Die Entwicklung der Einbürgerungszahlen
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Personen haben in den Jahren von 1990 bis 1999 ihre Einbürgerung beantragt und wie viele dieser Personen haben eine Einbürgerung erhalten
a) differenziert nach Jahren und Bundesländern,
b) differenziert nach Jahren sowie Ermessens- und Anspruchseinbürgerungen,
c) differenziert nach Jahren, Nationalitäten und Altersgruppen (siehe Frage 3c),
d) differenziert nach Beibehaltung bzw. nach Verlust der alten Staatsbürgerschaft und Nationalitäten?
Wie viele Personen, die in den Jahren 1990 bis 1999 ihre Einbürgerung beantragt hatten und über deren Antrag noch nicht entschieden war, haben ihren Antrag nach Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsrechts zum 1. Januar 2000 wieder zurückgezogen (bitte nach Nationalitäten und Altersgruppen aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben im Jahr 2000 ihre Einbürgerung beantragt und wie viele dieser Personen haben eine Einbürgerung erhalten?
a) differenziert nach Bundesländern,
b) differenziert nach Staatsangehörigkeit,
c) differenziert nach ihrem Alter,
c1) Regelanspruch durch Geburt (nach dem 1. Januar 2000 geboren),
c2) Anträge nach Übergangsregelung (nach dem 1. Januar 1990 geboren),
c3) Anträge von 0- bis 23-Jährigen (ohne c2),
c4) Anträge von 24- bis 50-Jährigen,
c5) Anträge von über 50-Jährigen?
Bei wie vielen Personen, die im Jahre 2000 ihre Einbürgerung beantragt haben, ist der Antrag abgewiesen worden
a) wegen fehlender beziehungsweise nicht ausreichender Sprachkenntnisse,
b) auf Grund einer Feststellung nach § 86 Nr. 2 des Ausländergesetzes (Einbürgerungsbewerber hat verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt),
c) wegen des Vorliegens von Ausweisungsgründen nach § 46 Nr. 1 des Ausländergesetzes (Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung)?
Bei wie vielen Personen, die im Jahre 2000 ihre Einbürgerung beantragt haben, ist der Antrag abgewiesen worden, weil sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben haben?
Bei wie vielen Personen, die im Jahre 2000 ihre Einbürgerung beantragt haben, ist die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nach § 87 des Ausländergesetzes erfolgt (bitte getrennt nach der jeweiligen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit aufschlüsseln),
a) weil das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,
b) weil der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat,
c) weil der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,
d) weil im Falle älterer Personen der Einbürgerung ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegenstand, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stieß und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte dargestellt hätte,
e) weil dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstanden wären, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgegangen wären,
f) weil der Ausländer politisch Verfolgter im Sinne des § 51 des Ausländergesetzes war oder wie ein Flüchtling nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge behandelt wurde,
g) weil der Ausländer Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union war und Gegenseitigkeit bestand,
h) weil die Voraussetzung des § 87 Abs. 3 des Ausländergesetzes erfüllt war,
i) weil andere Gründe vorlagen (welche)?
Nach Maßgabe welcher völkerrechtlichen Verträge sind nach Auffassung der Bundesregierung weitere Ausnahmen vom Verbot der Mehrstaatigkeit vorzusehen?
Bei wie vielen Personen, die im Jahre 2000 ihre Einbürgerung beantragt haben,
a) ist der Antrag abgewiesen worden, weil sie nicht den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe bestreiten konnten,
b) ist die Härtefallvorschrift des § 85 Abs. 1 Satz 2 des Ausländergesetzes zur Anwendung gekommen?
Wie viele Aussiedler bzw. Spätaussiedler haben in den Jahren 1990 bis 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und erhalten
a) differenziert nach Bundesländern,
b) differenziert nach Staatsangehörigkeit,
c) wie viele dieser Personen haben eine doppelte Staatsangehörigkeit,
d) welche Gründe gab es seitens der Behörden für den Verzicht auf Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft?
Wie viele Deutsche haben in den Jahren 1990 bis 2000 ihre Staatsangehörigkeit nach Maßgabe des § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren?
Bei wie vielen Deutschen wurde in den Jahren 1990 bis 2000 von den Ausnahmebestimmungen des § 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Gebrauch gemacht, so dass sie ihre Staatsangehörigkeit nicht durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren haben?
Wie viele Deutsche haben in den Jahren 1990 bis 2000 auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet?