[Deutscher Bundestag Drucksache 16/7359
16. Wahlperiode 29. 11. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Barbara Höll,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7105 –
Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in
Kraft getreten. In § 25 ff. AGG ist geregelt, dass die
Antidiskriminierungsstelle beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
errichtet wird und für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personal- und
Sachausstattung erhält. Zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle
gehört unter anderem die unabhängige Beratung von Personen, die sich wegen
Benachteiligungen an die Antidiskriminierungsstelle wenden, bei der
Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen (§ 27 Abs. 2 AGG).
Nach Informationen der Bundesregierung im Rahmen der
Berichterstattergespräche im Haushaltsaufstellungsverfahren 2008 hat die
Antidiskriminierungsstelle in der Aufbauphase noch nicht alle Aufgaben wahrnehmen
können, die ihr in § 27 AGG übertragen wurden. Sie habe daher ihre Arbeit im
Wesentlichen auf die Unterstützung der Anfragenden bei der Verfolgung ihrer
Ansprüche durch Information und Beratung zur Rechtslage konzentriert.
Insbesondere hat sie noch keine bzw. nur in eingeschränktem Maß
Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsmaßnahmen und Untersuchungen durchführen können.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes und der Einrichtung der
Antidiskriminierungsstelle ist die Aufbauarbeit nun abgeschlossen. Die Leiterin der
Antidiskriminierungsstelle Dr. Martina Köppen erklärte, ihre künftige Arbeit solle
vor allem die Wirtschaft mit einbeziehen, um die Debatte um die Sinnhaftigkeit
der Regelungen des AGG endlich zu beenden und an die Umsetzung zu gehen.
Unsicherheiten bezüglich des Gesetzes seien abzubauen und somit eine
vernünftige Handhabung des AGG zu ermöglichen (
http://www.bundesregierung.de/
Content/DE/EMagazines/ebalance/056/t4-gleichbehandlung.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 28. November 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/7359 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Wie verfolgt die Antidiskriminierungsstelle im Einzelnen das Ziel der
Einbeziehung und der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft?
Wie werden dabei die Erfahrungen mit der Umsetzung der „Vereinbarung
zwischen Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen
Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in
der Privatwirtschaft“ (vom 2. Juli 2001) berücksichtigt?
Die Erfahrungen mit der Umsetzung der „Vereinbarung zwischen
Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der
Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“ werden in
die Überlegungen mit einbezogen.
Zur Einbeziehung und der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft führt die
Antidiskriminierungsstelle Gespräche mit den Spitzenverbänden der deutschen
Wirtschaft. Einsichten und Erkenntnisse aus diesen Gesprächen werden in einer
wissenschaftlichen Kommission evaluiert werden, die von der
Antidiskriminierungsstelle eingesetzt wurde. In die Gespräche mit der deutschen Wirtschaft
wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, insbesondere der
Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand, in dem erforderlichen
und sachdienlichen Umfang mit einbezogen. Insofern haben die
Antidiskriminierungsstelle und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
bereits einen gemeinsamen und auf Dauer angelegten Dialog auch auf
Leitungsebene aufgenommen.
Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft dient der Bereicherung der öffentlichen
Debatte über die ökonomischen Vorteile von diskriminierungsfreiem und
werteorientiertem unternehmerischem Handeln und soll helfen Wege aufzuzeigen,
konsequente wertebasierte Unternehmensführung als nachhaltigen
internationalen Wettbewerbsvorteil zu begreifen.
2. Wie viele Unternehmen und Betriebe aus der Privatwirtschaft haben sich
seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle an diese gewendet, um
Beratung bzw. Informationen über die Regelungen des AGG zu erhalten?
3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Bestehen der
Antidiskriminierungsstelle an diese gewendet, weil sie wegen einer der durch das
AGG geschützten Kategorie benachteiligt wurden (bitte nach
Diskriminierungsgründen, Geschlecht und Bundesland differenziert ausweisen)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben folgende Anfragen erreicht:
a) Beratungsanfragen
Im Zeitraum 31. Juli 2006 bis 14. November 2007 gab es 3347
Beratungsanfragen. Davon wurden 625 dem Bereich Unternehmen/Institutionen
zugeordnet. Allerdings verbergen sich auch hier mitunter einzelne
Diskriminierungsfälle, da diese nicht nur von Betroffenen, sondern häufig auch durch
betriebliche Interessenvertretungen vorgetragen werden, z. B. von
Betriebsräten, Gleichstellungsbeauftragten oder Schwerbehindertenvertretungen.
Die statistischen Erhebungen erlauben bisher keine validen Aussagen, die
die Betroffenen nach Geschlecht oder Zugehörigkeit zu einem Bundesland
differenzieren. Ein großer Teil der Anfragen erfolgt telefonisch oder per
E-Mail. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt bewusst ein
niedrigschwelliges und dem Schutz der Privatsphäre dienendes
Beratungsangebot zur Verfügung. Personenbezogene Daten oder Informationen
werden nur statistisch erfasst, wenn sie freiwillig gegeben werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7359Anfragen von Betroffenen betrafen die Merkmale:
b) Anfragen Öffentlichkeitsarbeit (erfasst seit August 2007)
Darüber hinaus gab es im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit neben
zahlreichen telefonischen Anfragen in den letzten dreieinhalb Monaten
● 50 Einzelanfragen, davon 5 aus Unternehmen,
● 70 Statistikanfragen, im wesentlichen aus dem Bereich Presse,
● 151 Broschürenanfragen (Versand von 14 900 Broschüren), davon 19
aus Unternehmen (auch Behördenvertretungen,
Gleichstellungsbeauftragte).
4. Welche Beratungsleistungen hat die Antidiskriminierungsstelle in ihrer
Aufbauphase erbracht, um eine Unterstützung betroffener Personen bei der
Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen zu
gewährleisten?
5. Welches Beratungskonzept legt die Antidiskriminierungsstelle ihrer Arbeit
zugrunde, um die Einzelfallberatung in Zukunft leisten zu können?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat auch in der Aufbauphase jede
Anfrage von Betroffenen beantwortet. In der telefonischen, mündlichen oder
schriftlichen Beratung werden bezogen auf den konkreten Einzelfall die
Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
zum Schutz vor Benachteiligungen aufgezeigt. Ferner werden Wege zur
gütlichen Einigung eruiert (vgl. Antwort zu Frage 8). Bei Unzuständigkeit der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, oder wenn ergänzende Beratung durch
andere Stellen sinnvoll ist, wird auf entsprechende Beratungsangebote
hingewiesen.
6. Welche Materialien hat die Antidiskriminierungsstelle bisher zur
Information der Betroffenen über ihre Rechte (§ 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AGG)
erarbeitet?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes versendet seit März 2007 das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Broschüre. Seitdem sind rund
14 900 Exemplare verteilt worden. Das AGG wird ab Januar 2008 auch in
Brailleschrift erhältlich sein.
Seit dem 9. November 2007 ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im
Internet präsent. Unter
www.antidiskriminierungsstelle.de sind Informationen
zur Arbeit der Stelle und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abrufbar.
Von Diskriminierung Betroffene und Personen, die Fragen zum Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz haben, können sich mittels eines Kontaktformulars
direkt an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Für Unternehmerinnen und
Unternehmer wird ein Leitfaden bereitgestellt, der als Orientierungshilfe zur
Betroffene Merkmale im Sinne des AGG
Alter sexuelle
Identität
Geschlecht
Weltansch./
Religion
Behinderung
Rasse/
ethn.
Herkunft
25,19 4,78 % 25,57 % 4,10 % 26,63 % 13,73 %
Drucksache 16/7359 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeUmsetzung des AGG in die Praxis gedacht ist. Bei der Gestaltung der
Internetseite wurde großer Wert auf die Barrierefreiheit gelegt. Mittelfristig wird das
Internetangebot mehrsprachig abrufbar und im Angebot erweitert sein.
Darüber hinaus wird derzeit an der Erstellung verschiedener Broschüren
gearbeitet. In Kürze wird die erste Broschüre mit allgemeinen Informationen zum
AGG, zu den Handlungsmöglichkeiten für Betroffene, zu den
Anwendungsbereichen sowie zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihren Aufgaben
veröffentlicht. Geplant sind darüber hinaus Broschüren für Arbeitnehmerinnen/
Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, über das Zivilrecht sowie für
Jugendliche. Diese Broschüren sollen in mehreren Sprachen erscheinen.
7. An welche externen Beratungsstellen vermittelt die
Antidiskriminierungsstelle Betroffene (§ 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AGG), und auf welcher
Basis wurden diese ausgewählt? Gibt es in allen Bundesländern
Kooperationspartner?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes plant die Entwicklung einer
Datenbank, in die sich u. a. die Beratungsorganisationen in der Bundesrepublik
Deutschland eintragen können. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
erwartet davon zukünftig umfassendere und noch zielführendere
Vermittlungsmöglichkeiten. Da diese Datenbank auch extern zur Verfügung stehen soll,
wird sie ein Service für Ratsuchende werden, wenn sie ortsnah geeignete
Beratungsstellen aufsuchen wollen.
8. Welchen Stellenwert hat die Mediation, d. h. das Anstreben einer
gütlichen Einigung zwischen den Beteiligten (§ 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AGG)
in der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle?
Primäres Ziel einer jeden Beratung ist das Aufzeigen von Wegen zur gütlichen
Einigung. Insbesondere telefonisch werden mit den Betroffenen Möglichkeiten
zur gütlichen Streitbeilegung eruiert. In der Regel geht es den Betroffenen –
gerade im Arbeitsrecht – eben nicht darum, Schadensersatz- oder
Entschädigungsansprüche durchzusetzen, sondern ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld
herzustellen. Viele Betroffene erwarten von der Antidiskriminierungsstelle eine
Beratung über ihre Rechte und Möglichkeiten, wollen dabei jedoch häufig nicht,
dass ihr Kontakt mit der Antidiskriminierungsstelle bekannt wird.
9. Falls die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihrem gesetzlichen
Auftrag der Einzelfallberatung zurzeit nicht nachkommt, wie ist die Beratung
von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der im AGG genannten
Diskriminierungsgründe benachteiligt werden, sichergestellt bzw. wie soll
das zukünftig gesichert werden?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
10. In welchem Umfang fördert die Bundesregierung derzeit Projekte und/
oder Vereine, Verbände und Organisationen, die sich der Aufgabe der
Information und Beratung von Opfern von Diskriminierungen im Sinne
des AGG widmen?
Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl von Projekten und Vereinen,
Verbänden sowie Organisationen, deren Anliegen es ist, Benachteiligungen aus
einem in § 1 AGG genannten Grund zu vermeiden und Teilhabe
sicherzustellen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7359So fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Projekte insbesondere zum Abbau von Diskriminierungen wegen des
Geschlechts oder des Alters. Des Weiteren fördert die Bundesregierung in der
Zuständigkeit verschiedener Ressorts die Integration von Migranten und
Migrantinnen sowie Programme von und für nationale Minderheiten. Im
laufenden „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ war es ein
Hauptanliegen, entsprechend der nationalen Strategie das Bewusstsein in der
Gesellschaft für die positiven Aspekte von Vielfalt, Respekt, Anerkennung und
Toleranz zu stärken.
Mit dem Start des Bundesprogramms „kompetent für Demokratie –
Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ am 1. Juli 2007 wurde ein deutliches
Signal gesetzt. Für die Finanzierung stehen jährlich 5 Mio. Euro an
Bundesmitteln zur Verfügung.
In den Jahren 2002 bis 2007 ist gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland die Gemeinschaftsinitiative
EQUAL umgesetzt worden. EQUAL dient der Entwicklung neuer Ideen für die
Europäische Beschäftigungsstrategie und den sozialen Eingliederungsprozess.
Ihre Aufgabe ist es, ein integrationsförderndes Arbeitsleben zu unterstützen,
indem Diskriminierungen wegen der Geschlechtszugehörigkeit, des ethnischen
Ursprungs, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Orientierung bekämpft werden. In den Themenfeldern
Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit,
Chancengleichheit und Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind neue Wege, Methoden und
Konzepte gegen Diskriminierung und Ungleichheiten am Arbeitsmarkt
entwickelt und erprobt worden.
Bundesweit haben 238 Entwicklungspartnerschaften mit ca. 2 765
Einzelprojekten eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von
insgesamt rund 500 Mio. Euro erhalten.
Im Zeitraum von 2001 bis 2007 sind im Rahmen des XENOS-Programms
bundesweit mehr als 250 Initiativen, Organisationen und Verbände mit einem
Finanzvolumen von 160 Mio. Euro gefördert worden. Das aus dem
Europäischen Sozialfonds geförderte Bundesprogramm „XENOS-Leben und
Arbeiten in Vielfalt“ zielt darauf ab, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und
Diskriminierung in der Gesellschaft nachhaltig entgegenzuwirken. XENOS verknüpft
an der Schnittstelle von Schule, Ausbildung und Arbeitswelt
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit Aktivitäten gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
und zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen.
11. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen plant die
Antidiskriminierungsstelle zum Thema Diskriminierung?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sammelt und analysiert derzeit
wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema Diskriminierung. Perspektivisch
spielt dabei die Identifizierung von Forschungslücken und die Vergabe von
Untersuchungen und Forschungsaufträgen eine wichtige Rolle.
Vor dem Hintergrund, dass Erkenntnisse zu Formen und Ausmaß von
Diskriminierungen insbesondere für die Erarbeitung von Empfehlungen und
Entwicklung von Präventionsmaßnahmen zur langfristigen Verhinderung von
Diskriminierungen von großer Bedeutung sind, hat die Antidiskriminierungsstelle des
Bundes im Juli 2007 eine Sinus-Milieustudie in Auftrag gegeben. Diese soll
Erkenntnisse darüber liefern, wie die Bevölkerung in der Bundesrepublik
Deutschland Diskriminierung und Antidiskriminierungspolitik wahrnimmt und
bewertet. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2008 vorliegen.
Drucksache 16/7359 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode12. Welche Aktivitäten und Maßnahmen bzw. Veröffentlichungen sind
geplant, um die Öffentlichkeit über Diskriminierungen und ihre Folgen
aufzuklären?
Die Bundesregierung hat 1985 das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen ratifiziert und ist damit
gemäß Artikel 18 des Übereinkommens die Verpflichtung eingegangen in einem
Turnus von vier Jahren einen Bericht über die innerstaatliche Umsetzung der
Konvention, der in diesem Zeitraum getroffenen politischen Maßnahmen und
der in Gang gebrachten Gesetzinitiativen, zu erstellen. Der 6. Staatenbericht, der
im Juni 2007 vom Kabinett beschlossen wurde, ist im September dieses Jahres
den Vereinten Nationen zugeleitet worden. Er ist auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des
Auswärtigen Amtes (AA) eingestellt, um eine breite Öffentlichkeit über
Diskriminierungstatbestände – und wie diesen politisch begegnet wird – zu
informieren. Auch wurde der Sechste Bericht – wie bereits der Fünfte – dem
Bundestag zugeleitet, wodurch der Bekanntheitsgrad des Übereinkommens unter
den Parlamentariern stetig erhöht wird. Das BMFSFJ hat zudem Broschüren
zum Übereinkommen und zum Zusatzprotokoll erstellt und veröffentlicht. Eine
Neuauflage einer solchen Broschüre wird derzeit erarbeitet und wird Ende des
Jahres zur Verfügung stehen.
Ziel der länderübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit des in der Antwort zu
Frage 10 erläuterten Bundesprogramms „kompetent für Demokratie –
Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ ist die Sensibilisierung der
Öffentlichkeit für Problemlagen im Zusammenhang mit Rechtsextremismus,
Rassismus und Antisemitismus. Die Zentralstelle des Bundesprogramms in der
Stiftung Demokratische Jugend übernimmt die länderübergreifende
Öffentlichkeitsarbeit. Neben verschiedensten Printprodukten ist für das Jahr 2008 die
Inbetriebnahme einer Internetplattform geplant, die neben fachspezifischen
Informationen auch Praxisberichte aus der Arbeit der Beratungsnetzwerke
anbietet und damit auch über Diskriminierung und ihre Folgen informiert.
Ein wichtiger Förderschwerpunkt des am 1. Januar 2007 gestarteten
Bundesprogramms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie“ ist die Unterstützung von Maßnahmen im Bereich des interkulturellen
und interreligiösen Lernens. Vor diesem Hintergrund gilt es beständig und
methodisch zielgerichtet interkulturelle und antirassistische Angebote zwischen
Menschen unterschiedlicher kultureller und ethnischer Herkunft zu entwickeln
und zu fördern, um Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen sowie den Mangel an
interkultureller Kompetenz zu beseitigen. Die Information der breiten
Öffentlichkeit über die o. g. Maßnahmen und Projekte ist auf unterschiedlichen
Ebenen geplant:
● Beteiligung von Vertretern an den Projektstrukturen (z. B. an den
Begleitausschüssen der Lokalen Aktionspläne),
● Informationsveranstaltungen und Zukunftswerkstätten für die breite
Öffentlichkeit,
● Informationen über den aktuellen Stand, Erfahrungen und Ergebnisse aus
der Projektarbeit über Websites, Newsletter, Materialien der
Öffentlichkeitsarbeit und Presseberichte.
Zu verweisen ist auch auf die Websites der Bundesprogramme „VIELFALT
TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ sowie „kompetent für
Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ (
www.vielfalt-
tut-gut.de und
www.beratungsnetzwerke.de), die entsprechende Informationen
und Links zur Verfügung stellen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/7359Bezüglich der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geplanten
Aktivitäten und Veröffentlichungen gilt folgendes:
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes veranstaltet am 29. und 30.
November 2007 ihre erste Tagung mit dem Titel „Chancengleichheit als MehrWert“.
Referentinnen und Referenten aus Politik und Forschung sowie Expertinnen
und Experten von Verbänden und Organisationen werden unter anderem über
gemeinsame Strategien gegen Diskriminierung beraten.
Die Veranstaltung dient der Vernetzung mit in der Antidiskriminierungsarbeit
Tätigen, um gemeinsam Maßnahmen zur Vermeidung von Ausgrenzung in
unserer Gesellschaft zu erarbeiten und umzusetzen. Regelmäßige Tagungen
und Kongresse sind als Instrument der Vernetzung und zur Information der
Gesellschaft über Diskriminierungen und Möglichkeiten zur Bekämpfung geplant.
Darüber hinaus wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes diverse
Broschüren veröffentlichen (s. Antwort zu Frage 6). Außerdem sind
unterschiedliche Vortragsreihen und Kampagnen geplant, die der öffentlichen
Bewusstseinsbildung dienen sollen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt alle vier Jahre gemeinsam mit
den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der
Bundesregierung und des Deutschen Bundestags Berichte über Benachteiligungen aus den
oben genannten Gründen vor und gibt Empfehlungen zur Beseitigung und
Vermeidung dieser Ungleichbehandlungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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