Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/8970
14. Wahlperiode 03. 05. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2002
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer, Matthias
Wissmann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/8812 –
Auswirkungen der Ökosteuer auf die wirtschaftliche Situation
von Tankstellenbetreibern in den Grenzregionen zu Österreich, Schweiz,
Tschechien, Polen und Luxemburg
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. April 1999 steigt die Mineralölsteuer als sog. Ökosteuer jährlich
um 6 Pfennig/l bzw. 3,07 Cent/l plus Mehrwertsteuer. Hinzu kommt ab 1.
November 2001 die sog. Schwefelsteuer von rd. 1,5 Cent/l zuzügl.
Mehrwertsteuer. Diese Steuererhöhungen haben die Benzin- und Dieselpreise
gegenüber den Nachbarstaaten verteuert. Dadurch verlieren die deutschen
Tankstellenbetreiber in Grenzregionen zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit
und sind in ihrer Existenz gefährdet. Jede weitere Steuererhöhung verschärft
die Lage der Tankstellenbetreiber in den Grenzregionen noch mehr und erhöht
die Zahl der betroffenen Grenzregionen. Die letzte Erhöhung der Ökosteuer
zum 1. Januar 2002 hat dazu geführt, dass jetzt auch die Grenzregion zu
Österreich betroffen ist. Ein weiteres Problem besteht darin, dass sich die
betroffenen Regionen immer weiter in das Inland ausdehnen, da mehr
Autofahrer, trotz größer werdender Entfernung, im Ausland tanken.
Hinzu kommt noch, dass sehr viele Grenzregionen vom Tourismus leben und
sich in einer allgemeinen Wettbewerbssituation mit den Nachbarregionen
jenseits der Grenze befinden. Hohe Benzinpreisunterschiede machen für
Touristen auch die Grenzregionen im Ausland attraktiver und wirken so generell als
Wettbewerbsnachteil gegenüber inländischen Regionen.
Die Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 hat dazu geführt, dass die
Benzin- und Dieselpreise in den EU-Nachbarländern nun direkt vergleichbar sind.
Diese Situation verschärft den Tanktourismus noch. Das gilt in besonderem
Maße für Österreich und Luxemburg.
Für die Tankstellenbetreiber in den Grenzregionen, insbesondere für die
Freien Tankstellen, wirkt sich die Steuerpolitik der Bundesregierung damit
existenzbedrohend aus.
1. Wie hat sich die Position Deutschlands bei der Rangfolge der Steuern auf
Benzin- und Dieselkraftstoffe im Vergleich zur EU sowie zu Tschechien,
Polen und der Schweiz seit der Einführung der Ökosteuer verändert?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Mineralölsteuer
bezieht, weil die Umsatzsteuer gesondert in Frage 3 angesprochen wird.
Nachfolgend sowie in den Antworten auf die Fragen 2 bis 7 beziehen sich steuerliche
und preisliche Angaben auf unverbleite und schwefelarme Kraftstoffe (soweit
in den dort aufgeführten Staaten angeboten) sowie beim Benzin auf die Sorte
Eurosuper (95 Octan).
Vor der ökologischen Steuerreform bzw. vor dem 1. April 1999 befanden sich
die Mineralölsteuersätze auf Benzin (980 DM bzw. rund 501 Euro/1 000 l) und
Diesel (620 DM bzw. 317 Euro/1 000 l) im Mittelfeld der EU-Mitgliedstaaten.
Im April dieses Jahres standen sie an zweiter Stelle hinter Großbritannien wie
die nachstehenden Tabellen zeigen:
Anmerkungen zu den oben genannten Tabellen: Die Mineralölsteuersätze
schließen etwaige Energiesteuern und vergleichbare Steuern oder Abgaben mit
ein, enthalten jedoch nicht Erdölbevorratungs- oder damit vergleichbare
Abgaben. Die Steuersätze Dänemarks, Schwedens und Großbritanniens können sich
wechselkursbedingt ändern.
Mitgliedstaat Mineralölsteuersatz
Benzin
Euro/1 000 l
Mitgliedstaat Mineralölsteuersatz
Diesel
Euro/1 000 l
Mindestsatz 287,00 Mindestsatz 245,00
Griechenland 296,00 Griechenland 245,00
Spanien 395,69 Portugal 272,00
Irland 401,36 Österreich 282,00
Österreich 407,00 Spanien 293,86
Portugal 479,00 Finnland 300,22
Schweden 496,72 Irland 301,94
Belgien 507,19 Belgien 303,67
Luxemburg 508,43 Luxemburg 304,91
Durchschnitt 512,56 Schweden 335,45
Italien 541,84 Niederlande 339,23
Dänemark 543,03 Durchschnitt 353,87
Finnland 552,16 Dänemark 369,19
Frankreich 571,00 Frankreich 373,50
Niederlande 621,08 Italien 403,21
Deutschland 623,80 Deutschland 439,70
Großbritannien 744,15 Großbritannien 744,15
Die Mineralölsteuersätze in der Schweiz, Tschechien und Polen betrugen zum
Stichtag 18. April 2002 (tagesaktuelle Wechselkurse):
2. Welche Mindest- bzw. Höchststeuersätze gibt es bei der Mineralölsteuer
auf europäischer Ebene?
Zur Angleichung der Mineralölsteuersätze in den EU-Mitgliedstaaten sind in
der EU-Richtlinie 92/82/EG Mindeststeuersätze festgelegt worden. Sie
betragen für unverbleites Benzin 287 Euro/1 000 Liter und für Dieselkraftstoff
245 Euro/1 000 Liter (vgl. Tabelle zur Antwort auf Frage 1).
3. Welche Mehrwertsteuerbelastung kommt in den einzelnen EU-Staaten
sowie Tschechien, Polen und der Schweiz auf Benzin- und Dieselkraftstoffe
hinzu?
Auf der Grundlage von der Europäischen Kommission zum Stichtag 8. April
2002 erhobener Verbraucherpreise für Benzin und Diesel der EU-
Mitgliedstaaten ergibt sich nachstehender Vergleich von Umsatzsteueranteilen:
Land Benzin Diesel
Mineralölsteuer in Euro/1 000 l
Schweiz 498 517
Tschechien 358 269
Polen 408 308
Mitgliedstaat Umsatzsteuer
Benzin
Euro/1 000 l
Mitgliedstaat Umsatzsteuer
Diesel
Euro/1 000 l
Luxemburg 87,43 Luxemburg 84,13
Spanien 115,13 Portugal 94,44
Griechenland 120,29 Spanien 97,23
Portugal 129,32 Griechenland 99,50
Irland 140,93 Deutschland 119,08
Deutschland 148,48 Österreich 124,00
Österreich 149,33 Belgien 127,39
Durchschnitt 161,60 Frankreich 128,24
Frankreich 169,16 Niederlande 129,81
Belgien 177,72 Durchschnitt 130,24
Italien 177,94 Irland 131,21
Großbritannien 181,73 Finnland 143,57
Niederlande 190,16 Italien 145,24
Finnland 195,17 Dänemark 169,74
Schweden 212,90 Schweden 172,92
Dänemark 228,39 Großbritannien 187,02
Auf der Grundlage von der in Genf ansässigen „International Road Transport
Union“ (IRU) zum Stichtag 16. April 2002 erhobenen Verbraucherpreise für
Benzin und Diesel in der Schweiz, Tschechien und Polen (siehe auch Antwort
auf Frage 4) stellen sich die Umsatzsteueranteile dieser Länder im Vergleich
wie folgt dar:
An dieser Stelle weist die Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage darauf hin, dass die Ökosteuer
unabhängig von der Umsatzsteuer zu sehen ist und Einnahmen bei den Steuern
vom Umsatz infolge einer wodurch auch immer bedingten Verteuerung von
Mineralölen nicht automatisch zusätzliche Einnahmen des Staates bedeuten.
Entsprechende Erläuterungen dazu können den Bundestagsdrucksachen 14/1707,
14/2553, 14/4094 und 14/4568 entnommen werden.
4. Wie gestaltet sich der Preisunterschied in Deutschland pro Liter Benzin
bzw. pro Liter Dieselkraftstoff zu den Nachbarländern Österreich,
Schweiz, Tschechien, Polen und Luxemburg (Stichtag 1. Februar 2002)?
Der Bundesregierung liegen zum Stichtag 1. Februar 2002 keine
Verbraucherpreise für Kraftstoffe vor. Die nachfolgenden Tabellen zeigen stattdessen einen
Vergleich von Durchschnittspreisen der EU-Mitgliedstaaten für den Monat
Februar 2002, die anhand der von der Europäischen Kommission erhobenen
Verbraucherpreise für Benzin und Diesel errechnet worden sind:
Land Benzin Diesel
Umsatzsteueranteil in Euro/1 000 l
Schweiz 65,41 66,38
Tschechien 136,30 122,61
Polen 157,20 128,07
Mitgliedstaat Verbraucherpreis
Benzin in Euro/l
Mitgliedstaat Verbraucherpreis
Diesel in Euro/l
Griechenland 0,70 Griechenland 0,60
Luxemburg 0,74 Luxemburg 0,60
Spanien 0,77 Portugal 0,65
Irland 0,81 Spanien 0,67
Österreich 0,82 Belgien 0,69
Portugal 0,86 Österreich 0,70
Durchschnitt 0,92 Frankreich 0,74
Belgien 0,94 Irland 0,75
Schweden 0,96 Durchschnitt 0,76
Frankreich 0,96 Niederlande 0,76
Deutschland 1,00 Dänemark 0,78
Italien 1,00 Finnland 0,79
Finnland 1,02 Schweden 0,81
Dänemark 1,03 Deutschland 0,81
Niederlande 1,10 Italien 0,84
Großbritannien 1,15 Großbritannien 1,22
Die IRU (siehe Antwort auf Frage 3) hat zum Stichtag 16. April 2002 folgende
Verbraucherpreise für Benzin und Diesel in der Schweiz, Tschechien und Polen
mitgeteilt:
5. Welchen Euro-Betrag spart ein „Tanktourist“, der in den deutschen
Grenzregionen zu Österreich, Schweiz, Tschechien, Polen und Luxemburg lebt
und in den Nachbarländern jeweils 50 Liter Benzin bzw. 50 Liter
Dieselkraftstoff tankt (Stichtag 1. Februar 2002)?
Ausgehend von den in der Antwort auf Frage 4 aufgeführten
Verbraucherpreisen ergeben sich beim Tanken in den genannten Ländern folgende
Kostenunterschiede gegenüber Deutschland:
Anmerkung zur oben genannten Tabelle: Den Verbraucherpreisen liegt zwar
eine zeitliche Differenz zugrunde, eine Darstellung auf der Grundlage
zeitgleicher Preise dürfte aber zu keinen wesentlichen Änderungen führen. Außerdem
ist zu beachten, dass sich bei Preisvergleichen einzelner grenznaher Tankstellen
aufgrund marktbedingter regionaler Preisunterschiede Abweichungen
gegenüber dem in der o. a. Tabelle vorgenommenen Vergleich von
Durchschnittspreisen ergeben können.
6. Bis zu welcher Entfernung in Deutschland macht der jeweilige
Preisunterschied in den Grenzregionen zu Österreich, Schweiz, Tschechien, Polen
und Luxemburg das Tanken in den Nachbarländern attraktiv
a) bei Benzin,
b) Dieselkraftstoff?
Generelle Aussagen darüber, ab welcher Entfernung das Tanken in
Nachbarstaaten aufgrund von Unterschieden bei Kraftstoffpreisen lohnt, können nicht
gemacht werden, weil dies wesentlich vom individuellen Kraftstoffverbrauch
abhängt. Andererseits kann die Attraktivität des „Tanktourismus“ durch die
Verbraucher unter anderem durch Verbindung von Tankfahrten mit Ausflügen
oder Einkaufsfahrten beeinflusst werden.
Land Benzin Diesel
Verbraucherpreis in Euro/l
Schweiz 0,93 0,94
Tschechien 0,76 0,68
Polen 0,87 0,71
Land Benzin Diesel
Kostenersparnis in Euro
(„–“ = Mehrkosten im Nachbarland)
Österreich 9,00 – 5,50
Schweiz 3,50 – 6,50
Tschechien 12,00 – 6,50
Polen 6,50 – 5,00
Luxemburg 13,00 –10,50
7. Welchen Euro-Betrag spart ein deutscher „Tanktourist“ (bei einem
durchschnittlichen Verbrauch von 8 l/100 km) bei einer für den Tankvorgang
notwendigen Fahrleistung von 20, 40, 60 km, wenn er in Österreich,
Schweiz, Tschechien, Polen und Luxemburg tankt, bei
a) Benzin
b) Dieselkraftstoff?
Zur rechnerischen Ermittlung einer etwaigen Ersparnis wurden folgende
weitere Annahmen zugrunde gelegt:
Berücksichtigt wurden die in der Antwort auf Frage 4 genannten
Verbraucherpreise. Fahrtkosten sind allein auf die preisabhängigen Kraftstoffkosten
beschränkt. Der Tank fasst 50 Liter. Die Hinfahrt (hälftige Strecke) erfolgt mit
ausschließlich deutschem, die Rückfahrt mit dem getankten ausländischen
Kraftstoff.
8. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen auf
deutsche Tankstellen in den genannten grenznahen Gebieten seit
Einführung der Ökosteuer zum 1. April 1999 bzw. seit der letzten Erhöhung zum
1. Januar 2002 ein?
Die Bundesregierung verkennt nicht, dass Unterschiede bei den
Kraftstoffpreisen im Vergleich zu den Nachbarstaaten zu wirtschaftlichen
Schwierigkeiten für grenznahe Tankstellen in Gestalt von zum Teil erheblichen
Umsatzrückgängen geführt haben. Die Bundesregierung hat jedoch in der Vergangenheit
bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass es diese Unterschiede und den
daraus resultierenden „Tanktourismus“ schon vor der ökologischen
Steuerreform gegeben hat, vor allem seitdem in der Regierungszeit des ehemaligen
Bundeskanzlers Helmut Kohl der Mineralölsteuersatz auf Benzin um fast
25 und der auf Diesel um fast 10 Cent je Liter angehoben worden ist. Weil die
Ökosteuer mit derzeit rund 12 Cent je Liter nur teilweise für die jetzigen
Preisunterschiede verantwortlich gemacht werden kann, muss der Einfluss der
ökologischen Steuerreform auf den „Tanktourismus“ relativiert werden.
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Konkurrenzfähigkeit der grenznahen deutschen Tankstellen zu fördern?
10. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die an den
Grenzen zu Österreich und Luxemburg, wo sich die Situation, seit dem
1. Januar 2002 besonders verschärft, bestehenden stark mittelständisch
geprägten Strukturen zu stärken?
Die Fragen 9, 10, 14, 15, 16, 17 und 19 zielen auf mögliche Maßnahmen ab, um
der in den Fragen unterstellten Situation des grenznahen Tankstellengewerbes
zu begegnen. Diesbezüglich weist die Bundesregierung auf die entsprechenden
Land Benzin Diesel
20 km 40 km 60 km 20 km 40 km 60 km
Ersparnis in Euro („–“ = Mehrkosten)
Österreich 7,54 6,09 - 4,63 - 4,29 - 3,08 - 1,88
Schweiz 1,96 0,41 – 1,13 – 7,90 – 9,30 – 10,70
Tschechien 10,59 9,18 - 7,78 - 5,31 - 4,12 - 2,92
Polen 5,00 3,51 - 2,01 - 3,78 - 2,57 - 1,35
Luxemburg 11,61 10,22 - 8,82 - 9,37 - 8,24 - 7,12
Ausführungen in den Bundestagsdrucksachen 14/2855, 14/4213, dort Antwort
auf Frage 28, 14/6394, dort Antwort auf Frage 8, und 14/8084, dort Antwort
auf Frage 17, hin.
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Umsatzausfälle der
Tankstellenbetreiber in den grenznahen Gebieten bei sog.
Komplementärgeschäften ein (Verkauf von Lebensmitteln, Zeitschriften, Tabakerzeugnissen,
Spirituosen etc.)?
12. Welche betragsmäßigen Steuerausfälle zieht einerseits der in der Antwort
auf Frage 11 bezifferte Umsatzrückgang und andererseits die schlechte
wirtschaftliche Lage der deutschen Tankstellenbetreiber nach sich,
insbesondere bei der Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Einkommen- bzw.
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammengefasst beantwortet:
Zwischen der Zahl der Tank- und Shopkunden besteht für die meisten
Tankstellen ein direkter Zusammenhang. Umsatzrückgänge bei Kraftstoffen aufgrund
geringerer Kundenfrequenz wirken sich deshalb in der Regel auch nachteilig
auf den Shopumsatz aus. Im Branchendurchschnitt stammen fast 50 % der
Bruttorendite aus dem Shopgeschäft. Die Auswirkungen des Tanktourismus auf
den Shopumsatz werden nach Verbandsangaben auf bis zu 20 % beziffert. Sie
sind jedoch von der konkreten Situation der einzelnen Tankstelle abhängig.
Das Shopgeschäft gewinnt für Tankstellen zunehmend an Bedeutung. Sie
entwickeln sich vielfach immer mehr zu Versorgungs- und
Dienstleistungsunternehmen. Mehr als ein Drittel der Tankstellenkunden kommt heute bereits nur,
um im Shop einzukaufen. Diese Entwicklung und die bestimmter Steuern
gesondert bezogen auf die Tankstellen in den deutschen Grenzregionen kann die
Bundesregierung jedoch nicht beziffern.
13. Wie entwickelt sich die Struktur der Tankstellenbranche in den
betroffenen Regionen im Vergleich zum übrigen Deutschland seit Einführung der
Ökosteuer
a) bezogen auf die Anzahl der Tankstellen,
b) im Hinblick auf die Anbieterstruktur?
Inwieweit die Ökosteuer die Anzahl von Tankstellen und die Anbieterstruktur
in bestimmten Regionen beeinflusst, kann nicht beziffert werden.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung das in der Region „Insubrien“
(italienische Grenzregion zu Tessin) angewandte Verfahren, wonach
Tankstellenbetreiber die Mehraufwendungen für die Mineralölsteuer im Vergleich
zur preiswerteren Schweiz vergütet bekommen?
15. Ist es geplant, dass ein solches Modell auch in den betroffenen
Grenzregionen in Deutschland eingeführt wird?
16. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen und EU-rechtlichen Vorgaben
müssten für die Einführung eines solchen Verfahrens erfüllt werden?
17. Wie würde sich die Einführung einer solchen Regelung in Deutschland
auf die wirtschaftliche Situation der Tankstellenbetreiber und die
gesamtstaatlichen Steuereinnahmen auswirken?
Bezüglich der Fragen 14 bis 17 wird auf die Antwort auf die Fragen 9 und 10
verwiesen.
18. Welche Initiativen unternimmt die Bundesregierung zur Harmonisierung
der Mineralölsteuer in der EU?
Die Bundesregierung weist auf die Bundestagsdrucksache 14/2855, dort
Antwort auf Frage 12, hin.
19. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung speziell im
Hinblick auf die nicht der EU angehörenden Länder, wie Schweiz,
Tschechien und Polen, um die Preisdifferenz zu den Kraftstoffpreisen in
Grenzen zu halten?
Siehe die Antwort auf die Fragen 9 und 10.
20. Welche Mechanismen sind in den Vereinbarungen mit den EU-
Beitrittskandidaten Polen und Tschechien zur Harmonisierung der
Mineralölsteuer vorgesehen?
Grundvoraussetzung für den Beitritt von Bewerberländern zur EU ist die
Anerkennung und die Übernahme des zum Zeitpunkt des Beitritts bestehenden
acquis communautaire. Die neuen Mitgliedstaaten übernehmen dabei mit ihrem
Beitritt die sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Rechte und Pflichten, wobei
im Zuge der Verhandlungen nur vereinzelt Ausnahmen erzielt werden können.
Alle Beitrittskandidaten sind daher grundsätzlich verpflichtet, mit dem
Zeitpunkt ihres Beitritts die harmonisierten Bestimmungen hinsichtlich der
Besteuerung von Mineralöl in vollem Umfang, auch betreffend der
Mindeststeuersätze, anzuwenden. Dies gilt auch für die in der Frage ausdrücklich
angesprochenen Staaten Polen und Tschechien, die für als Kraftstoff
verwendete Mineralöle keine Ausnahmen beantragt haben.
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