Rückführung afghanischer Flüchtlinge aus Hamburg und anderen Bundesländern
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Heike Hänsel, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das ARD-Nachrichtenmagazin „Panorama“ berichtete am 12. Januar 2006 über die Abschiebung afghanischer Flüchtlinge nach Afghanistan durch die Ausländerbehörde in Hamburg. Die Abschiebung erfolgte entgegen eines richterlichen Beschlusses, der das Verbot der Abschiebung festgestellt hatte und damit illegal. Sie erfolgte außerdem in einen Staat, der keinesfalls als sichere Zuflucht gelten kann; ferner wurde gezeigt, dass die Abgeschobenen nun dort in einem elenden Flüchtlingscamp leben müssen.
In einem ausführlichen Bericht des Informationsverbundes Asyl e. V. und der Stiftung PRO ASYL über eine Reise nach Afghanistan, die im April 2005 erfolgte (http://www.proasyl.de/fileadmin/pro-asyl/fm_redakteure/Broschueren_pdf/AfghBro.pdf), wird auf eine Reihe von Umständen hingewiesen, die eine Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan aus humanitären Gründen als nicht hinnehmbar erscheinen lassen.
Aufgrund der ökonomischen Lage sei es der Regierung in Kabul nicht möglich, rückkehrenden Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben zu garantieren.
Mit den Niederlanden, Dänemark und Großbritannien seien Abkommen unter Einschluss des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) geschlossen worden, die die Aufnahme freiwillig zurückkehrender Flüchtlinge regeln; diese Abkommen regeln die Bereitstellung entsprechender Mittel für die Wiedereingliederung dieser Menschen.
Die Bundesregierung hat kein solches Abkommen geschlossen; nach den Angaben im genannten Bericht scheiterte dies an der Weigerung der Bundesregierung, entsprechende Mittel für Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Wohnraum stehe aber gerade für jene Flüchtlinge, die sich mehrere Jahren nicht in Afghanistan aufgehalten hatten, kaum zur Verfügung.
Selbst wenn sie noch Familienangehörige in Afghanistan haben, könnten sie bei diesen oftmals nicht unterkommen bzw. könnten sie diese nicht erreichen, weil sie wegen fehlender finanzieller Mittel Kabul nicht verlassen können.
Alte und kranke Menschen, die sich nicht selbst versorgen können, allein stehende oder allein erziehende Frauen sowie allein reisende Kinder hätten nahezu keine Chance, sicher unterzukommen, da in Afghanistan allein der Familienverbund für eine soziale Sicherung sorge. Fehle dieser oder nehme er die betreffende Person aus Gründen der Tradition nicht auf, müssten die Betroffenen ohne jede Hilfe auskommen.
Für allein stehende Frauen gebe es keinerlei Schutz vor Übergriffen.
Hinzu kämen Schwierigkeiten für jene, die schon lange in europäischen Ländern gelebt haben oder hier aufgewachsen sind, sich an die patriarchalische Kultur anzupassen und Rechte und Freiheiten aufzugeben.
Selbst auf Kinder, die in den benachbarten Ländern Zuflucht gefunden hätten, habe die Einstellung auf die neuen Lebensumstände negative psychologische Auswirkungen.
Schließlich sei auch die Sicherheitslage für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus westlichen Ländern extrem schlecht. Weil unterstellt würde, sie seien wohlhabend, seien sie überdurchschnittlich häufig von Entführungen betroffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Sind der Bundesregierung Fälle wie der in „Panorama“ geschilderte bekannt, in denen Ausländerbehörden trotz gegenteiliger Beschlüsse von Gerichten Abschiebungen durchführen, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, geplant oder im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) angeregt, um solchen Rechtsbrüchen bzw. -beugungen entgegenzuwirken?
Welche Praktiken im Umgang mit Flüchtlingen aus Afghanistan (ausnahmslose Rückführung, Fortsetzung der Duldung, Erteilung eines Aufenthaltstitels aufgrund des § 24 Abs. 4 oder 5 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG etc.) sind der Bundesregierung aus den Bundesländern bekannt?
Plant die Bundesregierung eine Initiative bei der IMK, die Praxis der Bundesländer zu vereinheitlichen bzw. einen generellen Abschiebestopp für afghanische Flüchtlinge zu erwirken?
Wie viele ausreisepflichtige Afghaninnen und Afghanen befinden sich derzeit in Deutschland, und wie viele wurden seit dem 1. Januar 2003 abgeschoben (bitte nach Bundesländern und Jahren auflisten)?
Wie viele Afghaninnen und Afghanen sind seit dem 1. Januar 2003 freiwillig ausgereist?
Bei wie vielen Afghaninnen und Afghanen wurde die Flüchtlingsanerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen?
Welche tatsächlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lebenslage von nach Afghanistan abgeschobenen Flüchtlingen, insbesondere was die besonders schutzbedürftigen Gruppen – alte und kranke Menschen, unbegleitete Kinder, allein stehende Frauen und allein erziehende Mütter – betrifft, und welche Schlüsse zieht sie aus diesen Erkenntnissen?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur menschenrechtlichen Situation in Afghanistan?
a) Gilt Afghanistan derzeit als „sicheres Herkunftsland“, auf welchen Erkenntnissen beruht diese Einstufung, und welche Angaben enthält der Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Lage in Afghanistan genau?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Bedrohungslage allein einreisender Frauen bzw. allgemein zur Situation von Frauen und ihrer rechtlichen Stellung?
c) Befinden sich Frauen wegen ihres Geschlechts oder Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung in einer besonderen Bedrohungslage?
Warum hat die Bundesregierung kein Abkommen mit der Islamischen Republik Afghanistan und dem UNHCR über die Rückführung von Flüchtlingen abgeschlossen, wie dies die Niederlande, Dänemark und Großbritannien getan haben?
Plant die Bundesregierung die Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der Islamischen Republik Afghanistan und dem UNHCR, um ein solches trilaterales Abkommen abzuschließen?
Falls die Bundesregierung kein solches Abkommen plant, gehört die Islamische Republik Afghanistan zu den Staaten, bei denen die Zuweisung von Mitteln im Rahmen der Entwicklungshilfe bzw. -zusammenarbeit von der Kooperation bei der Rückführung von Flüchtlingen abhängig gemacht wird?
Welche Praxis ist der Bundesregierung von anderen Mitgliedstaaten der EU bezüglich der Abschiebung afghanischer Flüchtlinge bekannt?