Europapolitische Konsequenzen der Föderalismusreform im Bildungsbereich
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der von den europäischen Regierungschefs in Lissabon entworfenen Strategie zum Ausbau von Bildung, Erziehung und Wissenschaft spielt Bildungspolitik auf europäischer Ebene eine immer bedeutendere Rolle. Auch die Gestaltung des 1999 initiierten Bologna-Prozesses zur Schaffung eines europäischen Hochschul- und Forschungsraumes bis 2010 und der nachfolgende Kopenhagen-Prozess für die berufliche Bildung ist mit einschneidenden Konsequenzen für die nationale Bildungspolitik verbunden. Die Gestaltung und Umsetzung der angestoßenen Reformen muss zwischen Bund und Ländern koordiniert erfolgen. Mit der angekündigten Föderalismusreform der Fraktionen der CDU/CSU und SPD scheint die Europatauglichkeit bildungspolitischer Abstimmungsprozesse in der Bundesrepublik Deutschland jedoch weiter eingeschränkt zu werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Konsequenzen auf das Akkreditierungsverfahren von Studiengängen durch den geplanten Wegfall des Hochschulrahmengesetzes?
b) Welche Vorgaben werden nach dem geplanten Wegfall des Hochschulrahmengesetzes im Akkreditierungsrat mit Blick auf die Aussage des Statuts für ein länder- und hochschulübergreifendes Akkreditierungsverfahren, dass die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes sowie die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Strukturvorgaben der Akkreditierung zugrunde gelegt werden, für die Akkreditierung von Studiengängen zugrunde gelegt?
c) Welche Einflussmöglichkeiten wird der Bund nach der geplanten Föderalismusreform und dem Wegfall des Hochschulrahmengesetzes auf die Weiterentwicklung dieser Vorgaben haben?
a) Welche rechtliche Verbindlichkeit werden die im Bologna-Prozess verabredeten Ziele nach dem geplanten Wegfall des Hochschulrahmengesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland haben?
b) Inwieweit können die Bundesländer nach dem geplanten Wegfall des Hochschulrahmengesetzes und durch die in der Föderalismusreform vorgesehene Möglichkeit von Ausnahmeregelungen bei Zugang und Abschlüssen von den im Bologna-Prozess vereinbarten Zielen nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig abweichen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Konsequenzen für die erfolgreiche Fortsetzung des Bologna-Prozesses?
a) Welche Auswirkungen wird die geplante Föderalismusreform nach Ansicht der Bundesregierung auf die Vertretungsmacht der Bundesländer in Bildungsfragen auf EU-Ebene haben?
b) Welche Auswirkungen wird die geplante Föderalismusreform auf die Vertretungsmacht des Bundes in Bildungsfragen auf EU-Ebene haben?
a) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Positionsbildung der Bundesrepublik Deutschland zu europäischen Bildungsfragen nach der geplanten Föderalismusreform transparent und demokratisch erfolgt?
b) Welche Gremien sollen für die Abstimmung zwischen Bund und Ländern in europäischen Bildungsfragen nach der Föderalismusreform verantwortlich sein?
c) In welcher Form sollen Abstimmungsprozesse erfolgen?
a) Welche Einflussmöglichkeiten stehen dem Deutschen Bundestag auf die Gestaltung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums zurzeit zu?
b) Inwieweit werden sich seine Einflussmöglichkeiten mit der geplanten Föderalismusreform verändern?
c) Inwieweit hält die Bundesregierung die jetzigen und zukünftigen Einflussmöglichkeiten des Deutschen Bundestages in dieser Frage für ausreichend?
a) Welche Einflussmöglichkeiten hat der Deutsche Bundestag zurzeit auf die Umsetzung von getroffenen Vereinbarungen und Beschlüssen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums in der Bundesrepublik Deutschland?
b) Inwieweit werden sich seine Einflussmöglichkeiten mit der geplanten Föderalismusreform verändern?
c) Inwieweit hält die Bundesregierung die jetzigen und zukünftigen Einflussmöglichkeiten des Deutschen Bundestages in dieser Frage für ausreichend?
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein anvisiertes gemeinsames Kreditpunktesystem für die berufliche Bildung, die Hochschulen und die Weiterbildung nach der geplanten Föderalismusreform nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt werden?
b) Welche Rolle kann der Bund dabei spielen?
a) Welchen Einfluss kann der Bund nach der Föderalismusreform auf die weitere Entwicklung und Evaluation eines Europäischen Qualifikationsrahmens nehmen?
b) Welchen Einfluss kann der Bund nach der Föderalismusreform auf die Entwicklung und Evaluation eines nationalen Qualifikationsrahmens als Referenzrahmen für den Europäischen Qualifikationsrahmen nehmen?
c) Inwieweit hält die Bundesregierung diese Einflussmöglichkeiten für ausreichend?