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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Kulturgutsicherung und Kulturaustausch (G-SIG: 14012191)

Gewährung "freien Geleits" im Leihverkehr mit ausländischem Kulturgut, Rechtsstreitigkeiten im Bereich der sog. Beutekunst im Rahmen von Ausstellungen, Veröffentlichung des "Gesamtverzeichnisses national wertvollen Kulturgutes" sowie der durch die zuständigen Landesbehörden eingeleiteten Klassifizierungsverfahren, Rückführungsansprüche aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Fraktion

FDP

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

16.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/660304. 07. 2001

Kulturgutsicherung und Kulturaustausch

der Abgeordneten Ina Albowitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Klaus Kinkel, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Die Sicherung national wertvollen Kulturgutes darf nicht zu Beschränkungen des internationalen und innereuropäischen Kulturaustausches führen. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1998 mit ihrem Kulturgutsicherungsgesetz (KultgutSiG) Maßstäbe gesetzt und gezeigt, dass Freizügigkeit und die Sicherung kultureller Belange in Einklang gebracht werden können.

Im dritten Jahr nach Inkrafttreten des KultgutSiG mit dem – das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultSchG) novelliert, – die Rechtswegbeschränkung zur Sicherung des internationalen Leihverkehrs mit Kunstwerken (freies Geleit für ausländische Leihgaben) eingeführt, und – mit dem Kulturgüterrückgabegesetz (KultGütRückG) für die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit geschaffen wurde, Ansprüche auf Rückführung klassifizierten Kulturgutes vor den Gerichten der Mitgliedstaaten durchzusetzen, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hat sich die mit § 20 KultSchG geschaffene Möglichkeit der Gewährung von freiem Geleit im Leihverkehr mit „ausländischem Kulturgut“ bewährt?

2

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass „ausländisches Kulturgut“ i. S. von § 20 Abs. 1 Satz 2 KultSchG nicht im Ausland geschaffen sein muss, sondern dass mit diesem Begriff kulturell bedeutende Gegenstände, die sich im Ausland befinden, ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsort gemeint sind?

3

In welchen Fällen haben die nach § 20 KultSchG für die Gewährung „freien Geleites“ zuständigen Stellen der Länder im Einvernehmen mit der Zentralstelle des Bundes den ausländischen Verleihern die Rückgabe von Leihgut rechtsverbindlich zugesagt?

4

In wie vielen Fällen hat die Zentralstelle des Bundes von der ihr nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KultSchG gegebenen Zuständigkeit Gebrauch gemacht und die notwendige Zusage selbst erteilt?

5

Wurden in diesen Fällen die zuständigen Landesbehörden von der Zusage unterrichtet?

6

Hat es Fälle gegeben, in denen die Zentralstelle des Bundes die Erteilung des Einvernehmens verweigert hat, und welche Gründe waren dafür maßgeblich?

7

Welche Gründe hält die Bundesregierung für die Verweigerung des Einvernehmens nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KultSchG für zulässig?

8

Sind nach Einführung des „freien Geleits“ Ausstellungen ermöglicht worden oder werden solche Ausstellungen geplant, die ohne diese Vorschrift nicht möglich wären, weil die Leihgeber sonst fürchten müssten, dass die ausgestellten Kunstwerke ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht in den Besitz des Leihgebers zurückkehren würden?

9

Ist es im Rahmen solcher Ausstellungen zu Rechtsstreitigkeiten mit Alteigentümern im Bereich der sog. Beutekunst oder mit Alteigentümern gekommen, die zwischen 1945 und 1949 in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone durch die sog. Bodenreform entschädigungslos enteignet wurden oder durch formlose Wegnahme ihre Kunstgegenstände verloren haben?

10

In welchen zeitlichen Abständen kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach § 6 KultSchG zur Veröffentlichung des „Gesamtverzeichnisses national wertvollen Kulturgutes“ nach?

11

Zu welchem Termin soll das aktuelle „Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ neu veröffentlicht werden?

12

Ist die Bundesregierung bereit, zur Verbesserung der Transparenz des Kunst-, Antiquitäten- und Münzmarktes ihrer durch § 4 KultSchG begründeten Verpflichtung zur fortlaufenden Veröffentlichung der durch die zuständigen Landesbehörden eingeleiteten Klassifizierungsverfahren nachzukommen, und diese gemeinsam mit dem jeweils aktuellsten „Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ im Internet zu veröffentlichen und diese Veröffentlichung dort jeweils auf dem neuesten Stand zu halten?

13

In wie vielen Fällen und mit welchen Begründungen haben Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Rückführungsansprüche vor deutschen Verwaltungsgerichten geltend gemacht?

14

Ist die Bundesregierung bereit, zur Erleichterung des Austausches von Kunstwerken, Antiquitäten und antiken Münzen in der Europäischen Union dafür einzutreten, dass die Mitgliedstaaten, die die Ausfuhr solcher Gegenstände noch immer an eine Ausfuhrgenehmigung binden, ihre diesbezügliche Gesetzgebung lockern, damit in Zukunft Schwierigkeiten vermieden werden, wie sie z. B. im Zusammenhang mit der Ausstattung des Hans Arp-Museums in Rolandseck eingetreten sind?

Berlin, den 3. Juli 2001

Ina Albowitz Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Dr. Karlheinz Guttmacher Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Klaus Kinkel Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Cornelia Pieper Dr. Günter Rexrodt Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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