Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/6666
14. Wahlperiode 06. 07. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. Juli 2001
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Kors, Wolfgang Lohmann
(Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
– Drucksache 14/6385 –
Plötzlicher Kindstod durch Botulismus-Erreger
Botulismus ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz eine
meldepflichtige Krankheit. Botulismus-Erreger kommen in der Natur, aber auch im
Bio-Kompost, vor. Wissenschaftlern des Göttinger Instituts für Rechtsmedizin
zufolge gibt es darüber hinaus Hinweise für einen Zusammenhang zwischen
dem so genannten Plötzlichen Kindstod und dem Botulismus-Erreger.
1. Wie viele Personen (aufgeschlüsselt nach Erwachsenen und Kindern)
erkranken nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich an Botulismus in der
Bundesrepublik Deutschland?
Hat sich die Anzahl der erkrankten Personen in den vergangenen zehn
Jahren erhöht?
Die nachfolgend abgebildeten Meldezahlen (Basis: Bundes-Seuchengesetz)
zeigen, dass der Botulismus in Deutschland eine seltene Erkrankung ist. Ein
zunehmender Trend kann nicht abgeleitet werden.
Zahl der gemeldeten Fälle 1991 bis 2000:
Jahr 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000*
Gemeldete
Erkrankungen
23 4 17 13 11 12 9 23 19 11
* vorläufig
Angaben zur Altersverteilung:
Angaben zu Einzelfällen liegen seit 1996 vor, jedoch nicht vollständig
(Mitteilung der Detail-Angaben auf freiwilliger Basis).
Von 1996 bis 2000 wurden
– 5 Fälle von Säuglingsbotulismus (je 1 Fall pro Jahr) und
– 2 Fälle von Botulismus bei Kindern (12 und 14 Jahre alt, Fleisch bzw. Fisch
als verursachendes Lebensmittel vermutet)
gemeldet.
Alle anderen Erkrankungen in diesem Zeitraum betrafen Personen, die älter als
14 Jahre waren und wurden auf den Verzehr von nicht sachgemäß konservierten
Lebensmitteln zurückgeführt.
2001 wurden 2 Fälle von Säuglingsbotulismus gemeldet (von insgesamt 3
Erkrankungsfällen; Stand: 27. Juni 2001).
Bei dem im Jahr 2000 aufgetretenen Säuglings-Botulismus-Fall handelte es
sich um ein Kind, das am Plötzlichen Kindstod verstorben war. Das Kind hatte
vor seinem Tod jedoch keine klinischen Zeichen des Säuglingsbotulismus.
2. Welche wissenschaftlichen Forschungsergebnisse liegen der
Bundesregierung zu den möglichen Ursachen für eine Erkrankung an Botulismus vor?
Der klassische Botulismus ist eine Lebensmittelintoxikation. Er wird durch die
Aufnahme von Botulinumtoxinen, die in Nahrungsmitteln durch das Wachstum
von Clostridium botulinum produziert werden können, verursacht. Es handelt
sich also hierbei um eine Vergiftung und nicht um eine Infektion.
Säuglingsbotulismus ist dagegen eine Infektion, bei der Clostridium-
botulinum-Sporen im Darm auskeimen, die Bakterien sich anschließend vermehren
und Toxine bilden. Die Infektion tritt bei Kindern im ersten Lebensjahr – und
vor allem in den ersten sechs Monaten – auf, solange die normale Darmflora
noch nicht vollständig ausgebildet ist oder sich in einer Übergangsphase
befindet (z. B. durch Ernährungsumstellung).
Bei älteren Kindern und Erwachsenen kann sich Clostridium botulinum
normalerweise nicht vermehren, da die normale Darmflora eine Ansiedelung von
Clostridium botulinum im Darm verhindert. Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn
die Darmflora durch Behandlung mit Breitbandantibiotika gestört ist, kann es
auch bei Erwachsenen zu einer Infektion mit Clostridium botulinum kommen.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Forschungsergebnissen, die sich
speziell mit dem Vorhandensein und den Auswirkungen von Botulismus-
Erregern im Bio-Kompost befassen?
Wenn ja, welche sind dies?
4. Was genau hat die Bunderregierung veranlasst, das Umweltbundesamt mit
der Durchführung von Forschungsprojekten zum Themenkomplex Bio-
Kompost und Botulinumtoxinen zu beauftragen?
Gibt es weitere, von der Bundesregierung finanzierte, Forschungsaufträge
auf diesem Gebiet?
Wegen des inhaltlichen Zusammenhanges werden die Antworten zu den Fragen
3 und 4 zusammengefasst.
Die Frage des Vorkommens von Clostridium-botulinum-Bakterien wurde
zunächst im Rahmen eines Vorhabens der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
(DBU) untersucht.
Auslöser hierfür war ein Schadensfall, bei dem vermutet worden war, dass
Rinder nach Mitverzehr von Bioabfallkompost an typischen
Botulismussymptomen verendet seien. Diese Vermutung konnte allerdings im Zuge weiterer
Recherchen nicht durch Fakten untermauert werden.
In dem Vorhaben der DBU („Konzept zur Analytik bakterieller Toxine im
Biokompost“, Institut für angewandte Biotechnologie der Tropen, Universität
Göttingen) wurde nachgewiesen, dass in Bioabfallkomposten und anderen
Materialien, wie z. B. Gülle oder Klärschlamm Clostridium-botulinum-Bakterien
vorkommen.
Außerdem ergaben die Ergebnisse dieses Projektes Hinweise auf das
Vorhandensein von Botulismustoxinen im Kompost.
Aus diesem Forschungsprojekt ergaben sich zwei relevante Fragestellungen,
die durch weitere Forschung abgeklärt werden sollten:
Wird bei der Herstellung, dem Transport oder der Lagerung des Kompostes
durch wachsende Clostridium-botulinum-Bakterien Botulinumtoxin
produziert, das bei Anwendung des Kompostes in Haus und Garten eine
Gesundheitsgefahr darstellen könnte?
Diese Frage wurde im ersten Teil des UFOPLAN-Vorhabens
„Risikoabschätzung bei Entsorgungsketten von biologischen Materialien im Hinblick
auf toxinproduzierende Mikroorganismen“ beantwortet. Die Ergebnisse
zeigen, dass mit einer Gefährdung der Verbraucher durch Botulinumtoxine
im Biokompost nicht zu rechnen ist.
Werden durch die Ausbringung von Biokomposten, die Clostridium
botulinum enthalten können, die Konzentration von Clostridium-botulinum-Sporen
in der Umwelt und damit eventuell auch das Risiko für z. B.
Säuglingsbotulismus nennenswert erhöht?
In Teil 2 des UFOPLAN-Vorhabens „Risikoabschätzung bei
Entsorgungsketten von biologischen Materialien im Hinblick auf toxinproduzierende
Mikroorganismen: Vergleichende Risikoabschätzung (FKZ 200 62 201)“
soll dieser Frage durch vergleichende Untersuchungen von verschiedenen in
der Landwirtschaft eingesetzten Wirtschaftsdüngern nachgegangen werden.
Außerdem sollen Versuche zur Überlebensfähigkeit und zum Verhalten von
Clostridium botulinum in Böden durchgeführt werden. Die erhaltenen Daten
sollen eine vergleichende wissenschaftlich belastbare Risikoabschätzung
ermöglichen. Da Clostridium botulinum in der Umwelt weit verbreitet ist und
z. B. in anaeroben Sedimenten, in vielen Böden, in Hausstaub, Klärschlamm
und Gülle/Mist in z. T. hoher Anzahl vorkommt, ist nach Auffassung des
Umweltbundesamtes eine Erhöhung des Risikos von Säuglingsbotulismus
durch Ausbringung von Biokomposten eher unwahrscheinlich.
Zur „Untersuchung der gesundheitlichen Gefährdung von Arbeitnehmern der
Abfallwirtschaft in Kompostierungsanlagen“ hat die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben. Hierbei
wurden in den Jahren 1996 und 1997 in 42 Kompostierungsanlagen 184
Kompostwerker und eine Kontrollgruppe von 66 Personen untersucht. In diesem
Projekt wurden keine speziellen Untersuchungen hinsichtlich Clostridium
botulinum durchgeführt. Die medizinischen Untersuchungen einschließlich der
Anamnese ergaben keine Hinweise auf derartige Vergiftungen.
5. Wie hoch sind die für diese Forschungsprojekte bereitgestellten
Finanzmittel im Einzelnen, und von wem werden sie durchgeführt?
Im Rahmen des Forschungsvorhabens „Risikoabschätzung bei
Entsorgungsketten von biologischen Materialien im Hinblick auf toxinproduzierende
Mikroorganismen“ wurden durch BMU/UBA die beiden Teilvorhaben
vergeben:
Für allgemeine Untersuchungen an Arbeitsplätzen, an denen mit Biokompost
umgegangen wird, wurden folgende Mittel durch die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereitgestellt:
6. Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung
zu diesen Forschungsprojekten vor?
Außer den bereits erwähnten Ergebnissen aus dem DBU-Projekt (vgl.
Antworten zu Fragen 3 und 4), mit dem das Vorkommen von Clostridium-botulinum-
Bakterien in Bioabfallkomposten bestätigt wurde, liegen der Bundesregierung
die Ergebnisse von Teil 1 des seitens BMU/UBA finanzierten
Forschungsvorhabens „Risikoabschätzung bei Entsorgungsketten von biologischen
Materialien im Hinblick auf toxinproduzierende Mikroorganismen“ vor. Es wurde im
Januar 2001 abgeschlossen und kam zu dem Ergebnis, dass ein akutes
Gefährdungspotenzial durch freies Toxin im Kompost und
Bodenverbesserungsmitteln nicht vorliegt. Auch in diesem Projekt wurden in Bioabfallkomposten
erwartungsgemäß Clostridium-botulinum-Bakterien gefunden; es konnten aber
in keinem Fall Botulinumtoxine eindeutig nachgewiesen werden. Die
Umweltbedingungen im Kompost waren nicht dazu geeignet, ein Wachstum von
Clostridium-botulinum-Bakterien verbunden mit einer Toxinbildung
hervorzurufen.
Die Ergebnisse des zweiten Teils dieses BMU/UBA-Forschungsprojektes
liegen noch nicht vor.
Auswirkung von Verpackung,
Transport und Anwendung von
Kompost auf die Toxinproduktion
226 TDM Institut für angewandte
Biotechnologie der
Tropen,
Universität Göttingen
Vorkommen von Clostridium
botulinum in Bio-Kompost und
anderen
Bodenverbesserungsmitteln und Wirtschaftsdüngern:
Vergleichende Risikoabschätzung
644 TDM Institut für angewandte
Biotechnologie der
Tropen,
Universität Göttingen
Untersuchung der
gesundheitlichen Gefährdung von
Arbeitnehmern in der Abfallwirtschaft
in Kompostierungsanlagen
643 TDM Niedersächsisches
Landesamt für
Ökologie, Hannover
Gefährdung von Beschäftigten bei
der Abfallsammlung und -abfuhr
durch Keimexpositionen
625 TDM Institut für Abfall- und
Abwasserwirtschaft,
Ahlen
Untersuchungen zur Wertigkeit
spezifischer IgG-Antikörper bei
Expositionen gegenüber
luftgetragenen biologischen
Arbeitsstoffen bei Kompostwerkern
175 TDM Zentrum für Umwelt-
und Arbeitsmedizin,
Universität Göttingen
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik eines
möglichen Zusammenhangs zwischen dem Plötzlichen Kindstod und dem
Botulismus-Erreger?
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zum Thema Plötzlicher
Kindstod durch Botulismus-Erreger aus anderen Staaten vor?
Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies?
Wenn nein, bemüht sich die Bundesregierung Erkenntnisse darüber zu
erhalten?
Wegen des inhaltlichen Zusammenhanges werden die Antworten zu den Fragen
7 und 8 zusammengefasst.
Die publizierten Untersuchungen der Professoren Saternus und Böhnel bilden
einen zusätzlichen Mosaikstein in den vielfältigen Theorien über die Ätiologie
des plötzlichen Kindstodes.
Der dort als eine mögliche Ursache des plötzlichen Kindstodes angenommene
Botulismus wird durch das Toxin des Bakteriums Clostridium botulinum
ausgelöst. Während beim Erwachsenen die Erkrankung durch toxinhaltige
Lebensmittel hervorgerufen wird, findet beim Säuglingsbotulismus eine Infektion des
Darmes statt, so dass das Toxin im Körper gebildet wird. Dem geht die
Aufnahme des Erregers bzw. dessen Sporen voraus.
Säuglinge kommen auf Grund der weiten Verbreitung des Erregers
natürlicherweise mit den Sporen der Clostridien bzw. mit dem Erreger selbst in Kontakt
(z. B. über Boden, Staub). Eine landwirtschaftliche Kompostverwertung birgt
nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keine zusätzlichen Gefahren.
Andernfalls wäre jedes Boden- und Wasserhabitat als gefährlich einzustufen. Allerdings
ist eine erhöhte Infektionsgefahr der Säuglinge durch eine
Konzentrationserhöhung der Sporen oder der Bakterien in Nahrungsmitteln bzw. in
Komposterzeugnissen mit möglichem Kontakt zu Säuglingen (z. B. Blumenerde) nicht
auszuschließen. Wie in der Beantwortung der Frage 6 ausgeführt wurde, sind
die Umweltbedingungen im Kompost nicht dazu geeignet, ein Wachstum von
Clostridium-botulinum-Bakterien verbunden mit einer Toxinbildung
hervorzurufen.
Im Laufe der letzten Jahre wurden in Verbindung mit dem Plötzlichen Kindstod
weit über hundert verschiedene Hypothesen entwickelt, die nach kontroversen
Diskussionen wieder verworfen wurden. Seit den 70er Jahren gibt es
Untersuchungen, die bei einem Teil der untersuchten Todesfälle einen Zusammenhang
zwischen Botulismus (bakterielle Infektion oder Aufnahme eines Neurotoxins)
und dem Plötzlichen Kindstod nachweisen konnten. Diese Arbeiten werden
aber unter Experten sehr kontrovers diskutiert, da die Untersuchungen zum Teil
an einer zu geringen Zahl an Fällen und ohne geeignete Kontrollen
durchgeführt worden sind. In einem Teilprojekt einer derzeit laufenden
multizentrischen Studie zum Plötzlichen Kindstod, deren Ergebnisse erst gegen Ende der
Auswertungsphase im Herbst 2003 erwartet werden können, werden auch
mikrobiologische und virologische Fragestellungen bearbeitet. Im Rahmen dieser
Studie werden keine spezifischen Botulismus-Nachweise durchgeführt. Gründe
hierfür sind folgende: Botulismus ist ein klinisch eindeutig definiertes
Krankheitsbild. Es gibt keine Gründe dafür, weshalb ein Botulismus bei Säuglingen
„asymptomatisch“ zum plötzlichen Tod führen sollte. Der Erreger von
Botulismus, das Clostridium botulinum kann u. U. auch im menschlichen Darm
vorkommen, ohne dass damit eine Krankheit verbunden ist. Clostridien sind
anaerobe Toxinbildner, nur das Toxin selbst ist gefährlich, wenn es in das
Nervensystem gelangt. Eine Erkrankung ist die Folge einer Toxinaufnahme mit der
Nahrung, also nicht eine Toxinbildung im Körper. Es handelt sich somit nicht
um eine Infektion, sondern um eine Intoxikation. Der Toxinnachweis im Serum
ist möglich. Im Rahmen der Studie wird Serum asserviert. Es wird auch
Material asserviert, das einen Bakteriennachweis mit unterschiedlichen Methoden
ermöglicht. Interessierte Arbeitsgruppen können sich mit Gewebeanfragen an
das im Rahmen der Studie eingerichtete Referenzzentrum zum Plötzlichen
Kindstod in Münster wenden. Nach einer wissenschaftlichen Überprüfung der
eingereichten Arbeitsprogramme können Wissenschaftler somit auf diesem
Weg Material für entsprechende Untersuchungen erhalten. Somit steht
prinzipiell auch post mortem Gewebe aus der Studie für Botulismus-spezifische
Nachweisverfahren zur Verfügung.
In den USA wird seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Säuglingsbotulismus
geforscht. Es wird vermutet, dass Säuglingsbotulismus zu den Fällen von
Plötzlichem Kindstod beiträgt. In den USA werden jährlich 60 bis 100 Fälle von
Säuglingsbotulismus gemeldet. In europäischen Ländern wurden seit 1993
lediglich Einzelfälle beschrieben. In Deutschland wurden in den Jahren 1996
bis 1997 zwei Fälle von Säuglingsbotulismus gemeldet. Es ist jedoch
anzunehmen, dass leichtere Erkrankungen nicht erkannt und daher auch nicht gemeldet
werden.
Honig (der Sporen von Clostridium botulinum enthalten kann) wurde als einer
der Risikofaktoren von Säuglingsbotulismus erkannt, und es wird daher davor
gewarnt, Säuglingen Honig zu geben (z. B. durch Verlautbarungen des Robert-
Koch-Instituts 1998). Da aber nicht alle Säuglinge, die in den USA an
Säuglingsbotulismus erkrankt waren, Honig gegessen hatten (z. B. in Kalifornien
nur 5 %), müssen zusätzliche Infektionsquellen angenommen werden. Es wird
vermutet, dass sich die meisten Säuglinge infizieren, indem sie an Feinstaub
anheftende Sporen einatmen oder verschlucken. Da Clostridium-botulinum-
Sporen in der Umwelt weit verbreitet sind, lässt sich dieser Infektionsweg nicht
verhindern.
Dass viele Säuglinge den Sporen von Clostridium botulinum ausgesetzt sind,
ohne zu erkranken, zeigt die Bedeutung individueller Risikofaktoren (z. B.
Ernährung und Darmflora) für die Auslösung der klinischen Symptome.
Eine minimale Infektionsdosis ist nicht bekannt, es wird aber aufgrund von
Untersuchungen von Botulismus-auslösendem Honig vermutet, dass 10 bis 100
Sporen ausreichen, um eine Infektion hervorrufen zu können.
Die Letalität des Säuglingsbotulismus konnte in den USA durch entsprechende
Intensivtherapie auf unter ein Prozent gesenkt werden.
In Deutschland wurden von Prof. Böhnel und Prof. Saternus Untersuchungen
zu Säuglingsbotulismus und Plötzlichem Kindstod durchgeführt. Sie konnten
bei Kindern, die am Plötzlichen Kindstod verstorben waren, das Vorhandensein
von Botulinumtoxinen und/oder Clostridium-botulinum-Bakterien nachweisen.
Daraus wurde von den Studienleitern geschlossen, dass bei vielen Kindern der
Plötzliche Kindstod durch Clostridium botulinum verursacht wird. Andere
Wissenschaftler merkten im Hinblick auf diese Schlussfolgerungen u. a. an:
Die in die Studie aufgenommene Kontrollgruppe ist nicht geeignet.
Die in der Studie untersuchten, am Plötzlichen Kindstod verstorbenen
Kinder, wurden zum Teil erst Tage nach ihrem Tod untersucht. In der
Kontrollgruppe wurden Stuhlproben von lebenden Kindern untersucht. Es ist bekannt,
dass Clostridien nach dem Tode sehr rasch aus dem Darm in die umliegenden
Gewebe einwandern. Die geeignete Kontrollgruppe wären daher Kinder mit
anderer Todesursache (z. B. Unfall), die entsprechende Zeit nach ihrem Tod
untersucht werden. In einer solchen Kontrollgruppe wären höhere
Nachweisraten von Clostridium botulinum zu erwarten.
Bereits in der „gesunden“ Kontrollgruppe wurde bei vielen Kindern das
Vorhandensein von Botulinumtoxinen und/oder Clostridium-botulinum-
Bakterien nachgewiesen (10 bis 20 %). Die höheren Nachweisraten bei Kindern,
die am Plötzlichen Kindstod verstorben sind (20 bis 30 %), sind statistisch
nicht abgesichert.
In medizinischen Lehrbüchern wird Clostridium botulinum als normal im
Darm vorkommend beschrieben, so dass das Auftreten in der
Kontrollgruppe nicht erstaunlich ist.
In vielen europäischen Ländern, unter anderem in Deutschland und Holland,
ist die Anzahl der am Plötzlichen Kindstod verstorbenen Kinder in den
letzten zehn Jahren um 50 bis 90 % zurückgegangen. Dies wird im
Zusammenhang gesehen mit Aufklärungskampagnen, die die Rückenlage bei
Kleinkindern propagierten. Ein ausschlaggebender Einfluss von Säuglingsbotulismus
erscheint aufgrund dieser Zahlen sehr unwahrscheinlich.
Aus der o. g. Studie lassen sich daher keine wissenschaftlich abgesicherten
Erkenntnisse zu Säuglingsbotulismus und Plötzlichem Kindstod ableiten.
Sie kann höchstens einen ersten Hinweis geben, dass auch in Deutschland
Säuglingsbotulismus einen gewissen Anteil an den Fällen von Plötzlichem
Kindstod haben könnte. Die Schlussfolgerung der Studienleiter, dass ca. 1/3
der am Plötzlichen Kindstod verstorbenen Kinder durch
Säuglingsbotulismus gestorben sind, ist wissenschaftlich u. a. aus oben genannten Gründen
nicht haltbar.
Aus dem internationalen Raum gibt es nur wenige Studien, die sich dieser
Fragestellung gewidmet haben. Bei einer prospektiven mikrobiologischen
Untersuchung von Stühlen aus Dick- und Dünndarm von 248 am Plötzlichen
Kindstod verstorbenen Säuglingen in Australien zwischen 1981 und 1990
konnte in keinem Fall der Erreger Clostridium botulinum kultiviert werden.
Eine weitere australische Studie konnte in Stuhlproben bei sechs von 120
Säuglingen, die an SIDS (Sudden Infant Death Syndrome = Plötzlicher
Kindstod) verstorben waren, Clostridium botulinum kultivieren, jedoch bei
keiner von 49 Kontrollen. In dieser Studie gelang es, an einer von 120
Stuhlproben von an SIDS verstorbenen Kindern das Clostridium-botulinum-
Toxin nachzuweisen, jedoch bei keiner der 49 Kontrollen (p < 0,18). Eine
aussagekräftige Schlussfolgerung kann daher aus diesen Studien nicht
abgeleitet werden.
In einer Studie aus den USA Ende der 70er Jahre konnte bei 10 von 211
Fällen von Plötzlichem Kindstod Clostridium botulinum kultiviert werden;
bei 2 dieser 10 Fälle konnte das Toxin ebenfalls nachgewiesen werden. Bei
160 gesunden altersgleichen Kontrollkindern konnte nur in einer Stuhlprobe
der Erreger nachgewiesen werden (p = 0,063).
9. Wie schätzt die Bundesregierung die bisher veröffentlichten
Forschungsergebnisse zum Thema Erkrankungen durch Botulismus-Erreger allgemein
und zum Thema Plötzlicher Kindstod durch Botulismus-Erreger im
Besonderen ein?
Die Meldedaten zeigen, dass Botulismus eine sehr seltene Erkrankung in
Deutschland ist. Die Mehrzahl der Erkrankten in den vergangenen 10 Jahren
betrafen Erwachsene oder ältere Kinder, bei denen die Erkrankung auf den
Verzehr verdorbener Lebensmittel zurückzuführen war.
Die im Bereich des Arbeitsschutzes bisher vorliegenden Untersuchungen
ergeben keine Hinweise auf eine besondere Gefährdung durch Botulismus-Erreger
bei Tätigkeiten der Beschäftigten mit Biokompost.
In den vergangenen 6 Jahren wurden 7 Fälle von Säuglingsbotulismus von
insgesamt 77 gemeldeten Fällen beobachtet. Bei einem Fall wurde der Erreger
nachträglich bei einem am Plötzlichen Kindstod verstorbenen Säugling
nachgewiesen. Ein kausaler Zusammenhang kann jedoch nicht abgeleitet werden, da
der Säugling vor seinem Tod keine Anzeichen einer Toxinauswirkung zu
erkennen gegeben hatte.
Es wird durch Studien im Ausland vermutet, dass Fälle von Plötzlichem
Kindstod durch Clostridium botulinum bedingt sein können. Die Studie von
Prof. Böhnel/Prof. Saternus gibt erste Hinweise, dass auch in Deutschland
einzelne Fälle von Plötzlichem Kindstod durch Clostridium botulinum bedingt
beziehungsweise mitbedingt sein könnten. Aus den unter Frage 7 genannten
Gründen wird dem Säuglingsbotulismus als Ursache von Plötzlichem Kindstod
jedoch keine große Bedeutung beigemessen.
Da Clostridium-botulinum-Bakterien in der Umwelt weit verbreitet sind, lässt
sich ein Kontakt von Kindern mit diesen Bakterien nicht verhindern.
Das Vorkommen von Clostridium-botulinum-Bakterien im Biomüll der
Biotonne konnte nachgewiesen werden. Ein Eintragspfad könnte z. B. Katzenkot
sein. Dies unterstreicht die auch im Hinblick auf andere Krankheitserreger
bereits bestehende Forderung, dass Tierkot nicht über die Biotonne entsorgt
werden soll.
Da Säuglinge nicht direkt mit dem Inhalt der Biotonne in Berührung kommen,
wäre ggf. eine Übertragung auf Säuglinge durch Fliegen denkbar, die die
Bakterien im Biomüll aufnehmen und dann ins Haus tragen. Ein solches
indirektes Risiko aus der Biotonne ist vergleichsweise gering gegenüber dem
Risiko des direkten Kontakts von Säuglingen mit Staub oder Erde, die auch
Clostridium-botulinum-Bakterien enthalten können. Daher ist in diesem
Zusammenhang die einseitige Warnung vor Säuglingsbotulismus aus der Biotonne
ohne Erwähnung anderer möglicher und zum Teil viel direkterer Quellen
wissenschaftlich nicht haltbar.
10. Sieht die Bundesregierung einen aus diesen Forschungsergebnissen
resultierenden konkreten Handlungsbedarf?
Die bisher durchgeführten Untersuchungen im Bereich des Arbeitsschutzes
zeigen, dass bei Tätigkeiten mit Bio-Kompost bei Einhaltung eines hohen
Arbeitsschutzniveaus keine signifikanten Unterschiede in der Erkrankungshäufigkeit
gegenüber der Allgemeinbevölkerung auftreten, so dass sich deshalb kein
konkreter Handlungsbedarf ergibt.
Der Beweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Kolonisierung mit
Clostridium botulinum bzw. im Darm vorhandenen Toxin und dem Plötzlichen
Kindstod kann durch die vorliegenden Forschungsergebnisse nicht erbracht
werden. Da der Erreger auch bei Kontrollkindern gefunden wird und auch nur
bei einem verhältnismäßig kleinen Anteil aller am Plötzlichen Kindstod
verstorbenen Kinder, sind weitere umfassendere Studien mit großen Fallzahlen
notwendig, um einen möglichen Zusammenhang aussagekräftig zu
untersuchen. Die vorliegenden Studien schließen jedoch eine Rolle des Erregers bei
der Auslösung des pathophysiologischen Prozesses, der zum Plötzlichen
Kindstod führt, in einem kleinen Teil aller Fälle nicht aus.
Nach Erkenntnisstand des Umweltbundesamtes konnte bisher in keinem Fall
ein Zusammenhang zwischen der Ausbringung von Bioabfallkompost und
Botulismusfällen bei landwirtschaftlichen Nutztieren hergestellt werden. Die
derzeit vorliegenden Forschungsergebnisse lassen keine Probleme im Bereich
Botulismus – Bio-Kompost – Mensch erkennen. Daher wird in diesem Bereich
kein Handlungsbedarf gesehen.
Alle untersuchten Fälle von Botulismus bei landwirtschaftlichen Nutztieren
sind nicht in Zusammenhang mit Kompostausbringung, sondern z. B. aufgrund
der Düngung mit Gülle oder Mist aufgetreten. Die Silageherstellung in Ballen
könnte ein möglicher Risikofaktor sein. Die beim Mähen in die Silage
eingetragene Erde oder kleinen Säugetiere (Mäuse) können zum Wachstum von
Clostridium botulinum und zur Bildung von Botulinumtoxin führen.
Im Bereich Botulismus – Nutztiere (unabhängig vom Bio-Kompost) wären
weitere Forschungen, z. B. zur Entwicklung von Clostridium botulinum bei
neuartiger Silageherstellung, zu prüfen.
11. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Verhinderung einer
weiteren Ausbreitung von Botulismus-Erregern?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?
Der Erreger und dessen Sporen sind im menschlichen Umfeld weit verbreitet,
vor allem im Boden, aber auch in Seen, Flüssen, Küstengewässern sowie im
Darm von Süßwasserfischen und anderen Tieren. Der Erreger kommt auch im
Hausstaub vor, ebenso in vielen Böden, in Klärschlamm und in Gülle/Mist.
Die Bevölkerung sollte über die Gefahr des Verzehrs von nicht sachgemäß
konservierten Lebensmitteln aufgeklärt werden. Da Honig ebenfalls Sporen des
Erregers enthalten kann, ist empfohlen, dass Säuglinge keinen Honig
verabreicht bekommen sollten.
Eine erhöhte Verbreitung von Clostridium-botulinum-Sporen in der Umwelt
durch die Ausbringung von Kompost hält die Bundesregierung nach
derzeitigem Kenntnisstand für unwahrscheinlich.
12. Sieht die Bundesregierung in der Ablagerung von Bio-Kompost in der
Nähe von Spielplätzen, Schulen und Kindergärten ein mögliches
gesundheitliches Gefährdungspotential?
Da das natürliche Reservoir des Clostridium-botulinum-Erregers der Boden ist,
muss auch in Erde, Komposten, Klärschlamm, Staub und anderen
Umweltmedien mit dem Vorkommen von Clostridium botulinum gerechnet werden.
Die bisher vorliegenden Erkenntnisse über das Vorkommen von toxinbildenden
Clostridium-botulinum-Stämmen in Bioabfallkompost geben jedoch keine
Anhaltspunkte, dass bei der Kompostierung eine hygienisch relevante
Anreicherung stattfindet.
Das Sammeln und Aufbewahren von Biomüll hat in den letzten Jahren sehr
stark zugenommen, während die Anzahl der Fälle von Plötzlichem Kindstod
aufgrund der Aufklärung der Bevölkerung über die gesicherten Risikofaktoren
wie Bauchlage, Überwärmung und Passivrauchen immer weiter abnimmt (seit
1992 von 1 283 Fällen/Jahr auf 507 Fälle im Jahr 1999).
13. Kann die Bundesregierung eine direkte Gesundheitsgefährdung von
Kindern und Erwachsenen durch Bio-Kompost umfassend ausschließen?
Ein umfassender Ausschluss jeglicher Gesundheitsgefahren ist in keinem
Bereich der Umwelthygiene möglich. Es gibt jedoch bisher keine Erkenntnisse,
dass die Einsammlung und Ausbringung von Bio-Kompost zu einem erhöhten
Botulismus-Erkrankungsrisiko bei Kindern oder Erwachsenen führt.
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