Politik im Rahmen des Euratom-Vertrages
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der seit 1958 bestehenden europäischen Atomgemeinschaft Euratom. Der Euratom-Vertrag hat eine wesentliche, jedoch unzeitgemäße Bestimmung: „Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen.“
Laut Pressemeldungen wie der im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ 31/2000 wird innerhalb der Bundesregierung laut darüber nachgedacht, den atomfreundlichen Euratom-Vertrag, bilaterale Kerntechnikabkommen und Abkommen der EU mit China, Japan, Russland und der Ukraine „im Sinne der Ausstiegspolitik abzuändern und nach Möglichkeit zu beenden“.
Auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Abgeordneten des Europäischen Parlaments zum Thema Nukleare Sicherheit in den Neuen Unabhängigen Staaten und mittel- und osteuropäischen Staaten mit Schreiben vom 10. November 2000 mitgeteilt, dass „zur Fertigstellung von AKW grundsätzlich keinerlei Darlehen mehr gewährt werden sollten“. In dem Schreiben heißt es weiter: „Zur Förderung der Energiewende sollten Euratom-Darlehen auch für die Schaffung nichtnuklearer Ersatzkapazitäten eingesetzt werden können. Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwieweit eine spezielle für diesen Zweck vorgesehene Kreditlinie bei der Europäischen Investitionsbank geschaffen werden sollte.“
Auch objektive Notwendigkeiten, wie benötigte Unterstützungen beim Abbau von Atomanlagen, machen eine Reform der Verträge erforderlich. Die Abschaltung und der Rückbau von Anlagen kann nach den Euratom-Kriterien nicht umstandslos unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und beschieden werden.
Nach unserer Auffassung sollte der Euratom-Vertrag durch einen Vertrag zur Beendigung der Atomnutzung ersetzt werden. Der Euratom-Vertrag ist nicht mehr zeitgemäß und berücksichtigt nicht die Interessen zahlreicher EU-Staaten, die keine Atomkraftwerke betreiben, die aussteigen wollen oder sich explizit gegen die Nutzung von Atomkraft entschieden haben.
Laut Beschluss des Rates vom 29. März 1977 zur Durchführung des Beschlusses 77/270/Euratom zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag für die Finanzierung von Kernkraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen (77/271/Euratom), wird in den kommenden Wochen ein Ratsbeschluss zur Auffüllung der Mittel für Investitionsanleihen zum Bau von Atomkraftwerken erwartet. Laut einer Entscheidungsvorlage für die EU-Kommission soll die Euratom-Kreditlinie von bisher 4 Mrd. Euro auf zukünftig 6 Mrd. Euro angehoben werden. Bei der anschließenden Entscheidung im EU-Rat ist die Position der Bundesregierung von Bedeutung, da hier das Einstimmigkeitsprinzip herrscht.
Die Entscheidung über den Verbleib von 34 t russischen Waffenplutoniums ist noch immer nicht vollends geklärt. Um das Atombombenmaterial unschädlich zu machen, wurden von den USA und Russland zwei technische Verfahren anerkannt: die Immobilisierung sowie die Weiterverarbeitung zu MOX-Brennelementen. Auch wenn von der Herstellung von MOX-Brennelementen nach Untersuchungen des amerikanischen Nuclear Control Institutes ein erhöhtes Unfallrisiko ausgeht, wird derzeit diese Variante von der Gruppe der G8-Staaten angestrebt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Verpflichtungen ist die Bundesregierung bei Umsetzung der Aufgaben des Euratom-Vertrages eingegangen?
Hält die Bundesregierung die grundsätzliche Zielsetzung des Euratom-Vertrag für reformbedürftig?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ziel dieser Institution vor dem Hintergrund ihrer Ausstiegspläne?
Hält die Bundesregierung es für richtig, dass die Nutzung von Atomkraft ein derart privilegiertes Förderinstrument auf EU Ebene besitzt, während Energieeffizienzmaßnahmen oder alternative Energietechniken eine ähnliche Unterstützung nicht erfahren?
Welche Fortschritte hat die Bundesregierung mit dem Vorschlag des BMF vom 10. November 2000 erzielt, an Stelle von Euratom-Darlehen eine Kreditlinie zur Energiewende mit nichtnuklearen Techniken bei der Europäischen Investitionsbank einzurichten bzw. welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung auf diesem Weg?
Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, den Euratom-Vertrag zu reformieren, wenn ja, mit welchen Elementen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob Studien und Umweltverträglichkeitsprüfungen für Einzelprojekte auch auf Europäischer Ebene der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die zusätzliche Bereitstellung der jüngst im EU-Forschungsrahmenprogramm angesetzten 1,23 Mrd. Euro für die Atomforschung?
Welche Forschungsprojekte mit deutscher Beteiligung werden durch die in Frage 8 genannten Mittel gefördert?
Gibt es ähnliche Förderungsinitiativen der EU für alternative Energieformen oder für Energieeinsparmaßnahmen, oder sind derartige Forschungsprogramme mit einem vergleichbaren Etat geplant?
Wie sollte nach Einschätzung der Bundesregierung das EU-Parlament zukünftig an Kreditentscheidungen beteiligt werden?
Liegen der Bundesregierung Informationen über Pläne zur Aufstockung der Euratom-Kreditlinie von 4 auf 6 Mrd. Euro vor?
Wenn ja, an welchem Ort und zu welchem Zeitpunkt fällt die Entscheidung, die Euratom-Kreditlinie nachzufüllen?
Wie wird sich die Bundesregierung bei dieser Abstimmung verhalten?
Ist das EU-Parlament in Euratom-Entscheidungen, wie die Vergabe von Krediten, Budgets etc., eingebunden?
Kann der Deutsche Bundestag die Wiederauffüllung beeinflussen?
Wofür sollen neue Euratom-Kredite verwendet werden, wenn in der EU schon lange keine Atomkraftwerke mehr errichtet werden?
Glaubt die Bundesregierung, dass zukünftige Kredite nur zu Schließungen von Hochrisikoreaktoren zur Verfügung gestellt werden könnten?
Wie beurteilt die Regierung die Wirtschaftlichkeit der Schließung von Reaktoren?
Wie steht die Bundesregierung zu der Option, dass zukünftig Euratom-Kredite für das Projekt der Fertigung von MOX-Brennelementen aus Atomsprengköpfen verfügbar gemacht werden können?
Wie beurteilt die Regierung die Wirtschaftlichkeit der Fertigung von MOX-Brennelementen aus Waffenplutonium im Vergleich zur Fertigung von Uran-Brennelementen?
Wie könnte Euratom die Kontrolle des Waffenplutoniums bei einer Verbringung der MOX-Elemente in die Schweiz garantieren?