Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/5197
14. Wahlperiode 30. 01. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 29. Januar 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Wolfgang Gerhardt und
der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/4997 –
Atommüll der Nordmeerflotte Russlands
18 % aller in der Welt existierenden Atomreaktoren befinden sich im
Nordwesten Russlands. Der U-Boot-Bau in Russland und der Betrieb der
Nordmeerflotte Russlands bringt aufgrund des Atomantriebs ihrer Schiffe und
U-Boote viele Gefahren mit sich. U-Boot-Havarien wie der Untergang der
„KURSK“ im August dieses Jahres oder Zwischenfälle bei Wartungs- oder
Reparaturarbeiten sind in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen.
Der Nuklearmüll wächst durch den Betrieb der Nordmeerflotte weiter an,
obwohl die Speicherungskapazitäten für Nuklearmüll erschöpft und zum
Großteil in einem schlechten technischen Zustand sind.
Der Entsorgung von Atommüll wurde von Russland bisher nur eine
untergeordnete Rolle zugestanden. Der nukleare Müll wurde auf der Kola-Halbinsel
gelagert, im Meer versenkt oder zur Wiederaufbereitung 3000 km nach
Mayak transportiert. Mayak hat vor ca. einem Jahr seinen Betrieb eingestellt.
Der russische Mitarbeiter der Umweltorganisation „Bellona“ und ehemalige
U-Boot-Kapitän Alexander Nikitin hat in einem Buch die hohen Gefahren
durch Atomabfall der Nordmeerflotte beschrieben und vor einer Katastrophe
gewarnt.
Experten fordern schnelle Maßnahmen, da sonst eine ganze Küstenregion auf
der Kola-Halbinsel in zehn bis fünfzehn Jahren so verseucht sein wird, wie
man es bisher nur nach der Tschernobyl-Katastrophe erlebt hat.
Verschiedene Veröffentlichungen besagen, dass Radioaktivität bereits ins
Meer gelangt ist und noch gelangen wird.
Vo r b e m e r k u n g
Das Problem der Entsorgungsnöte und der damit verbundenen
Umweltbeeinflussung in den ehemaligen Ostblockstaaten, die entweder bereits erfolgt oder
in Zukunft zu befürchten sind, ist der Bundesregierung bekannt. Sie hat hierzu
auf Große Anfragen auch schon Stellung genommen (Bundestagsdrucksachen
12/5494; 12/6136; 13/7301).
Als besonderes gravierendes Problem stellt sich die Entsorgung von radioaktiven
Abfällen aus dem militärischen Bereich der Russischen Föderation dar, zu dem
es seit dem Zerfall des Ostblocks und der damit verbundenen Bereitschaft
Russlands, sich gegenüber Hilfsmaßnahmen westlicher Staaten zu öffnen, eine Reihe
von Aktivitäten westlicher Staaten – wie insbesondere der unmittelbar
betroffenen Anrainer – gibt, um Russland bei der Behebung dieser Probleme
Hilfestellung zu geben. Neben bilateralen und multilateralen Projekten zur Unterstützung
Russlands bei seinen Entsorgungsproblemen radioaktiver Abfälle, auch aus dem
militärischen Bereich, haben sich noch die G7 Staaten und die Internationale
Atomenergie-Organisation (IAEO) für Abhilfemaßnahmen engagiert.
Erhebliches Engagement hat hier auch die Europäische Kommission entwickelt.
Ein Bemühen der russischen Regierung, das Problem Entsorgung radioaktiver
Abfälle aller Art und aus allen Bereichen ernster zu nehmen, als es die Regierung
der ehemaligen UdSSR getan hat, ist durchaus zu erkennen. Bestärkt wird es
durch die Besorgnisse, die von der örtlichen Bevölkerung und von kommunalen
Behörden der betroffenen Gebiete immer wieder gegenüber der russischen
Regierung geäußert werden.
Die Kenntnisse der Bundesregierung über die Entsorgungssituation der
russischen Flotte fußen ebenfalls auf dem Jablokow-Bericht (1993,
Bundestagsdrucksache 12/6506) und dem Bellona-Bericht (1996). Darüber hinaus hat sie
begrenzte Kenntnisse, da die Informationspolitik der russischen Regierung zu ihrem
Bedauern insbesondere im militärischen Bereich nach wie vor zurückhaltend ist.
Es besteht begründete Hoffnung, dass durch die Wiener Konvention zur
nuklearen Entsorgung, durch die die Beitrittsstaaten zur Berichterstattung über ihre
Sicherheitskultur im Entsorgungsbereich – auch im militärischen, wenn auch
nicht umfassend – verpflichtet werden, mehr Information aus Russland an die
Weltgemeinschaft überbracht werden. Die Russische Föderation hat diese
Konvention im Januar 1999 gezeichnet.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der nukleare Müll in
Nordwestrussland laut BEAC (Euro-Arktischer Barentsrat) ein „wachsendes Umwelt-
und Sicherheitsrisiko“ darstellt?
Ja. Modellrechungen und Messungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) sowie anderer Staaten und internationale Programme
zeigen jedoch, dass Risiken für das Gebiet von Deutschland daraus nicht entstehen.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Russland ohne massive
multilaterale Unterstützung nicht in der Lage sein wird, das nukleare Müll-
und Entsorgungsproblem der Nordmeerflotte zu lösen?
Die Bundesregierung teilt zusammen mit ihren westlichen Partnern die
Auffassung, dass die Lösung des nuklearen Müll- und Entsorgungsproblems
internationaler Anstrengungen bedarf und beteiligt sich an den entsprechenden
Verhandlungen mit Russland. Gerade die Kursk-Katastrophe hat wieder gezeigt, dass
Russlands eigene Mittel zur Lösung dieser Probleme beschränkt sind.
3. Hat sich die Bundesregierung – auch im Hinblick auf den Untergang der
„KURSK“ im August 2000 – für eine ordnungsgemäße Entsorgung von
ausgedienten russischen Atomreaktoren eingesetzt und wenn ja, wie?
Das Problem der ordnungsgemäßen Entsorgung russischer Kernreaktoren ist der
Bundesregierung bekannt. Sie hat daher immer wieder bei den laufenden
internationalen Verhandlungen für eine Lösung plädiert und ist selbst bereit, sich im
Rahmen der in Frage kommenden Aktivitäten an einer solchen Lösung zu
beteiligen.
4. Plant die Bundesregierung Initiativen, um Russland bei der Entsorgung
von nuklearem Müll zu unterstützen?
Entscheidend für Initiativen, um Fortschritte bei der Lösung des
Entsorgungsproblems in Russland herbeizuführen, ist die Stärkung der russischen
Kooperationsbereitschaft. Dazu gehören sowohl eine größere Transparenz, eine Stärkung
der russischen Eigenverantwortung und der Bereitschaft, durch den Einsatz der
eigenen technischen Fähigkeiten zu einer Lösung dieser Probleme beizutragen.
Die Bundesregierung ist bereit, hierbei mit Russland zusammenzuarbeiten. Als
geeignete Plattform für eine solche Zusammenarbeit hat sich die
Bundesregierung bisher bei der Kooperation der EU mit Russland und bei den G8-Aktivitäten
beteiligt.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung Mitglied der Contact Expert Group
(CEG), einer Gruppe von 12 Geberländern, die unter der Schirmherrschaft der
IAEO konkrete Entsorgungsprojekte betreut und bei der Planung zukünftiger
Projekte die russischen Behörden berät.
5. Ist die Bundesregierung in multilaterale Verhandlungen, auch innerhalb
des Ostseerats und innerhalb der EU, involviert mit dem Ziel, russischen
nuklearen Müll schneller und effektiver zu entsorgen, und wenn ja, in
welche?
Ja. Die Bundesregierung beteiligt sich an den Verhandlungen zu dem
„Multilateral Nuclear Environmental Programme for the Russian Federation“ (MNEPR).
Mit MNEPR soll ein Vertrag mit der russischen Regierung ausgehandelt werden,
der einen geeigneten Rechtsrahmen für die westliche Hilfe – sowohl finanzieller
als auch technischer Art – bei Projekten zur Beseitigung von Nuklearabfällen
bilden soll.
Die Bundesregierung prüft darüber hinaus in den laufenden Verhandlungen im
Ostseerat die Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit
Russland auf dem Gebiet des Nuklearumweltschutzes.
6. Sind der Bundesregierung Probleme bekannt, wonach die russische Marine
sich weigert, unabhängigen internationalen Experten den Zugang zu den
Marinestützpunkten zu gewähren?
Ja. Der Bundesregierung ist aus den laufenden Verhandlungen bekannt, dass die
russische Seite keinen unbeschränkten Zugang für ausländische
Nuklearsicherheits-Experten zu ihren Militärstützpunkten gewähren möchte. Russland möchte
bislang einen solchen Zugang unter den Vorbehalt stellen, dass keine Interessen
seiner nationalen Sicherheit betroffen sind.
7. Was beabsichtigt die Bundesregierung – ggf. innerhalb des Ostseerats
oder der EU – zu tun, um Russland zur Zugangsberechtigung von
unabhängigen internationalen Experten zu den Marinestützpunkten zu
veranlassen?
Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen der MNEPR-Verhandlungen
gemeinsam mit den westlichen Partnern um eine befriedigende Lösung des
Zugang-Problems dahin gehend, dass dieser bei Hilfsprojekten im erforderlichen
Maße gewährt wird.
8. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, durch
internationale Verhandlungen Russland zum weiteren Abbau – und zwar stärker
noch als im Start-I- und -II-Abkommen seit 1989 vereinbart – seiner
militärischen Nordmeerflotte zu bewegen?
Die START I- und START II-Abkommen behandeln zwar die Reduzierung
seegestützter nuklear bestückter ballistischer Raketen, erfassen aber nicht die
Stationierungseinheiten, d. h. das jeweilige Boot, auf dem die Waffen disloziert sind.
Damit enthalten START I und START II keine Bestimmungen, die explizit auf
eine Verringerung der russischen Nordmeerflotte abzielen. Dass im Zuge der
Reduzierung von Waffensystemen auch Stationierungseinheiten außer Dienst
gestellt werden können, ist hiervon unbenommen und obliegt der Entscheidung des
jeweiligen Vertragsstaates.
Die Aufnahme internationaler Verhandlungen mit dem Ziel eines Abbaus der
russischen Nordmeerflotte ist nicht geplant.
9. Welche internationalen Vereinbarungen zur Entsorgung des Nuklearmülls
der Nordmeerflotte in Nordwestrussland sind der Bundesregierung
bekannt?
Hierzu ist der Bundesregierung ein norwegisch-russisches Abkommen vom
26. Mai 1998 bekannt.
10. Hält die Bundesregierung diese Vereinbarungen für ausreichend?
Nein, darum beteiligt sie sich an den Verhandlungen, die in der Antwort zu Frage
5 aufgeführt sind.
11. Treffen Berichte zu, dass bisher der sicheren Handhabung und Lagerung
radioaktiven Mülls der russischen Flotte nur untergeordnete Bedeutung
zugemessen wurde und dass von der russischen Regierung dafür nicht
ausreichende technische Einrichtungen bereitgestellt worden sind?
Berichte treffen weitgehend zu. Gosatomnadsor (GAN) drängt seit Jahren
darauf, für die nukleare Sicherheit in diesem Bereich auch zuständig zu sein,
scheiterte aber bisher an der unnachgiebigen Haltung des russischen
Verteidigungsministeriums. Dennoch entwickelt GAN derzeit technische Vorschriften für die
Handhabung und Lagerung von radioaktivem Müll der russischen Flotte in der
Hoffnung, eines Tages doch noch die Verantwortung übertragen zu bekommen.
Die technischen Einrichtungen sind nicht ausreichend, auch wenn in jüngster
Vergangenheit einige Anstrengungen unternommen wurden, um die
Lagerhaltung bzw. Weiterbehandlung des Nuklearmülls der Flotte zu verbessern:
– Im Oktober 2000 wurde in Landisch in der Region Primorje (Ferner Osten)
eine maßgeblich von Japan finanzierte (schwimmende) Anlage zur
Behandlung flüssiger Nuklearabfälle der Pazifikflotte in Dienst gestellt, die von
Zivilisten betrieben wird. Sie soll jährlich 7 000 m3 flüssige radioaktive
Abfälle verarbeiten können und somit den einschlägigen Bedarf sämtlicher
russischer nukleargetriebener U-Boote im Fernen Osten Russlands decken.
– Für die Nordmeerflotte wird derzeit nach Vorgaben von GAN in Ischewsk
(bei St. Petersburg) eine Serie neuartiger Tanks für den Transport flüssiger
Nuklearabfälle aus den Zwischenlagern zur Wiederaufbereitung/
Endlagerung nach Majak/Ural gebaut.
12. Treffen Berichte zu, dass in Russland jährlich nuklearer Müll von
20 Atom-U-Booten anfällt, es jedoch nur Lagerkapazitäten für Abfall
von drei Atom-U-Booten gibt?
Weder von russischer Seite noch aus anderen Quellen liegen belastbare
Informationen darüber vor, für welche Anzahl in Betrieb befindlicher U-Boote die
verfügbare Infrastruktur zur Entsorgung radioaktiver Abfälle ausreichend ist.
Seitens MINATOM wurde bestätigt, dass bis 1991 ausschließlich auf eine
Verklappung der festen und flüssigen Abfälle ins Meer orientiert wurde und keine
alternativen Entsorgungswege vorbereitet wurden. Es besteht daher kein Zweifel
daran, dass seit der Einstellung der Versenkung radioaktiver Abfälle ins Meer
akute Entsorgungsengpässe bestehen und hinreichende Kapazität für eine
sichere Lagerung der Abfälle fehlt.
13. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele russische
Atom-U-Boote inzwischen außer Dienst gestellt worden sind und in
welchem Zustand sich diese Schiffe befinden?
Von russischer Seite wird die Zahl von ca. 125 nuklear angetriebenen U-Booten
genannt, die im Nordwesten Russlands außer Dienst gestellt wurden. Nur ca. ein
Viertel konnte davon ordnungsgemäß stillgelegt und entsorgt werden. Nach
Angaben des MINATOM sind 80 % der Reaktoren der noch nicht entsorgten
U-Boote noch mit Brennelementen beladen und der Zustand von 50 % der
betroffenen U-Boote wird als radiologisch bedenklich eingeschätzt.
14. Welche Gefahren gehen nach Kenntnis der Bundesregierung von diesen
außer Dienst gestellten russischen Atom-U-Booten aus?
15. Treffen veröffentlichte Informationen zu, dass in Sayda Bay die
abgewrackten Atom-U-Boot-Rümpfe mit insgesamt zwölf Reaktoren an drei
Pieranlagen liegen und dass alle Pieranlagen sich in einem so schlechten
Zustand befinden, dass sie zu sinken drohen?
Autorisierte Detailinformationen zu den in Sayda Bay lagernden und noch nicht
entsorgten U-Booten liegen nicht vor. In den Unterlagen der CEG-Arbeitsgruppe
„Russische Strategie zum Management abgebrannter Brennelemente und
radioaktiver Abfälle“ wird die Gesamtanzahl der in der Sayda Bay und im
Flottenstützpunkt Zapadnaya Liza lagernden und auf Entsorgung wartenden U-Boote
mit 15 angegeben. Insgesamt wurde der Anteil vom Sinken bedrohter
ausgedienter U-Boote mit 30% beziffert.
16. Hat die Bundesregierung dazu – auch in Zusammenarbeit mit anderen
europäischen Staaten wie z. B. Norwegen – Gespräche mit der russischen
Regierung geführt, um dringend Abhilfe zu schaffen?
Anlässlich der auf Initiative Norwegens laufenden MNEPR-Verhandlungen mit
der russischen Regierung steht die Bundesregierung und ihre Partner in ständigem
Kontakt. Gegenstand dieser Kontakte ist die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Hilfsprojekte in Russland auf dem Gebiet des Nuklearumweltschutzes, ein
Abschluss der Verhandlungen wird dieses Jahr erwartet.
17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass verbrauchte
Brennelemente von russischen Atom-U-Booten teilweise in Containern unter
freiem Himmel stehen?
Ja, sie hat Kenntnisse über diese an verschiedenen Standorten praktizierte
Lagerung ausgedienter Brennelemente unter freiem Himmel in Containern, die nicht
internationalen Sicherheitsanforderungen entspricht. Deshalb ist es auch aus
Sicht von MINATOM eines der vorrangig zu lösenden Hauptprobleme bei der
Entsorgung der Abfälle aus der Stilllegung der Atom-U-Boote.
18. Wann und welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher im Rahmen
der EU ergriffen, um Russland ein konkretes Angebot für Maßnahmen
zur Beseitigung des radioaktiven Mülls der russischen Marine zu
machen?
Die Bundesregierung engagiert sich in der Gemeinsamen Aktion für Russland
innerhalb der EU für die Zusammenarbeit bei der Verbesserung der nuklearen
Sicherheit, zu der auch die Verbesserung der Probleme bei der Entsorgung des
radioaktiven Mülls insgesamt gehört. Die Aktion wird aus dem TACIS-Programm
der EU-Kommission finanziert. An der Finanzierung ist die Bundesregierung mit
30 % beteiligt.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine bei Thule im
grönländischen Eis verlorene Atombombe der USA und welche Gefahren
gehen von dieser verlorenen Atombombe aus?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, die auf die vorhandene Existenz
einer Atombombe aus US-Beständen bei Thule im grönländischen Eis hinweisen.
Im Januar 1968 stürzte jedoch ein mit Nuklearwaffen bestückter Bomber der
US-Luftwaffe bei Thule/Grönland ab. Dabei wurde der
Selbstzerstörungsmechanismus der an Bord befindlichen Nuklearwaffen ausgelöst, so dass das
Plutonium auf dem Eis verteilt wurde und später auf den Meeresgrund absank. Es
wurde in der Folgezeit versucht, das freigesetzte Plutonium weitgehend
einzusammeln. Ein Teil des Plutoniums befindet sich heute immer noch im Sediment
des Meeresgrundes. Die Migration dieses Plutoniums infolge verschiedener
geochemischer Prozesse im Meer wurde über Jahre durch dänische und kanadische
Institutionen untersucht.
20. Hat Russland nach Erkenntnissen der Bundesregierung einen nicht
unbeträchtlichen Teil von Nuklearmüll der Atom-U-Boote in der Zeit von
1959 bis 1991 im Meer versenkt und wenn ja, welche Gefahren gehen
davon aus?
Ja. Darüber hinaus wird ebenfalls von russischer Seite bestätigt, dass die
Verklappung flüssiger und fester radioaktiver Abfälle ins Meer bis 1991 der einzige
Entsorgungsweg war. Mögliche Risiken für Umwelt und Mensch bleiben jedoch
lokal auf Fjorde im Bereich der Karasee beschränkt. Risiken, die räumlich über
den Nahbereich hinausgehen, sind nach Expertenmeinung auszuschließen.
21. Hat Russland nach Erkenntnissen der Bundesregierung tatsächlich zwölf
Atom-U-Boote und drei atombetriebene Eisbrecher vor der Küste von
Nowaja Semlja versenkt und welche Gefahren gehen nach Auffassung
der Bundesregierung davon aus?
Nein, es wurde dort lediglich ein Atom-U-Boot versenkt und wahrscheinlich
insgesamt 17 Reaktoren aus Eisbrechern sowie aus nuklear betriebenen U-Booten;
in sieben dieser Reaktoren wird der Kernbrennstoff zum Teil noch vermutet.
22. Welche radioaktiven Verschmutzungsquellen im Meer durch die
russische Marine sind der Bundesregierung bekannt?
Im Nahbereich der nuklearen U-Boot-Basen sind geringfügig erhöhte
Messwerte an Radioaktivität gefunden worden. Die auf diese Quellen
zurückzuführenden Kontaminationen sind jedoch in der offenen Barentssee nicht mehr
nachweisbar.
23. Hat die Bundesregierung eine Gesamtdarstellung darüber, wie viele
Atommüll-Behälter durch Russland oder früher durch die Sowjetunion
im Meer versenkt worden sind?
Ja, es liegen inzwischen umfangreiche Dokumentationen vor, wo, wann und in
welchen Mengen nukleare Abfälle versenkt wurden.
24. Treffen Medienberichte zu, wonach im Hafen von Murmansk der aus den
60er Jahren stammende Eisbrecher „LEPSE“ liegt, der als Zwischenlager
für ca. 630 zum Teil beschädigte Brennelemente dient und im Umfeld der
„LEPSE“ erhöhte Strahlenwerte im Meerwasser festgestellt wurden?
Es ist bekannt, dass der aus den 60er Jahren stammende außer Dienst gestellte
Eisbrecher „LENIN“ im Murmansker Hafen liegt. Weiterhin ist bekannt, dass die
in den 60er Jahren zum Serviceschiff für die Versorgung, Entsorgung und
Wartung der Atom-U-Boote in Dienst gestellte „LEPSE“ mit 642 teilweise
havarierten Brennelementen an Bord am Kai der Murmansker Reparaturwerft liegt.
Messungen von 1997 im Kolafjord zeigen nur geringe Auffälligkeiten, deren
Ursache auch in anderen Quellen als der „LEPSE“ zu finden sein könnte.
25. Welche Gefahren gehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung von
dem russischen Atom-U-Boot „KOMSOMOLETS“ aus, dass 1989 vor
der norwegischen Bäreninsel sank und seitdem in 1 700 Meter Tiefe
liegt?
Von der „KOMSOMOLETS“, die in 1 680 m Tiefe in der Norwegischen See
liegt, gehen aufgrund von Expertenuntersuchungen, darunter auch das BSH,
keine unmittelbaren Gefahren für die Umwelt aus. Bedingt durch die Tiefe
würden unterstellte Freisetzungen an Radioaktivität aus dem U-Boot erheblich
verdünnt werden, bevor sie höhere, fischereiwirtschaftlich genutzte Meereszonen
erreichen.
26. Trifft es zu, dass sich an Bord der „KOMSOMOLETS“ ein gerissener
Reaktor mit zehn Tonnen leicht- und 1,5 Tonnen hochangereichertem
Uran sowie zwei korrodierende Torpedo-Sprengköpfe mit jeweils 25
Kilogramm Plutonium befinden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich kein leicht angereichertes Uran
an Bord der „KOMSOMOLETS“; gesicherte Erkenntnisse über die Mengen des
an Bord der „KOMSOMOLETS“ befindlichen hochangereicherten Urans liegen
ihr nicht vor. Unabhängig davon würde das Uran im Reaktor für die
Meeresumwelt zu keiner erhöhten radiologischen Gefährdung beitragen, da der natürliche
Gehalt des Meerwassers an Uran ohnehin im Vergleich zu anderen
Schwermetallen mit 3,3 g/kgvergleichsweise hoch ist und keine nennenswerte Anreicherung
in Fauna und Flora des Meeres stattfindet. Zusätzlich liegt das Wrack in etwa
1 700 m Tiefe (vergl. Antwort zu Frage 25 ).
27. Welche Gefahren gehen nach Auffassung der Bundesregierung durch den
russischen Atommüll im Meer auf die Fischereiwirtschaft aus?
Nach Messungen des BSH gehen keine unmittelbaren Gefahren von dem durch
die UdSSR im Meer versenkten Abfall für die Fischereiwirtschaft aus.
28. Welche Maßnahmen und Unterstützungen hat die Bundesregierung
bisher Russland angeboten, um zu verhindern, dass die radioaktiven Abfälle
der russischen Marine zu einer Zeitbombe werden?
Die Bundesregierung hat sich bisher an der Erkundung der Möglichkeiten eines
Endlagers für schwachradioaktive Abfälle im Permafrostboden finanziell und
durch technische Hilfe beteiligt. Dieses Projekt wird von deutschen und
schwedischen Experten geleitet. Für weitere Maßnahmen bedarf es sowohl der genannten
Verbesserungen auf der russischen Seite (siehe Antwort zu Frage 4), als auch eines
geeigneten rechtlichen Rahmens für solche Projekte (siehe Antwort zu Frage 5).
29. Mit welchen katastrophalen Konsequenzen für Menschen und Umwelt
muss gerechnet werden, wenn nicht umgehend Maßnahmen zur
Beseitigung des radioaktiven Mülls der russischen Marine ergriffen werden?
Wenn auch nicht umgehend, so sind doch in naher Zukunft Maßnahmen für eine
sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle in Russland zu treffen, damit es nicht zu
– derzeit schwer vorhersehbaren – radiologischen Konsequenzen für die dortige
Umwelt kommt.
30. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Umweltorganisation
„Bellona“ in Oslo, dass die Umweltgefahren durch radioaktiven Müll und
Atomabfall der russischen Marine als „Tschernobyl in Zeitlupe“
eingestuft werden müssen?
Die Freisetzungsmechanismen für radioaktive Stoffe aus den Altlasten der
russischen Marine sind nicht mit denen vergleichbar, die Tschernobyl verursacht
haben. Es ist hier mit einem Szenario zu rechnen, das eine sukzessive Freisetzung
bewirkt. Auf die Antwort zu den Fragen 20 und 22 wird verwiesen.
31. Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, damit es nicht zu
einem „Tschernobyl in Zeitlupe“ kommt?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 18 wird verwiesen. Im Übrigen gilt
langfristig für die Beseitigung der noch anfallenden und aufzuarbeitenden Abfälle
auch für Russland das „Polluter pays“-Prinzip.
32. Ist die Bundesregierung bereit, den ehemaligen russischen U-Boot-
Kapitän Alexander Nikitin, der die hohen Gefahren durch Atomabfall der
russischen Nordmeerflotte in einem Buch beschrieben hat und in einem
Hochverratsprozess freigesprochen wurde, nach Deutschland einzuladen,
um dessen Mut der Veröffentlichung zu unterstützen?
Alexander Nikitin war bereits Ende vergangenen Jahres in Deutschland und
wurde dabei hochrangig, u. a. durch Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, und Bundesminister des Auswärtigen,
Joseph Fischer, empfangen. Als Experte auf dem Gebiet des
Nuklearumweltschutzes im Nordmeer ist Alexander Nikitin der Bundesregierung auch in
Zukunft ein geschätzter Gesprächspartner.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]