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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Trainingslager für Jugendliche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

<span>Kenntnis der Bundesregierung über Teilnahme von Beziehern von SGB II an sog. &bdquo;Päd-Camps&ldquo; (u.a. des Jobcenters Neukölln), Alter der Teilnehmer, restriktive Hausordnung der &bdquo;Päd-Camps&ldquo;, Einzelfragen zu &bdquo;Trainingslagern&ldquo;, gesetzliche Zulässigkeit, Maßnahmen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

22.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/691512. 10. 2007

Trainingslager für Jugendliche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katrin Kunert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In mehreren Presseveröffentlichungen (z. B. DER TAGESSPIEGEL vom 28. August 2007, „Das Camp für harte Fälle“) wird über ein mehrtägiges „Trainingslager“ des Jobcenters Berlin-Neukölln für erwerbslose Jugendliche als Bestandteil einer „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ nach dem § 16 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) berichtet. In einer vorliegenden Hausordnung des „Erlebniscamps 25“ (auch „Päd-Camp“ genannt) vom 19. bis 23. März 2007 der Gesellschaft für berufliche Bildung (GBB) mbH wird ausgesagt, dass die Teilnahme am Erlebniscamp, welches in Uckley (Brandenburg) stattfindet, verpflichtender Bestandteil o. g. Arbeitsgelegenheit ist. Weiter heißt es darin, dass für die Jugendlichen im Camp der Verzehr von Speisen und Getränken nur nach Absprache mit den Mitarbeitern gestattet ist, dass die Mitnahme von Handys oder anderer Kommunikationsmittel verboten ist und zur Überprüfung dieses Verbotes vor Abreise ein Check mit Metalldetektoren stattfindet. Den Teilnehmern wurde vor Beginn der Maßnahme nicht mitgeteilt, wo sich das Lager befindet. Das „Päd-Camp“ erhielt, so die Medien, einen von den Arbeitsministerien ausgelobten Landespreis „Jugend in Arbeit“. Auf der Homepage der GBB mbH wird ausgesagt: „Wir sind stolz, dass wir das Projekt ,Päd-Camp‘ des Jobcenters Neukölln mitgestalten können. ,Päd-Camp‘ wurde nicht nur Landessieger sondern auch für den Bundespreis in der Kategorie ,SGB-II-Träger‘ nominiert.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II im Rahmen einer verpflichtenden Maßnahme nach dem SGB II an dem so genannten Päd-Camp teilnehmen müssen?

2

Beschränkte sich die Teilnehmergruppe nur auf Jugendliche oder wurden auch ältere Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II zur Teilnahme am „Trainingslager“ verpflichtet?

3

Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme nach § 16 Abs. 3 SGB II hinsichtlich der Vorgaben des § 10 Abs. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), wonach ein prinzipielles Vorrangverhältnis zum SGB II besteht?

4

Seit wann ist der Bundesregierung die o. g. Hausordnung des „Päd-Camps“, die den Verzehr von Speisen und Getränken nur nach Absprache mit den Mitarbeitern des Trägers der Maßnahme erlaubt und die die Mitnahme von Handys und anderen Kommunikationsmitteln verbietet, bekannt?

5

Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht interveniert, und auf die Veränderung der o. g. Hausordnung des „Päd-Camps“ eingewirkt, und wenn ja, wann?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass den zur Teilnahme am „Trainingslager“ verpflichteten Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II die Auskunft über den Ort des Lagers vor Beginn des Lagers verweigert wurde?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II überhaupt an mehrtägigen „Trainingslagern“ außerhalb ihres Wohnortes teilnehmen müssen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die gesetzliche Zulässigkeit solcher oder ähnlicher „Trainingslager“?

9

Wie lautet die Begründung für die erfolgte Auszeichnung des „Traningslagers“?

10

Wird das „Trainingslager Päd-Camp“ des Jobcenters Berlin-Neukölln weiter durchgeführt?

11

Sind der Bundesregierung ähnliche „Trainingslager“ an anderen Orten bekannt?

Wenn ja, von wann bis wann, und wo befanden und befinden sich diese?

12

Gedenkt die Bundesregierung etwas zu unternehmen, um in Zukunft zu verhindern, dass Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II in solche Art oder ähnliche „Trainingslager“ verpflichtet werden, und wenn ja, was?

Berlin, den 11. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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