bei der IMO in London eine Diplomatische Konferenz statt, auf der das
Übereinkommen verabschiedet werden soll. Erst im Anschluss an die Diplomatische
Konferenz kann das Ratifikationsverfahren eingeleitet werden.
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ISSN 0722-8333]