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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

<span>Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle mit der Wirtschaft, Berücksichtigung der &bdquo;Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft&ldquo;, Anzahl der von der Antidiskriminierungsstelle hinsichtlich der Regelungen des AGG beratenen Unternehmen und Bürger, Beratungskonzept, Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags der Einzelfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Bedeutung der Mediation, geplante wissenschaftliche Untersuchungen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

29.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/710512. 11. 2007

Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Barbara Höll, Klaus Ernst, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. In § 25 ff. AGG ist geregelt, dass die Antidiskriminierungsstelle beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend errichtet wird und für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personal- und Sachausstattung erhält. Zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle gehört unter anderem die unabhängige Beratung von Personen, die sich wegen Benachteiligungen an die Antidiskriminierungsstelle wenden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen (§ 27 Abs. 2 AGG).

Nach Informationen der Bundesregierung im Rahmen der Berichterstattergespräche im Haushaltsaufstellungsverfahren 2008 hat die Antidiskriminierungsstelle in der Aufbauphase noch nicht alle Aufgaben wahrnehmen können, die ihr in § 27 AGG übertragen wurden. Sie habe daher ihre Arbeit im Wesentlichen auf die Unterstützung der Anfragenden bei der Verfolgung ihrer Ansprüche durch Information und Beratung zur Rechtslage konzentriert. Insbesondere hat sie noch keine bzw. nur in eingeschränktem Maß Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsmaßnahmen und Untersuchungen durchführen können.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes und der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle ist die Aufbauarbeit nun abgeschlossen. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Dr. Martina Köppen erklärte, ihre künftige Arbeit solle vor allem die Wirtschaft mit einbeziehen, um die Debatte um die Sinnhaftigkeit der Regelungen des AGG endlich zu beenden und an die Umsetzung zu gehen. Unsicherheiten bezüglich des Gesetzes seien abzubauen und somit eine vernünftige Handhabung des AGG zu ermöglichen (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/EMagazines/ebalance/056/t4-gleichbehandlung.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie verfolgt die Antidiskriminierungsstelle im Einzelnen das Ziel der Einbeziehung und der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft? Wie werden dabei die Erfahrungen mit der Umsetzung der „Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“ (vom 2. Juli 2001) berücksichtigt?

2

Wie viele Unternehmen und Betriebe aus der Privatwirtschaft haben sich seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle an diese gewendet, um Beratung bzw. Informationen über die Regelungen des AGG zu erhalten?

3

Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle an diese gewendet, weil sie wegen einer der durch das AGG geschützten Kategorie benachteiligt wurden (bitte nach Diskriminierungsgründen, Geschlecht und Bundesland ausweisen)?

4

Welche Beratungsleistungen hat die Antidiskriminierungsstelle in ihrer Aufbauphase erbracht, um eine Unterstützung betroffener Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen zu gewährleisten?

5

Welches Beratungskonzept legt die Antidiskriminierungsstelle ihrer Arbeit zugrunde, um die Einzelfallberatung in Zukunft leisten zu können?

6

Welche Materialien hat die Antidiskriminierungsstelle bisher zur Information der Betroffenen über ihre Rechte (§ 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AGG) erarbeitet?

7

An welche externen Beratungsstellen vermittelt die Antidiskriminierungsstelle Betroffene (§ 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AGG), und auf welcher Basis wurden diese ausgewählt? Gibt es in allen Bundesländern Kooperationspartner?

8

Welchen Stellenwert hat die Mediation, d. h. das Anstreben einer gütlichen Einigung zwischen den Beteiligten (§ 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AGG) in der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle?

9

Falls die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihrem gesetzlichen Auftrag der Einzelfallberatung zurzeit nicht nachkommt, wie ist die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der im AGG genannten Diskriminierungsgründe benachteiligt werden, sichergestellt bzw. wie soll das zukünftig gesichert werden?

10

In welchem Umfang fördert die Bundesregierung derzeit Projekte und/oder Vereine, Verbände und Organisationen, die sich der Aufgabe der Information und Beratung von Opfern von Diskriminierungen im Sinne des AGG widmen?

11

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen plant die Antidiskriminierungsstelle zum Thema Diskriminierung?

12

Welche Aktivitäten und Maßnahmen bzw. Veröffentlichungen sind geplant, um die Öffentlichkeit über Diskriminierungen und ihre Folgen aufzuklären?

Berlin, den 8. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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