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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Elternzeit

<span>Zulässigkeitsprüfungen von Kündigungen gem. § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: in den Jahren 1998 bis 2006 beantragte und genehmigte Kündigungen nach Monaten, Bundesland und Geschlecht des Arbeitnehmers, Genehmigungszuständigkeiten in den Bundesländern; Erhebung statistischer Daten: gesetzliche Grundlangen in den Bundesländern, Bedarf einer bundeseinheitlichen Regelung </span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

27.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/706508. 11. 2007

Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Elternzeit

der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) bedürfen Kündigungen während der Elternzeit (oder Teilzeitarbeit, § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG) der Zulässigkeitserklärung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Dabei wird geprüft, ob ein besonderer Fall gegeben ist, der eine Kündigung ausnahmsweise rechtfertigt. Ein solcher besonderer Fall liegt vor, wenn es gerechtfertigt erscheint, dass das als vorrangig angesehene Interesse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen außergewöhnlicher Umstände hinter die Interessen des Arbeitgebers zurücktritt (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit vom 3. Januar 2007 BAnz. S. 247).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele Kündigungen während einer Elternzeit standen in den Jahren 1998 bis 2006 bei den obersten Landesbehörden zur Überprüfung an, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte nach Monat/Jahr, Bundesland und Geschlecht der/des betroffenen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers differenzieren, falls eine Aufstellung nicht möglich ist, bitte schätzen)?

2

Welche Ausführungsbehörden sind in den Bundesländern für die Prüfung der Zulässigkeit einer Kündigung während der Elternzeit zuständig?

3

In welchen Bundesländern bestehen gesetzliche Grundlagen für die statistische Erhebung von Daten über Kündigungen während der Elternzeit?

4

Sieht die Bundesregierung den Bedarf einer bundeseinheitlichen Regelung zur Erhebung von Daten über Kündigungen während des Mutterschutzes und der Elternzeit?

Berlin, den 6. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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